73 Ergebnisse für „anrechnen unterhalt“

Leserforumvon KuschelbaerR | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 14.07.2004 22:00
Beträgt die Konfirmationsbeihilfe 300 Euro, dürfte das Sozialamt max. 7 x 20 Euro auf die 300 Euro anrechnen, d. h. 160 Euro muss das Sozialamt noch zahlen, 140 Euro musst Du selbst übernehmen. ... Das Sozialamt muss den überschießenden Betrag nicht anrechnen. ... Übrigens handelt es sich nur um ergänzende Sozialhilfe für meine Kinder (Vater zahlt keinen Unterhalt.)
Leserforumvon anke1975 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 17.05.2013 17:24
Zum Sachverhalt: Seid ca. 6 Monaten wollen die MA der ARGE der Leistungsempfängerin eine Einstehungsgemeinschaft mit dem Freund nachweisen und sein Gehalt anrechnen. ... denn kein partner der welt wird freiwillig nach weniger als einem jahr seine einkünfte offenlegen und für nüsse arbeiten gehen. schließlich ist es keine ehe und er ist nicht gesetzlich zu unterhalt verpflichtet. oder würdet IHR mit einkommen so sehr gerne finanziell angerechnet werden?
Leserforumvon guest-12319.02.2010 17:37:03 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 19.07.2004 20:59
Hallo, wir sind eine kleine Familie (Mutter Elternzeit - bekommt Sozialhilfe, Kind, Vater Student, sind verheiratet) Was kann das Sozialamt als "Unterhalt" vom Vater als Einkommen anrechnen.
Leserforumvon go553156-17 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 29.07.2020 14:17
wirdwerden Am 29.7.2020 von ohne_Namensnennung Wer er erhält das Kindergeld für die jüngere Schwester und ist in den genannten 600 EUR vom Vater auch nachehelicher Unterhalt enthalten? ... Ist der Unterhalt von 600,- € nur für Deine Schwester, oder auch für Deine Mutter? ... Ob Deine Schwester noch einen ergänzenden ALG II Anspruch hat, oder aufgrund des eigenen Einkommens (Ausbildungsvergütung + Unterhalt + Kindergeld) nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört, hängt von den Antworten auf die vorstehenden Fragen ab.
Leserforumvon bright_shadow90 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 29.05.2007 19:27
Also, wenn Sie also durch den Unterhalt Ihre eigenen Kosten abdecken könnten, darf die ArGe Sie nicht mit Ihrer Mutter in eine Bedarfsgemeinschaft anrechnen. ... Also, wenn Sie also durch den Unterhalt Ihre eigenen Kosten abdecken könnten, darf die ArGe Sie nicht mit Ihrer Mutter in eine Bedarfsgemeinschaft anrechnen. ... @hh: Zitat: 'Genau dafür ist aber der Unterhalt gedacht.
Leserforumvon kassandra24 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 13.11.2019 08:34
Der Vater zahlt keinen Unterhalt. ... Was das Jobcenter selbstverständlich nicht darf, ist das Anrechnen von Zahlungen, die gar nicht fließen. ... Was das Jobcenter selbstverständlich nicht darf, ist das Anrechnen von Zahlungen, die gar nicht fließen.
Leserforumvon maluma | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 21.05.2008 10:08
Diesmal verlangen sie auch Nachweise über Unterhaltszahlungen (also Einkünfte wohl, ich selbst muss ja keinen Unterhalt zahlen). ... Unterhalt an mich gemeint ist?
Leserforumvon guest-12306.02.2017 16:55:01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 38 Antworten | 03.11.2011 18:20
Es geht darum ob es zulässig ist, dass die ARGE unter diesen Umständen meine Lebenspartnerin voll zu Lasten der Bedarfsgemeinschaft anrechnen darf obwohl sie kein Geld zur Verfügung hat, auch keines erhält und eigentlich von unseren Leistungen mitlebt. ... Die ARGE berechnet sie als Person welche ein Einkommen hat aber berücksichtigt nicht die Umstände, dass sie keinen Cent zur Verfügung hat. -- Editiert Zonosch am 03.11.2011 19:58 Am 3.11.2011 von guest-12306.02.2017 16:55:01 Die Kindsmutter zahlt keinen Unterhalt, ich bekomme vom Jugendamt einen monatlichen Unterhaltsvoschuss.
Leserforumvon reni12 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 01.07.2005 08:33
hat jemand erfahrungen gemacht mit dem anrechnen vom einkommen bei eheähnlicher gemeinschaft? es gibt mittlerweile einige urteile wonach entschieden wurde das der partner NICHT verpflichtet ist für den unterhalt der kinder der Partnerin aufzukommen.WERWEIß MEHR???
Leserforumvon fb480917-80 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 23.12.2017 13:52
Das Jobcenter wird Dir auf jeden Fall den Unterhalt, den er zahlen müsste, anrechnen - egal, ob er zahlt oder nicht. ... Würde gar kein Unterhalt gezahlt, wäre Deine Aussage definitiv falsch, weil allein das Jobcenter überhaupt berechtigt wäre, Unterhaltsansprüche geltend zu machen. ... Zitat:Das Jobcenter wird Dir auf jeden Fall den Unterhalt, den er zahlen müsste, anrechnen - egal, ob er zahlt oder nicht.
Leserforumvon Blinky1206 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 18.12.2019 18:14
Hallo, ich habe eine Frage zum Jobcenter und zwar bin ich zur meiner Freundin gezogen die vom Jobcenter eine Aufstockung bekommt (1 Kind hat sie) sie hat mich sofort beim Jobcenter gemeldet die aber ihr sofort ihre Leistungen gestrichen haben weil ich arbeiter bin (verdiene 1650€ muss aber für zwei kinder Unterhalt zahlen) Mir wurde aber gesagt das, das Jobcenter ihr die ersten 12 Monate nichts von mir anrechnen dürfen ist das korrekt? ... Ich habe jetzt schon herausgefunden das es ein Gesetz gibt §7 Abs. 3a wo steht das sie mich erst nach einen Jahr anrechnen dürfen. ... Am 19.12.2019 von Anami Zitat (von Blinky1206):Mir wurde aber gesagt das, das Jobcenter ihr die ersten 12 Monate nichts von mir anrechnen dürfen ist das korrekt?
Leserforumvon damien | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 18.09.2006 16:54
Bis auf das Thema mit dem Kinde woran sich das amt jetzt festkrallt und ihr mein gehalt anrechnen will.
Leserforumvon maron21 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 03.10.2015 13:38
Erste Frage: wer zahlt Unterhalt für das Kind? ... Und dann sieht man weiter. wirdwerden Am 4.10.2015 von maron21 Hallo, noch zahlt keiner Unterhalt da der Unterhaltsvorschuss auch gerade erst beantragt wurde wie das Kindergeld auch das wird mir erst im November vom Jobcenter angerechnet. ... Ist halt meine frage ob das jobcenter mir das kindergeld welches ich noch nicht erhalte, anrechnen dürfen.
Leserforumvon H. Odensack | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 07.01.2014 20:50
Angenommen, ein Elternteil ist gesetzlicher Betreuer seines volljährigen, in seinem Haushalt lebenden Kindes, der andere Elternteil zahlt Unterhalt. Meine Frage ist: erhält der Betreuer dafür eine Vergütung aus dem Kindesunterhalt oder ist die Betreuungsleistung gleichgestellt mit Betreuungsunterhalt, d. h. er braucht seine eigenen Einkünfte nicht anrechnen zu lassen bei der Berechnung des dem Kind zustehenden Unterhaltes?
Leserforumvon Againstyou | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 10.05.2016 10:23
Ich kann also nur 80% des Bafögshöchstsatz anrechnen? ... D.h. ich bekomme 700€ Unterhalt. ... Also werden wir wohl versuchen wenigstens die 20% noch anrechnen zu lassen.
Leserforumvon reni12 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 08.03.2005 13:57
. ----------------- "reni" Am 8.3.2005 von guest123-255 muss nicht der leibliche vater unterhalt zahlen ?? Am 12.3.2005 von some es gibt geteilte meinungen darüber, angeblich ist es eine neue regelung, das "Stiefväter" für ihre "Stiefkinder" zahlen müssen, oder zumindest Gang und Gebe, dass die Sachbearbeiter das gesammte Einkommen des Partners anrechnen, obwohl der Partner einen Selbstbehalt von 740€ ohne Arbeit, 830€ mit Arbeit hat. ... Leider... aber alle sind daran interessiert, was dagegen zu tun.. wir sind auch schon beim Anwalt und verklagen erstmal den leiblichen Vater auf Unterhalt!!
Leserforumvon Munima | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 20.08.2008 11:27
Er will das ganze dann auf den unterhalt anrechnen. ... Am 20.8.2008 von Munima Ich besuche eine Fachoberschule.Mein Vater wird eventuell wegen Überschuldung keinen Unterhalt zahlen(können).
Leserforumvon Minni-123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 19.07.2017 10:30
Der KV zahlt allerdings den Unterhalt nicht ( bezieht Hartz 4). ... Und können/werden Sie mir das als einkommen anrechnen? ... Zitat (von Minni-123):Und können/werden Sie mir das als einkommen anrechnen?
Leserforumvon guest-12316.03.2012 06:03:12 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 31.01.2012 14:06
Der Unterhalt den mein Sohn bekommt von seinem Vater ist so hoch dass er zwar in der Bedarfsgmeinschaft hartz 4 aufgeführt ist aber eben nciht mit reinfällt. ... Dies ist nun der Fall ich bekäme etwa 700 Euro erstattet für Kosten die ich selber aufgebracht habe. kann nun das Amt hergehen und mir dass anrechnen?
Leserforumvon fb469084-10 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 29.06.2017 13:40
Heißt ich bekomme noch Kindergeld 200 €, Unterhalt 450 € und bin bis zu diesem Datum weiterhin familienversichert. ... Kann ich mir das als "Arbeit" anrechnen lassen?
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