118 Ergebnisse für „alg geld vater vermögen“

Leserforumvon guest-12306.02.2017 16:55:01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 01.02.2012 12:45
Meine Frage: ist dieses Geld geschützt oder setzt die ARGE dadurch unsere laufenden Leistungen aus. ... Demnach dürfte das Geld nicht herangezogen werden oder irre ich mich da? ... Zur Anrechnung auf das ALG II: Völlig klar und rechtlich einwandfrei geregelt ist, dass Kindergeld auf das ALG II angerechnet wird.
Leserforumvon guest-12307.03.2009 16:48:59 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 21.12.2008 09:19
Auch wäre denkbar, dass die Schenkung an Deinen Vater rückgängig gemacht werden müsste, damit Du von dem Geld zunächst Deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. Unter Nummer 8 der Anlage VM zum ALG II Antrag ist anzugeben, ob in den letzten 10 Jahren Vermögen verschenkt oder auf andere Personen übertragen wurde. ... Wenn Du vor einem Jahr Vermögen verschenkt hast, und sich jetzt abzeichnet dass Du hilfebedürftig werden könntest, dann fällt das wohl eher unter *höhere Gewalt* und *Pech gehabt*...das Geld ist weg...sowohl für Dich als auch für den Staat.
Leserforumvon DStein | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 10.05.2012 23:17
Dann kriegt sie ohne Zusicherung des Jobcenters kein Geld für Heizung und Miete laut § 22 SGB II Absatz 5. ... Falls ihr Vater ihr tatsächlich Unterhalt schuldet, warum auch immer (Ausbildung oder noch nicht 18 ist der häufigste Grund, danach folgt eine Behinderung), dann fordert das Jobcenter dies Geld vom Vater ein, und zwar max. bis zur Höhe des ALG II, hier also bis max. 299,-, schreibt § 33 SGB II. ... Denn wenn der Vater selbst keinen Anspruch auf ALG II hat, weil er zuviel verdient (oder zuviel Vermögen hat), dann sollte das gelten, was man liest, wenn man weiterliest in Abastz 2 § 33 SGB II: "Der Anspruch geht nur über, soweit das Einkommen und Vermögen der unterhaltsverpflichteten Person das nach den §§ 11 bis 12 zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen übersteigt."
Leserforumvon Haggard | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 04.09.2013 15:33
Das Geld gehört uns nicht, sondern meinem Vater. Die Anlage wurde von uns dieses Jahr aufgelöst und sämtliches Geld, einschließlich Zinsen, an meinen Vater zurückgezahlt. ... Da wir das Geld nicht als unseres angesehen hatten, haben wir diese Anlage bei der Antragstellung letztes Jahr auch nicht als Vermögen angegeben.
Leserforumvon Camnp | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 11.12.2008 23:23
Vater bekommt geringe Rente und noch irgend eine Sozialilfe. ... Zum zweiten, egal ob aus Einkommen oder aus dem ALG II Regelsatz, alles was gespart wird, wird dadurch zu Vermögen. ... DAs Geld wurde mir aber ja schon damals als ich es verdient hatte bei meinem ALG II angerechnet worden.
Leserforumvon Karusu | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 26.08.2007 17:54
Während dieser Zeit bezieht sie ALG II.Der Partner(Vater des Kindes) hat ein Einkommen von ca. 1150€ netto. ... Es haben beide sonst keinerlei Vermögen, die Konten befanden sich bis dahin beide im Minus. Das Kind hat ein Sparbuch mit Geld von der Omi, ca. 750€; könnten sie ihm da auch noch was draufzahlen?
Leserforumvon Quietscheenterich | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 27.10.2006 12:05
Die Studienförderung meiner Eltern hab ich nciht komplett gebraucht und habe Geld angelegt. ... Falls ich jetzt arbeitslos werde und ALG I bekomme (ALV besteht seit mehr als 12 Monaten), tritt vermutlich irgenwie schon ALG II oder Wohngeld oder sowas in Kraft, weil ALG I bei mir kleiner als ALG II ist. Die eigentliche Frage daher: Kann Vater Staat dann diese Überweisung rückgängig machen und das Geld von mir oder meinen Eltern einfordern, ehe Transferleistungen einsetzen?!
Leserforumvon SEE_AH | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 14.07.2008 22:57
Wenn dein Kind das Geld schon gehabt hätte BEVOR ihr ALG 2 bezieht, dann wäre es Vermögen und sie hätte es behalten dürfen (vorrausgesetzt ihr habt es bei Antragsabgabe angegeben). ... Dann wird das ALG 2 nur als Darlehen gegeben für den Betrag und man muss das Geld zurückzahlen wenn man an das Konto dran darf. ... Selbst dem Vater kann ich es nicht anvertrauen.
Leserforumvon rescco | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 29.09.2012 13:35
Hallo, ich habe soeben erfahren, dass der Vater meines Nachbarn gestorben ist. ... Gibt es eine Möglichkeit, dass augenscheinlich zu Unrecht genommene Geld zurück zu erhalten? ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
Leserforumvon Karusu | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 03.09.2007 10:06
Während dieser Zeit bezieht sie ALG II.Der Partner(Vater des Kindes) hat ein Einkommen von ca. 1150€ netto. ... Das bedeutet, das wir von dem Geld leben müssen, bis es alle ist. ... Die ausgezahlte Lebensversicherung ist nicht als Vermögen nach §12 SGB II zu werten, da zum Vermögen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nur Geld oder Geldeswert zählt welches bereits vor dem Leistungsbezug vorhanden war.
Leserforumvon dandandan | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 19.04.2010 20:32
hallo habe folgendes problem / frage: habe studiert und während dem studium von praktikums-, werkstudenten- und diplomarbeitsgeld gelebt. seit kurz vor ende des studiums hat mein vater mir was überwiesen (ist also auf kontoauszzug sichtbar) nun bin ich also fertig und habe noch keinen job gefunden und ziehe also zu meinen eltern um mich von dort aus zu bewerben. bekomme ich unter diesen umständen hartz4 ? ... Am 25.4.2010 von guest-12317.05.2011 21:04:02 § 9 Abs. 5 SGB II: Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. ... meine eltern haben mich in den letzten drei monaten des studiums aber tatsächlich unterstützt. zuvor hab ich mein geld mit praktika etc selbst verdient, war mir in den letzten drei monaten aber nicht möglich. könnte das zum problem werden ?
Leserforumvon PJT | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 21.10.2015 23:53
S stellte einen Antrag auf ALG II. Dieser wurde aber abgelegt, da S zu viel Vermögen besitzt. ... Zitat:das Geld, welches des Vater überwiesen hatWas hat der Vater denn da überwiesen?
Leserforumvon Nordisches Licht | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 27.04.2008 16:19
Ist einer von beiden, oder beide berufstätig, oder beziehen beide ALG oder ALG II? ... Ein solcher Anspruch kann auch dann bestehen, wenn die Eltern zwar nicht im laufenden ALG II Bezug stehen, aber dennoch die notwendigen Anschaffungen nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen und/oder Vermögen) tätigen können. ... Am 27.4.2008 von Nordisches Licht @Axel Auf welchen § bergründe ich mein Widerruf der Darlehns Tilgung vom ALG 2 Geld ?
Leserforumvon kiramaya | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 05.02.2009 14:07
Nicht falsch verstehen, aber ich möchte nicht, dass mein Partner aufgrund meiner Arbeitslosigkeit sein Vermögen verliert und aufbrauchen muss. ... Kind (da der Vater nicht zahlt). ... Freibetrag) auf Dein ALG II angerechnet.
Leserforumvon W1NN3R | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 22 Antworten | 05.02.2016 21:30
Der Inkasso Service der Bundesagentur ist kein herkömmliches Inkassounternehmen, welches für seine Leistungen Geld verlangt. ... Geht ja immerhin um eine Menge Geld. ... Hast Du nach Deinem Auszug weiterhin ALG II bezogen?
Leserforumvon tester08 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 25.01.2009 00:07
Mein Vater hat ein Brutto-Einkommen von etwa 1500€ Meine Mutter bezieht zur Zeit ALG 1 von etwa 450€ Laut ALG 2 Bescheid wurde mir ein Einkommen von 164€ (Kindergeld) angerechnet. ... (Ist das rechtens) Vermögen haben wir keins. ... Mein Vater hat netto: 1039€.
Leserforumvon Elmaira321 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 32 Antworten | 19.03.2019 14:13
Verzweifelter Gruß Elmaira Am 19.3.2019 von Spejbl § 42a SGB II Darlehen Zitat: (1) Darlehen werden nur erbracht, wenn ein Bedarf weder durch Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 1a und 4 noch auf andere Weise gedeckt werden kann. ... Die geben dir weder Geld noch Darlehen noch Sachleistungen. ... Die geben dir weder Geld noch Darlehen noch Sachleistungen.
Leserforumvon Mandolin | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 04.11.2007 00:40
Deine Freundin müsste also so lange von diesem Geld (ohne weiteren Leistungsbezug) leben, wie dieses, auf gleichem Niveau wie bei ALG II Bezug, möglich ist. ... Die dritte Möglichkeit wäre dann, und so wird es z.B. hier bei uns von der ARGE gehandhabt, die Erbschaft gilt in dem Monat, in dem Deine Freundin das Geld erhält als Einkommen und danach als Vermögen. ... Zitat: "Die dritte Möglichkeit wäre dann, und so wird es z.B. hier bei uns von der ARGE gehandhabt, die Erbschaft gilt in dem Monat, in dem Deine Freundin das Geld erhält als Einkommen und danach als Vermögen.
Leserforumvon fb381288-63 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 11.01.2014 15:17
Ich nehme einmal an, dass ein negatives Girokonto nicht vom Vermögen abgezogen wird. ... Ob ich dann noch auf ALG II angewießen bin - keine Ahnung... ... Am 12.1.2014 von fb381288-63 Ich werde den Bausparer auf meinen Vater übertragen.
Leserforumvon jazid | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 21 Antworten | 01.12.2008 23:50
Wenn Deine Tochter mit UVG + KG + WG mindestens genau so viel bekommt, wie derzeit ihr ALG II Regelsatz (211 Euro) + KdU-Anteil (Hälfte der tatsächlichen Miete + Nebenkosten), dann fällt sich tatsächlich aus der BG heraus und erhält kein ALG II mehr. ... Das Einkommen würde exakt den Bedarf decken und Deine Tochter kein ALG II mehr erhalten. ... Gesamteinkommen unter 411 Euro, ist der Bedarf der Tochter nicht gedeckt und sie hat weiterhin ALG II Anspruch.
123·5·6