6 Ergebnisse für „abitur antrag arbeitsamt helfen“

Leserforumvon Amira | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 02.09.2004 17:55
Er macht Momentan sein Abitur nach. Wir haben jetzt beim Arbeitsamt Antrag auf Kindergeld für ein verheiratetes Kind gestellt, ist zur Zeit noch in bearbeitung. ... Vielleicht könnt Ihr mir helfen???
Leserforumvon Menina | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 20.11.2004 14:50
Wenn Sie Abitur machen und kein Bafög erhalten, haben Sie Anspruch auf AlGII. ... Ansonsten selber Antrag, selber Betrag. ... Für eine schulische Ausbildung mit Ziel Abitur gibt es aber BAföG, außer die Eltern verdienen zu viel und sind noch unterhaltspflichtig.
Leserforumvon RENEx3 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 05.08.2016 10:24
Hallo Zusammen, bin per Zufall auf das Forum gestoßen und vielleicht könnt ihr mir weiter helfen. ... (Das Arbeitsamt hatte ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit benötigt, da immer vergessen wurde die entsprechenden Dokumente anzufordern, Zeugnis, Schulnachweis usw..) ... Ich hoffe ihr könnt uns helfen, falls ich was vergessen habe bitte um Info.
Leserforumvon dio | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 16.05.2005 13:22
hi, ich habe eine frage und gleichzeitig ein problem. ich beziehe seit märz diesen jahres slg2. gin seit januar 21 jahre, habe vorher mein abitur abgebrochen, zivildienst abgeleistet und dann ein jahr erfolglos versucht mich zu bewerben. ich beziehe wie erwähnt seit märz geld vom staat zur sicherung meines lebensunterhaltes + kindergeld. der antrag ist bis september bewilligt. ab august beginne ich jedoch eine schulische ausbildung, bei der ich sogar 150 euro schulgeld zahlen muss und die möglichkeit besteht bafög zu beantragen. nun habe ich aber gelesen, dass ich, wenn ich bafög beantrage und bekommen, keinerlei anspruch zur sicherung des lebensunterhaltes mehr habe, somit das geld, was ich jetzt bekomme, nicht mehr erhalte. das ist eben mein problem. hat jemand erfahrung mit dem thema? ... Am 16.5.2005 von dio nachtrag: es ist wie erwähnt meine erstausbildung und ich wohne noch zuhaus bei meiner mutter (kein kontakt zu vater welcher aller vorraussicht nach aber arbeitslos ist) wie gesagt, ich hoffe ich verwechsel nichts indem ich alg2 und slg2 als etwas unterschiedliches betrachte. ich bekomme das geld (slg2) ja wegen der bedarfsgemeinschaft in der ich lebe hier und es hat ja nichts mit alg2 zu tun meines wissens nach. da alg2 arbeitsamt, ich aber bei der arge bin.. wie gesagt, ich hoffe mir kann jemand helfen danke nochmal Am 17.5.2005 von alida Erstens bekommst du ALG II, nämlich Leistungen nach dem SBG II. Lasse dir die schulische Ausbildung unbedingt vorher vom Arbeitsamt oder deiner ARGE genehmigen.
Leserforumvon dominik2008 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 20.06.2009 20:30
Was ich schon weiß, das mich das Arbeitsamt ja nicht vermittelt, die verwalten nur. ... Dazu noch das Abitur und die Ausbildereignungsprüfung. ... Kann man das auf das Arbeitsamt abwälzen, wenn mein Arbeitslosengeld so gering ist?
Leserforumvon Melaniemcpeck | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 27 Antworten | 14.09.2006 20:18
Am 15.9.2006 von Sunbee 1 @sunny249 das ist leider falsch. bei einer au über einen ( nicht genau festgelegten) längeren zeitraum durch den hausarzt kann der mdk sehr wohl und darf auch. normalerweise sollte dann aber die gkv vorher den versicherten auf seine mitwirkungspflich hinweisen und raten, einen facharzt aufzusuchen es wird davon ausgegangen, dass ein *einfacher* hausarzt/ allgemeinmedizziner eben nicht die fachliche kompetenz hat eine lange au zu beurteilen was mich an diesem fall enorm wundert, ist, dass die gkv nicht schon längst aufgefordert hat, einen reha antrag zu stellen. beliebte sache, denn während derreha zahlt die rentenversicherung und es zählt trotzdem zu den höchstens 78 wochen kg... ablehnen sollte der versicherte die antragstellung nicht, sonst könnte eine einstellung des kg folgen, begründung wäre keine mitwirkung...aber das war ja nicht thema l g sunbee Am 15.9.2006 von Melaniemcpeck Okay HALT! ... Am 15.9.2006 von Sunbee 1 @melaniemcpeck vielen dank für die rückmeldung ja, solche sachen machen einen echt irre. tragen auch nicht sio optimal zur genesung bei du hast einen guten arzt, manche lassen sich von sowas einschüchtern. zu deiner anmerkung, die psychotherapie ist unabhängig von einer reha. wie gesagt, wundert mich, das die gkv noch nicht... wenn du das möchtest lass dir ein antragsformular zusenden, entweder vom rententräger oder der gkv. wenn du keine hattest, krank bist über längere zeit, wird das in derregel genehmigt. aber, sei dir klar, ne reha ist nicht das, was manche heut noch als kur bezeichnen. du wirkst da aktiv an deiner genesung mit. voraussetzung ist, dass du überhaupt rehafähig bist. frag den arzt. was mich wundert und da pass gut auf, so wiedeine gkv zickt, dass der arzt auf bestimmte zeit au schreibt. auf den auszahlscheinen sollte möglichst stehen bis auf weiteres oder unbestimmt. sprich mal mit ihm. außerdem noch n tipp. wende dich mal an den vdk ( oder nen andreren sozialverband) die beraten kostenlos, mitgliedschaft nicht erforderlich und helfen bei widersprüchen und eventueller klage vor sozialgerichten. lass dich nicht verunsichern, dein psychater hat recht mit seiner bemerkung.;) mir hat der mdk mal gesagt, ich sei in 6 wochen geheilt und das war vor einem jahr . allerdings ist meine gkv mehr als super, der sachbearbeiter hat sich kaputtgelacht als er den mdk bericht las. demzufolge habe ich 6 unterschiedliche krankheiten...der arzt des mdk war nicht in der lage meine ( seltene) krankheit zu benennen, hatte er doch glatt ein paar ähnlich klingende namen benutzt...die es gar nicht gibt sunbee Am 16.9.2006 von Melaniemcpeck Hallo Sunbee, Nein, zur Genesung tragen die echt nicht bei.
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