Danach habe ich 78 Wochen Krankengeld bezogen (Beträge für Arbeitslosenvers. wurden einbehalten) im April 2014 bin ich ausgesteuert worden (also Ende vom Krankengeldbezug) habe jetzt ALG1 beantragt. MEINE FRAGE ! Wie lange ist meine Bezugsdauer (wie lange erhalte ich ALG1) vom ALG1 ?
Es steht die Frage nach dem *wichtigen Grund* gem. § 159 SGB III und der fachl. ... Max 78 Wochen werden geleistet. ... Max 78 Wochen werden geleistet.
ich habe mal eine frage vielleicht weis das jemand, mann bis ende 2009 gearbeitet dann 78 monate krankengeld und dann 12 monate rente wie wird das alg 1 berechnet ----------------- "" Am 1.3.2013 von wirdwerden Ist er denn überhaupt arbeitslos?
Hallo, ich habe heute meinen Alg1 Bescheid erhalten. ... Zu den fakten: im Krankengeld bezug 78 Wochen, 1752 Netto Seit 24 Monaten Nebenjob 433 Euro, auch jetzt noch. ... Außerdem wäre die Frage, da du ausgesteuert bist, ob du überhaupt mit 100% Arbeitskraft angerechnet wirst?
Maximal bis zu 78 Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit. ... Alg1 bis 30.06. ... Obergrenze 1.875,53 mtl. für ALG in den neuen BL https://www.hartz4.net/hoechstsatz-alg1/#moeglicher-hoechstsatz-vom-arbeitslosengeld-1-alg1 Am 13.6.2019 von Ratsuchender@123net Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt auch von der anzuwendenden Lohnsteuerklasse und der Frage, ob der Arbeitslose oder sein Lebenspartner ein Kind hat, für das er, der Ehegatte oder der Lebenspartner Kindergeld erhält, ab.
Die antworten schnell, da sie alle Patienten brauchen Trotzdem zu deiner zweiten Frage eine Antwort. Bei einer Ausschöpfung der KG Bezugsdauer (78 Wochen, ACHTUNG: alle Zeiten, auch Lohnfortzahlung und ÜG Zeit zählt dazu. ... Von dem Netto ca 60 % Wenn du Arbeitsfähig wärst, normales ALG1.
Wenn er nun die Selbstständige Tätigkeit aufgibt und ALG1 bezieht, dann steht ihm doch Krankengeld über ALG1 zu ? ... Zitat (von Michael32):dann steht ihm doch Krankengeld über ALG1 zu ? ... Er steht noch nicht im ALG1-Leistungsbezug und ist bereits arbeitsunfähig...
Leserforumvon kaktusstachel
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Sozialrecht und staatliche Leistungen
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13.09.2007 10:38
Meine Frage wäre nun, wenn ich meinen rechten Arm zuerst behandeln lasse, wäre das eine neue Erkrankung und ich würde gesetz dem Fall mit dem Job geht alles klar wieder Krankengeld bekommen? ... normalerweise müßtest du anspruch auf alg1 haben nach §125. wieso alg2? ... Danke fürs lesen und viele grüsse Am 13.9.2007 von Sunbee 1 @kaktusstachel prima, ich bin auch in berlin, deshalb fragte ich. wenn du ne mail addi hast, kann ich dir den besten auf dem gebiet der neurochirurgie nennen, u.a. ulnaris und andere. zum thema: du bekommst dann in der tat alg2, lass dich nicht abwimmeln, auch hier gilt der §125, sogenannter nahtlosigkeitsparagraf. trotzdem nochmal: wieso wird bei abm kein leistungsanspruch erworben, was haben diedazu gesagt, am besten den §. außerdem weißt du hoffentlich, dass kg zu sozialversicherungspflichtigen beschäftigungszeiten gehört und damit ja bereits 78 wochen, also ca 1,5 jahre auf den leistungsanspruch gerechnet werden. kommst du auch mit kg nicht auf 2 jahre beschäftigung?
Leserforumvon stadtpflanze
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14.11.2009 16:48
oder die Möglichkeit zum Widerspruch, ohne dass ich ALG1 verliere? ... So kurz wie möglich Dir steht ALG1 nach SGB III, §125 zu. ... Als du ALG1 beantragt hast, warst du da ausgesteuert?
Anspruch auf Krankengeld nach Aussteuerung
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Nun zu meiner ersten Frage: Nach welcher Zeit ist Person A jetzt wieder berechtigt Krankengeld zu beziehen. Zweite Frage : Person B hat die selbe Erkrankung, bekommt aber nach §125 ALG1 , wann ist sie dann berechtigt wieder Krankengeld zu beziehen ----------------- "Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. ... Was der SB der TK nicht wusste in wie weit und ob sich während der 78 Wochen im der nächsten Blockfrist der Anspruch auf ALG1 erhöht bzw. die vorherige Zahlung vom 01.01.2010 - 01.06.2010 auswirkt.
Meine Frage dazu wäre: Wie läuft dass mit dem Krankengeld jetzt, weil eine weitere Krankheit dazu kam? Vielen Dank im voraus... ----------------- "" Am 27.1.2013 von Tantchen Emma Hallo Josef, das Krankengeld wird weitergezahlt, insgesamt ab dem 18.01.2013 noch 78 Wochen maximal.
Hallo, ich habe eine Frage wegen fiktiver Bemessung von ALG1. ... Danach bezog ich Krankengeld, nach 78 Wochen ausgesteuert, weitere 6 Wochen arbeitsunfähig gewesen, leider ohne Krankengeld und auch ohne ALG-bezug. ... D.h. der Bemessungszeitraum ist 13.08.2011 bis 12.08.2013 und demnach wird das ALG1 fiktiv berechnet ?
Guten Tag, wenn ich in diesem Forum falsch bin: Wo sollte ich meine Frage stellen? ... Also beginnen die 78 Wo ab Tag der ersten AU. ... Eine Verrechnung des ALG1 mit dem KG findet nicht statt Es wird kein neuer Anspruch auf ALG1 erworben, aber die Bewiligungsdauer verändert sich nicht.
Moin zusammen, folgende Frage beschäftigt mich: ich erhielt für 40 KW Krankengeld, nachdem die Lohnfortzahlung ausgelaufen war. ... Aber die 78 Wochen Leistungsanspruch habe ich ja gar nicht in Anspruch genommen. ... Bezug von ALG1 seit dem 01.04.2007.
Hallo, ich habe folgende Frage. Ich war 78 Wochen krank und habe Krankengeld bis zuletzt bezogen. ... Hast du (normales) ALG1 für 1 Jahr bezogen?
Und zwar hat mich nun die KK angeschrieben das demnächst mein KGeld ausläuft (78 Wochen erreicht). ... Nun muss ich aber zusätzlich einen weiterführenden antrag auf ALG1 wegen weiterbestehender Krankheit stellen oder wie das heißt Meine konkrete Frage dazu: In wie fern wird die Teilweise Erwerbsminderungsrente angerechnet auf das ALG1? Mir ist bekannat das man ja bei ALG1 Bezug dazu verdienen darf, nur die Höhe ist mir nicht bekannt und in wie fern die Teilweise Erwerbsminderungsrente angerechnet wird????
Nun stellt sich mir die Frage: Wie geht es weiter, wenn der Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet ist? ... Dann werden Sie nach 78 Wochen Krankengeldbezug ausgesteuert. Nach der Aussteuerung stellt man einen Antrag auf ALG1 nach §125 SGB III und stellt sich dem Arzt der AfA zur Untersuchung zur Verfügung.
Am 16.1.2022 von Anami [quote=Michael32]wird ausgesteuert als nicht arbeitsfähig[/quote] Nach 78 Wochen wird ausgesteuert. ... Es ist nun die Frage, wenn sie mit nach Dänemark zieht (grenznah mit Möglichkeit in D zu arbeiten), hat sie dann Anspruch auf ALG1 ? ... Der Knackpunkt ist die Frage, ob sie zum Bezug von ALG1 berechtigt wäre in beiden Fällen ?
Käme eine Umschulung in Frage? ... Die 78 Wochen sind abgelaufen. ... Sprich erneute 78 Wochen der Krankengeldzahlung.
Es geht mir nur um´s Arbeitsamt, ALG 2 kommt nicht in frage, mir steht doch min. 2 Jahre ALG 1 zu. ... Sorry ich meint Verletztengeld habe ich 78 Wochen von der BG/Krankenkasse bekommen sonst nichts. ... -- Editiert von norot am 02.12.2008 22:33 Am 3.12.2008 von Sunbee 1 @norot gut, dass du die frage nun beantwortet hast da ist gewaltig was schief. du bist ausgesteuert und die afa hat dir trotz arbeitsunfähigkeit alg1 nach §117 gewährt...dir steht eindeutig alg1 nach §125 sgb III zu. hast du den thread gelesen, den ich dir gepostet habe?