59 Ergebnisse für „aa gehalt geld“

Leserforumvon hitmen12 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 22 Antworten | 02.09.2007 08:35
hallo, meine exfreundin hat mich beim aa angeschwärzt das ich bei ebay artikel verkaufe. was auch richtig ist. ich bin hartz 4 empfänger und habe diese einnahmen nicht gemeldet. ich habe einen anhörungsbogen bekommen. gleichzeitig aber auch einen brief wo drin steht das die leistung sofort eigestellt wird. das einzige was das aa hat ist ein ebay name. sie wissen also nicht ob dieser ebay name zu mir gehört. nachfolgend schreibe ich mal den brief wo drin steht das die leistung gestrichen wird: aufhebung des bescheides vom über die bewilligung der leistungen zur sicherung des lebensunterhalts nach dem zweiten buch sozialgesetzbuch(sgb II) sehr geehrter herr xxx, die entscheidung über die bewilligung von arbeitslosengeld 2 wir ab 01.09.2007 ganz aufgehoben. begründung: nach §48 abs. 1 satz 1 zehntes buchg sozialgesetbuch ist ein verwaltungsakt mit dauerwirkung soweit in den zum zeitpunkt seines erlasses vorliegenden tatsächlichen oder rechtlichen verhältnissen eine wesentliche änderung eingetreten ist, mit wirkung für die zukunft aufzuheben. sie erzielen ab mai 2007 einkommen aus einer beschäftigung. aufgrund von vorliegenden unterlagen wurde bestätigt, dass sie nachgewiesen seit mai 2007 einer nebenbeschäftigung(verkauf von gegenständen bei ebay)nachgehen. entsprechend besteht ab dem 01.09.2007 kein anspruch auf leistungen. mit den nachgewisenen einkommensverhältnissen sind sie nicht hilfsbedürftig im sinne des § 9 sgb II, so dass ein anspruch auf leistungen zur sicherung des lebensunterhalts nicht mehr besteht. ich habe in 4 monaten 6500 euro umsatz gemacht aber nach abzug aller kosten(ebaygebühren/porto/ usw.) 500 euro reingewinn gemacht. am freitag hatte ich einen termin beim aa um alles vernünftig zu klären. ich hatte einen beistand mit bei diesem termin. der sachbearbeiter hat sich auf nichts eingelassen und tatsächlich behauptet das das bruttoeinkommen gleich der nettogewinn war. ich habe ihm also dann das schreiben gegeben wo ich ihm 3 tage zeit gebe mir die beweise vorzulegen wo ich 750 euro netto im monat verdient haben soll. sollte der beweis nicht vorgebracht werden habe ich mit feststellungsklage gedroht. ich habe auch gefragt wovon ich diesen monat leben soll, da mir ja die leistung komplett gestrichen worden ist. seine antwort "das ist nicht mein problem" jetzt meine frage: wie muß ich weiter vorgehen. es ist mir klar das ich diese einnahme hätte melden müssen. das war ganz klar mein fehler. ... 6500 euro ist natürlich eine menge. aber es sind tatsächlich nur 50-60 euro monatlich über geblieben. was ich auch belegen und beweisen kann. habe dem aa am freitag eine gewinn und verlustrechnung vorgelegt mit allen kontoauszügen. was wäre denn wenn ich zum beispiel 200 euro im monat verdient hätte. vielen dank für die mithilfe Am 2.9.2007 von Sunbee 1 @hitmen 100 e sind frei. weitere verdienste werden prozentual angerechnet. bin nicht sicher, aber bis 165 euro 20% frei, drüber 15% heißt: die 100 frei, von den 65 dann 20 % frei. rest anrechnungsfähig. genau diese beweise über realverdienst solltest di dem soz.gericht beim antrag auf eilanordnung vorlegen. meiner meinung nach gilt nur das wirklich verdiente. sunbee -- Editiert von sunbee1 am 02.09.2007 10:39:24 Am 2.9.2007 von hitmen12 ja so sehe ich das auch. das nur der reingewinn angerechnet werden kann. habe dazu einiges gefunden. vielleicht hilft es auch anderen weiter: Als Einkommen berücksichtigt werden kann nur der Gewinn, also Umsatz - Aufwendungen: - Ausgaben für Produktionsbedarf (Einkauf dessen was du verkaufst) - Stromkosten für PC - Ebay-Gebühren - Kontogebühren - Steuern (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 SGB II) - Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB II) - 30 Euro Pauschal für Beiträge zu privaten Versicherungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V i.V.m. § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II) oder höhere nachgewiesene Beiträge - nach § 82 EStG geförderte Altersvorsorgebeiträge bis zur Höhe des Mindesteigenbeitrag nach § 86 EStG (Riester-Rente) - Unterhalt lt. ... Am 2.9.2007 von hitmen12 hallo axel, ja es ist tatsächlich so das ich 6500 euro umsatz gemnacht habe. das ist zu belegen anhand der kontoauszüge. nach abzug aller kosten wie einkauf-ebay gebühren usw sind tatsächlich nur 50-60 euro monatlich übrig geblieben. da ich seit 20.08.07 wieder ganz normal arbeite hat das aa ab dem datum wohl nichts mehr damit zu tun. ja ich habe ein nebengewerbe angemeldet. und muß einmal im jahr meine steuererklärung(gewinn und verlust rechnung) dem finanzamt vorlegen. also ist von der seite wohl nichts zu befürchten. und ich sage es nochmal...alle zahlen die ich dem aa vorgelegt habe sind realisitisch und ich kann sie anhand von rechnungen belegen Am 2.9.2007 von AxelK @kiwi: quote:ein privater ebay-verkauf ist keine erwebstätigkeit im sinne einer abhängigen beschäftigung.
Leserforumvon Toffifee | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 01.04.2006 22:47
Jetzt hab ich weder ein Gehalt noch ALG2. ... Hab echt Angst das mir das Geld gekürzt oder ganz gestrichen wird, von was soll ich dann Miete und Strom etc. zahlen. ... Können die mir wirklich aufgrund dieser Lügen meines ehemaligen Chefs das Geld sperren?
Leserforumvon dumdum | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 19.08.2008 19:44
Nun verlangt das AA von mir das ich mich bei einer zeitarbeitsfirma als lagerarbeiter einstellen lassen soll, 38Std/woche 6,10€/std brutto das währen pro monat ca: 660 euro netto im moment bekomme ich 990 euro AL-geld die ich auch benötige 350 euro miete 350 euro kredit rate und 200 unterhalt kann das AA von mir verlangen das ich diese stelle annehmen muss? ... Am 19.8.2008 von guest-12330.03.2009 14:52:31 Also ich kann erfahrungsgemäß sagen, dass unser AA immer gesagt hat, man muss keine Arbeit annehmen, bei der das Gehalt unter dem jetzigen ALGI liegt. ... das aa kann dir natürlich stellen zuweisen, die unter deiner qualifikation liegen... arbeit ist arbeit und selbst wenn du dort weniger verdienen würdest, dann würdest du den rest doch eh vom aa bekommen!
Leserforumvon go538227-35 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 30.09.2022 12:17
Berechnungsgrundlage dafür sind die letzten 12 Monate Gehalt während meiner Berufstätigkeit. ... [/quote]Wenn es nur ums Geld geht, kann man das Krankengeld weiterbeziehen. ... Oder ist das letzte Arbeitseinkommen ausschlaggebend für das Krankengeld nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch die AA.
Leserforumvon angle07 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 14.02.2010 23:25
Da ich ALG I bekomme hat das Job Center dieses Geld vom AA gefordert, da das Job Center in Vorkasse gegangen ist. ... Beim Gehalt ist es doch auch anders. ... Deswegen habe ich nun quasi einen Monat mit weniger Geld.
Leserforumvon plö | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 01.08.2005 18:15
Hallo, ein Hartz 4 Empfänger bekommt ab diesen Monat Geld vom AA sein noch zustehendes Gehalt bekommt er rückwirkend ebenso diesen Monat.
Leserforumvon Tiramisu | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 06.08.2014 11:53
Seit dem heißt es das Geld wäre sofort auf dem Konto. ... Wir haben viele Telefonate und besuche beim AA hinter uns und das Geld ist immer noch nicht da. ... Mein Gehalt ist auch mittlerweile aufgebraucht da dies allein nicht für 4 Personen reicht und auch noch sämtliche rechnungen zu zahlen.
Leserforumvon angle07 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 15.06.2009 21:37
huhu, kurze frage. letztes jahr (mai) war mein freund arbeitslos, wurde dort berechnet. damals bekam er allerdings ein niedriges gehalt, viel niedriger wie im neuen job (ca. 980 eur netto). nun wurde er ja wieder arbeitslos. gehalt knapp 1500 eur inkl. spesen (kraftfahrer). beim aa sagte man ihm das das aa-geld nicht neu berechnet werden würde, da sich daran nichts ändern würde. kann das sein?
Leserforumvon angle07 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 18.06.2009 13:55
was mach ich denn nun, wenn die sagen, ja das stimmt so, wir haben da das gehalt eingerechnet. habe ich dann eine chance noch diesen monat VOR ENDE DES MONATS an geld zu kommen? ... Welches Gehalt meinst Du, was die angerechnet haben sollen? ... Die Chancen, diesen Monat noch an Geld zu kommen, sehe ich ehrlich gesagt nicht.
Leserforumvon guest-12304.04.2013 13:14:13 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 03.04.2013 16:07
Das AA braucht kein Urteil um an dein Geld zu kommen. ... Am 4.4.2013 von AltesHaus Ich denke nicht, dass das Urlaubsgeld vom AA eingefordert wurde, sondern das Gehalt, denn nur mit diesem ist das AA in Vorlage getreten. Da du das Gehalt bekommen hast, bist du zur Erstattung verpflichtet, aber wie gesagt, hier geht es lediglich um das Gehalt nicht um die Urlaubssache.
Leserforumvon rübezahl | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 03.07.2007 14:28
Aber wie muss ich jetzt vorgehen, damit ich auch wirklich geld bekomme? ... Muss ich der AA die Au-Bescheinigung zusammen mit ALG I Antrag vorlegen oder nur AU-Bescheinig.??? ... du siehst, die erkrankung ist zwar blöd, aber finanziell stehst du besser da als ein gesunder arb.loser. sunbee Am 3.7.2007 von rübezahl hallo sunbee, ich danke dir für die guten tipps. jetzt weiß ich wie ich vorgehen muss. arbeitsuchend bin ich bei AA schon gemeldet.werd dann morgen gleich meine kk anrufen. noch eine frage: muss ich der AA die krankmeldung trotzdem vorlegen, auch wenn ich kein ALGI beantrage?
Leserforumvon webcasi | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 27.05.2010 08:00
Ich habe mal einen Zettel vom AA mitbekommen als ich dort war auf dem die KK die Zeiten und Geld eintragen soll, wofür braucht das AA das denn in dem Falle? ... Dann kann es doch nicht sein dass sein errechnetes Gehalt aus den letzten 12 Monaten diese 6 Wochen Bezug nicht berücksichtigt. ... Wenn ich dann arbeitslos werde habe nur ca. die Hälfte meines Jahresgehaltes verdient und das setzt das AA an?
Leserforumvon angle07 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 07.05.2009 13:05
Außerdem brauchen wir dann noch die Info, ob das Gehalt brutto oder netto ist und wie alt Euer Kind ist. ... Wenn das Arbeitsgericht feststellt, dass die fristlose Kündigung unzulässig war, dann wird diese aufgehoben und der Arbeitgeber hat das Gehalt nachzuzahlen. ... Nun kann die AA nicht einfach hingehen und sagen, der AA hat immer Recht und AN lügt sowieso, also gibt es eine Sperrzeit.
Leserforumvon Tobias81 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 13 Antworten | 12.08.2005 21:02
Meine Mutter hat in den letzen 2 Monaten Geld verdient und nicht beim Hartz4 Amt angegeben. ... Wenn das Gehalt tatsächlich erst so spät gezahlt wird, wird das ja entsprechend berücksichtigt. ... Trotzdem verklagte ihn das AA.
Leserforumvon kay-und-katja | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 09.03.2007 11:22
Da er aber sowieso kein Geld bekommt erwägen wir, Ihn ab Mai kündigen zu lassen. ... er sollte lieber das gehalt fordern, dass im av festgelegt ist. eltern hin oder her. sunbee Am 9.3.2007 von kay-und-katja Meine Rede...aber da er nun seit fast einem Jahr kein oder wenig Geld bekommt, fehlt uns einiges von dem für die Schule gelegten Geld. ... Und die Wahrscheinlichkeit, dass er danach wieder Arbei findet ist doch größer. ----------------- "kay-und-katja" Am 9.3.2007 von Sunbee 1 @kay und katja ja, chancen sind größer oder auch geringer, weil überqualifiziert... das passiert auch und nichtzu knapp. versucht es doch mit d. meisterbafög, das gehalt einklagen und fertig. sunbee
Leserforumvon steffi_maus! | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 27.03.2006 14:52
Da ich jeden Tag 65 km insgesamt fahre, habe ich Fahrkostenbeihilfe für die 6 Monate beim AA beantragt. ... Gruß Steffi Am 28.3.2006 von realmandozer sei doch froh andere bekommen gar nix ... du bekommst doch nach einem monat dein gehalt dann haste doch geld für sprit oder fahrkarte ...
Leserforumvon tiger1020 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 27.11.2007 10:22
gibt es überbrückungs geld?? ... Aber zumindest gibts dann schonmal geld. ... Das mit dem Versicherungsverlauf der KV kenne ich nicht und so richtig verstehe ich auch ehrlich gesagt nicht, wofür die AA diesen benötigen sollte.
Leserforumvon Tricolore85 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 14.12.2006 13:32
Ich kann das nicht verstehen wie hätte ich denn im Juli leben sollen wenn es erst im August das erste Gehalt gibt? ... Am 14.12.2006 von dittmann Sie haben am 30.6. das Geld erhalten, daß für den Monat Juli gedacht war. ... Am 14.12.2006 von Tricolore85 Richtig ich habe im Juni Geld für Juli bekommen,nehmen wir mal an ich hätte es nicht bekommen so wie es das Arbeitsamt meint wovon hätte ich leben sollen wenn es erst mitte August das erste Gehalt gibt?
Leserforumvon DerBabo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 26.07.2017 10:12
-Geldleistung § 24 (1) dort will man 204,50 € . da ich einen Neuen Job angenommen hatte und erst am 15ten zu gehalt bekomme musste ich ein Dahrl. beantragen weil ich sonst kein Geld hätte am 1.5.2017 daher musste ich ein Antrag stellen . ... Dort ist Aufgelistet : Forderung: ALG2 01.03.2013-31.03.2017 Bescheid über Darlehensbewilligung Jobcenter Duisburg Fälligkeit 27.05.2013 Ursprungsbetrag 513,26 € , Restbetrag 513,26 € Weiter unten steht Mahngebühr : 01.03.2013 -31.03.2013 - Jobcenter Dortmund ,Stadt (13.06.2017) fälligkeit 11.05.2017 - 5€ 01.03.2013 -31.03.2013 - AA Recklinghausen (11.06.2013) fälligkeit 27.05.2013 - 2,85€ ich weiß nichts von ein Darlehn aus dem Jahr 2013 , ich habe auch kein Bescheid habe auch nie ein Schreiben deswegen bekommen .
Leserforumvon GP2011 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 15.06.2010 18:34
Selbstauskunft ausgefüllt um wenigstens so Geld zu bekommen. ... A hat sich den Job alleine gesucht nicht durch vermittlung der AA A hat herausgefunden das sie sog. ... Dem nicht genug das Gehalt fehlt bis heute.
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