98 Ergebnisse für „vollstreckungsbescheid ratenzahlung verjährung forderung“

Leserforumvon DDG | Inkasso | 7 Antworten | 12.07.2022 09:23
Hallo liebes Forum, meine Frage bezieht sich auf folgenden Hergang: Im April [b]2016 [/b]habe ich bei Otto eine Gefrierkombi über Ratenzahlung (9 Monate also bis ins Jahr [b]2017[/b]) gekauft. ... Persönlich würde ich einmalig per FAX mit Sendungsnachweis oder Einschreiben mit Rückschein der Forderung widersprechen und die Einrede der Verjährung geltend machen. ... [/quote] In der Realität ist es das aber nicht, da Verjährung nur nach Fristablauf und Erhebung der Einrede der Verjährung erfolgt.
Leserforumvon luccielein | Inkasso | 0 Antworten | 06.08.2009 19:28
Logischerweise, denke ich, dass die Forderung verjährt ist, weil 31.12.2005 (letzte Ratenzahlung) - 31.12.2008 (3 Jahre Verjährung). Was meint Ihr, soll ich meine Zahlungen denen übersenden oder einfach auf Mahnbescheid warten, diesen widersprechen und dann auf Vollstreckungsbescheid warten (welcher doch eigentlich garnicht kommen kann, da ja keine 600 Euro Hauptforderung mehr bestehen, sondern nur noch 100 Euro)?
Leserforumvon guest-12313.07.2022 06:52:04 | Inkasso | 27 Antworten | 12.09.2019 17:01
Angenommen es wäre so, wäre dann die Hemmung der Verjährung durch die Ratenzahlung gehemmt? Oder ist damit gemeint, dass die Verjährung erst nach 10 Jahren anfangen kann und da ich seit 2013 keine Raten mehr gezahlt habe, die Forderung verjährt ist? ... Und das sind 30 Jahre für die Forderung selbst und alle Zinsen, die VOR dem Vollstreckungsbescheid angefallen sind (und daher im Vollstreckungsbescheid mit drin sind).
Leserforumvon Antus | Inkasso | 4 Antworten | 01.01.2008 16:10
Also Ratenzahlung (Beginn 31.12.07). 1.Rate 30 € 3.Ich habe alles bezahlt,Belege sind anbei. ... Könnte hier eine Verjährung vorliegen? ... Tust du nichts und die Forderung ist nicht tituliert könntest du dich bei einem evtl. erneutem Anschreiben auf Verjährung berufen.
Leserforumvon Denso | Inkasso | 31 Antworten | 06.07.2016 09:43
Durch den VB ist die Verjährung erst nach 30 jahren erreicht. ... Eine Ratenzahlung wäre eventuell möglich. ... Zitat:Eine Ratenzahlung wäre eventuell möglich.
Leserforumvon NoExcuses | Inkasso | 13 Antworten | 14.02.2022 14:22
Und nach Deiner letzten Ratenzahlung im Mai 14 fängt die Zeit erneut an zu laufen. ... Erstellung des Vollstreckungsbescheids angefallen sind, unterliegen der "normalen" Verjährung von 3 Jahren. ... Erstellung des Vollstreckungsbescheids angefallen sind, unterliegen der "normalen" Verjährung von 3 Jahren.
Leserforumvon Rominas`Mama | Inkasso | 27 Antworten | 06.01.2013 18:50
Es besteht kein Mahn/ Vollstreckungsbescheid und auch kein Schuldanerkenntnis, ist die Forderung nun verjährt, wegen der 3 Jahresfrist oder nicht? ... Die Forderung ist eindeutig aus 2009. ... Wann hast du die Ratenzahlung angeboten?
Leserforumvon Sue72123 | Inkasso | 48 Antworten | 22.02.2017 10:42
Ich bekam Anfang Januar ein Schreiben von Greiff Inkasso mit einer Forderung in Höhe von 1311,22€. ... Der Vollstreckungsbescheid ist von 1997 und beläuft sich auf 966,17 DM= 493,99€. ... Gerne möchte ich aber schuldenfrei werden und bin deswegen auch gerne bereit, eine Ratenzahlung zu machen.
Leserforumvon guest-12320.09.2023 12:49:20 | Inkasso | 13 Antworten | 15.10.2020 20:57
Die grobe Forderungsaufstellung liest sich wie folgt: - Hauptforderung beläuft sich im Juni 2013 auf ~1.200 € zzgl. ~25 € Mahnauslagen - bis Januar 2015 wurde die Forderung mittels 70€ Ratenzahlung auf ~850 Euro abgestottert - Februar 2015 wurde die Forderung mittels 50€ Ratenzahlung auf ~ 800€ verringert - März 2015 taucht eine "Einigungsgebühr anal. ... Zitat:Einrede der Verjährung Ihre Forderung vom 12.10.2020 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 12.10.2020 machen Sie eine Forderung in Höhe von 1.150€ gegen mich geltend. ... Bearbeitungskosten ~23 € - bis Januar 2015 wurde die Forderung mittels 70€ Ratenzahlung auf ~850 Euro abgestottert Die 20 Rechnungen zwischen Januar 2011 und Juni 2013 summieren sich auf ~2.650 €.
Leserforumvon Synthia73 | Inkasso | 35 Antworten | 29.12.2012 19:26
Sie nimmt zumindest schon mal Option 2 und wird nichts zahlen, auch wenn sie das Angebot mit der Ratenzahlung dort verlockend fand......Damen über 70 halt. ... Mich kotzt am meisten an, das sowas zur Weihnachtszeit kommt, wo man die Leute am meisten vermisst Am 29.12.2012 von guest-12316.06.2013 01:23:22 Soweit über die Forderung nicht ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht vorliegt, ist wie oben schon geschrieben Verjährung eingetreten. ... Außerdem berufe ich mich vorsorglich auf die Verjährung der Forderung gem. § 194ff.
Leserforumvon dose123 | Inkasso | 18 Antworten | 01.10.2013 13:15
März 2012 – 40 UR II 1677/11 –, juris) Das ist auch eine Begründung dafür, dass Inkassobuden keinen Vollstreckungsbescheid beantragen. ... Da du denen von dir aus eine Ratenzahlung angeboten hast, wird es schwierig, sich auf die Verjährung zu berufen, denn damit hast du verhandelt. ... Ich berufe mich auf die Einrede der Verjährung.
Leserforumvon fb380688-16 | Inkasso | 12 Antworten | 08.09.2018 13:49
Hättest du das nicht gemacht, wäre die gesamte Forderung verjährt gewesen (weil anscheinend kein Titel vorhanden) - nun hat die Verjährung neu begonnen. ... Hättest du das nicht gemacht, wäre die gesamte Forderung verjährt gewesen (weil anscheinend kein Titel vorhanden) - nun hat die Verjährung neu begonnen. ... Jetzt kam wieder Brief vom Inkassounternehmen,das sie meine Ratenzahlung nicht annehmen solange ich nicht die Zahlungsvereinbarung unterschreibe.
Leserforumvon Wolle2011 | Inkasso | 10 Antworten | 26.10.2011 12:04
Die Forderung betrug ca. 4600.-€. ... Interessiert Ihn aber nicht, er schickt mir wieder einen Brief mit der gleichen Forderung, bzw. falls ich die gesamte Forderung nicht bezahlen kann, hat er mir eine Ratenzahlung eingeräumt. ... Das ist mein Problem, der hofft das ich auf die Ratenzahlung eingehe, somit wäre die Verjährung der Zinsen hinfällig, denke ich.
Leserforumvon DonTeflon | Inkasso | 4 Antworten | 06.09.2004 21:22
In 2004 meldet sich ein Inkasso-Unternehmen mit einem Vollstreckungsbescheid. ... 2) Ist die Forderung nicht schon lange verjährt, zumal laut eigener Aussage des Inkasso es keinen Schriftverkehr zu dem Vorgang gibt? Am 26.11.2004 von Faktotum Hallo - wenn nach der Ratenzahlung versäumt wurde, den Titel zurückzufordern, hast Du schlechte Karten!
Leserforumvon skatze1409 | Inkasso | 16 Antworten | 11.03.2018 18:32
Aktuelle Übersicht der offenen Forderung: Gesamtbetrag 325,68€ 6 Raten in Höhe von 54,28€ Mit Abschluß der Ratenzahlung kann eine Einigungsgebühr gem. ... Einrede der Verjährung? ... Zwar könnte man die Verjährung einwerfen, aber nicht bei jedem Richter funktioniert das.
Leserforumvon SaschaT79 | Inkasso | 11 Antworten | 02.02.2017 19:29
Ob du den Vollstreckungsbescheid jemals in den Händen hattest war nicht die Frage. ... Ob du den Vollstreckungsbescheid jemals in den Händen hattest war nicht die Frage. ... Am 6.9.2019 von Krimirad Ich habe auch von der BID ein Schreiben mit einer Forderung bekommen
Leserforumvon go474166-28 | Inkasso | 43 Antworten | 07.09.2017 22:07
Ich muss nochmal darauf hinweisen das die Ratenzahlung im Februar 2017 beendet war. ... Klarna hat meine Ratenzahlung im Januar gekündigt, ich habe das aber nie von denen erfahren. ... Angebot zur Ratenzahlung etc.
Leserforumvon Fostex31 | Inkasso | 14 Antworten | 22.01.2019 21:18
Nun zum Problem: --- Der titulierte Betrag wurde bezahlt: --- In der neuen Forderung von 45€ ist jetzt die Rede, dass der Mandantin jedoch während der Vollstreckung weitere, nicht in dem Vollstreckungsbescheid enthaltene Verzugsschäden entstanden sind. ... Am 23.1.2019 von mepeisen Zitat:In der neuen Forderung von 45€ ist jetzt die Rede, dass der Mandantin jedoch während der Vollstreckung weitere, nicht in dem Vollstreckungsbescheid enthaltene Verzugsschäden entstanden sind. ... Gerne akzeptieren wie eine angemessene Ratenzahlung. ....
Leserforumvon moenle | Inkasso | 2 Antworten | 06.12.2011 20:34
vielen dank ----------------- "" Am 6.12.2011 von guest-12301.01.2012 17:38:17 Ist über diese Forderung jemals ein Gerichtsurteil oder ein Vollstreckungsbescheid ergangen? Wenn nicht, ist die Forderung mit hoher Wahrscheinlichkeit schon lange verjährt. Im Fall der Verjährung muss deine Schwiegermutter dem Inkasso-Unternehmen lediglich schreiben, dass sie sich auf die Verjährung beruft und damit wär die Sache schon erledigt.
Leserforumvon zony86 | Inkasso | 5 Antworten | 01.05.2016 10:31
Ratenzahlung zu erwirken. ... Es scheint auch einen Vollstreckungsbescheid des AG Hamburg zu geben, dieser soll vom 22. ... Nachtrag: Ich habe auch von der Verjährung von Zinsen gelesen.
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