7 Ergebnisse für „alg alg2 anspruch arg“

Leserforumvon Werner212 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 26 Antworten | 08.07.2021 20:44
Guten Abend, Person A bezieht ALG2 und eröffnete Anfang dieses Jahres ein Depot, was er dem JC mitteilte. ... Das JC erfuhr dies also nicht durch Datenabgleich, sondern durch A selbst - wenn auch leider arg verspätet um 3 Monate. ... Imho geht es doch darum, dass Verluste aus Kapitalanlagen das Einkommen nicht mindern (und damit womöglich den Anspruch auf ALG 2 erhöhen), Gewinn aber sehr wohl zum Einkommen zählen.
Leserforumvon Catlady | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 25.07.2007 19:16
Vielleicht ergibt sich ein Ergänzungsanspruch zu ALG2. ... Eine Überprüfung, ob Anspruch auf ergänzendes ALG II besteht kann auch zunächst anhand der Angaben des HE erfolgen und im nächsten Monat durch Vorlage der Verdienstabrechnung überprüft werden. quote:Damit das AA noch ne Kopie zu meinem Ex schickt? Auch wenn ich diese Befürchtung doch für arg übertrieben halte, wenn Du sicher bist, keinen weiteren Anspruch mehr zu haben, dann teile denen das einfach mit und das Du deshalb auch keine Veranlassung siehst, Deinen Arbeitsvertrag vorzulegen.
Leserforumvon Gesagtgetan | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 10.12.2009 19:26
Auf Grund dessen bat er mich, einer Kündigung der Wohnung zuzustimmen(wir sind beide Hauptmieter in dieser Wohnung in Hamburg), was ich aus Kostengründen ihm gegenüber zunächst ablehnte(Ich beziehe ALG2 und kann mir keine großen Sprünge leisten und das Amt zahlt nicht für Umzüge aus eigenem Antrieb.) ... Die Frage ist, ob mein Fall einen wichtigen Umzugsgrund in dem Sinne SGB darstellt, und ich also Anspruch auf erstattung von Beispielsweise den anteiligen Renovierungskosten in der alten Wohnung oder die Mietung eines Umzugsfahrzeugs habe und ob ich den Antrag dafür beim alten oder beim neuen Amt einreichen muss. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 10.12.2009 von Gesagtgetan Der Grund für die Ablehnung wird in der Ablehnung nicht angezeigt.
Leserforumvon Alex1979 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 35 Antworten | 29.09.2007 10:59
Aber da könnten die ja immer behaupten man hätte sich nicht beworben, um sich so die Zahlung vom ALG zu sparen!! ... Ist die Sperrzeit fix, d.h. ich krieg in einem bestimmten Zeitraum kein Geld (wenn ich währenddessen zufällig eine Stelle habe, kriege ich dafür Gehalt) oder wird die sperrzeit "aufgehoben" bis man wieder ALG bezieht und dann tritt sie ein?
Leserforumvon Moeka | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 21 Antworten | 27.02.2013 11:53
Kann mir ALG2 aufgrund dessen gekürzt oder gar gestrichen werden? ... Solange ich ALG2+Kindergeld bekomme. ----------------- "" Am 27.2.2013 von AxelK @Nachtflieger: quote:Du würdest weiterhin ALG II beziehen, solange du auch weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und deine Lebenspartnerin nicht genügend verdient. ... Falls Ihr sowas nicht gemacht habt, finde ich das ja arg leichtsinnig.
Leserforumvon Kirschrot37 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 34 Antworten | 16.12.2010 13:08
Hallo zusammen, ich habe da ein echt arg großes Problem und ich weiss im Moment echt nicht weiter. ... (((Aber ohne Einkommen, mindestens ALG2, bekommt man auch keine Prozeßkostenhilfe. ... @Kirschrot: Also selbst in den Monaten, als kein Unterhalt gezahlt wurde, müsste ein ALG II Anspruch von rund 140,- € bestanden haben.
EU 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon berlino | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 307 Antworten | 05.04.2009 23:37
danke berlino Am 22.4.2009 von Sunbee 1 @berlino die gkv macht im schreiben zur aussteuerung auf den gang zur arbeitsagentur aufmerksam. alg1 gibt es höchstens ein jahr. es sei denn man ist älter als (ich glaube mittlerweile) 58. dann staffelt es sich. nein. alg1 errechnet sich, kurz und laienhaft ausgedrückt, aus den gehältern (oder eben kg) welche man in den letzten 12 monaten bekommen hat. also: alle kg summen der letzten 12 monate addieren, teilen durch 12, davon ca 60 %, das ist alg1. bei mir waren es gut 300€weniger als kg ggfalls dann sofort wohngeld beantragen. sollte es dann nicht reichen, ergänzend alg 2 (harzt4) nein, man muss nicht auf urlaub verzichten, aber das klären wir, wenn es soweit ist und du fragen hast. alles noch ungelegte eier und vielleicht gehörst du zu den wenigen, deren rentenverfahren schwuppdiwupp entschieden wird nie die hoffung aufgeben sunbee ----------------- "Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung. " Am 22.4.2009 von berlino hallo sunbee danke für deine zuverlässigkeit mir gleich zu antworten also alg 1 gibit es solange der r.antrag läuft aber damit kann ich kaum leben werde dann alles beantragen w.geld u.s.w. aber sag mal wie reagiert mein arbeitgeber wenn ich so lange ohne begründung wegbleibe?
1