59 Ergebnisse für „antrag arbeitslosengeld aa richtig“

Leserforumvon upps | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 11.01.2008 14:38
Hallo Community, hoffe ich bin hier richtig Wollte mal nachfragen wie das ist wenn man vom AA eine Bescheinigung haben möchte das man bei denen gemeldet ist? ... Höchstens, dass ein Antrag auch angenommen worden sein muß, bevor das AA eine Bescheinigung ausstellt. ... >>Höchstens, dass ein Antrag auch angenommen >>worden sein muß, bevor das AA eine >>Bescheinigung ausstellt.
Leserforumvon ashani | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 28.01.2011 12:10
Hallo liebes Forum, kenne mich leider in der Gesetzesgrundlage nicht richtig aus und benötige Antworten. ... Sollte die AA sich jetzt an die Entscheidung der Rente anschliessen, bekomme ich zwar Arbeitslosengeld, aber das wäre dann ja schlecht für meine Rentenklage? Und was passiert, wenn die AA sagt ich wäre nicht arbeitsfähig, bekomme ich dann trotzdem weiter Arbeitslosengeld?
Leserforumvon M87 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 20.07.2005 08:52
Das habe ich so richtig verstanden, ich bekomme keinen Unterhalt von meinen Eltern solange ich arbeitslos bin.Wieso rechnet dann das AA den Unterhalt in meinen Antrag mit ein.Verstehe ich in dem Fall nicht.Nur deshalb bekomme ich kein ALG.Was soll ich in dem Fall tun? Hatte AA schon im April beantragt. -- Editiert von M87 am 19.07.2005 08:03:58 von M87 - 19.07.2005 08:02:21 Status: Frischling (6 Beiträge) Am 20.7.2005 von hh 1.
Leserforumvon hitmen12 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 22 Antworten | 02.09.2007 08:35
hallo, meine exfreundin hat mich beim aa angeschwärzt das ich bei ebay artikel verkaufe. was auch richtig ist. ich bin hartz 4 empfänger und habe diese einnahmen nicht gemeldet. ich habe einen anhörungsbogen bekommen. gleichzeitig aber auch einen brief wo drin steht das die leistung sofort eigestellt wird. das einzige was das aa hat ist ein ebay name. sie wissen also nicht ob dieser ebay name zu mir gehört. nachfolgend schreibe ich mal den brief wo drin steht das die leistung gestrichen wird: aufhebung des bescheides vom über die bewilligung der leistungen zur sicherung des lebensunterhalts nach dem zweiten buch sozialgesetzbuch(sgb II) sehr geehrter herr xxx, die entscheidung über die bewilligung von arbeitslosengeld 2 wir ab 01.09.2007 ganz aufgehoben. begründung: nach §48 abs. 1 satz 1 zehntes buchg sozialgesetbuch ist ein verwaltungsakt mit dauerwirkung soweit in den zum zeitpunkt seines erlasses vorliegenden tatsächlichen oder rechtlichen verhältnissen eine wesentliche änderung eingetreten ist, mit wirkung für die zukunft aufzuheben. sie erzielen ab mai 2007 einkommen aus einer beschäftigung. aufgrund von vorliegenden unterlagen wurde bestätigt, dass sie nachgewiesen seit mai 2007 einer nebenbeschäftigung(verkauf von gegenständen bei ebay)nachgehen. entsprechend besteht ab dem 01.09.2007 kein anspruch auf leistungen. mit den nachgewisenen einkommensverhältnissen sind sie nicht hilfsbedürftig im sinne des § 9 sgb II, so dass ein anspruch auf leistungen zur sicherung des lebensunterhalts nicht mehr besteht. ich habe in 4 monaten 6500 euro umsatz gemacht aber nach abzug aller kosten(ebaygebühren/porto/ usw.) 500 euro reingewinn gemacht. am freitag hatte ich einen termin beim aa um alles vernünftig zu klären. ich hatte einen beistand mit bei diesem termin. der sachbearbeiter hat sich auf nichts eingelassen und tatsächlich behauptet das das bruttoeinkommen gleich der nettogewinn war. ich habe ihm also dann das schreiben gegeben wo ich ihm 3 tage zeit gebe mir die beweise vorzulegen wo ich 750 euro netto im monat verdient haben soll. sollte der beweis nicht vorgebracht werden habe ich mit feststellungsklage gedroht. ich habe auch gefragt wovon ich diesen monat leben soll, da mir ja die leistung komplett gestrichen worden ist. seine antwort "das ist nicht mein problem" jetzt meine frage: wie muß ich weiter vorgehen. es ist mir klar das ich diese einnahme hätte melden müssen. das war ganz klar mein fehler. ... Der Grundfreibetrag beträgt - wie @sunbee schon richtig geschrieben hat - 100 Euro. ... Am 2.9.2007 von hitmen12 hallo axel, ja es ist tatsächlich so das ich 6500 euro umsatz gemnacht habe. das ist zu belegen anhand der kontoauszüge. nach abzug aller kosten wie einkauf-ebay gebühren usw sind tatsächlich nur 50-60 euro monatlich übrig geblieben. da ich seit 20.08.07 wieder ganz normal arbeite hat das aa ab dem datum wohl nichts mehr damit zu tun. ja ich habe ein nebengewerbe angemeldet. und muß einmal im jahr meine steuererklärung(gewinn und verlust rechnung) dem finanzamt vorlegen. also ist von der seite wohl nichts zu befürchten. und ich sage es nochmal...alle zahlen die ich dem aa vorgelegt habe sind realisitisch und ich kann sie anhand von rechnungen belegen Am 2.9.2007 von AxelK @kiwi: quote:ein privater ebay-verkauf ist keine erwebstätigkeit im sinne einer abhängigen beschäftigung.
Leserforumvon Barcar | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 22 Antworten | 31.03.2010 09:32
Meiner Meinung nach ist bis zur Klärung des Medzinischen Dienstes,das Arbeitslosengeld in voller Höhe zu zahlen,oder sehe ich das falsch? ... MfG Barcar ----------------- "" Am 31.3.2010 von Fulgora Also berechnet haben die das dann schon richtig. ... Denn den Widerspruch wollte ich morgen bei der Post abgeben, wenn ich vom SG komme und den Antrag auf Eilbeschluss gestellt habe. ----------------- "" Am 1.4.2010 von Sunbee 1 @Bacar Eins nach dem anderen.
Leserforumvon Sternchen08 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 13 Antworten | 21.07.2008 15:18
Ist es richtig, dass die Agentur den Standpunkt vertritt, mit ihrem Gutachten sei meine sehr lange und schwere Krankheit "abgeschlossen". ... Deshalb habe ich das gemacht und dem aa zugeschickt. ... Für mich heißt das im Moment, dass die Rentenversicherung meinen Antrag bereits seit 21.02.2008 in Arbeit hat, bisher keine Leistung erbringt, das aa die Leistung (jetzt) für max. 4 Stunden zahlen will und ich mittendrin stehe und mich frage, wie ich das alles finanzieren soll.
Leserforumvon norot | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 02.12.2008 20:43
Bezog nun vom AA seit August ALG gem §117 SGB III. ... Läuft das alles richtig so? ... Das kann doch nicht richtig sein....Was soll ich nun machen?!
Leserforumvon Matrix84 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 08.06.2023 16:51
Kann sonst vor Gericht richtig blamabel werden. ... schauen, dass die AA dich ins System aufnimmt. ... schauen, dass die AA dich ins System aufnimmt.
Leserforumvon uepps1 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 29 Antworten | 06.11.2021 12:24
Die wissen noch nicht Mal meinen Stundenlohn und meinen aktuellen Lohn beim AA. ... Dann habe ich vor 2 Wochen einen Fragebogen für den Arbeitgeber,einen Fragebogen für mich und den Antrag auf Arbeitslosengeld Zugeschickt bekommen. ... Wie lehne ich dann so ein Angebot beim AA ab?
Leserforumvon Matrix11 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 12.03.2012 12:23
Lieber Gruß Matrix11 ----------------- "" Am 12.3.2012 von Violetta76 Das Problem ist, dass Fahrtkostenerstattung zu Bewerbungsgesprächen "Kann-Leistungen" des AA sind, d.h. man hat keinen Anspruch darauf. ... :-) Aber das kann doch so nicht richtig sein, Ermessen hin oder her. Ich habe so wenig Arbeitslosengeld und die Aussage war ja nicht 'nein', sondern sie war: es ist 'noch HVV-Gebiet'!
Leserforumvon cloudy79 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 09.11.2005 09:47
Da hab ich einen Antrag stellen wollen und was schreiben die da rein Arbeitslosengeld 1 was ich gar nicht wollte. ... Auch sagten die vom AA das der Restanspruch erst nach 4 Jahren verjährt. ... Am 21.8.2006 von guest-12301.03.2010 13:46:52 Also der Restanspruch bleibt 4 Jahre bestehen, das ist schon richtig.
Leserforumvon Mark72 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 26.09.2019 00:36
So richtig? ... AA (nicht jedoch "AfA" ) dem Antrag stattgeben. ... So richtig?
Leserforumvon Dingeldongel | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 30.04.2005 20:42
Sie hat nun für den Monat April nur Arbeitslosengeld bis zum 15.04.05 erhalten. ... Die AA-Mitarbeiter wiesen ihren Antrag zurück, mit der Begründung, dass sie ja bald Lohn erhalte und damit ihren Unterhalt bezahlen könnte. ... Liege ich richtig mit dieser Annahme?
Leserforumvon guest-12325.03.2020 14:55:28 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 17.02.2017 11:40
Erster Schritt war Antrag ALG. ... JC sagt, nein, geh zum AA. ... Vorschuss mE ja auch noch vom AA erstattet werden würde.
Leserforumvon Michel Boozzoo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 03.01.2018 17:59
Ein sozialmedizinisches Gutachten vom AA wurde erstellt. ... Ist dies richtig? ... Was kann ich tun um Aufhebungen der Zahlungen von Arbeitslosengeld vermeiden kann?
Leserforumvon cascadeur | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 15.12.2009 16:41
Und wenn die als unzustellbar zurück kommt, bleibt der AA doch kaum etwas anderes übrig, als Dich abzumelden. quote:ich habe dann am 11.11. den antrag auf arbeitslosengeld eingereicht Persönlich? ... Was erwartest Du von der AA? ... der antrag ist per post eingegangen und wurde mir ám telefon bestätigt quote: Was erwartest Du von der AA?
Leserforumvon Besserwisser2 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 17.01.2005 14:56
Spezialfrage: In den Ausfüllhinweisen der Bundesagentur für Arbeit zum Antragsvordruck Arbeitslosengeld II (aus dem Internet, also direkt von der BA !?) ... In der Folge habe ich nun für uns alle nur einen Antrag vom AA erhalten, obwohl jeder von uns Ehepartner seinen eigenen Antrag stellen möchte. ... Wie machen wir das nun richtig bzw. was müssen wir tun, um dies zu erreichen ??
Leserforumvon chefchen70023 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 12.05.2019 16:27
Allerdings habe ich auch gelesen, daß bei Arbeitslosigkeit während er ersten sechs Wochen die AA zahlt, danach ist die Krankenkasse zuständig. ... ALG II bekommt man entsprechend auf Antrag. ... Geht die AA dann her und sagt, die Krankheit bestand dem Grunde nach ja schon, als ich mich arbeitslos gemeldet habe und verweigert die Zahlung ?
Leserforumvon Manuela37 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 16.06.2010 22:27
Das Arbeitslosengeld wird für die "normale" Dauer gezahlt ( abhängig vom Alter, meistens max. ein Jahr). ... Einzeln unterschreiben, streichen, was dir nicht richtig erscheint. ... Der Nachteil ist der Alg II-Antrag.
Leserforumvon Honeybee2023 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 09.06.2023 09:14
Meines Wissens nach kann das AlG dann rückwirkend ausgezahlt werden, wenn alles durch ist, richtig? ... Und würde ich die Ausgaben, die ich dann habe, später von der AA erstattet bekommen? ... Dann können Sie bei der Agentur einen Vorschuss bzw. eine vorläufige Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld beantragen.
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