10 Ergebnisse für „alg2 frage termin übergangsgeld“

Leserforumvon fb506637-27 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 08.01.2019 15:55
Mein Problem ist das ich als Eilfall eingestuft wurde , aber den Termin erst nach 2 Monaten bekommen habe : Also am 10.10 ist mein Antrag in der Reha eingegangen als Eilfall , und am 12.12 habe ich erst den Termin bekommen , durch die Wartezeit bin ich aus dem Arbeitslosengeld 2 rausgefallen , Anspruch auf ALG2 war bis 10.11, und mir wird jetzt gesagt das ich kein Anspruch auf Übergangsgeld habe , weil das Übergangsgeld nach dem berechnet wird was ich 4 Wochen vor dem Termin also den 12.12 bekommen habe , und da ich da ja schon nix bekommen habe habe ich jetzt kein Anspruch auf Übergangsgeld . Der Eilfall war unter anderem deswegen so eingestuft das ich nicht aus dem ALG2 rausfalle und kein Anspruch auf Übergangsgeld habe . ... Zitat (von fb506637-27):Der Eilfall war unter anderem deswegen so eingestuft das ich nicht aus dem ALG2 rausfalle und kein Anspruch auf Übergangsgeld habe .
Leserforumvon April_Heart | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 04.04.2022 13:43
[u] Ich kann nur erkennen:[/u] Das ALG2 [u]für die Zeit[/u], wo du Übergangsgeld von der DRV erhalten hast, fordert das JC zurück. ... Frage: Sind folgende Angaben richtig, was die Zeitangabe betrifft? ... Die letzte volle ALG2- Zahlung war im November 21.
Leserforumvon moppelchen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 18.08.2007 13:04
unter dem alg2 satz, hilfe bekam ich keine, man verlangte von mir, ich müsse das gewerbe abmelden und einen 1 € job annehmen........ ausserdem erhalten nur diejenigen ein darlehen, die alg2 beziehen?# würde heissen, dass es praktisch unmöglich ist, einen festjob anzunehmen, da bisher gelder bei termin oder viiiiel später gezahlt wurden. rücklagen 0. oder gibts da doch noch etwas?
Leserforumvon mike69 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 13 Antworten | 08.07.2008 06:47
Am 8.7.2008 von Sunbee 1 @mike 1. übergangsgeld wird nicht im voraus gezahlt, genauso wenig wie kg. heißt, du müßtest vom zurückliegenden kg deine kosten decken. du hast antrag auf ü.geld gestellt? ... Am 10.7.2008 von Sunbee 1 @mike natürlich bekommst du übergangsgeld für die woche in der klink. von der drv bund (wenn die träger der reha ist) für jeden tag in der reha gibt es übergangsgeld. du hast doch den bescheid bekommen in dem der genaue tägliche betrag steht. es läuft so wie bei kg. sunbee Am 10.7.2008 von mike69 Hallo, nein ich habe kein Bescheid bekommen weil ich nach Aussage der RVA die Klinik hätte nicht aufsuchen müssen weil ich Widerspruch eingelegt habe. ... ansonsten wäre ein kg bezug und alg2 nicht möglich sunbee -- Editiert von sunbee1 am 19.07.2008 21:07:48 Am 20.7.2008 von mike69 Hallo Sunbee1, vielen Dank für deine Antwort.
Leserforumvon guest-12320.04.2010 13:03:02 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 24.02.2010 07:32
Meinen nächsten Arzt-Termin habe ich am 22.03. ... Habe früher super gut verdient und das ALG/Krankengeld/Übergangsgeld wird noch nach dem alten guten Einkommen berechnet. Viele Grüße aus Mainz Finkenpeter -- Editiert am 08.03.2010 08:50 Am 8.3.2010 von Sunbee 1 @Finkenpeter Was genau ist die Frage?
Leserforumvon wirdwerden | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 30 Antworten | 06.04.2015 09:30
ALG2 kann ihr dann verwehr werden, wenn Sie sich in einer Ausbildung befindet, die dem Grunde nach Bafög-fähig ist. ... Also ALG2. ... Die Frage ist ja stellt sich ja nicht nur fürs Bafög.
Leserforumvon Muci | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 135 Antworten | 11.01.2008 15:28
Frage ist also: Wie berechnet sich "mein" Arbeitslosengeld? ... Meine Frage hier: Wer ist nun wirklich für mich zuständig? ... Aber im Endeffekt hast du dir deine Frage schon selber beantwortet.
Leserforumvon tippi | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 23 Antworten | 01.04.2010 11:04
- ich bin ja während der Reha bei der Afa abgemeldet, weil ich Übergangsgeld von DRV Bund bekomme. ... Kann man da einfach so hingehen, oder braucht man einen Termin? ... So wie ich mit @Axel das Ding mit Wohngeld + ALG2 habe Schöne Ostern auch dir Sunbee ----------------- "Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung. " Am 3.4.2010 von tippi @ Sunbee Es ist schon grausam, was einem so alles widerfahren kann.
Leserforumvon franky01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 24.03.2007 11:45
Es währe eine Frage der Zeit, bis ich dann wieder Zusammenbreche. ... Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie versorge ich meine Familie ? ... Von Harz 4 bis ALG2 oder Rente ist alles dabei.
EU 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon berlino | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 307 Antworten | 05.04.2009 23:37
Ca nach 5 tagen erhielt ich einen anruf von meiner krankenkasse das sie mich bei meinen rentenantrag unterstützen es nun si aussieht das sie mich aufforderten einen rentenantrag zu stellen und sie es den rententräger es mitteilen wollen meine frage ist ist dies ein erfolg für mich? ... dann ist deine frage, ob die rente durch ist, zunächst natürlich mit nein zu beantworten. es läuft das widerspruchverfahren. die frage, ob du wieder begutachtet wirst: mit aller wahrscheinlichkeit: ja. wieder durch die drv bund ein solches verfahren kan (muss nicht, ist aber üblich) 3 jahre und mehr laufen etwas wichtiges möchte ich dir noch sagen: du hast für deine rente beiträge gezahlt und solltest nicht so ängstlich sein. behörden, institutionen anzurufen ist dein RECHT und dort sitzen in der mehrzahl nette menschen. ... der mdk kann dich nicht erwerbsunfähig *schreiben* nochmal die frage: was steht auf dem schreiben zum gutachtertermin?
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