15 Ergebnisse für „alg arg wohnung“

Leserforumvon gentle_knight | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 03.05.2010 18:29
Ich meine - ich ziehe ja nicht spasseshalber um, sondern muss nachweislich Ende nächsten Monats spätestens eh aus der jetzigen Wohnung raus. --- Desweiteren: Ich wohne hier derzeit mit einer zweiten Person, die ebenfalls mietfrei wohnt, und ebenfalls aus der Wohnung muss. Wir beziehen die neue Wohnung also wieder gemeinsam - macht einfach Sinn, wenn man gut miteinander klar kommt. ... Sehe ich vorliegend nicht so, da die derzeitige Wohnung zwingend geräumt werden muss.
Leserforumvon Alex1979 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 35 Antworten | 29.09.2007 10:59
Aber da könnten die ja immer behaupten man hätte sich nicht beworben, um sich so die Zahlung vom ALG zu sparen!! ... Ist die Sperrzeit fix, d.h. ich krieg in einem bestimmten Zeitraum kein Geld (wenn ich währenddessen zufällig eine Stelle habe, kriege ich dafür Gehalt) oder wird die sperrzeit "aufgehoben" bis man wieder ALG bezieht und dann tritt sie ein?
Leserforumvon Radrenner | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 07.07.2009 15:42
Hast Du denn schon eine neue Wohnung? ... Ja, ich habe chon eine neue Wohnung in Aussicht. ... Als Richtwert, ich bin mit einer 60 qm Wohnung inkl.
Leserforumvon MisterBash | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 21.04.2017 14:48
Da das Jobcenter ergänzende Leistungen zum ALG I zahlt, ist dieses in meinem Fall auch dafür zuständig, den Umzug in eine andere Stadt zu finanzieren. ... Die Aussichten auf schnellen Erfolg, werden durch den aktuellen ALG II-Bezug und einen Schufa-Eintrag natürlich zusätzlich geschmälert. ... Ich muss ehrlich sagen, dass ich es schon arg heftig finde, mich hier rechtfertigen zu müssen, für etwas wofür ich rein gar nichts kann.
Leserforumvon MirkoV | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 07.12.2010 14:27
Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 12.2.2011 von MirkoV Hallo, entschuldigt die späte Rückmeldung aber da es nicht mich persönlich betrifft musste ich mich erst richtig schlau machen. ... Denn schließlich würde der Klägerin ja am 11/05 ALG2 zustehen da das Vermögen dann unterhalb der Schongrenze lag und der Küchenkauf notwendig war da in der neuen Wohnung keine Küche vorhanden war. ... Die Klägerin Hatte auch vor der Geburt der Zwillinge gearbeitet und nach der 2 jährigen Pauss ab 03.07 wieder angefangen so dass ab dem Zeitpunkt ALG 2 wieder hinfällig war.
Leserforumvon huhn | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 15.06.2011 12:31
Hallo, mein Mann hat am 30.3.11 einen Mietvertrag für seine eigene Wohnung unterschrieben. ... Das scheint auf den ersten Blick doch arg wenig. ... Er lebte aber vom 1.4. in seiner eigenen Wohnung.
Leserforumvon Elster10 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 17.12.2010 08:59
Tochter (33 Jahre alt) lebt seit ca. 6 Jahren mit ihrem Freund zusammen in einer Wohnung. ... Nun trennen sich die beiden, sie zieht alleine in eine kleine Wohnung. ... Dann finde ich " bene m. - persona amata der Geliebte (ein Geliebter) / die Geliebte" Na gut, das stimmt nicht, also besser einzelne Wörter eingeben: "Multo" gibt es nicht, also "molto - arg, empfindlich, gewaltig, sehr, viel".
Leserforumvon Alulida | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 20.07.2007 23:23
Nun habe ich eine Wohnung ganz in der Nähe gefunden, die ich wirklich unbedingt haben möchte. ... Achso, ein ALG 2 Empfäbnger hat nur Anspruch auf irgeneine Wohnung, nicht auf eine bestimmte Wohngegend... ... Ich habe nun wirklich schon arg lang gesucht und das einzige bislang auffindbare an Wohnungen zu dem Preis, waren einige ganz wenige Schuppen in der hinterletzen Gegend.
Leserforumvon christelle29 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 20 Antworten | 17.12.2021 19:39
Kurzfassung: 1. der ALG II Bezieher wird zur Kostensenkung aufgefordert, wenn die Miete nicht angemessen ist 2a. der ALG II Bezieher setzt die Kostensenkung um - Ende der Angelegenheit 2b. der ALG II Bezieher setzt die Kostensenkung nicht um - Kürzung der Miete auf Angemessenheit laut Gesetz Am 17.12.2021 von christelle29 [quote=Harry van Sell]2b. der ALG II Bezieher setzt die Kostensenkung nicht um - Kürzung der Miete auf Angemessenheit laut Gesetz[/quote] Ergo, man darf in der Wohnung weiter verbleiben und erfüllt somit die vertraglich fixierte Mindestmietdauer und zahlt die Differenz drauf, bis die Mindestmietdauer erreicht ist. ... Wann wurde erstmals ALG II beantragt und hat das Jobcenter schon in irgendeiner Form hinsichtlich der unangemessenen Miete reagiert? ... [/quote]Das aber nur, wenn der Antrag auf ALG in dem im Gesetz genannten Zeitraum gestellt wurde. d.h.
Leserforumvon kuehnchen1985 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 21.03.2011 08:53
Sinnvoll wäre es sicher gewesen, zumindest eine Liste mit den benötigten Gegenständen nebst Preisen beizulegen. 110,- € scheinen mir auch arg wenig, wobei natürlich die Frage bleibt, was darin alles enthalten sein soll. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 21.3.2011 von kuehnchen1985 Danke erstmal für die Antwort. ... Sie bezieht dann demnächst eine eigene Wohnung.
Leserforumvon Gesagtgetan | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 10.12.2009 19:26
Die erzwungene Kündigung der jetzigen Wohnung. 2. ... Teurer sollte die neue Wohnung also nicht sein. ... Aber ich muss ja aus der Wohnung raus...
Leserforumvon Moeka | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 21 Antworten | 27.02.2013 11:53
Zu guter Letzt kann ggf. auch Anspruch auf eine größere Wohnung bestehen, was aber natürlich darauf ankommt, wie groß die jetzige Wohnung ist. Werden die aktuellen Unterkunftskosten in voller und tatsächlicher Höhe bei der Berechnung Deines ALG II Anspruchs berücksichtigt? ... Falls Ihr sowas nicht gemacht habt, finde ich das ja arg leichtsinnig.
Leserforumvon Michael1963 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 20 Antworten | 20.06.2009 10:43
Ich muss organisieren, wer gießt meine Pflanzen, wer leert den Briefkasten, wer lüftet die Wohnung ab und an während meiner Abwesenheit, des Weiteren habe ich Haustiere, die ich zu Bekannten unterbringen muss, die 350 km entfernt wohnen, usw.. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info" Am 20.6.2009 von Michael1963 @ Michael, zur Info: ich habe 3 Ragdoll-Kater, bin erst vor 4 Monaten hierher gezogen, sodass ich hier niemand kenne. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info" Am 20.6.2009 von Michael1963 @ all, also mir wurde heute 20.06. schriftlich der "vorläufige" Aufnahmetermin 25.08. mitgeteilt, in dem Schreiben steht jedoch ausdrücklich fett geschrieben, dass meine Krankenkasse auf die Aufnahme per Eilliste besteht und ich somit jederzeit innerhalb 1-2 Tage abkömmlich sein und anreisen muss.
Leserforumvon mum4 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 13.03.2009 10:36
Weil Du mittellos bist, aber in einer teuren Wohnung wohnst, eine Schar Kinder von unterschiedlichen Vätern und einen Ausländer sich als momentanen Freunden ausgesucht hast. ... Deiner Aussage nach versuchst DU hier gerade mich als eine assoziale schl...pe darzustellen bevor Du überhaupt einen Menschen bewerten oder verurteilen kannst ,solltest Du ihn schon etwas kennen das nur als kleiner Tip und.. die wohnung ist nicht überteuert da mir vorher 840 euro zustanden und ich 800 miete kalt bezahle noch fragen oder bösartige vermutungen? ... "" Am 15.3.2009 von AxelK @mum: Bedarfsberechnung ALG II: RL Erwachsener 351 Euro + 4x RL Kind (à 211 Euro) 844 Euro + KdU 916,67 Euro (5/6 von 1.100) = Gesamtanspruch 2.111,67 Euro.
Leserforumvon thinner | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 16.02.2008 16:11
Die Situation: Ich bin weiblich, ALG II Empfänger, habe drei Kinder 8;10 & 15, einen Ehegatten der Erwerbsunfähig ist mit einer Schwerbehinderung von 60 %. ... Du schreibst, Du hast bereits eine Wohnung gefunden. ... Prinzipiell müsstest Du dann von dem Erlös erst einmal leben und würdest kein ALG II bekommen.
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