614 Ergebnisse für „rechnung höhe verzug“

Leserforumvon HighTech | Inkasso | 4 Antworten | 30.11.2013 22:59
Hallo, wir haben in der Schule LK Wirtschaft und Recht gelernt, dass man als Verbraucher erst nach 30 Tagen in Verzug kommt nach Erhalt der Rechnung und auch nur dann, wenn man ausdrücklich darauf hingewiesen wird. ... Gültig schon, aber nicht geeignet, um den Verzug herbeizuführen. ... Zahn am 30.11.2013 eine Rechnung (Rechnungsdatum 29.11.2013) in Höhe von 300€ mit dem Vermerk "Zahlbar innerhalb von 10 Tagen."
Leserforumvon Carl32 | Inkasso | 30 Antworten | 20.11.2012 14:16
Man schickte mir die Rechnung als PDF (die Mahnungen blieb man mir schuldig, verwies darauf, dass ich nach Ablauf der Zahlungsfrist ja ohnehin in Verzug gewesen wäre...). Fakt ist: ich habe niemals eine Rechnung oder Mahnung bekommen! ... Wenn diese sogar nur per Mail versendet worden wären, nicht einmal diese Höhe.
Leserforumvon guest-12320.09.2021 18:15:43 | Inkasso | 6 Antworten | 15.02.2018 14:02
Am 07.02.2018 kommt ein anwaltliches Schreiben vom Anwalt des B, dass A sich im Verzug befände. ... Die seitens des Anwalts mitgesandte Rechnung über 729,23 EUR hat A nicht beglichen. ... LOL Es ist für den Verzug total irrelevant wan man die E-Mail gelesen hat.
Leserforumvon go510745-43 | Inkasso | 11 Antworten | 13.03.2019 22:18
Leider hat die Zahlung der Rechnung in Höhe von insgesamt 40,92 (inkl. ... Verzug liegt hier eindeutig nicht vor. ... Wenn nicht ausdrücklich auf die 30 Tage in der Rechnung hingewiesen wird, gibt es auch keinen Verzug, wenn die Rechnung aus dem Januar wäre.
Leserforumvon Thomasovic | Inkasso | 14 Antworten | 19.01.2006 19:48
Meine Frage war auch eigentlich nur darauf bezogen ob die Firma damit jetzt in Verzug ist ( insbesondere mit der nächsten Rechnung die ich gerne in den Mahnbescheid mit aufnehmen möchte, die aber ausgestellt wurde nach der letzten Mahnung )so das ich den Mahnbescheid beantragen kann und auf der sicheren Seite bin. Wenn einer Firma bekannt ist das die jeden Monat einen falschen Betrag abbuchen und nichts dagegen unternimmt sind die doch in Verzug auch wenn die letzte falsche Rechnung noch nicht in der letzten Mahnung bemängelt wurde oder? ... Ich würde mal ganz schnell dem Provider die Einzugsermächtigung entziehen und zukünftige Rechnungen - in korrekter Höhe - per Überweisung bezahlen.
Leserforumvon AxSG | Inkasso | 12 Antworten | 14.07.2008 15:59
Hallo, ich habe eine Rechnung erhalten dessen Höhe nicht korrekt ist. ... Weitere Frage: Was ist wenn die Rechnung tatsächlich von der Höhe her nicht korrekt ist, muss ich die RA-Gebühren trotzdem zahlen? ... Im Brief vom Anwalt steht das ich im Verzug bin.
Leserforumvon Wolle9 | Inkasso | 27 Antworten | 09.08.2011 15:07
Hi Leute, Ich habe vergessen eine Rechnung in höhe von 41€ für eine PC Wartung zu bezahlen. ... Bin aber wahrscheinlich im Verzug. ----------------- "" Am 10.8.2011 von Wolle9 Also auf der Rechnung steht. ... Das mit der Mahnung braucht er nicht zu behaupten, da du mit der Rechnung bereits in Verzug bist.
Leserforumvon skorpi1 | Inkasso | 7 Antworten | 01.09.2014 09:54
----------------- "" Am 1.9.2014 von mepeisen Ohne Rechnung ist man nicht in Verzug. ... Am 1.9.2014 von Harry van Sell quote:Ohne Rechnung ist man nicht in Verzug. ... Oder hat man Anspruch auf Schadersatz in der gleichen Höhe (Aufrechnung)?
Leserforumvon vchow | Inkasso | 5 Antworten | 30.01.2018 13:28
In dem Schreiben steht noch, dass ich mich in Verzug befinde und nach §§ 286 ff. ... Ansonsten ist nur die um 30 € überhöhte Hauptforderung und die Höhe der Mahnkosten angreifbar. mepeisen hat am Schluss ja noch die Verzugskurve gekriegt, Verzug entsteht hier allein schon durch Nichtzahlung wenn der im Mietvertrag kalendarisch bestimmte Termin überschritten ist. ... Darüber hinaus sah das Gericht die in Rechnung gestellten Mahngebühren als nicht erstattungsfähig an.
Leserforumvon go507286-74 | Inkasso | 2 Antworten | 18.01.2019 19:23
Die hohe Rechnung bezahlen? ... Die hohe Rechnung bezahlen? ... Dass man nicht in Verzug ist, nie eine offene Rate bei Klarna im Portal zu Gesicht bekam, obwohl man wöchentlich geprüft hat und auch sonst keine weitere Mahnung kam.
Leserforumvon root66 | Inkasso | 6 Antworten | 30.09.2014 17:17
Den Verzug wies ich gemäß §286 Abs. 3 BGB zurück, weil ich die Rechnung und Mahnung nie erhalten hatte. ... Den Verzug wies ich gemäß §286 Abs. 3 BGB zurück, weil ich die Rechnung und Mahnung nie erhalten hatte. ... Ob du hinterherrennen musst: Eigentlich nein. zu 2) Ohne Rechnung/Mahnung aber auch kein Verzug.
Leserforumvon blahblah | Inkasso | 4 Antworten | 03.02.2014 16:10
Forderung von 15€ von Paypal in Verzug geraten bin. Das stimmt, ich habe nachgesehen, dass es vom 27.12.2013 stammt, also über 30 Tage (bei über 30 Tagen Verzug bedarf es laut Wikipedia keiner Mahnung, die ich auch nie erhalten habe). ... Zudem muss auf der Rechnung deutlich auf die 30-Tages-Regel und die Folgen des Verzugs hingewiesen werden.
Leserforumvon Snapper123 | Inkasso | 18 Antworten | 04.09.2022 04:00
Es zählt für dne Verzug und die kosten des RA einzig, das die Rechnung nicht korrekt war, der Zugang der korrekten Rechnung und was genau sich als Zahlungsziel auf der korrekten Rechnung findet. ... Tag danach in Verzug kommen. ... ... Hier ein Auszug der fehlerhaften Rechnung: " Bitte überweisen Sie daher den offenen Betrag in Höhe von xxxxxx bis zum 30.06.2022 an die genannte Bankverbindung.
Leserforumvon Galagan1234 | Inkasso | 5 Antworten | 13.06.2009 15:05
2) Die Höhe der Gebühren sind natürlich sehr Fragwürdig. ... Oder könnten sie Beispielsweise "Ermittlungskosten" in Rechnung stellen? ... "Die Höhe der Gebühren sind natürlich sehr Fragwürdig.
Leserforumvon fb426837-32 | Inkasso | 5 Antworten | 28.10.2015 09:35
Wir haben einen privaten Kaufvertrag geschlossen, der eine Ratenzahlung vorsieht und folgende Daten beinhaltet: - Käufer und Verkäufer - Kaufgegenstände & Kaufpreis - Höhe der Raten und Fälligkeiten (1.10./1.11./1.12/1.1) - Bankverbindung - Eigentumsvorbehalt - Passus zum Verzug: Bei Verzug bin ich berechtigt, die sofortige Zahlung der Restsumme zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten und die Möbel abzuholen (möchte ich natürlich ungern, da nicht mehr benötigt) Der Käufer ist nun bereits mit der ersten Rate seit dem 01.10 in Verzug. ... Die Gebühren die ich vorstrecke, kann ich doch wahrscheinlich auch ihm in Rechnung stellen, oder?
Leserforumvon Tinnitus | Inkasso | 7 Antworten | 31.12.2007 15:35
Hallo, eine vielleicht dämliche Frage - kann man überhaupt in Verzug geraten, wenn in einem Vertragsformular eine Einzugsermächtigung erteilt wurde (Zahlungsart) und es keine Vertragsveränderung gab? ... Am 31.12.2007 von Tinnitus Es handelt sich um eine regelmäßige Leistung in unterschiedlicher Höhe und die Zahlungsmethode Abbuchung stand im Vertragsformular. ... Es ist völlig unbekannt warum jetzt Rechnung statt Abbuchung - an mir lag es nicht!
Leserforumvon Bärbold | Inkasso | 9 Antworten | 23.10.2017 16:14
Ich habe in den 2 Jahren niemals eine Rechnung, Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten. ... Ich hätte es ja direkt bezahlt, hätten die mir eine Rechnung zukommen lassen. ... Selbst wenn man aber mit Rücksendung des Gerätes in Verzug war, ergibt sich daraus noch lange kein Verzug zur Zahlung eines Betrages X, der dem Schuldner ja auch in seiner Höhe total unbekannt ist.
Leserforumvon fb512352-51 | Inkasso | 8 Antworten | 04.04.2019 06:56
Das heißt aus meiner Sicht: Es gab keinen Verzug. ... Ich kann nichts einzahlen ohne Rechnung. ... Meinerseits fand nie ein Verzug der Zahlungen statt.
Leserforumvon ZwergNase7 | Inkasso | 13 Antworten | 15.07.2019 20:14
Da ich in Verzug war, wird das Inkasso weiter auf den Gebühren bestehen. Die Meinungen im Internet, ob diese generell oder in der Höhe rechtens sind, gehen auseinander. ... [/quote] Fakt ist: Du bist im Verzug.
Leserforumvon creepa7 | Inkasso | 23 Antworten | 01.06.2015 11:23
Am 1.6.2015 von creepa7 Zitat (von mepeisen):Ohne Rechnung und ohne Mahnung kann hier schwerlich ein Verzug entstehen. ... Der Gläubiger muss den Verzug nachweisen, also die Zustellung von Rechnung und Mahnung. ... So lange Du nicht Kenntnis vom Zahlungsempfänger auf der Rechnung hast, bist Du nicht in Verzug.
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