128 Ergebnisse für „alg arbeit anspruch sperre“

Leserforumvon Hilfe1987 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 10.11.2019 19:50
Während der Sperrzeit besteht - sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen - auf jeden Fall Anspruch auch ALG II. ... Ich habe aber des öfteren gelesen, das wenn man eine Sperre beim ALG 1 hat , man kein Anspruch auf ALG 2 hat , da man sonst aus der Sperre nichts lernen würde , stimmt das ? ... Ich will ja nicht undankbar sein aber warum kann man ALG 2 erhalten wenn man eine Sperre im ALG 1 hat , ist es dan nicht sinnlos oder muss man ggf das ALG 2 dan zurück zahlen ,nachdem die Sperre vorbei ist.
Leserforumvon laertes | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 28.04.2008 15:55
Am 15.02.08 stellen A und C fest, dass sie nicht zusammenpassen und die (probezeitbedingte) sofortige Kündigung greift. zwei Fragen: Hat A einen Anspruch auf Gehalt für die 15 Tage arbeit? Bekommt A einen Anspruch auf ALG 1 (hat ja bei B selber gekündigt)? ... ALG I Anspruch besteht auf jeden Fall.
Leserforumvon IvanDrago123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 15.06.2019 18:58
Hallo zusammen, Ich bräuchte bitte Hilfe bezüglich meines Anspruch auf ALG I. ... Studiumsbeginn Master ab 13.10.2019 Habe ich Anspruch auf ALG I vom 16.08.2019 bis zum Studiumsbeginn? ... Ab diesem Tag hast du Anspruch auf ALG, weil du dann zur Vermittlung zur Verfügung stehst.
Leserforumvon Young_Delay | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 06.03.2020 22:23
Und wenn sogar eine lange Sperre eintritt, hat man wenn man kaum Geld hat (ca. insgesamt 2000€ an Vermögen) Anspruch als Hartz4 bis die ALG 1 Sperre endet?? ... Um diese Zeit verkürzt sich auch Ihr ALG 1-Anspruch. ... Um diese Zeit verkürzt sich auch Ihr ALG 1-Anspruch.
Leserforumvon Frank789 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 21.08.2013 15:51
Du musst schon gesundheitliche Gründe haben, um einen Grund zu haben die Arbeit nicht anzunehmen. ... So ist die Sperre begründet und auch richtig so. ... Anteilmäßig bezieht sich jedoch immer auf die Stundenanzahl die man in dem Zeitraum gearbeitet hat, auf dessen Basis der ALG Anspruch errechnet wird.
Leserforumvon Wicky79 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 04.03.2009 21:35
Er hofft, daß eine richtige Arbeit daraus wird. ... Er würde dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und hätte demnach keinen ALG - Anspruch. ... Die Arbeitszeit spielt für den ALG II Anspruch keine Rolle.
Leserforumvon Ithilmul | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 02.04.2008 15:55
Hallo, Ich beziehe ALG 2 und habe nun eine drei monatige Sperre. ... Was waren die Gründe, die zu einer 100% Sanktion (Sperre gibt es beim ALG II nicht) geführt haben? ... Wenn hier eine Sperre des ALG II zulässig war, dann bezweifle ich, dass ein Kindergeldanspruch besteht.
Leserforumvon guest-12322.05.2021 00:31:31 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 18.07.2019 23:46
Jetzt zu den Fragen: - Habe ich in dieser Zeit Anspruch auf ALG 1 ? Bzw. bekomme ich eine Sperre ? ... Am 19.7.2019 von muemmel Habe ich in dieser Zeit Anspruch auf ALG 1 ?
Leserforumvon Catlady | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 03.09.2007 02:20
Beginnen die 3 Monate Sperrzeit ab Jobkündigung (so dass sie nach 4 Monaten wieder Anspruch hätte) oder aber ab erneuter Leistungsbeantragung (heisst sie beantragt 6 Monate nach der Kündigung und hat erst dann die 3 Monate Sperre)? ... Am 3.9.2007 von hh Ihr solltet hier nicht das ALG I und das ALG II durcheinanderbringen. ... Für das ALG II gelten andere Bedingungen.
Leserforumvon Soehnlein | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 02.05.2011 00:58
Beim ALG I kann es eine Sperre von drei Monaten geben, wenn man sich (arbeitslosen)versicherungswidrig verhält. Das ist nicht immer der Fall, wenn man eine Arbeit selbst kündigt ohne wichtigen Grund, aber oft. ... Beim ALG II gibt es eine Minderung des ALG II um 30 % der Regelleistung für drei Monate (beim Single oder Alleinerziehenden derzeit also 3 x 109,20 €), wenn es eine Sperre des ALG I gibt - oder geben müsste, wenn man Anspruch auf ALG I hätte.
Leserforumvon webtalk | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 27.05.2009 11:54
Wie sieht es nun mit einer eventuellen Sperre aus? ... Es dürfte doch wohl jedem klar sein, dass auch die Bearbeitung eines Antrages auf Arbeitslosengeld einige Zeit in Anspruch nehmen wird. ... Am 5.7.2009 von Sunbee 1 @holle1974 Meiner Einschätzung nach ist die Agentur für Arbeit hier im Recht.
Leserforumvon Katze86 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 17.11.2015 09:29
Nun hat AN bei seiner neuen Arbeit angefangen. ... Hat er Anspruch auf ALG 1? ... Deshalb ist hier eine Sperre zu erwarten.
Leserforumvon KatiMueller | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 29.01.2012 10:06
Nun meinen Frage(n): hab ich Anspruch auf ALG? ... Habe dann ALG erhalten, ohne Sperre.) ... Erst neuen Job suchen, dann den alten Kündigen. ----------------- "" Am 29.1.2012 von KatiMueller In diesen 5 Jahren habe ich in die hiesige "Kasse" eingezahlt, so das ich hier einen Anspruch auf Alg hätte.
Leserforumvon manni111 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 07.01.2013 19:45
Habe ich, wenn ich mich arbeitslos melde, sofort Anspruch auf ALG 1? Gilt der Studienabbruch als Auslöser für die 12-Wochen-Sperre? ... Es ist auch zu erwarten, dass die Agentur für Arbeit Sie vorübergehend in Arbeit vermittelt. ----------------- "" Am 8.1.2013 von wirdwerden Die Frage ist, ob er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Leserforumvon Sonnenkerze123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 13.12.2015 13:45
Dazu muss man noch im Kopf behalten, dass selbst eine AG-Kündigung nicht unbedingt das ALG fließen lassen würde. ... Dem AN ist auch noch mitzuteilen, dass es einen Anspruch auf Abfindung nicht gibt. ... Die Grenze zwischen "geschickter Ausgestaltung" (Zitat AntoineDF) und Betrug zum Nachteil der Agentur für Arbeit ist dabei fließend.
Leserforumvon marko 36 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 10.03.2011 14:30
hallo zusammen ...mal wieder ne frage von mir ...die geschichte : meine mutti wird im dezember 60 jahre alt sie ist seit februar 2009 krank geschrieben erst brustkrebs dann künstliches kniegelenk ...sie wird in nächster zeit wieder gesund geschrieben ....nun folgendes der betrieb ist in hannover ...sie ist im sommer 2010 mit meinen vati in ihre eigentumswohnung nähe magdeburg gezogen (mein papa ist seit sommer rentner )die wohnung haben sie schon seit 10 jahren ....der betrieb in dem meine mutter arbeitet hat den posten neu besetzt ..und ehrlich meine mutter schafft diese arbeit (buchhaltung )auch psychisch nicht mehr nach den erkrankungen ....sie möchte also auch nicht mehr dort arbeiten der betrieb auch nicht ....sie hat noch anspruch auf 3 monate urlaub ...sie möchte den urlaub als abfindung ausgezahlt haben und einen aufhebungsvertrag machen da sie nich jeden tag 170 km zur arbeit fahren kann und 170 km zurück....sie hat aber auch 6 monate kündigungsfrist ...meine mutti möchte keinen ärger mit dem AA.....geht das so überhaupt ???... droht ihr ne sperre ???... Die Regelungen dazu findet man im § 143a SGB III Zu einem Ruhen des ALG kommt es nur, wenn die arbeitgeberseitige Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
Leserforumvon Kathrina | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 07.11.2007 09:12
., keine Sperre vom AA zu bekommen? ... Kathrina Am 7.11.2007 von Sunbee 1 @katrina im gegensatz zu dem anderen thread, erhält sie keine sperre. trotzdem vorher abklären. hier gilt der schutz der ehe und ich persönlich würde mich gegen eine sperre mit allen mitteln wehren. das gg steht über den sgb. sunbee Am 7.11.2007 von hh Nach meiner Kenntnis wird aber in so einem Fall auch nach dem SGB keine Sperre verhängt. ... Bei Umzug zum Ehemann gilt dies wegen Art. 6 GG erst recht: Sofortiger Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz Eigenkündigung Wer seine Arbeitsstelle aufgibt, um gemeinsam mit seinem Lebenspartner umzuziehen, hat zukünftig bereits vom ersten Tag seiner Arbeitslosigkeit an Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Leserforumvon DeanDefoe | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 31.01.2017 19:06
Hallo liebes 123recht Forum, mein fiktiver Freund hat ein Problem und zwar, hat er letztes Jahr ALG 1 bezogen (er hatte einen Anspruch auf Zahlung für 6 Monate) und ihm wurden 3 Monate lang die Leistungen gesperrt. ... Jetzt wird es problematisch, denn so wie ich dass sehe, hätte meinen Freund dieser Job aus dem ALG 1 Anspruch heraus befördert und er hätte den Antrag komplett neu stellen müssen. Hiermit, hätte er keinen Anspruch haben dürfen und seine Klage gegen die Sperre wäre auch von vorne herein nutzlos gewesen.
Leserforumvon Solete | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 06.02.2023 21:42
Falls nicht, habe ich Anspruch auf ALG I? Bei Kündigung gibt es ja, glaube ich, eine 3 monatige Sperre. ... Mit dem ALG1 könnte man uU Anspruch auf Wohngeld haben.
Leserforumvon go660989-88 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 12.03.2024 16:48
Der ALG-Anspruch ruht. ... Der ALG-Anspruch ruht.... Wenn ein Anspruch auf Bürgergeld in der Zeit der Sperre bestehen würde, dann sollte der Anspruch auf Zusatzverdienst auch in der Höhe bestehen.
123·5·7