28 Ergebnisse für „ablehnen bafög“

Leserforumvon Gerry89 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 26.02.2013 13:46
Ich bekomme elternunabhängiges Bafög und meine Eltern bekommen Leistungen vom Sozialamt. Nun rechnet das Sozialamt mein gesamtes Bafög an (Ich wohne bei meinen Eltern). ... Rein theoretisch könnte ich ja die Leistungen beim Bafögamt somit ablehnen und mich weiter vom Sozialamt unterstützen lassen, weil ich das Geld dort nicht zurück zahlen muss.
Leserforumvon rascha | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 17.04.2009 22:16
Nur diesmal war es eine andere Mitarbeitern und die sagte mir würde Bafög nicht zustehen weil ich ja noch bei meinen Eltern wohne und die ausbildung nur 1,5 Jahre geht und sie den Antrag auch direkt schon ablehnen würde... ... Ich gehe davon aus, dass dieser Antrag abgelehnt wird; entweder nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 in Verb. mit § 1a Bafög, oder nach § 2 Abs. 2 Bafög. ... Ohne BAföG wird halt auch nichts angerechnet.
Leserforumvon Mockingjay | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 06.12.2013 02:46
Derzeit wird noch ALG 1 bezogen, aber jenes möchte derjenige dann vor Beginn der Bafög Zahlungen abmelden, da er nur noch geringfügig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen wird und die Bafög Leistungen "vorzieht". ... Fragen: - Kann dieses, damals nicht Bafög-geförderte und auch kaum "besuchte" Fernstudium dem Schüler nun zum Verhängnis werden, wenn er nun einen Antrag auf Bafög stellt? ... - Wenn noch ALG1 Anspruch bestünde, kann das Bafög-Amt dann den Antrag ablehnen und auf ALG1 verweisen?
Leserforumvon flitzi | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 10.05.2010 14:14
Hat mein Sohn Anspruch auf Bafög oder ALGII ? ... Beantragen kannst du alles, sie können es nicht mehr wie ablehnen. ... Da kommt, wenn überhaupt, nur Bafög in Frage.
Leserforumvon clairdelune | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 10.01.2010 17:34
Würde ich wieder Bafög bekommen oder könnte das Amt dies ablehnen?
Leserforumvon recht_fragen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 23.10.2015 12:25
Allerdings habe ich die Grenze, laut BAföG-Amt, von 85 Punkten nicht erreicht. ... Als ich mich heute um den Stand meines Antrags erkundigte teilte mir die Gruppen Leiterin des BAföG-Amtes mit, dass Sie den Antrag ablehnen wird.
Leserforumvon Schmiedl | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 11.02.2019 09:24
Hallo, meine Bafög-Förderung ist lang vorbei. von 2010 bis 2016 habe ich Leistungen vom Bafög-Amt erhalten. ... Nun, nachdem du viel und lange Bafög bekommen hast, guckt man genau hin. ... Als freier Bürger kann man jederzeit die Kooperation mit den Ämtern ablehnen.
Leserforumvon ducktape | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 04.04.2019 01:40
Sei es beispielsweise das ablehnen des BAföG Antrags oder sogar eine Zwangsexmatrikulation, weil mein Fachwechsel eventuell nicht zulässig war ( was die Uni ja dann erst jetzt mit den Angaben die ich beim BAföG Amt machen muss mitkriegt, dass ich meinem ersten Studium nicht nachgekommen bin (Vollzeitarbeit -> anscheinend kann/darf man dies nicht während eines Vollzeitstudiums tun). ... Am 4.4.2019 von wirdwerden Nun ja, indem man zusätzlich BaföG erhält. ... Am 4.4.2019 von ducktape Genau, bis jetzt hab ich noch nie BAföG erhalten.
Leserforumvon Aht1 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 12.08.2016 11:39
Für dieses Masterstudium erhalte ich derzeit noch BaföG + Unterhalt (Vater) + 450 € Job. ... Das BaföG-Amt hat einen Unterhalt von 300 € festgelegt und ich bekomme zusätzlich 400 € BaföG. ... Er kann seine Mitwirkung mit der Begründung, dass er Ihnen gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig ist, ablehnen.
Leserforumvon Zwirli | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 02.06.2008 14:22
Hallo, ich habe folgenden Sachverhalt zu erörtern: Ich besuche ab August die Fachoberschule Wirtschaft und werde Bafög beziehen. Normalerweise wird das Einkommen meines Vaters im Bafög angerechnet, so das er einen Teil des Bafögs in Form von Unterhalt zahlen müsste. Da mein Vater aber ziemlich sicher nicht mehr unterhaltspflichtig ist wollten wir die Unterhaltspflicht ablehnen und in der Folge müsste mich das Bafög-Amt Elternunabhängig fördern.
Leserforumvon dr.guitar | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 35 Antworten | 22.04.2020 01:01
Und wir könnten das das Bafög zu einem guten Teil für unseren Sohn sparen. ... Daran muss sich auch die Bewertung der BAföG-Stelle messen. ... Sie ist nur beim BAföG aus nicht ersichtlichen Gründen irrelevant.
Leserforumvon Spitzenmaus | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 01.12.2006 18:51
Verstehe das jetzt schon richtig, den Bescheid sollte ich ablehnen, oder? ... Danke und LG Am 3.12.2006 von altona01 Ab Januar gibt es aufstockend AlgII für BAB- und Bafög-Empfänger. ... oder noch irgendwas wegen begleitendem ALG II schreiben und wohngeld an sich muss ich jetzt ablehnen???
Leserforumvon monanina | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 29.06.2006 22:08
Am 30.6.2006 von mina37 Wie wäre es denn dann mit deinem Vater zu reden, ob er dich unterstützen würde, wenn er das nicht kann, muss er das nur begründen und Unterhalt ablehnen, muss aber im klaren sein, dass wenn du erst mal Bafög weiter bekommst, kann er zu Gericht gezerrt werden und muss eventuell alles offen legen.
Leserforumvon Sturmi82 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 01.04.2014 17:18
Dass die gebetsmühlenähnlich nach 3 Jahren Berufstätigkeit ablehnen, zeugt nur davon, dass die Sachbearbeiter ihre Geschäftsanweisungen nicht gelesen haben. http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mta4/~edisp/l6019022dstbai444900.pdf?... Wer eine dem Grunde nach mit BAföG oder BAB förderbare Ausbildung absolviert, hat keinen Anspruch auf ALG II. ... Als Beispsiel: Anstatt Ausbildung Schule Bafög wird dann verwährt.
Leserforumvon Grit1 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 31.10.2007 11:12
Der Vater zahlt alleine nach seinem Einkommen nach DDT, abzgl. vollem KG und Bafög. ... Der Bedarf läge bei der Volljährigen bei 389 - 154 = 235 abzgl. zu beantragendem Bafög. ... Am 1.11.2007 von azrael Tochter soll trotzdem Bafög beantragen, mehr als ablehnen kann man es nicht.
Leserforumvon guest-12304.07.2010 02:41:22 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 27 Antworten | 20.09.2009 20:22
Ich habe keinen Anspruch mehr auf Bafög, das ist schonmal sicher!! ... Warum sollte kein Bafög Anspruch mehr bestehen? ... Es wird allerdings dann in der Regel kein Bafög für das Zweitstudium bewilligt.
Leserforumvon guest-12327.02.2011 00:21:06 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 15.11.2010 16:04
Sehr geehrte Damen und Herren, aus Gesundheitlichen Gründen (das hat mir meinen Facharzt für Psychiatrie bescheinigt) bin ich nicht studierfähg, daher habe ich mich von meinem Studium für ein Semester beurlauben, aus diesem Grund wurde das BAföG-Amt meine Leistungen für ein Semester eingestellt. ... Dieser ist durch das BAföG ja nicht gewährleistet. ----------------- " Die Neugier ist der Katze tot......" ... Um einen Antrag ablehnen zu können, müsste die AS einen Antrag gestellt haben.
Leserforumvon tommy1111 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 20.09.2013 05:16
Diese Zahlen unterscheiden sich doch nicht großartig von denen der Studenten mit Bafög? ... Diese Zahlen unterscheiden sich doch nicht großartig von denen der Studenten mit Bafög? ... Arbeitslose dürfen Stellenangebote mit mehr als 2,5 h Pendelzeit ablehnen, ohne eine Kürzung des Arbeitslosengeldes zu riskieren.
Leserforumvon Elainchen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 21 Antworten | 22.07.2011 23:13
Ich muss weiterhin 3/4 der Miete für die alte Wohnung (gekündigt zum 30.9.) bezahlen, habe viel mehr Ausgaben (doppelte Haushaltführung im Frauenhaus, Neuanschaffungen für Kinderbekleidung usw.) und er bekommt mit seinem Bafög+Zuschüssen fast soviel wie wir drei zusammen (er bekommt ca 900€, wir mit ALG2 und Kindergeld ca. 1000€, wovon 640€ miete derzeit fürs Frauenhaus abgehen). ... Sie können das ablehnen. -- Editiert am 22.07.2011 23:27 Am 22.7.2011 von Gerd aus Berlin quote:Nun fordert er das halbe Kindergeld sowie die Hälfte der Hartz4 Leistungen der Kinder. ... quote:Mir werden wegen seinem Bafög etwa 200€ abgezogen, Das ist ab dem Tag Deines Auszugs nicht mehr korrekt, wobei ohnehin fraglich erscheint, ob das jemals korrekt war. quote:da er zusätzlich noch Gelder für die Kinder beantragt hat, Auch wenn das für Dich nur am Rande von Bedeutung ist: Was für zusätzliche Leistungen sollen das denn sein?
Leserforumvon TheCrow81 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 22 Antworten | 07.01.2006 02:56
. @ sunbee: Wie in meinem ersten Beitrag beschrieben, habe ich vom "früheren Sozialamt" die Auskunft bekommen, dass ich keinen Anspruch hätte, weil ich dmals Bafög bezogen habe, mit der Begründung, dass man "solche Leute" nicht von einem Anspruch zum nächsten schieben könne... ... Große Hoffnung habe ich allerdings nicht, weil ich a) BAB-Anspruch habe (weshalb ich ja auch kein Wohngeld-Anspruch habe) und b) man mir gesagt hat, das man als Ex-Bafög-Empfänger sowieso keinen Anspruch auf Sozialhilfe hat.
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