134 Ergebnisse für „anspruch arbeitslos krankenversicherung“

Leserforumvon flitzchen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 12.01.2005 23:57
Wie sieht es mit meiner KRankenversicherung nach der Exmatrikulationa aus? ... Du hast seit Januar keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. ... Ich habs sogar beim ersten Mal gleich kapiert, dass ich keinen Anspruch auf Kindergeld mehr habe.
Leserforumvon mega_mausi | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 09.03.2005 19:35
Ich bin seit längerem arbeitslos. ... also hat jeder anspruch auf leistungen, wenn er nicht verheiratet ist..oder? ... Am 31.3.2005 von Pippi Oooooooooooh doch, es gibt ein Recht auf Krankenversicherung!
Leserforumvon blue roses | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 18.09.2005 16:02
Hallo, wie ist das eigentlich mit der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn man arbeitslos wird jedoch noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat?
Leserforumvon fb472526-50 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 15.08.2017 02:32
Hallo alle zusammen, Ich bin arbeitslos und beziehe seit mir Mau 2017 keine Leistungen mehr von der Agentur für Arbeit. ... Nun meine Frage: habe ich nach 6 Wochen Anspruch auf Krankengeld, oder nicht? ... Wenn die AU nach dem ALG1-Bezug eingetreten ist, müsste man schon in der freiwilligen Krankenversicherung sein und den Krankengeldanspruch mitversichert haben.
Leserforumvon Pippi | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 29.12.2004 16:46
Hallo liebe Forenmitglieder, das Sozialamt verweigert meinem Freund die Krankenversicherung! ... Da er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte, meldete er sich beim Sozialamt. ... Im Juli 2003 wurde ich arbeitslos.
Leserforumvon Manuba | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 18.03.2017 09:04
Ich habe folgendes Problem, ich bin Österreicher, habe in Deutschland gearbeitet, bin dann arbeitslos gworden. ... Was steht auf den Bescheiden zum Thema Krankenversicherung? ... Was steht auf den Bescheiden zum Thema Krankenversicherung?
Leserforumvon monalisa33 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 18.12.2012 18:21
Ich habe kein Anspruch auf Elterngeld oder Erziehungsgeld. Einziges Vorteil für mich dadurch, dass meine Kinder und ich in die Krankenversicherung kostenfrei waren, was von mir über den Zeitraum anderswertig nicht zu finanzieren war. ... Wie kann ich mich entschuldigen, für Fehler, die ich unabsichtlich gemacht habe, dass mein Anspruch nun nicht gelöscht wird?
Leserforumvon kleinlulu | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 02.12.2009 16:28
Wird der Kindsvater arbeitslos, erhält er ALG I oder ALG II und ist darüber krankenversichert. ... Als erstes sprachen wir gleich mal die Krankenversicherung an. ... Und gleichzeitig werden wir Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da das Amt alles abblockt.
Leserforumvon Xephlaon | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 08.09.2021 09:54
Nun sagt das Arbeitsamt, dass die Kosten für die Krankenversicherung aktuell nicht getragen werden können, da sie ja in der Zeit des Therapieaufenthaltes nicht vermittelbar sei und somit keinen Anspruch auf die Kostendeckung der Versicherung durch das Arbeitsamt hat. ... Frau Z. hat sich nachweislich rechtzeitig arbeitslos gemeldet. ... Wer nicht vermittelbar ist, weil er AU geschrieben ist---gilt nicht als arbeitslos und hätte auch keinen Anspruch auf ALG-Leistung.
Leserforumvon Ergo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 16.02.2004 09:59
Ich habe doch Arbeit - freiberuflich zu arbeiten ist doch besser, als arbeitslos zu sein. ... Habe ich denn gar keinen Anspruch auf staatliche Hilfe??? ... Meines Wissens habe ich lediglich einen Anspruch auf Krankenhilfe, deren Leistungen den Kassenleistungen entsprechen.
Leserforumvon Jens_01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 03.04.2006 19:18
hallo, durch die lange arbeitslosigkeit hat sich ein guter freund immer mehr zurückgezogen. nun habe ich ihn mal besucht. mir sind dann bei ihm eine menge ungeöffneter briefe aufgefallen. er sagt, dass da sowiso nur rechnungen drinn seien, die er nicht bezahlen könne. ich bot ihm dann meine hilfe an. bei genauerer betrachtung ist mir dann aufgefallen, dass er uberhaupt nicht versichert ist. einige briefe kamen von seiner krankenversicherung, die nun einige kleinere behandlungen zurü erstattet haben möchten. bei beginn seiner arbeitslosigkeit hat er sich beim arbeitsamt gemeldet, hat auch alle unterlagen bekommen. diese unterlagen hätte er ausgefüllt, zusammen mit der arbeitsbescheinigung seinen ehemaligen arbeitgebers wieder einreichen müssen. dies hat er aber nicht getan. er kann sich das selbst nicht erklären. warscheinlich hat ihn seine arbeitslosigkeit so sehr geschafft, dass ihm das alles egal war. Und das geht schon seit 13 monaten so. auf mein drängen hin hat er sich nun bereit erklärt, beim arbeitsamt vorzusprechen und den ausgefüllten antrag für das alg II abzugeben. damit wäre er wenigsten wieder versichert. er hat allerdings ein wenig angst. er weiß nicht, was auf ihn zukommt. aber nun zu meiner frage: hat er überhaupt noch anspruch auf nachzahlung für die krankenversicherung und rentenversicherung ? ... dann kann ich meinem kumpel darauf vorbereiten und ihm ggf. die angst nehmen. viele grüße jens Am 4.4.2006 von Sunbee 1 @jens_01 erstmal finde ich es gut, dass du ihm helfen willst. alg2 wird erst ab tag der antragstellung gezahlt. also nix wie hin zur aa. ich denke nicht, dass die aa für die vergangenheit zahlen wird. es sei denn, dein freund hat eine bestätigung zur meldung der arbeitslosigkeit und anspruch auf alg1 dem amt ist es egal, was der arbeitslose tut, solange keine leistungen bezogen werden. geh doch mit ihm zu einer beratungsstelle. unter tacheles ev findest du die in deiner region sunbee Am 4.4.2006 von Jens_01 vielen dank für deine antwort. in meiner mittagspause werde ich dort mal reinschauen. viele grüße jens
Leserforumvon debbie | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 23.12.2005 21:03
Vorgeschichte: eheähnliches Verhältnis, leben zusammen, er arbeitslos seit ca 2 Jahren und nun quasi in Erziehungsurlaub. ... Ich fand das schon sehr dubios, da nach meinem Rechtsempfinden jeder in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung hat.. ... Das gemeine Volk wächst doch wie Unkraut nach, was brauchen denn die auch noch eine Krankenversicherung.
Leserforumvon Spidey | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 27 Antworten | 17.01.2020 15:45
Je später man sich arbeitslos meldet, umso später beginnt der Anspruch auf ALG. ... Je später man sich arbeitslos meldet, umso später beginnt der Anspruch auf ALG. ... Damit wäre auch die Krankenversicherung bezahlt.
Leserforumvon Annipo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 22.08.2014 19:28
Nun, nach ihrem Tod, müsste ich mich ja eigentlich arbeitslos melden. ... Es geht mir nur um die Krankenversicherung, welche ich bisher privat bezahlt habe. ... Alg-1-Anspruch besteht hier nicht, da die TE ja erwerbsunfähig ist.
Leserforumvon schnike | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 28.09.2005 10:18
Z. nicht krankenversichert, weil AA sagt sie hätte keinen Anspruch mehr auf das Alg II. ... hat nicht jeder in Deutschland einen Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung? ... Man kann doch in Deutschland nicht einfach ohne Krankenversicherung leben?
Leserforumvon VIKINGER | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 27.12.2010 11:19
Er hat zurzeit keine Arbeit und hat kein Anspruch auf Arbeitlosengeld und wohnt Zuhause bei den Eltern. ... Entweder er geht zur ArGe und meldet sich arbeitssuchend oder er sucht sich eine versicherungspflichtige Arbeit oder die Eltern sponsern auch den Krankenkassenbeitrag. ----------------- "" Am 27.12.2010 von VIKINGER Also muss er sich einfach Arbeitslos melden und die Arge übernimmt das dann? ... Somit hängt es vom Einkommen der Eltern ab, ob er Anspruch auf AlgII, sprich hier die KV hat. ----------------- "" Am 27.12.2010 von guest-12306.05.2011 11:25:43 Entweder arbeitet X versicherungspflichtig oder zahlt die Versicherung selber.
Leserforumvon DaLong88 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 15.09.2013 22:53
Er ist momentan leider arbeitslos und bekommt ALG 1 + 2. ... Melde dich frühzeitig Arbeitslos oder beim Sozialamt an. Diese übernehmen nach dem Studium dann auch die Krankenversicherung.
Leserforumvon Mkraba | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 08.03.2009 12:21
Nun die Fragen: - Gibt es eine Bezuschussung zur gesetzliche Krankenversicherung, oder _MUSS_ ich den monatlichen Beitrag selbst zahlen? ... Geburtstag ginge. - Besteht (noch) Anspruch auf Kindergeld? ... Bin mir aber nicht sicher. quote:Gibt es eine Bezuschussung zur gesetzliche Krankenversicherung, oder _MUSS_ ich den monatlichen Beitrag selbst zahlen?
Leserforumvon briefkasten | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 08.07.2016 17:43
Ich hab mich für ein paar Aushilfsjobs beworben, aber muss ich mich jetzt auch beim Amt als arbeitslos melden? ... Und wenn ich dann im Oktober wieder Student bin, bin ich dann wieder in der Familienversicherung, oder verlier ich da irgendwie den Anspruch? ... Falls ja, bekomm ich es dann wieder wenn ich wieder anfange zu studieren, oder erlischt mein Anspruch vollkommen weil ich eine Zeit lang nicht erwerbstätig war?
Leserforumvon Wissbegierig85 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 07.01.2016 07:34
Ich habe ein sehr großes Problem und hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnte: Ich bin seit dem 24.12.2015 Arbeitslos. ... Der Bescheid von denen sagt mir, da ich noch Restgehalt bekomme, habe ich erst am den 01.02.2016 Anspruch auf Leistungen. - Soweit so gut & für mich verständlich! ... Und nein, ich bekomme kein ALGI - ich habe 2 befristete Verträge (Sonderausstellung im Museum) je 3Mon. gehabt; also 6Mon und man muss doch 1 Jahr gearbeitet haben bevor man Anspruch auf ALGI hat.
123·5·7