Meine Frage: Wie ist das mit Unterhaltszahlung, wenn ich nicht mehr bei meinen Eltern lebe, also für mich (18 Jahre) selbst aufkommen muss, und weiterhin zur Schule gehen möchte?! Kann ich von meinen Eltern Unterhalt verlangen, wohin muss ich mich wenden und wie funktioniert das dann?
Meine Frage: Wie ist das mit Unterhaltszahlung, wenn ich nicht mehr bei meinen Eltern lebe, also für mich (18 Jahre) selbst aufkommen muss, und weiterhin zur Schule gehen möchte?! Kann ich von meinen Eltern Unterhalt verlangen, wohin muss ich mich wenden und wie funktioniert das dann?
Meine Frage: Wie ist das mit Unterhaltszahlung, wenn ich nicht mehr bei meinen Eltern lebe, also für mich (18 Jahre) selbst aufkommen muss, und weiterhin zur Schule gehen möchte?! Kann ich von meinen Eltern Unterhalt verlangen, wohin muss ich mich wenden und wie funktioniert das dann?
Meine Frage: Wie ist das mit Unterhaltszahlung, wenn ich nicht mehr bei meinen Eltern lebe, also für mich (18 Jahre) selbst aufkommen muss, und weiterhin zur Schule gehen möchte?! Kann ich von meinen Eltern Unterhalt verlangen, wohin muss ich mich wenden und wie funktioniert das dann?
Meine Frage: Wie ist das mit Unterhaltszahlung, wenn ich nicht mehr bei meinen Eltern lebe, also für mich (18 Jahre) selbst aufkommen muss, und weiterhin zur Schule gehen möchte?! Kann ich von meinen Eltern Unterhalt verlangen, wohin muss ich mich wenden und wie funktioniert das dann? ... Das ist zunächst einmal eine reine Privatsache zwischen Dir und Deinen Eltern.
Meine Frage: Wie ist das mit Unterhaltszahlung, wenn ich nicht mehr bei meinen Eltern lebe, also für mich (18 Jahre) selbst aufkommen muss, und weiterhin zur Schule gehen möchte?! Kann ich von meinen Eltern Unterhalt verlangen, wohin muss ich mich wenden und wie funktioniert das dann? ... Deine Eltern bestimmen, in welcher Form sie dir Unterhalt gewähren.
Ich lebe mittlerweile von Frau und Kindern getrennt, und habe im April die Unterhaltszahlung eingestellt, da er am 31.März 2005 18 wurde. ... Nachdem meine Frau auch noch anfing den Führerschein zu finanzieren, habe ich dann die Notbremse gezogen und die Unterhaltszahlungen mit 18 eingestellt. ... Hiernach muß ein volljähriges Kind, das sich nicht in der Berufsausbildung befindet, primär selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen, wobei für die Nutzung seiner Arbeitskraft ähnlich strenge Maßstäbe gelten, wie für die Haftung der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern.
Ich mutmaße mal, dass ich aufgrund der Höhe meines Gehalts (ca. 2000€ Netto) zur Unterhaltszahlung nach BGB §1615 I ff. an die Mutter verpflichtet werde. ... Lebt das Kind bei dir, seid ihr als Eltern---für das Kind---unterhaltspflichtig.