4 Ergebnisse für „abfindung höhe krankenkasse rückwirkend“

Leserforumvon Arsenalina | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 18.02.2008 15:09
Hallo... hat evt.jemand einen Tipp für mich.Ich bin seit kurzem Arbeitssuchend,bekam eine Abfindung und eine Sperre bis zum 30.3.2008.Folgender Sachverhalt: Nun möchte meine Krankenkasse die Höhe der Abfindung wissen,um rückwirkend zum 1.10.2007! ... heiraten = familienversichert aber leider rückwirkend nicht möglich Am 20.2.2008 von Sunbee 1 @tatcher guten morgen. na, nen clown gefrühstückt sunbee Am 20.2.2008 von tatcher_a_hainu @sunbee moin, nö hätte Arsenalina im Dezember geheiratet (natürlch den Richtigen) hätte sie dieses Problem jetzt erst gar nicht Am 21.2.2008 von Arsenalina Danke für die aufmunternden Antworten Vielleicht findet sich für die Zukunft ein "Sponsor" für die Familienversicherung;) Mal im Ernst:Hat die Krankenkasse wirklich das Recht die Beiträge rückwirkend zu berechnen und/bzw.die Höhe der Abfindung zu erfahren?
Leserforumvon Muci | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 135 Antworten | 11.01.2008 15:28
Werde am 21.02.08 von der Krankenkasse ausgesteuert. ... Dann würde das Arbeitslosengeld auch nicht aufgrund der Höhe deines Krankengeldes berechnet werden, sondern es würde eine "fiktive Bemessung" vorgenommen werden. Das heiß es würde geschaut, was du für eine Ausbildung/Studium gemacht hast, und je nach dem wäre dann die Höhe deines Arbeitslosengeldes.
Leserforumvon Hühnerpfote | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 161 Antworten | 20.05.2006 13:08
Kann mich das Amt zwingen mit meinem Auto zu diesem Praktikum zu fahren wodurch mir so unnötige kosten wie KFZ Steuern, Versicherungsbeiträge, KFZ Reparaturen und somit auch hohe Benzinkosten entstünden?
EU 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon berlino | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 307 Antworten | 05.04.2009 23:37
Ca nach 5 tagen erhielt ich einen anruf von meiner krankenkasse das sie mich bei meinen rentenantrag unterstützen es nun si aussieht das sie mich aufforderten einen rentenantrag zu stellen und sie es den rententräger es mitteilen wollen meine frage ist ist dies ein erfolg für mich? ... Am 6.4.2009 von berlino hallo sunbee danke für die info ja ich bin sehr von der rolle,habe ab 20006 schwere schiksalsschläge hinnehmen müssen bin nun nachdem mein pech nicht abreisst sehr von der rolle. 30jahre habe ich für die rente gezahlt nun werde ich auch dafür kämpfen nachdem der medizinische dienst mich zum dritten mal begutachtete und ich weiterhin rank bin und die gutachterin mich wohl EU geschrieben hat hat die k.kasse mich angerufen und mir mitgeteilt das sie meinen R.antrag unterstüzt und ich so gestellt werde alsob die K.kasse mich gebeten hat den R.antrag zu stellen sie informieren den Rententräger . bei der ersten begutachtung von der rentenvericherung hat die gutachterin bestätigt das ich weiter krank bin aber bei Arbeitfähigkeit bei 6 stunden ein kreuz gemacht also von der bin ich arbeitsfähig deshalb die ablehnung meines R.antrages vdk schreibt die W.begründung. die krankenkasse wird mir schrieftlich das schreiben an die rentenverscherung zu senden das dachte ichmir gleich das die nur geld sparen wollen glaube das ich mich zu früh gefreut habe muss dann noch mal zum gutachter und wenn der w.sruch abgelehnt wird ,weiss dann dauert es jahre über das s.gericht aber da muss ich dann auch durch das mache ich gebe nict auf aber im oktober laufen meine 78 wochen aus dann a.geld nach 125 natlosigkeit? ... die gleiche höhe wie krankengeld?
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