2.921 Ergebnisse für „antrag frage“

Leserforumvon Nana25 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 39 Antworten | 26.04.2020 14:07
Am 26.4.2020 von AxelK Zitat:geht es um die Frage, wann der Antrag in den Macht- oder Willensbereich der Behörde gelangt ist. ... Das ist mir klar Meine Frage war Und zwar habe ich am 31.03.2020 um 23:30 einen alg 2 Antrag gestellt per email Habe ich jetzt Anspruch auch auf den Monat März? ... Das eine E-Mail ankommt/ankommen kann, steht doch außer Frage.
Leserforumvon Schalkefan | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 28.01.2008 14:30
(Hier der link zum Antrag: http://www.elterngeld.net/baden-wuerttemberg/Elterngeldantrag.pdf ) Unter Punkt 8 wird gefragt nach Anspruch auf andere Leistungen. ... Am 29.1.2008 von nataly § 3 BEEG Anrechnung von anderen Leistungen (1) 1Mutterschaftsgeld, das der Mutter nach der Reichsversicherungsordnung oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte für die Zeit ab dem Tag der Geburt zusteht, wird mit Ausnahme des Mutterschaftsgeldes nach § 13 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes auf das ihr zustehende Elterngeld nach § 2 angerechnet. 2Das Gleiche gilt für Mutterschaftsgeld, das der Mutter im Bezugszeitraum des Elterngeldes für die Zeit vor dem Tag der Geburt eines weiteren Kindes zusteht. 3Die Sätze 1 und 2 gelten auch für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 des Mutterschutzgesetzes sowie für Dienstbezüge, Anwärterbezüge und Zuschüsse, die nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften für die Zeit der Beschäftigungsverbote zustehen. 4Stehen die Leistungen nach den Sätzen 1 bis 3 nur für einen Teil des Lebensmonats des Kindes zu, sind sie nur auf den entsprechenden Teil des Elterngeldes anzurechnen. (2) 1Soweit Berechtigte an Stelle des vor der Geburt des Kindes erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit nach der Geburt andere Einnahmen erzielen, die nach ihrer Zweckbestimmung dieses Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise ersetzen, werden diese Einnahmen auf das für das ersetzte Einkommen zustehende Elterngeld angerechnet, soweit letzteres den Betrag von 300 Euro übersteigt; dieser Betrag erhöht sich bei Mehrlingsgeburten um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. 2Absatz 1 Satz 4 ist entsprechend anzuwenden. (3) 1Dem Elterngeld vergleichbare Leistungen, auf die eine nach § 1 berechtigte Person außerhalb Deutschlands oder gegenüber einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung Anspruch hat, werden auf das Elterngeld angerechnet, soweit sie für denselben Zeitraum zustehen und die auf der Grundlage des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft erlassenen Verordnungen nicht anzuwenden sind. 2Solange kein Antrag auf die in Satz 1 genannten vergleichbaren Leistungen gestellt wird, ruht der Anspruch auf Elterngeld bis zur möglichen Höhe der vergleichbaren Leistung.
Leserforumvon Blaueeule123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 07.12.2020 13:46
Nun hat sie ein Antrag auf ALG1 gestellt und ein VA Antrag zur Grundsicherung. ... Wurde überhaupt ein Antrag gestellt? ... Wäre auch für einen neuen Antrag wichtig.
Leserforumvon Layla21 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 09.10.2013 12:48
So nun will die Arge wieder den Antrag ausgefüllt haben und möchte dort die gesamten Vermögens Einkünfte von meinem neuen Partner.
Leserforumvon Volpex | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 10.04.2016 11:53
Hallo zusammen, meine Mutter ist vor Kurzem gestorben und ich habe nun einen Antrag auf Sozialhilfe bzgl. der Bestattungskosten vor mir liegen, da kein Erbe vorliegt und auch ich selber als Azubi nicht genügend Geld besitze. ... Des Weiteren wird in dem Antrag nach "sonstigen Haushaltsangehörigen" gefragt - hier muss ich sie dann angeben?
Leserforumvon Scharlie_Haparr | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 17.08.2010 21:12
Und gilt der Antrag dann (auch juistisch) als nie gestellt? ... Wenn Du z.B. am 01.09. den Antrag stellst, diesen am 15.09. zurücknimmst und am 01.10., oder meinentwegen am 01.11. einen neuen Antrag stellst, dann wird sich der SB der ARGE natürlich die Frage stellen, was das soll. ... Drum meine Frage, wie es juristisch genau aussieht und ob es einschlägige § oder Anweisungen gibt.
Leserforumvon WWW-Schizo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 23.10.2010 13:26
Im Gründungszuschuß-Antrag gibt es die Zeile "Für meine selbständige Tätigkeit wende ich künftig ca. __ Wochenstunden auf."
Leserforumvon coranders | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 28.11.2015 16:41
Frage: Muss ich dem Amt via Tochter meines Mannes mitteilen, dass ICH die Schwerbehinderte bin?
Leserforumvon guest-12310.01.2013 12:21:47 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 15.07.2007 21:05
ich habe folgende kurze frage, ich bin 24 Jahre alt und bezog Alg2 als eigenständige bedarfsgemeinschaft, dann gab es 2006 ja dieses änderung das man bis 25 keinen eigenen antrag stellen konnte, also musste ich in die bedarfsgemeinschaft meiner eltern, nun werde ich im august 25, habe einene neuen atrag gestellt und würde gerne wissen ob mir dann noch meine eltern (also weiter wohnhaft bei eltern, allerdings mit einer art untermietvetrag au s dem hervorgeht was ich für unterkunft zu zahlen habe) in irgendeiner form gegengerechnet werden können (also das sie mich unterstützen müssen o.ä.9?
Leserforumvon zoomed | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 13.05.2010 11:25
Eine Frage vorab: Den Antrag auf Arbeitslosengeld kann ich ja erst abgeben, wenn mir mein Arbeitgeber den Vordruck „Arbeitsbescheinigung" zurückgegeben hat. Kann ich den Antrag auf Gründungszuschuss stellen und die Gründung vornehmen noch bevor ich den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt habe? ... Am 07.06.10 stelle ich den Antrag auf Gründungszuschuss und gebe an am 08.06.10 gründen zu wollen.
Leserforumvon Hope72 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 29.11.2013 18:07
Hallo, ich hatte bei der Rentenversichung einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. ... Nun muss ja laut Sozialgesetz die Agentur als zweitangegangener Träger über den Antrag entscheiden. Meine Frage: Kann man denn wirklich nichts gegen machen, weil die Rentenversicherung das doch eindeutig verbockt hat und mich keine Schuld trifft?
Leserforumvon Hummel86 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 27.08.2023 13:34
AN hat sich arbeitslos gemeldet und Antrag auf Arbeitslosengeld bekommen. ... So oder so ist das keine arbeitsrechtliche Frage... Am 27.8.2023 von Harry van Sell [quote=Hummel86]Ist der AN verpflichtet einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1 zu stellen[/quote] Nein, der Antrag ist freiwillig Am 27.8.2023 von Hummel86 Großartig ganz lieben Dank, auch wenn’s keine arbeitsrechtliche Frage war :/ dennoch super toll das ich Hilfe bekommen habe … Am 27.8.2023 von muemmel Allerdings wird der AN Krankenversicherungsbeiträge für diese 14 Tage zahlen müssen, da,er halt nicht über die Arbeitsagentur versichert ist (was er auch in der Sperrzeit wäre).
Leserforumvon Madeleine123mitglied | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 29.07.2023 12:43
Nun habe ich dadurch, dass der Antrag : Angaben zum Beschäftigungsverhältnis beim Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung (nur vom Arbeitgeber auszufüllen) als 'Irrläufer' bei meinem AG in offener Umlaufmappe durch die Gebäude 'gelaufen' ist und mir das eine Kollegin mitgeteilt hat, eine Frage: Kann ich davon ausgehen, dass dieser Antrag, also dass der AG schon was dazu ausfüllen muss, auf EU-Rente bzw. voller Erwerbsminderungsrente kurz vor dem Abschluss steht? ... DASS der Antrag in Bearbeitung ist, ist mir klar. Meine Frage bezieht sich also darauf: In der 'Rangliste' der mit einzubeziehenden Stellen - wo steht da der AG?
Leserforumvon guest-12328.12.2008 18:39:52 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 10.01.2008 20:25
Habe daher bei der Pflegeversicherung einen Antrag gestellt, bis aber die Gutachter vom medizinischen Dienst kamen, hatte sie sich wieder recht gut erholt, so dass keine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Inzwischen lässt sie altersbedingt überall stark nach und die Frage nach Pflege stellt sich wohl bald wieder. Weiss jemand, ob man trotz früherer Ablehnung erneut einen Antrag stellen kann?
Leserforumvon Scrooge | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 11.05.2018 18:43
Am 13.5.2018 von Scrooge Ist meine frage zu komplex? ... Zitat (von Scrooge):Ist meine frage zu komplex? ... Zitat (von Scrooge):Ist meine frage zu komplex?
Leserforumvon Dingeldongel | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 26.04.2005 12:42
Ach ja, und die Kernfrage: Wie kann sie den ALG2-Antrag einreichen und ALG2 beantragen ohne die gewünschten Angaben über die Angehörigen in den Antrag einzufügen? ... Wichtig wäre auch ein Vertrag zwischen Eltern und Tochter, der das Mietverhältnis oder Untermietverhältnis mit den genauen Beträgen regelt.Denn die Frage nach den Mietkosten kommt auch im Formular. ... Nicht jede frage im antrag muss von jedem beantwortet werden !!!
Leserforumvon go598583-54 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 28.12.2021 23:39
Muss meine Mutter einen Antrag ausfüllen, weil sie Unterhaltspflicht ist? ... Ich sitze schon etwas länger an dem Antrag und ich bin mir immernoch unsicher. ... Außerdem benötige wenigstes eine Antwort auf die Frage ob meine Mutter in der Situation nun einen Antrag seperat ausfüllen müsse oder nicht, denn Abschnitt C auf dem PKH Antrag ist etwas unverständlich für mich.
Leserforumvon icecycle | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 06.09.2008 08:59
Am 6.9.2008 von Sunbee 1 @icecycle antrag auf übernahme der mietschulden. entweder sgbII, §22, abs5 oder sgb XII, §31, 73. das geht aber nur, wenn in den letzten 2 jahren noch kein solcher antrag gestellt wurde und eine fristlose kündigung der whg bereits vorliegt! mit dem energielieferanten ratenzahlung vereinbaren. rückwirkend gibt es keine transferleistung. sunbee Am 6.9.2008 von AxelK @icecycle: Ergänzend zu @sunbee: Wenn sich der Energieversorger nicht auf eine Ratenzahlung einlassen will, kommt auch diesbezüglich eine Übernahme nach SGB II oder SGB XII in Frage.
Leserforumvon Gho5t | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 14.09.2011 18:57
Guten Tag, ich war wegen Krankheit lange krank geschrieben, wurde dann ausgesteuert, bekam dann ALG1 und musste Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, wurde begutachtet (hat ganze 30minuten gedauert) mit dem Ergebnis ich sei voll arbeitsfähig, dann Widerspruch eingelegt. ... Das steht doch irgendwie im Widerspruch zu meinem Antrag auf EM-Rente. ... Vielleicht kennt sich hier ja jemand damit aus und kann mir weiterhelfen... ----------------- "" Am 14.9.2011 von heiligs_blechle Hallo Gho5t Deinem EMR Antrag steht das nicht entgegen.
Leserforumvon Heinzelmännchen2 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 26.11.2007 10:05
Meine erste Frage: Weshalb denn der 30.12.2007 und nicht der 31.12.2007? ... Sie wollte unbedingt, dass ich spätestens am 28.12.2007 den Antrag abhole. ... Und wenn Du den Antrag erst Ende Dezember stellst, läufst Du Gefahr, selbst Anfang Februar von der ARGE noch kein Geld zu bekommen, weil der Antrag noch nicht bearbeitet ist.
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