271 Ergebnisse für alg2 umzug

Leserforumvon danysahne01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 27.04.2008 11:13
Der Umzug dürfte - aus den hier von Dir genannten Gründen - im Sinne des SGB II nicht notwendig sein. 2. ... *gg* aber das mit dem arbeitszimmer werd ich mit meiner steuertante besprechen, der tipp ist gut für geschäft und den alg2 satz. danke!!! ... Der Termin, zu dem Du den Umzug mitteilst, dürfte eigentlich relativ egal sein.
Leserforumvon verklagen? | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 10.01.2005 23:30
Hallöchen, habe wieder Fragen zu folgender Situation: der ALG2-Antrag ist gestellt, jedoch noch nicht bewilligt. ... Andererseits wird ein Umzug unter AlGII nur finanziert, wenn die Behörde diesen veranlasst hat. ... Ist in diesem Fall das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit für unseren Umzug zuständig?
alg2 kind umzug 5 von 5 Sterne
Leserforumvon amira2011 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 19.03.2015 20:35
Hallo ihr lieben ich und meine tochter beziehen alg2 da ich in einem Dorf wohne habe ich hier keine Möglichkeit Arbeit zu finden, jetzt möchte aus dem Landkreis raus und in die Stadt ziehen, habe dort demnächst ein job eventuell in teilzeit!... Ist sie das, ist der Umzug kein Problem.
Leserforumvon Jason81 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 16.05.2006 18:58
Immerhin zahlen die dir ja einen Umzug, wenn du eine Tätigkeit anfängst in der du gut genug verdienst um in Zukunft evtl. auf Leistungen zu verzichten. Wenn die dir den Umzug dahin nicht zahlen würden, dann könntest du das aus eigener finanzieller Kraft ja vermutlich nicht so ohne weiteres. ... Wenn ich einen 400 Euro Job annehme und auf ALG2 verzichte, ist das alles doch kein Problem, oder?
Leserforumvon AnnieB | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 25.06.2010 13:58
Man könne nicht den Umzug bewilligen und die erforderlichen Umzugskosten davon ausnehmen. ... Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen Zustimmung zum Umzug und Zusicherung der Übernahme der Umzugskosten: Die Zustimmung (oder besser Zusicherung) zum Umzug beinhaltet lediglich die Verpflichtung, die künftigen Unterkunftskosten zu übernehmen. ... Mit der Zustimmung zum Umzug hat die ARGE grundsätzlich auch ihre Verpflichtung anerkannt, diese Zusicherung zu erteilen.
Leserforumvon Catlady | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 03.10.2005 22:15
Darf man als ALG2 Empfänger umziehen?
Leserforumvon Brot_zeit | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 12.02.2009 18:35
hallo erstmal.... also zu meinem problem: es war so, das meine freundin und ich jeweils ein wg zimmer bewohnten, jeder in einer anderen wohnung, meine freundin inzwischen im 6 monat schwanger ist. ich habe mich denn fleissig beworben und eine einstellungszusage bekommen in einem anderen ort und somit eine umzugserlaubnis. diese hatte meine freundin auch beantragt, da ja bald ein baby kommt uns sie aus der wg will weil wegen kinderzimmer, platz, den partys und konsum in dr wg und mit mir zusamm ziehen will ( familie). antrag wurde nicht gewährt, da niemand der meinung ist das es besser für sie und kind wäre. naja alo ich umgezogen und sie mit. hatte dann noch termine wegen umzugskosten und kaution, jedoch wurde alles abgelehnt. trotz erlaubnis zum umziehen...begründung: wohnung für 3, also freundin, ich und baby zu groß. 76qm hat die wohnung. so und jetz haben wir hier, weil der arbeitgeber noch immer nicht bescheid gegeben hat zwecks arbeitvertrag, für beide den alg2 antrag abgegeben... meine fragen: -besteht anspruch auf umzugskosten und kautionsübernahme -besteht anspruch auf erstausstattung -besteht anspruch auf vorschuss miete, da die erste überfällig ist vielen dank schonmal und lg Am 12.2.2009 von guest123-2205 --- editiert vom Admin Am 12.2.2009 von Brot_zeit hallo...dank erstmal... also ich bin über 25 und meine freundin unter 25. das ding ist, das sie und ich, da es ganz kurzfristig war, den mietvertrag vor genehmigung unterschrieben haben, dies aber auch nicht wussten, eine erlaubnis brauchen. auf jedenfall wurde es ja erlaubt der umzug in diese wohnung. also wird auch nichts übernommen wie umzugskosten etc. wie ist es jetz mit dem vorschuss für miete, da wir wegen dem umzug und den leistungseinstellungen der alten arge kein geld habe......
Umzug bei ALG2 Bezug 5 von 5 Sterne
Leserforumvon Sugar42 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 10.01.2012 16:40
Kurz: Meine bekannte möchte gern umziehen, hat aber selbt überhaupt kein Geld von dem sie sich einen Umzug leisten könnte; und die ARGE erlaubt offensichtlich keine Umzug. ... Wann, generell, darf die ARGE einem Umzug nicht zustimmen? ... Notwendig ist ein Umzug in eine größere Wohnung schon allein wegen der Anzahl der Bewohner.
Leserforumvon SabineNuesgen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 24.03.2017 12:12
Wie sieht es aus, wenn jemand VOR Antragstellung auf Hartz IV in eine teurere Wohnung die angemessen ist zieht und NACH dem Umzug ALG 2 bedürftig wird? ... Wenn ein Umzug erforderlich ist, kann auch ein Leistungsempfänger während des Leistungsbezuges in eine andere, angemessene, Wohnung umziehen. ... Das zahlt eben irgendwann keiner mehr, da mit Antragstellung auf ALG2 die Aufforderung kommen wird, sich eine angemessenen Wohnung zu suchen.
Leserforumvon mr. | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 11.12.2005 20:41
Die haben ja bestimmt keine lust dazu, weil kostet sie ja ersteinmal geld.Was gibt man da am besten als grund für den umzug an??
Leserforumvon sumsumsum | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 13 Antworten | 28.03.2011 02:09
Ich bin allein Erziehend, habe drei Kinder, beziehe ALG2 und wohne in dem Haus meiner Eltern (NRW). ... Wenn da nicht die Arge wäre und mein ALG2 bezug. ... Ich weiß bisher nur, dass ich hier den Umzug beantragen muss.
Leserforumvon Ziege1990 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 01.03.2008 11:41
Mein freund bekommt alg2. meine mutter muss für mich auch alg2 beantragen da vater arbeitslos geworden ist und kein unterhalt mehr zahlen kann. länger schon kam mir der gedanke das ich zu meinem freund ziehen wollte. könnte die arge dies irgendwie verhindern? ... Jedoch kann die ARGE bei einem Umzug dem nicht zugestimmt wird nur die Kosten in bisheriger Höhe übernehmen. ... er bekommt momentan 212€ alg2 jedoch lässt das kg seit monaten auf sich warten da die herren ja nicht zu gange kommen...würd das alg2 dann noch mehr gekürzt oder hat das keine auswirkung darauf ob kg gezahlt wird oder nicht??
Leserforumvon Zuljino25 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 27.05.2020 18:11
So das mir das Amt helfen kann mit dem Umzug, evtl. ... So das mir das Amt helfen kann mit dem Umzug, evtl. ... Zitat (von Zuljino25):Oder sollte ich wenn ich mit 25 ALG2 beantragenMan muss nicht erst mit 25 Alg2 beantragen gehen.Zitat (von Zuljino25):So das mir das Amt helfen kann mit dem Umzug, evtl.
Leserforumvon Hilflos! | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 16.03.2006 17:40
Da ich unter einer psychischen Störung (zwangsläufig auch erhebliche Schlafstörungen) und ohne Tabletten aufgrund des Lärms kaum noch schlafen kann, wäre dies ein Grund für einen Umzug? ... Es gibt da Durchführungsrichtlinien der ArGe, wann ein Umzug anerkannt wird, die kommunal sehr unterschiedlich sind. ... Anerkannte Gründe für einen Umzug in eine größere Wohnung , die nicht von objektiv feststellbaren Tatsachen, wie z.b.
Leserforumvon lustikuss | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 26.02.2008 19:08
Hallo, wenn ich die Beiträge hier richtig gelesen habe, werden die Kosten für den Umzug und die Renovierungskosten nur übernommen, wenn der Umzug NOTWENDIG ist, wobei eine Notwendigkeit bei Arbeitsaufnahme, Familienzusammenführung und Trennung offenbar meist gegeben ist. ... Die Hilfeempfängerin erhält ALG2 in Höhe von ca. 800,-€ mtl. ... Auch der Hinweis, dass zukünftig mtl. 530,-€ weniger an ALG2 gezahlt werden müssen, die Arge insofern die Umzugs- und Renovierungskosten in noch nicht einmal 2 Monaten wieder raus hat, fruchtet nichts.
Leserforumvon knuddeline | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 17.02.2008 16:01
Ich werde den Umzug, soweit ich gelesen habe, nicht bezahlt bekommen. ... Zunächst mal sollte einem Umzug von der bisherigen ARGE zugestimmt werden, d.h., ein wichtiger Grund sollte vorliegen. Dann bekommst Du von der ARGE eine schriftliche Zustimmung, das der Umzug notwendig ist.
Leserforumvon Behare | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 09.04.2012 19:36
In der Zwischenzeit erhielt ich ALG2. ... Da dieses aber rüchwirkend gezahlt wird, ALG2 aber im voraus, müsste ich 2 Monate von einer Zahlung leben. ... Umzug voll bezahlt?
Leserforumvon bananenbrot123456 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 01.07.2009 19:58
Würde die ARGE im Falle einer Kündigung vom Vermieter einem Umzug in eine neue Whg zustimmen und die Umzugskosten übernehmen? ... Dein Vermieter soll dir ne neue Wohnung zahlen, den Umzug und ein paar Euro taschengeld. ... Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunf t in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
Leserforumvon Elr0nd | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 24.01.2021 12:10
Soweit ich weiß hat man eine "Schonfrist" von einem Jahr, innerhalb dessen man auch noch ALG2 bekommt wenn man mit einem Partner mit Einkommen zusammen wohnt, richtig? Da wir am liebsten ein Gemeinschaftskonto zur Zahlung der Miete, Einkäufe und sonstiger Ausgaben eröffnen würden, wollte ich mich vorher erkundigen ob sich das nachteilig auf diese Schonfrist auswirken kann und man dann selbst innerhalb des einen Jahres kein ALG2 bekommen würde? ... Die Schlüsselwörter sind Partner---gemeinsamer Umzug ---gemeinsamer Haushalt---gemeinsames Konto-- beidseitige Verfügung über das Konto.
Leserforumvon bananenbrot123456 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 13.10.2009 18:15
Heute hat die ARGE den Umzug abgelehnt: -das psychiatrisches Attest wäre kein Grund zum Umzug. ... Als erforderlich ist ein Umzug beispielsweise anzusehen • aus gesundheitlichen Gründen ------------------------------------------------------------------------------------- Wenn der Umzug nicht durch die ARGE verursacht wurde, er aber erforderlich ist, muss die ARGE die Wohnungsbeschaffungskosten (u.a. ... Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.