390 Ergebnisse für „anspruch verfahren“

Leserforumvon Latif123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 31 Antworten | 14.04.2024 13:03
[/quote]Ja, die DRV hat zu prüfen, ob du EM-Renten-Anspruch hättest.
Leserforumvon AxelK | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 23.09.2009 18:59
.: B 4 AS 13/09 R, entschieden, dass kein Anspruch auf Abschluss einer individuellen Eingliederungsvereinbarung besteht. ... Der Haken an der Sache ist, dass der dem Verfahren zugrunde liegende Sachverhalt nicht eindeutig dargestellt ist.
Leserforumvon dave.dun | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 22 Antworten | 04.06.2013 17:44
Es gilt das gleiche wie vorstehend bezüglich Möbel geschrieben: Bei Totalverlust kann ein Anspruch auf Erstausstattung bestehen. quote:Die Übernahme der Kaution und Maklergebühren wurde ebenso verwehrt, Kaution kann ich mir nocht vorstellen, aber Maklergebühren für eine Obdachlosenunterkunft? ... Wenn man es allerdings nicht in angemessener Frist tut, kann wohl davon ausgegangen werden, dass man den Anspruch aufgegeben hat. Wenn man aber somit selbt den Anspruch auf die Kleidung und die notwendigen Ausstattungsgegenstände aufgibt, ist das als ob man die Sachen aktiv weggeworfen hätte.
Leserforumvon ratsucher65 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 21.01.2020 16:28
Die Erfolgsaussichten derartiger Verfahren sind tendenziell eher gering, was in der Folge naturgemäß ein nicht unerhebliches Kostenrisiko mit sich bringt. ... Da es sich bei der Verzinsung von Sozialleistungen, die rückwirkend erbracht werden, um einen in § 44 SGB I geregelten gesetzlichen Anspruch handelt, muss diese Verzinsung m.E. nicht im Rahmen einer Klage ausdrücklich mit geltend gemacht werden.
Leserforumvon Ergo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 16.02.2004 09:59
Habe ich denn gar keinen Anspruch auf staatliche Hilfe??? ... Meines Wissens habe ich lediglich einen Anspruch auf Krankenhilfe, deren Leistungen den Kassenleistungen entsprechen.
Leserforumvon Crasy123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 14.07.2011 21:28
Dann wurde mir das AG1 vorläufig bewilligt bis die Sach- und Rechtslage geklärt ist bzw. bis das Verfahren abgeschlossen ist. Der Betrag liegt hierbei 360 Euro unter dem eigentlichen Anspruch, so dass ich eigentlich weitere Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss, gibt es hier irgendwelche Regelsätze die bei vorläufigen Berechnungen benutzt werden müssen? ... Sonst aber nicht, also auch nicht rückwirkend für die Zeiten vor Zahlung von ALG I. quote:Dann wurde mir das AG1 vorläufig bewilligt bis die Sach- und Rechtslage geklärt ist bzw. bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Leserforumvon ip399668-34 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 11.10.2014 10:56
Über das Verfahren waren wir nicht aufgeklärt worden. ... ALG 1-Anspruch zu verwirken? Oder ist das schon ein laufendes Verfahren?
Leserforumvon devilstorm | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 28.02.2007 09:12
danke im vorraus Am 28.2.2007 von Kasper22 Ja, Anspruch auf Alg II besteht, allerdings mit 30%-iger Sanktionierung wegen Selbstkündigung. MfG Kasper Am 28.2.2007 von weterok Irgendwas stimmt hier nicht.Eine Sperrzeit bedeutet,dass Du gar kein Geld bekommst,wobei eine Sperrzeit beim ersten Vergehen 3 Monate nicht ueberschreiten darf,bei Dir sind es aber bereits 14 Wochen,was mehr als 3 Monate ist.Eine andere Sache sind Sanktionen,Kuerzung des Geldes um 30%,und auch dies wird man beim ersten Mal nicht machen,zunaechst um 10%,so steht es im Gesetz.Entweder Sperrung oder Sanktionen,eins von beiden.Man kann einen Angeklagten auch nicht zweimal fuer ein und dieselbe Sache in einem Verfahren verurteilen.
Leserforumvon Fabula | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 21.10.2010 12:41
Wie soll ich verfahren? ... Da die Pause zwischen zwei Ausbildungsschritten nicht mehr als 4 Monate betragen darf, dürfte für März bis September kein Kindergeld-Anspruch bestehen. ----------------- ""
Leserforumvon hardrein | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 09.12.2011 21:21
Heute bin ich mit ihm beim Arbeitsamt gewesen um feststellen zu lassen, ob er Anspruch auf ALG II hat und somit auch wieder krankenversichert ist. ... Das heist, der Sohn hat (vermutlich) keinen familienrechtlich durchsetzbaren Unterhaltsanspruch, wird aber vom Jobcenter so gestellt, als ob ein solcher Anspruch bestehen würde. ... Für ein solches Verfahren braucht man allerdings schon erhebliches Durchhaltevermögen und definitiv die Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwaltes.
Leserforumvon Atlanta8119 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 12.10.2021 09:17
Wie können wir jetzt bezüglich des Bafög verfahren? ... Jedenfalls, so lange die Tochter zu Hause lebt, haben die Eltern auch den Anspruch auf Zahlung des Kindergeldes. ... Dann weiß man, wo man steht. wirdwerden Am 12.10.2021 von Anami [quote=Atlanta8119]Wie können wir jetzt bezüglich des Bafög verfahren?
Leserforumvon Yogi1 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 09.03.2017 02:35
Muss ich für was bezahlen, das ich gar nicht in Anspruch nehmen möchte??? ... Am 9.3.2017 von Retels Im Verfahren gibt es eine richterliche Anhörung desjenigen, der möglicherweise unter Betreuung gestellt werden soll. ... Ehegatten, Eltern, nahe Angehörige oder sonstige Vertrauenspersonen können beantragen, als Beteiligte beim Verfahren hinzugezogen zu werden.
Leserforumvon Rikie | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 01.05.2009 11:10
danach weiterhin arbeitslos ist und von der A-Agentur 12 Monate lang nach der 58er verfahren wird ( Vertrauensschutz für mich ?) danach verfahren wird aber nun plötzlich in einer 3minütigen mündlichen lapidaren Erklärung vom SB es nicht mehr so sein soll ??? ... , und dann wär es doch nicht mehr möglich gewesen diese Regelung in Anspruch zu nehmen.
Leserforumvon neubeginn | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 24.11.2008 20:28
Meiner Meinung nach ist der Anspruch verjährt: Anspruch entstanden im Jahre 2002, Neubeginn der dreijährigen Verjährung nach BGB (Vgl. z.B §113 SGB X, Abs. 2) im April 2004, verjährt also spätestens im April 2007. ... Falls Ihr einen Tipp habt, wie bei diesem allein durch den zeitlichen Ablauf sicherlich neuem Thema (Schuldrechtsreform 2002) zu verfahren ist, wäre ich für Eure Beitäge dankbar Besten Dank und eine muntere Diskussion
Leserforumvon Timoel | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 28.03.2014 22:54
Das Verfahren insgesamt ist insoweit mit einem hohen Prozess- und Kostenrisiko verbunden, weshalb die meisten Anwälte wohl erst aktiv werden mögen, wenn ein angemessener Kostenvorschuss gezahlt wurde. ... Das landgerichtliche Verfahren ist ein zivilrechtliches Verfahren, in dem es um Schadensersatzansprüche geht. ... Aber das Jobcenter hatte in einem Schreiben den Fehler eingeräumt und bestätigt, dass wir Anspruch auf den Schadensersatzanspruch haben.
Leserforumvon caybe | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 25.10.2013 14:21
Müssen die Ärzte auf jeden Fall hierfür eine neue Blockfrist für weiteren Anspruch bilden ? Wie wird mit der 78 Wochen Regelung verfahren,werden die 6 Wochen Arbeitunfähigkeit mit Lohnfortzahlung auch für dieselbe Krankheit dazugerechnet ? ... Wie lange habe ich nun noch Anspruch auf KG wegen der Rückendiagnosen ?
Leserforumvon Sepp123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 23.03.2011 12:24
Ich werde ab Mitte März auch keine Leistungen in Anspruch nehmen, da ich studieren werde, habe es dem Jobcenter mitgeteilt. ... Neuantrag ist banane, weil du mittels Widerspruch das laufende Verfahren anstrengst. ... Du hast einen Anspruch daruaf, dass dein Widerspruch berücksichtigt wird.
Leserforumvon waage13 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 26.09.2009 11:09
Bei 99% der Rentenantragsteller kommt das aber nicht zum tragen, da die Verfahren sich Gummiartig ziehen. @Waage Hast du noch nicht verbrauchten ALG1 Anspruch? ... Ich hätte noch einen anspruch von 8 monaten bei AFA.
Leserforumvon romtru | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 20.12.2012 00:46
Eine besondere Dringlichkeit Deiner Angelegenheit im Vergleich zu anderen SGB II Verfahren kann ich jedenfalls nicht erkennen. Darüber hinaus scheint mir auch der Anspruch an sich durchaus zweifelhaft. ... Wenn Du meinst, eine Möglichkeit zu kennen, dass Verfahren zu beschleunigen, dann wende sie doch einfach an.
Leserforumvon Bada-Bing | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 28.03.2006 16:53
Es kam jedoch nicht zum Verfahren, da mein RA -trotz PKH- alle möglichen Rechnungen erstellt hat, die irgendwann nicht mehr tragbar gewesen sind. ... Insofern meine Frage, ist dies synchron zur Antragsstellung möglich und die lange darf so ein Verfahren dauern? 2. kann ich den Antrag unterzeichnen und dem Amt einreichen, damit mein Anspruch ab Tag der Antragsstellung greift und nicht erst wenn ich alle geforderten Unterlagen zusammen habe, die zwecks Prüfung einzureichen sind?
123·5·10·15·20