97 Ergebnisse für „alg frage widerspruch abzug“

Leserforumvon GräfinR | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 07.01.2010 19:56
Bezieher von ALG 1 hat Nebenbeschäftigung ordnungsgemäß angemeldet. ... MEINE FRAGE: Wieso erst ab 24.12.09 wieder ALG, das ist doch mehr Abzug als 100,20 Euro. ... Danke und Gruß von GräfinR Am 8.1.2010 von Schnebi Ob der Abzug zu hoch ist kann man nicht beurteilen, ohne die Höhe deines ALG zu kennen... -- Editiert am 08.01.2010 09:35 Am 8.1.2010 von GräfinR Hallo Schnebi, danke für Deine Meldung.
Leserforumvon Nana25 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 39 Antworten | 26.04.2020 14:07
Und zwar habe ich am 31.03.2020 um 23:30 einen alg 2 Antrag gestellt per email Habe ich jetzt Anspruch auch auf den Monat März? ... Das ist mir klar Meine Frage war Und zwar habe ich am 31.03.2020 um 23:30 einen alg 2 Antrag gestellt per email Habe ich jetzt Anspruch auch auf den Monat März? ... Das eine E-Mail ankommt/ankommen kann, steht doch außer Frage.
Leserforumvon madness666 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 28.08.2009 14:59
Wird denn beim ALG I - Abzug wenigstens die Versicherungspauschale von 30 Euro berücksichtigt? ... Dagegen würde ich Widerspruch einlegen; schriftlich/nachweislich. ... Die ARGE leitet demnach nur Dein ALG I, nach Abzug des Anrechnungsbetrages, an Deine Partnerin als Empfangsberechtigte der SGB II Leistungen weiter.
Leserforumvon Hosswobi | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 29.12.2010 19:09
Meine Frage nun: gibt es nicht einen Freibetrag pro Lebensjahr,den wir lange nicht erreicht haben oder irre ich da? ... Notarkosten, in Abzug zu bringen. ... Ist es ratsam sofort einen Anwalt einzuschalten oder müssen wir erst einen Widerspruch einlegen?
Leserforumvon Fragezeichen1234 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 12.08.2014 18:44
Meine Frage ist nun, ist es korrekt, dass die 220€ noch als Einkommen gerechnet werden? ... Sebstverständlich wird geleisteter Unterhalt bist zur Höhe des gerichtlichen, notariellen oder jungendamtlichen Unterhaltstitels vom anrechenbaren Einkommen in Abzug gebracht (§ 11b Abs. 1 Nr. 7 SGB II). ... Dann solltest Du jetzt den schriftlichen Bescheid abwarten und wenn die Unterhaltszahlungen tatsächlich nicht berücksichtigt werden, Widerspruch einlegen.
Leserforumvon dietereich | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 01.04.2008 14:49
Dann Widerspruch einlegen. ... Wirksam an den Gerichten ist es, wenn viele ALG-Empfänger den Antrag stellen. ... Seltsame Begründung, weil die Frage doch längst vom Bundessozialgericht entschieden ist.
Leserforumvon chrisnalon | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 42 Antworten | 01.11.2021 23:31
[/quote] Gut, dann formuliere ich die Frage anders: Ist ein Widerspruch sinnvoll? ... Vom Bedarf Ihrer Bedarfsgemeinschaft ist das zu berücksichtigende Einkommen oder Vermögen in Abzug zu bringen. ... Ich gehe davon aus, dass ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ALG II ablehnend beschieden wird.
Leserforumvon axel.krueger@ewetel.net | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 22 Antworten | 11.07.2005 12:47
Hallo, Seit Januar diesen Jahres beziehe ich ALG II. ... Am 26.7.2005 von Miad >... nach Abzug von freibeträgen und Absetzbeträgen... ... Hier wird diese Frage wahrscheinlich ein wenig untergehen.
Leserforumvon angle07 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 18.06.2009 13:55
Scheinbar wurde am 05.04.2009 ALG beantragt. ... Es muss ja zunächst mal der Widerspruch bearbeitet werden. ... Betrifft zwar ALG II, dürfte hier aber m.E. ebenso greifen.
Leserforumvon eschkeemaa | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 31 Antworten | 27.09.2019 11:31
Es muss jetzt also ALG II (Hartz 4) beantragt werden. ... Weil A noch 1x etwas ALG 1 bekäme. ... Mann kann aber auch einfach dem ALG II Antrag den ALG I Bescheid in Kopie beifügen.
Leserforumvon müllermilch | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 35 Antworten | 10.12.2014 17:05
Somit Nov. und Dez Einnahmen vorhanden, ein ALG II Antrag notwendig. ... Das dürfte im Ergebnis - wenn Dein Monatslohn auch nach Abzug der Freibeträge noch oberhalb des ALG II Bedarfs liegt - bedeuten, dass Du mindestens 1 Monatslohn vollständig behalten darfst. ... Und dann fällt mir gerade noch ein: Warum erhälst Du eigentlich kein ALG I?
Leserforumvon Gunni1986 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 21.08.2008 18:54
Schonmal danke für die Antworten =) Am 21.8.2008 von AxelK @Gunni: Ich würde gegen diesen Abzug Widerspruch einlegen. ... Aber, 1. ist zunächst mal zu prüfen, ob der Unterhaltsverzicht, der ja zu einer Zeit erfolgte, als keine Leistungen bezogen wurden, rechtlich überhaupt angreifbar ist und 2. müssen bis zu einer Klärung der Unterhaltszahlung die ALG II Leistungen ungekürzt, ggf. teilweise als Darlehn gezahlt werden. ... Ich werde ihr mitteilen das sie in widerspruch gehen soll und sich am besten einen Anwalt suchen sollte weil darauf wird es wohl hinauslaufen.
Leserforumvon Juliette888 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 12.12.2009 18:08
Bis unmittelbar vor dem Bezug von ALG II habe ich ALG I in Höhe von 895,20 EUR bezogen. ... Ist es denn möglich, dass die ARGE die Zwei-Drittel-Differenz auf Basis meines Bedarfes VOR Abzug des Einkommens berechnet hat (1.216,19)? ... Ich frage deshalb, weil ich überlege Widerspruch einzulegen oder aber die Finger davon zu lassen, um keine schlafenden Hunde zu wecken ...
Leserforumvon raiffeisen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 08.11.2014 13:16
Legen Sie Widerspruch ein. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!" ... Davon wurden bisher 270,- € auf das ALG II angerechnet. ... Die Rente wird jetzt also mit 300,- € auf das ALG II angerechnet.
Leserforumvon Angel83 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 32 Antworten | 26.11.2008 23:34
Oder wie kann ich da Widerspruch einlegen? ... Habe jetzt Widerspruch nach §9 Abs. 4 SGB II gestellt, nicht verwertbares Vermögen. ... Wäre noch die Frage, ob die Gerichtskosten im Zusammenhang mit der Steuererstattung stehen.
Leserforumvon jamamobla | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 13 Antworten | 13.04.2012 20:00
Hallo ihr Lieben, Folgendes: Ich bin alleinerziehend und im ALG 2 - Bezug. ... Im ALG 2- Bescheid werden mir Kindergeld,Wohngeld, und die Unterhaltsvorschuss Leistung als Einkommen angerechnet. ... Nun zu meiner Frage: Die Wohngeldstelle berechnet ebenfalls die Unterhaltsvorschuss-Leistung als Einkommen, und das Jugendamt berechnet für die Unterhaltsvorschuss-Leistungen das volle Kindergeld als Einkommen.
Leserforumvon hannes.bbb | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 04.06.2013 11:14
Vorweg: Ich beziehe derzeit 526,- ALG II bin verheiratet mit 1 Kind. ... Ich habe etliche Termine bzgl der Probleme gehabt und auch Widerspruch eingereicht, bis dato ohne Erfolg. ... Sie gehört aber zur BG, insofern ist die Frage nichtig. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon Ricky501 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 19.09.2021 23:38
Dann wird es wohl nicht nur bei einem entsprechenden Abzug vom ALG II bleiben ... ... Die Frage solltest Du hier bei Interesse mal im Unterforum Arbeitsrecht stellen. ... [quote=Anami]kannst du Widerspruch erheben.
Leserforumvon Terramoto | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 12.06.2006 17:08
Hallo von einem Neuling ...in der Hoffnung vielleicht hier eine Antwort auf meine Frage zu finden. ... Wenn wir heiraten , wie ist es dann mit ALG II ? ... Gegen sowas sollte man dann gleich Widerspruch einlegen.
Leserforumvon LexBrannigan | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 01.05.2015 16:38
Meine Frage: Muss ich nun tatsächlich ALG 2 für Januar zurückzahlen oder nicht, weil mein Januargehalt erst im Februar kam? ... Ich sehe hier durchaus gute Chancen, dass dem Widerspruch abgeholfen wird, also keine anschließende Klage erforderlich wird. ... Zusätzliche Info am Rande: Ist Dein Einkommen so hoch, dass - nach Abzug der Freibeträge - kein Restanspruch auf ALG II mehr besteht?
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