137 Ergebnisse für „aa antrag arbeitslos“

Leserforumvon upps | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 11.01.2008 14:38
Höchstens, dass ein Antrag auch angenommen worden sein muß, bevor das AA eine Bescheinigung ausstellt. ... >>Höchstens, dass ein Antrag auch angenommen >>worden sein muß, bevor das AA eine >>Bescheinigung ausstellt. ... Und für die bloße Arbeitslos-Meldung muss kein Antrag gestellt werden.
Leserforumvon Matthias.K | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 31.05.2013 11:04
Arbeitslos habe ich mich gemeldet mit Wirkung zum 01.06. ... Wird der Antrag dann dennoch angenommen? ... Dein Antrag muss dort angenommen und darüber entschieden werden.
Leserforumvon Unterhaltszahler2009 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 16.06.2009 16:50
Ich habe mich dann fristgerecht beim AA arbeitlslos gemeldet. ... Nun schwebe ich seit 26.05.09 die KK sagt AA muß bezahlen das AA sagt KK muß bezahlen. ... Am 26.05.2009 habe ich mich beim AA arbeitslos gemeldet.
Leserforumvon hitmen12 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 22 Antworten | 02.09.2007 08:35
hallo, meine exfreundin hat mich beim aa angeschwärzt das ich bei ebay artikel verkaufe. was auch richtig ist. ich bin hartz 4 empfänger und habe diese einnahmen nicht gemeldet. ich habe einen anhörungsbogen bekommen. gleichzeitig aber auch einen brief wo drin steht das die leistung sofort eigestellt wird. das einzige was das aa hat ist ein ebay name. sie wissen also nicht ob dieser ebay name zu mir gehört. nachfolgend schreibe ich mal den brief wo drin steht das die leistung gestrichen wird: aufhebung des bescheides vom über die bewilligung der leistungen zur sicherung des lebensunterhalts nach dem zweiten buch sozialgesetzbuch(sgb II) sehr geehrter herr xxx, die entscheidung über die bewilligung von arbeitslosengeld 2 wir ab 01.09.2007 ganz aufgehoben. begründung: nach §48 abs. 1 satz 1 zehntes buchg sozialgesetbuch ist ein verwaltungsakt mit dauerwirkung soweit in den zum zeitpunkt seines erlasses vorliegenden tatsächlichen oder rechtlichen verhältnissen eine wesentliche änderung eingetreten ist, mit wirkung für die zukunft aufzuheben. sie erzielen ab mai 2007 einkommen aus einer beschäftigung. aufgrund von vorliegenden unterlagen wurde bestätigt, dass sie nachgewiesen seit mai 2007 einer nebenbeschäftigung(verkauf von gegenständen bei ebay)nachgehen. entsprechend besteht ab dem 01.09.2007 kein anspruch auf leistungen. mit den nachgewisenen einkommensverhältnissen sind sie nicht hilfsbedürftig im sinne des § 9 sgb II, so dass ein anspruch auf leistungen zur sicherung des lebensunterhalts nicht mehr besteht. ich habe in 4 monaten 6500 euro umsatz gemacht aber nach abzug aller kosten(ebaygebühren/porto/ usw.) 500 euro reingewinn gemacht. am freitag hatte ich einen termin beim aa um alles vernünftig zu klären. ich hatte einen beistand mit bei diesem termin. der sachbearbeiter hat sich auf nichts eingelassen und tatsächlich behauptet das das bruttoeinkommen gleich der nettogewinn war. ich habe ihm also dann das schreiben gegeben wo ich ihm 3 tage zeit gebe mir die beweise vorzulegen wo ich 750 euro netto im monat verdient haben soll. sollte der beweis nicht vorgebracht werden habe ich mit feststellungsklage gedroht. ich habe auch gefragt wovon ich diesen monat leben soll, da mir ja die leistung komplett gestrichen worden ist. seine antwort "das ist nicht mein problem" jetzt meine frage: wie muß ich weiter vorgehen. es ist mir klar das ich diese einnahme hätte melden müssen. das war ganz klar mein fehler. ... 6500 euro ist natürlich eine menge. aber es sind tatsächlich nur 50-60 euro monatlich über geblieben. was ich auch belegen und beweisen kann. habe dem aa am freitag eine gewinn und verlustrechnung vorgelegt mit allen kontoauszügen. was wäre denn wenn ich zum beispiel 200 euro im monat verdient hätte. vielen dank für die mithilfe Am 2.9.2007 von Sunbee 1 @hitmen 100 e sind frei. weitere verdienste werden prozentual angerechnet. bin nicht sicher, aber bis 165 euro 20% frei, drüber 15% heißt: die 100 frei, von den 65 dann 20 % frei. rest anrechnungsfähig. genau diese beweise über realverdienst solltest di dem soz.gericht beim antrag auf eilanordnung vorlegen. meiner meinung nach gilt nur das wirklich verdiente. sunbee -- Editiert von sunbee1 am 02.09.2007 10:39:24 Am 2.9.2007 von hitmen12 ja so sehe ich das auch. das nur der reingewinn angerechnet werden kann. habe dazu einiges gefunden. vielleicht hilft es auch anderen weiter: Als Einkommen berücksichtigt werden kann nur der Gewinn, also Umsatz - Aufwendungen: - Ausgaben für Produktionsbedarf (Einkauf dessen was du verkaufst) - Stromkosten für PC - Ebay-Gebühren - Kontogebühren - Steuern (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 SGB II) - Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB II) - 30 Euro Pauschal für Beiträge zu privaten Versicherungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V i.V.m. § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II) oder höhere nachgewiesene Beiträge - nach § 82 EStG geförderte Altersvorsorgebeiträge bis zur Höhe des Mindesteigenbeitrag nach § 86 EStG (Riester-Rente) - Unterhalt lt. ... Am 2.9.2007 von hitmen12 hallo axel, ja es ist tatsächlich so das ich 6500 euro umsatz gemnacht habe. das ist zu belegen anhand der kontoauszüge. nach abzug aller kosten wie einkauf-ebay gebühren usw sind tatsächlich nur 50-60 euro monatlich übrig geblieben. da ich seit 20.08.07 wieder ganz normal arbeite hat das aa ab dem datum wohl nichts mehr damit zu tun. ja ich habe ein nebengewerbe angemeldet. und muß einmal im jahr meine steuererklärung(gewinn und verlust rechnung) dem finanzamt vorlegen. also ist von der seite wohl nichts zu befürchten. und ich sage es nochmal...alle zahlen die ich dem aa vorgelegt habe sind realisitisch und ich kann sie anhand von rechnungen belegen Am 2.9.2007 von AxelK @kiwi: quote:ein privater ebay-verkauf ist keine erwebstätigkeit im sinne einer abhängigen beschäftigung.
Leserforumvon Jade63 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 15.09.2004 23:25
Bei AA Antrag auf Vorauszahlung gestellt. ... (Ablehung kam einen Tag später.) - 01.09. : Wieder Arbeitslos, wieder zur AA. ... AA fragt, ob ich meinen Antrag überhaupt abgegeben hätte.
Leserforumvon Jens_01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 03.04.2006 19:18
Und das geht schon seit 13 monaten so. auf mein drängen hin hat er sich nun bereit erklärt, beim arbeitsamt vorzusprechen und den ausgefüllten antrag für das alg II abzugeben. damit wäre er wenigsten wieder versichert. er hat allerdings ein wenig angst. er weiß nicht, was auf ihn zukommt. aber nun zu meiner frage: hat er überhaupt noch anspruch auf nachzahlung für die krankenversicherung und rentenversicherung ? ... dann kann ich meinem kumpel darauf vorbereiten und ihm ggf. die angst nehmen. viele grüße jens Am 4.4.2006 von Sunbee 1 @jens_01 erstmal finde ich es gut, dass du ihm helfen willst. alg2 wird erst ab tag der antragstellung gezahlt. also nix wie hin zur aa. ich denke nicht, dass die aa für die vergangenheit zahlen wird. es sei denn, dein freund hat eine bestätigung zur meldung der arbeitslosigkeit und anspruch auf alg1 dem amt ist es egal, was der arbeitslose tut, solange keine leistungen bezogen werden. geh doch mit ihm zu einer beratungsstelle. unter tacheles ev findest du die in deiner region sunbee Am 4.4.2006 von Jens_01 vielen dank für deine antwort. in meiner mittagspause werde ich dort mal reinschauen. viele grüße jens
Leserforumvon Ella54 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 05.09.2010 12:06
Den Antrag auf Arbeitslosengeld 1 habe ich gestellt. ... Hi, die AA wird dich dazu auffordern einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. ... In diesem Fall wird die Agentur für Arbeit dich auffordern einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.
Leserforumvon Catlady | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 03.11.2005 14:02
Allerdings war dem AA in Dortmund schon immer egal was es darf. ... Am 3.11.2005 von Catlady Bisher hat das AA keine Versuche unternommen. Ich bin auch erst seit dem 9.6. arbeitslos.
Leserforumvon Manfred1978 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 27.01.2005 14:20
Unterhaltspflicht ist doch meines wissens nur für "kinder" oder Kinder in Berufsausbildung, was ich aber nicht bin, denn seit Mitte 2003 arbeitslos. ... Somit können sie einen eigenen Antrag auf Alg II stellen. ... Am 19.7.2005 von M87 Danke Das habe ich so richtig verstanden, ich bekomme keinen Unterhalt von meinen Eltern solange ich arbeitslos bin.Wieso rechnet dann das AA den Unterhalt in meinen Antrag mit ein.Verstehe ich in dem Fall nicht.Nur deshalb bekomme ich kein ALG.Was soll ich in dem Fall tun?
Leserforumvon M87 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 20.07.2005 08:52
Das habe ich so richtig verstanden, ich bekomme keinen Unterhalt von meinen Eltern solange ich arbeitslos bin.Wieso rechnet dann das AA den Unterhalt in meinen Antrag mit ein.Verstehe ich in dem Fall nicht.Nur deshalb bekomme ich kein ALG.Was soll ich in dem Fall tun? Hatte AA schon im April beantragt. -- Editiert von M87 am 19.07.2005 08:03:58 von M87 - 19.07.2005 08:02:21 Status: Frischling (6 Beiträge) Am 20.7.2005 von hh 1. Warum bekommst Du keinen Unterhalt von deinen Eltern, solange Du arbeitslos bist?
Leserforumvon uepps1 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 29 Antworten | 06.11.2021 12:24
Dann habe ich vor 2 Wochen einen Fragebogen für den Arbeitgeber,einen Fragebogen für mich und den Antrag auf Arbeitslosengeld Zugeschickt bekommen. ... Arbeitslos ab 01.01.2022 und aktuell Arbeitssuchend gemeldet. ... Wie lehne ich dann so ein Angebot beim AA ab?
Leserforumvon liquiddream | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 11.02.2005 11:36
Seit Juni 04 arbeitslos gemeldet, dann angeblich nie irgendwelche Termine und Vorsprachen beim AA gehabt. Keine Leistungen bisher erhalten, da vom AA immer wieder vertröstet worden. Jetzt bliebe nur eine neue Meldung über die Arbeitslosigkeit. Überlegung einer Klage beim Sozialgericht Am 11.2.2005 von Jogibear ja zwischen sich arbeitslos melden und arbeitslos melden mit gleichzeitigem Antrag auf Leistungen liegt ein Unterschied.
Leserforumvon usta | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 25.11.2006 18:58
habe ein ähnliches problem.. anfang september habe ich mich an meiner uni exmatrikuliert und mich am 14.9 arbeitslos gemeldet. paralell habe ich noch auf einen anderen studienplatz gewartet. war auch bei allen terminen und habe mich auch bei ca 6 stellen beworben(nachweis vorhanden). dann habe ich am 24.10 einen breif von der uni bekommen,dass ich einen vorläufigen studienplatz bekommen habe. musste nur noch einige dinge dazu erfüllen. natürlich wurd ich rückwirkend zum 1.9 immatrikuliert. habe mich dann am 30.10 bei AA telfonisch zum 31.10 abgemeldet. habe dann ungefähr am 2.11 meine endgültigen unterlagen der uni bekommen und somit meiner meinung nach rechtzeitig dem AA bescheid gesagt. zusätzlich stellte ich am 31.10 meinen bafög antrag. das konnte ich ja auch nicht früher machen, da ich ja die unterlagen von der uni brauchte und es ja auch nicht klar war das ich genommen werde. diesem legte ich noch einen kleinen vermerk bei, dass ich vom 14.9 bis zum 31.10 arbeitslosengeld bezogen habe. in den nächsten tagen kam dann auch der aufhebungsbescheid. diesen donnerstag dann habe ich vom AA ein netten brief bekommen. die bewilligung sei zum 14.9 aufgehoben! ich soll grob fahrlässige falsche angaben gemacht haben. in der genannten zeit stehen sie für vermittlungsbemühungen der AA nicht zur verfügung und haben somit keinen anspruch auf leistungen... sie haben sich lt. studentenwerk rückwirkend ab 1.9 eingeschrieben und durchgehend leistung vom bafög bezogen. somit sind sie nicht arbeitslos..... sollte ich einen widerspruch stellen und wie stehen meine chancen?
Leserforumvon Fosto | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 11.10.2006 17:04
Frage III Wenn man sich bei der AA in Arbeit abgemeldet hat und meldet sich dann, sagen wir nach vier Monaten wieder arbeitslos, ist dann die Antragstellung wieder genauso aufwendig wie bei der ersten AL-Meldung? ... Frage V Kann man bei dem Antrag auf Gündungszuschuss die Arbeitslosmeldung am selben Tag machen wie die Antragstellung auf Gründungszuschuss? ... Frage VII Was versteht die AA unter "Aufnahme einer selbständigen Beschäftigung" im Zusammenhang mit dem Gründungszuschuss?
Leserforumvon Kürbis65 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 29.11.2012 22:55
Hallo zusammen, ich hätte ein paar Fragen. 2010 bin ich zum ersten Mal arbeitslos geworden, nachdem ich 20 Jahre gearbeitet hatte. ... Dabei habe ich einen Zuschuß für die Beratungskosten für die Existenzgründung bekommen und einen Antrag bei der Arbeitsagentur für einen Gründzungszuschuss gestellt. ... Für einen erneuten Antrag bei der AA für den GZ muss ich einen Business Plan erstellen und von einer fachkundigen Stelle zertifizieren lassen.
Leserforumvon Was weiss ich? | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 03.01.2011 13:58
Meldet heute sein Gewerbe ab und beim Arbeitsamt arbeitslos. ... Er lehnt ab, weil er sich zwar arbeitslos gemeldet hat, aber erst morgen Termin zur Abgabe seines Antrages hat. ... Am 3.1.2011 von Schnebi Wenn der Antrag auf Arbeitslosengeld bewilligt wird gilt versicherungsschutz rückwirkend ab Tag der Arbeitslosmeldung. ----------------- " Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung.
Leserforumvon R. R. P. | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 14.07.2006 17:11
Mitte Juni unterschrieb ich einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma und stellte am selben Tag beim AA einen Antrag auf Fahrkostenbeihilfe. ... Allerdings übersehen die Leute vom AA das ich ja nicht in der Niederlassung meines Arbeitgebers arbeite, sonder bis jetzt einen täglichen Arbeitsweg von ca. 50km (einfache Strecke) habe! ... Noch zu mir: Ich war vorher 5,5 Monate arbeitslos und hab auch kein Arbeitslosengeld oder sonstiges Geld vom AA bekommen weil ich vorher beim Bund war.
Leserforumvon R. R. P. | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 14.07.2006 17:11
Mitte Juni unterschrieb ich einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma und stellte am selben Tag beim AA einen Antrag auf Fahrkostenbeihilfe. ... Allerdings übersehen die Leute vom AA das ich ja nicht in der Niederlassung meines Arbeitgebers arbeite, sonder bis jetzt einen täglichen Arbeitsweg von ca. 50km (einfache Strecke) habe! ... Noch zu mir: Ich war vorher 5,5 Monate arbeitslos und hab auch kein Arbeitslosengeld oder sonstiges Geld vom AA bekommen weil ich vorher beim Bund war.
Leserforumvon scorer | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 03.08.2005 14:22
Hallo, habe eine Frage: Bin seit dem Mai 04 arbeitslos und beziehe noch bis zum 31.1.06 ALG I. ... Die AA sagt, dass ich bei Antrag auf eine Rente, keinen Anspruch auf ALG I mehr habe, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe. ... Probleme bereitet mir die Aussage der AA, dass ich nur dann weiterhin ALG I erhalte, wenn ich neben dem Antrag auf Rente, auch noch stundenweise arbeitsfähig bei der AA gemeldet bin.
Leserforumvon Honeybee2023 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 09.06.2023 09:14
Hallo, ich bin seit dem 01.06. arbeitslos gemeldet und hätte auch Anspruch auf AlG I. ... Oder kann ich zunächst abwarten und die KK erst auf Anfrage (sofern diese überhaupt kommt) darüber informieren, dass ich arbeitslos gemeldet bin u. die Beiträge ggf. später durch die AA nachgezahlt werden? ... Haben Sie sich persönlich arbeitslos gemeldet?
123·5·7