Zu der Zeit bin ich aber bereits 18 und stecke mitten in meinem Abitur. ... Nun war mein Plan, mir eine 1 Zimmerwohnung zu suchen, doch haben meine Eltern gesagt, sie wollen diese nicht bezahlen, da das Geld fehlt. ... Was das "ins Ausland gehen" anbelangt, kann man Sie schon zwingen - die Eltern haben nämlich die Wahl, wie sie den Unterhalt entrichten (§ 1612(2) BGB), in Geld oder durch Aufnahme in den elterlichen Haushalt.
Nun steht er aber da und kann weder seine Miete bezahlen noch hat er Geld für Essen etc. ... Wegen des Unterhalt waren wir beim JA, die kümmern sich drum, aber trotzdem braucht er ja jetzt erstmal irgendwoher geld zum leben?! ... Sollten sich die eltern weiterhin weigern werden wir natürlich klagen müssen...schön ist das für ihn aber natürlich nicht...?
Hallo ich hätte da mal eine frage und zwar meine Freundin ist 18 und wir möchten gehrne zusammen ziehen da aber ja das gesetz sagt unter 25 und ohne eigene arbeit sei das nicht erlaubt (sollte erwähnen bin leider selber alg2 empfänger) wollte ich jetzt mal frage wie das ist wenn sich die eltern trennen und die wohnung dan ja zu groß ist 92 qm² das is ja meines wissens nach dann für eine mutter mit 3 kindern zu groß oder ??? ... es geht ja dadrum das sie dan geld bekommt den so ohne weiters bei mir wohnen geht nicht da mir das amt ja dan geld kürzt zumindest sagte mir mein zuständiges amt dieses is das so richtig ????
Ich finde das nicht korrekt, weil das Geld ja in der Familie bleibt. ... Dann amch ich das auch Mietvertrag mit den Eltern der Staat zahlt und ich lasse mir das Geld von den Eltern zurückgeben. ... H ----------------- "" Am 13.10.2010 von Kugelfisch_01 --- editiert vom Admin Am 13.10.2010 von muemmel @ Tobias "Dann amch ich das auch Mietvertrag mit den Eltern und der Staat zahlt und ich lasse mir das Geld von den Eltern zurückgeben.
An die Eltern. ... Das soll aber nicht bedeuten, dass es am Ende Geld gibt. ... Sie bekommen vom Staat mehr oder weniger nur dann eine Wohnung bezahlt, wenn die Eltern kein Geld haben und ein Wohnen bei denen unzumutbar ist.
Mein Vater verdient gutes Geld, daher weiß ich nicht ob ich überhaupt zum Jobcenter gehen brauche. ... Liebe Grüße, Victoria Am 29.9.2016 von Künstlerin Hallo Victoria, Auch wenn du inzwischen 18 bist (?) ... Unterhalt, den dein Vater ggf. zu leisten hat, kannst du dort über das 18.
Erstmal von anfang an: Ich bin 18 Jahre alt, habe einen Realschulabschluss und suche nun eine Ausbildung. ... Könnte natürlich dann auch mit einem 400€ Job noch ein bisschen mehr Geld ranschaffen. ... Man kann die Eltern nämlich schlicht nicht zwingen, ihr Kind weiterhin zu beherbergen...
Sie ist aktuell 18 Jahre und wohnt in Berlin, ist aufgewachsen in Art Jugendheim und hat auch ein Blatt, in dem hervor geht dass sie keinen Kontakt zu ihren Eltern hat und daher auch bei denen nicht wohnen kann. ... Sie macht eine Ausbildung und bekommt nur Bafög und ihr Kindergeld mit 18 noch...Durch ihr kleines Einkommen bekommt sie aber keine Wohnung vermittelt, da entweder Miete zu teuer ist, oder Bürge fehlt...auf der Straße kann sie natürlich nicht wohnen und beim Amt wurde sie auch abgewiesen... was hat sie da für Möglichkeiten? ... Wenn sie kein Geld vom Amt bekommt, vielleicht einen Wohnberechtigungsschein für eine günstige Sozialwohnung?
Fakt: Zwei Patchworkkinder, mein Sohn, 18 Jahre, und meine Stieftochter, 17 Jahre. ... Er muss sehen, wie er mit dem Geld, was er hat, klarkommt. ... Am 19.5.2005 von Lankoron Jo, und vom nötigen Geld zum Überleben!
Ich bin 21 Jahre alt und wohne noch bei meinen Eltern. ... Ich bekomme sonst keinerlei Geld (Taschengeld, Kleidungsgeld, ...). danke. ... Zur Zahlung von Taschengeld sind Deine Eltern nicht verpflichtet.
Ich bin 18, Schüler, muss ausziehen, brauche Beratung.
1 von 5 Sterne
Hallo, ich bin 18 Jahre alt, Gymnasiast (Schüler), habe kein eigenes Einkommen. Meine Situation ist folgende: Ich wohne in der Wohnung meiner Eltern. ... Meine Frage nun: Kann ich meine Eltern zwingen mich mit 18 von zu hause gehen zu lassen oder können sie mich zwingen weiterhin bei ihnen zu wohnen?!
Man bekommt auch kein Geld dafür, wenn man im Inland studiert, das mal nur so nebenbei. ... Aber: Einen Untermietvertrag kannst du mit deinen Eltern natürlich abschließen, daran hindert euch niemand. ihr seid schließlcih alle erwachsen. ----------------- "" Am 1.5.2012 von AxelK @quiddje: quote:Man bekommt auch kein Geld dafür, wenn man im Inland studiert, das mal nur so nebenbei. ... Sein Abi baut man typischerweise mit 18.
Schülerin über 18, wer bezahlt?
3,6 von 5 Sterne
Ich bin ratlos in nachfolgendem Fall: Das Mädchen ist über 18, besucht ein Gymnasium mit Ziel Abitur. ... Die ist jetzt 18? ... Eben mit allem. wirdwerden -- Editiert von wirdwerden am 06.04.2015 15:18 Am 6.4.2015 von Hafenlärm "Lücken" lässt das Sozialstaatsprinzip nicht zu.
Sie hat keinen Kontakt zu den Eltern und die Eltern kümmern sich trotz mehrfacher Bitten darum nicht. ... Aber das Thema Geld sorgt für schlaflose Nächte. ... Die ARGE gibt es schon seit etwa 18 Monaten nicht mehr.
Meine Eltern wollen dies auch. ... Ich bin mit 18 daheim weg, habs auch einfach nicht mehr ausgehalten. ... Eigene Bude und Freundin dazu stand dann an, beide schauten wir dass irgend wie Geld rein kommt.
-> Eltern wohnhaft in Stadt A beziehen ALG 2 -> vor 2 Jahren erhielten meine Eltern für mehrere Monate (September 2014 - Februar 2015) zuviel Geld (da Heizkosten falsch berechnet waren) -> Die Gemeinschaft bestehet aus Mutter, Vater + mehrere Kinder -> Jetzt erhielten wir ein Brief des Jobcenters der Stadt A über die zu viel gezahlte Leistung mit der Aufforderung diese zu begleichen (Beitrag fast bei allen identisch) Mutter eigener Brief zur Zahlungsaufforderung Ich eigener Brief zur Zahlungsaufforderung Schwester eigener Brief zur Zahlungsaufforderung Vater Zahlungsaufforderung für Sich und der weiteren 4 minderjährigen Kinder im Haushalt. -> Ich wurde im Dezember 2014 erst 18.Jahre alt vorher war ich logischer weise 17 (minderjährig) -> Ich bin im April 2015 aus Familiären Gründen von Zuhause bei meinen Eltern aus Stadt A ausgezogen und bin in der Stadt B in eine eigene Wohnung eingezogen -> Seit ca Juni 2015 erhalte ich vom Jobcenter der Stadt B ALG 2 Ich habe vor ca 4 Wochen einen Widerspruch eingelegt gegen die Zahlungsaufforderung des Zeitraumes September 2014 - Februar 2015 im Zeitraum September 2014 - Dezember 2014 war ich nicht Volljährig zudem habe ich nie ALG 2 beantragt sondern meine Eltern Ich habe nie Geld bekommen und wusste nichtmal damals das meine Eltern Leistungen für mich bekommen und mein Verhältnis zu meinen Eltern ist so verstört gewesen das ich ausgezogen bin. ... Mir ist es egal was meine Eltern damals beantragt haben bzw was die mit dem Geld angestellt haben das die für mich bekommen haben, ich habe nie von meinen Eltern Leistungen erhalten oder sonst was. Außerdem beziehe ich selbst ALG 2 zurzeit wieso soll ich jetzt für die ******* die mein Vater abgezogen hat bzw das zuviel erhaltene geld zurückzahlen!?
Leserforumvon lorettalolajoy
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Sozialrecht und staatliche Leistungen
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4 Antworten
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14.07.2010 16:16
Ich wohne zu Hause und muss keine Miete zahlen und auch die Studiengebühren übernehmen meine Eltern. ... Mir reicht mein Geld jetzt schon nur mit Mühe und Not. ... Jetzt die Frage: Gibt es für über 18/21-jährige irgendeine finanzielle Unterstützung, bei solch einem familiären Problem?
Meine Freundin lebt aktuell noch bei Ihren Eltern mit Ihrem Bruder und ihrer kleinen Schwester. ... -- Editiert von LaMa14 am 16.04.2018 18:50 -- Editiert von Moderator am 16.04.2018 18:57 -- Thema wurde verschoben am 16.04.2018 18:57 Am 16.4.2018 von muemmel Denn solange ich in der Ausbildung bin und "nicht auf festen Füßen stehe" möchte sie nicht ausziehen. ... Evetuell kann sie Dir sogar Lohn zahlen (450 EUR Basis) oder Provision (diese Kosten senken das Einkommen) und es gibt mehr Geld aufs Konto Und nein, sie zahlt nicht für ihre Eltern, sie zahlt ihren Anteil an der Gemeinschaft entsprechend ihrer Einnahmen. -- Editiert von Harry van Sell am 16.04.2018 22:38
Gruß, Axel ----------------- "Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönlich Meinung, und keine Rechtsberatung, dar " Am 17.12.2008 von Angel83 Die Tochter meiner Freundin (Armenierin) bekam auch kein Geld für ihren Pass, auch nicht darlehensweise. ... Dies zeigt aber nur, das du keine Erfahrung damit hast, was für Probleme "Ausländer" (sofern man bei Kindern, die schon sehr lange und teilweise von Geburt an hier wohnen und noch nie in dem Ursprungsland der Eltern waren wohl kaum reden kann) dort manchmal haben. ... Auch ist sie noch Schülerin (Gymnasium) und gerade erst 18 geworden.
Ich werde bald 18 und plane aus verschiedenen Gründen, bald aus der gemeinsamen Wohnung mit meiner Mutter auszuziehen. ... Nicht nur ist das Zusammenleben extrem angespannt, auch haben wir aufgrund sehr hoher Betriebskosten wenig Geld zum Leben. ... Ein Angestellter im Jobcenter meinte auch zu meiner Mutter, ich könnte, wenn ich 18 bin nicht ausziehen.