Im Jahr 2001 habe ich im Supermarkt Sachen gekauft obwohl mein Konto nicht gedeckt war. ... HF - 07.12.2001 - 19,51€ 2. ... Ist dies rechtens?
Angefügt waren eine "beglaubigte" Kopie einer Erlaubnisurkunde des LG Düsseldorf vom Oktober 2001 zur Ausübung der Inkassotätigkeit, in welcher 3 Namen mehr oder weniger lesbar sind bzw. unkenntlich gemacht wurden, ohne Anschrift (Ausstellungsort), ohne Stempel etc. und eine Kopie der Vollmacht der frennet AG(?)... Sollte ich die HF direkt an den Gläubiger entrichten, eine Empfangsbestätigung des Gläubigers an acs senden und weitere Schreiben von acs ignorieren oder die HF direkt an den Gläubiger zahlen, acs darüber informieren und weiterhin auf Vollmacht und/ oder Abtretungserklärung bestehen oder nichts weiter unternehmen? ... Hier sieht die Forderung so aus: HF der 01037 13,28 €, Zinsen 0,12 €, vorgerichtl.
Wann hast Du diese HF überwiesen ? ... Auch wenn ich den Betrag runterhandeln konnte habe ich nicht das Gefühl das es rechtens ist. Ich würde auch gerne wissen ob diese Vorgehensweise wirklich rechtens ist.
Weiterhin nutze ich das Konto seit 2001, ohne jemals im Minus gewesen zu sein. ... Aber mir war schon klar das das ganze begründet und rechtens ist. ... Ich hätte die HF plus 7 € nach Kenntnis des Stornos vorab überwiesen Dazu dürfte es zu spät sein
Inkasso nach 14 Jahren
5 von 5 Sterne
Ich bekamm dann 2001 einen Vollstreckungsbescheid. ... Vorsicht: Kommt dann raus das die Forderung rechtens ist, kann das noch teurer werden. ... Vorsicht: Kommt dann raus das die Forderung rechtens ist, kann das noch teurer werden.
Es geht hier um eine Forderung anno 2001. ... Habe mir nun eine Forderungsaufstellung der KRK Inkasso zukommen lassen: HF waren damals 665 EUR. ... Ist das in dieser Höhe rechtens?
Ach so, und um noch zu präzisieren: Sollte ich zur HF+Verzugszinsen auch die 7 Euro Kontoführungsgebühr zahlen, die in den Inkassokosten stecken? ... Die HF ist weg Du hattest ja ans 1 Inkassobüro überwiesen ? ... Betrag: 39,55 Euro -40,00 Euro (überwiesen) HF: 40,00 Euro -0,45 Euro Foerderung: 39,55 Euro Die verrechnung erfolgt gemäß §367 BGB."
5)Sind die relativ kurzen Fristen der Inkassogesellschaften/des RA von 7 bis 10 Tagen rechtens?