2.950 Ergebnisse für „alg anspruch“

Leserforumvon guest-12313.05.2010 09:04:07 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 30.03.2010 23:03
Anspruch auf ALG I bestehen, wobei aber mit Sicherheit eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitslosmeldung verhängt wird. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 31.3.2010 von Schnebi Die Rahmenfrist beginnt tatsächlich einen Tag vor Erfüllung aller anderen Voraussetzungen für den Anspruch auf Alg. ... Es wird also kein Anspruch auf ALG I bestehen!!
Leserforumvon arcangel71 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 09.10.2007 08:34
Hat A noch einen (Rest) Anspruch auf ALG I oder muss er sich gleich um ALG II bemühen ? ... D.h. es besteht lediglich Anspruch auf ALG II. ... Und der Gründungszuschuß "verbraucht" auch den Alg Anspruch.
Anspruch auf Alg I 3 von 5 Sterne
Leserforumvon roobaa01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 29.07.2015 05:51
Nach einem Krankengeldbezug von über einem Jahr hättest du mindestens wieder einen Anspruch von 6 Monaten ALG haben müssen, plus deinen alten Restanspruch. ... lgroobaa01 Am 30.7.2015 von Schnebi Ja, nach deinen Angaben solltest du jetzt eigentlich einen Anspruch von 10 Monaten ALG haben. ... Allerdings kann es immer irgendwelche Details geben, die jetzt hier nicht ans Tageslicht gekommen sind, die gegen den neuen Anspruch sprechen.
Leserforumvon Peterpan99 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 27.08.2019 10:16
Zum 09.01.2019 lief das ALG I aus (Verlängerung durch Maßnahmen) Jetzt ist es ja so, dass für die Berechnung des Anspruchs "nur" 16 Monate herangezogen worden, habe ich diese sozusagen noch als aktive Anwartschaftszeit oder sind diese mit Beginn des ALG I Bezugs erloschen? Direkt zum 10.01. hatte ich eine erneute Anstellung, befristet zum 30.11.2019, somit wären das 10 volle Monate Anwartschaft + ggf. die 2 Monate die vorher nicht berücksichtigt wurden und damit würde ein neuer Anspruch auf ALG I entstehen, ohne diese Monate wäre ALG II die Folge. Wie sieht es da rechtlich aus, habe ich Anspruch darauf, dass diese 2 Monate mit berücksichtigt werden?
Leserforumvon KristijanM | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 23.08.2005 10:12
Hat sie Anspruch auf Arbeitslosengeld? ... Danke und Gruss, Kristijan Am 23.8.2005 von hh Wenn sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, dann hat sie auch keinen Anspruch auf ALG. ALG II wird sie wohl auch nicht erhalten, weil dabei Dein Einkommen berücksichtigt wird.
Leserforumvon mike69 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 01.02.2009 12:48
Kindergeld Anspruch € 165,00 hat folgende Ausgaben: Miete € 320,00 Gas für Heiung € 50,00 Strom für Heizung € 50,00 Wasser € 45,00 Hat Herr X einen Anspruch auf ALG II ?
Leserforumvon Irishka | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 05.02.2008 17:47
Meine Beraterin sagt mir aber, dass ich kein Anspruch auf ALG 1 habe, da ich auf mein Kind selbst aufpasse und so dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe... ... Dies habe ich auch der Beraterin erklärt und sie meinte "es dauert ihr zu lange" und deswegen habe ich bis August kein Aspruch auf das ALG 1... ... Wer jedoch ohnehin nicht arbeiten könnte (z.B. wegen Betreuung eines Kindes) hat auch keinen Anspruch auf ALG II.
Leserforumvon IvanDrago123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 15.06.2019 18:58
Hallo zusammen, Ich bräuchte bitte Hilfe bezüglich meines Anspruch auf ALG I. ... Studiumsbeginn Master ab 13.10.2019 Habe ich Anspruch auf ALG I vom 16.08.2019 bis zum Studiumsbeginn? ... Ab diesem Tag hast du Anspruch auf ALG, weil du dann zur Vermittlung zur Verfügung stehst.
Leserforumvon blue.miracle | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 07.11.2022 18:15
[b][i] - Es werden in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichte Beschäftigung benötigt um einen ALG 1 Anspruch zu erfüllen.... Der für mich unklarste Punkt: [b][i]- Die Dauer in der Krankengeld gezahlt wird, zählt ebenfalls zu der Zeit, die für den ALG 1 Anspruch benötigt wird, da auch hier SV Beiträge (also auch AV) abgeführt werden.
Leserforumvon laralein123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 12.11.2014 17:11
Bisher war immer die Rede davon, dass ich nach der Umschulung einen Anspruch auf 3 Monate Übergangsgeld und anschließend 1 Jahr ALG I habe, sollte ich nicht sofort einen Job finden. ... Nach Rückversicherung mit einem Mitarbeiter aus der ALG I Abteilung, teilte mir meine Beraterin mit, dass ich keinen Anspruch auf ALG I oder Übergangsgeld hätte, da ich ja momentan zusätzlich aufstockend Hartz 4 beziehen würde. ... Als ich sie darauf hinwies, dass die Umschüler des vorherigen Jahrgangs ALG I erhalten und von der ArGe gefördert würden, erklärte sie es habe 2012 eine Gesetzesänderung gegeben, nach welcher Umschülern des Berufsförderungswerks keine ALG I Leistungen mehr zustehen.
Leserforumvon andreas2611 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 29.04.2014 14:11
Habe ich dann schon Anspruch auf ALG?
Leserforumvon julia89 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 29.07.2010 16:44
Einen ALG II Anspruch sehe ich deshalb nicht. Allerdings könnte Anspruch auf Wohngeld bestehen. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
Leserforumvon Habakuk | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 23.07.2010 15:32
Davon ausgegangen, dass alle Klagen gewonnen werden, muss AG Annahmeverzugslohn zahlen und ALG I an AA zurückerstatten. Ensteht hierdurch erneut Anspruch auf ALG I, muss AG evtl. erhaltenes ALG II ebenfalls erstatten?
Leserforumvon absoluter_laie | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 11.07.2013 08:47
2) Kann sich A nach Rückkehr aus dem Ausland erneut arbeitslos melden und ALG beziehen (er hatte bisher noch kein ALG bezogen)? ... ----------------- " " Am 11.7.2013 von muemmel Für Alg 1 muß man binnen einer Rahmenfrist von zwei Jahren ein Jahr gearbeitet haben. Wenn er also binnen eines Jahres aus dem Ausland zurückkehrt, dürfte er noch Anspruch haben. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon SlowBurn | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 26.02.2013 14:35
Da in genau diesem Moment mein Antrag auf ALG I in Ihrem System bewilligt wurde und ich Mietfrei wohne, sagte sie mir, dass ich keinen Anspruch auf ALG II habe, da mein ALG I Höher wäre als die Regelleistung. ... Sie sagte mir, dass ich trotzdem keinen Anspruch auf ALG II habe und ich doch zum Arbeitsamt gehen solle wegen eines Vorschusses. ... Januar 2005 einen (einkommensabhängigen) Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz IV).
Leserforumvon Nikola1980 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 20.11.2006 12:19
Welcher ALG1 Anspruch Folgender Fall: A befindet sich bei seinem AG seit knapp 2 Jahren in Elternzeit,d.h. genau genommen die Elternzeit endet im Februar 2007.Es wurden 2 Jahre Elternzeit dem AG anfangs mitgeteilt. ... Sollte A nun annehmen,was wäre im Fall einer Kündigung,wenn die Auftraglage noch schlechter wird mit dem ALG.Hat A Anspruch auf das ALG von 1300 € oder werden die 400€ als Bemessungsgrundlage hergenommen?
Leserforumvon Azubi1234 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 25.05.2012 17:25
Habe ich in den 2 Wochen zwischen Prüfung und neuem Anstellungsvertrag Anspruch auf ALG?
Leserforumvon laertes | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 28.04.2008 15:55
Bekommt A einen Anspruch auf ALG 1 (hat ja bei B selber gekündigt)? ... ALG I Anspruch besteht auf jeden Fall. ... Die Höhe des ALG I errechnet sich aus dem Durschnittseinkommen der letzten (ich glaube) sechs Monate.
Leserforumvon Covahli | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 04.09.2015 00:52
Nun, habe ich überhaupt einen Anspruch auf ALG2? Ich hoffe, ich habe keine wichtigen Informationen vergessen und bedanke mich im Voraus herzlich für jegliche Antworten. -- Editier von Covahli am 04.09.2015 00:54 Am 4.9.2015 von wirdwerden Anspruch auf ALG II hat man, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. wirdwerden Am 4.9.2015 von Covahli Zitat (von wirdwerden):Anspruch auf ALG II hat man, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. wirdwerden Meines Wissens nach gilt man als erwerbsfähig, wenn man mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten kann.
Leserforumvon kalki | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 17.12.2010 11:51
Ich hab jetzt mit deutschen Kollegen,die in Dänemark wohnen,gesprochen und die meinten, dass wenn man länger als 4 Jahre ununterbrochen im Ausland arbeitet,würde man keinen ALG-Anspruch mehr in Deutschland haben. ... Das bedeutet, kommst du nach 4 Jahren arbeiten in Dänemark nach Deutschland zurück, so ist ein eventueller Anspruch auf ALG, den du vorher in Deutschland mal hattest weg. ... Axel hat mir vor einiger Zeit mal sehr entscheident geholfen als es bei mir um ALG ging,gibt ja diverse EU-Verordnungen die für uns gelten.
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