170 Ergebnisse für „antrag wohnung bescheid übernahme“

Leserforumvon Sonny12 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 22.10.2014 17:50
Sie bekommt Zeit innerhalb 8 Tagen ab heute die Wohnung zu räumen. ... Oder glaubt sie ernsthaft, die Schuldnerberatung übernähme ihre Mietschulden? ... Parallel zum ohnehin laufenden ALG II Antrag sollte sie umgehend und nachweislich beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden zur Abwendung drohender Wohnungslosigkeit stellen.
Leserforumvon Platypus | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 03.08.2009 15:17
Nachdem sich herausgestellt hat, dass ein solcher Bescheid sehr wohl nötig ist, wurde am 15.07.2009 schriftlich um Erteilung eines Bescheides gebeten und ein Antrag auf Übernahme der Umzugskosten gestellt. ... Erfolgt der Bescheid nicht und droht deshalb die Wohnung verloren zu gehen, ist bei Sozialgericht ein Antrag auf einstweilige Anordnung zu stellen. ... Der Antrag muss auf Bestätigung der Notwendigkeit des Umzuges und auf Übernahme der Umzugskosten gerichtet sein.
Leserforumvon mariado | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 13.07.2021 05:30
Er hat einen Antrag auf Zusicherung der Übernahme der KdU gestellt beim entsprechenden Jobcenter ggestellt und dieser wurde abgelehnt da zu teuer. ... [/quote] [quote=mariado]Er hat einen Antrag auf Zusicherung der Übernahme der KdU gestellt beim entsprechenden Jobcenter ggestellt und dieser wurde abgelehnt da zu teuer.... Oder auch meinetwegen jeden Tag einen Antrag...
Leserforumvon Ichkannnix42 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 27.01.2009 21:25
Grüße Am 27.1.2009 von AxelK @Manhattan: Deine Freundin sollte umgehend schriftlich und nachweislich einen Antrag auf Übernahme der mit den Eltern vereinbarten Miete und Nebenkosten stellen. Alternativ kann sie die Zusicherung zu einem Umzug und der daraus resultierenden Übernahme der Miete für eine eigene Wohnung beantragen. Auf einen schriftlichen Antrag muss die ARGE eine schriftlichen Bescheid erstellen, der bei Ablehnung auch begründet sein muss.
Leserforumvon Headi1983 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 03.11.2009 12:50
Wenn nicht, wovon ich ausgehe, bitte sofort schriftlich/nachweislich beim Jobcenter die Zusicherung zur Übernahme der künftigen KdU sowie der Umzugskosten und (falls erforderlich) die darlehensweise Übernahme der Mietkaution ohne Tilgung während des laufenden Leistungsbezuges, beantragen und auf einem schriftlichen Bescheid innerhalb von max. 10 Tagen (genaues Datum angeben) bestehen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, muss diese Ablehnung begründet werden. ... Die Verpflichtung zur Übernahme der Umzugskosten und Mietkaution ergibt sich aus § 22 Abs. 3 SGB II.
Leserforumvon ak9374 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 05.08.2022 15:37
Die Übernahme der Wohnung war erst im Februar, da noch Dokumente fehlten, und so wurde die Miete für Januar und Februar noch jeweils am Monatsanfang von Mutter's Konto bezahlt. ... [/i] [b]War das der schriftliche Bescheid vom ... zu deinem Ü-Antrag?... Ging um den Bescheid vom 12.11.21 - Antrag auf ALG2, die Beantragung für Übernahme Miete war dann wie gesagt am 26.01. nach Zugang der Sterbeurkunde, hatte ich glaube ich als Änderungsmitteilung geschickt.
Leserforumvon SZKAWA | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 17.07.2009 18:16
Diese Mietbescheinigung nachweislich (Einschreiben oder persönlich gegen Empfangsbestätigung) bei der ARGE einreichen, zusammen mit folgenden schriftlichen Anträgen: - Zusicherung zur Übernahme der künftigen Unterkunftskosten - Zusichernung der Übernahme der Mietkaution als tilgungsfreies Darlehen - Zusicherung der Übernahme der Umzugskosten - Übernahme einer Beihilfe für die Erstausstattung der Wohnung (Möbel, Hausrat etc., möglichst genau aufführen, was alles benötigt wird). ... Da die Wohnung nur für eine begrenzte Zeit für uns reserviert wird, erwarten wir Ihren schriftlichen Bescheid bis spätestens zum xx.xx.xxxx. ... Eben kam der Anruf der Arge der Antrag auf die eigene Wohnung wurde abgelehnt!
Leserforumvon chicca123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 04.01.2009 20:18
Wie kann man sich nur, wenn ein schriftlicher Bescheid vorliegt, auf irgendwelche mündlichen Zugeständnisse verlassen, die im eindeutigen Widerspruch zum Bescheid stehen? ... Dieser Bescheid aus dem Oktober, was genau war das? ... Da für die Bearbeitung eines solchen Antrages die ARGE bis zu 6 Monate Zeit hat, wäre zu überlegen, ob zeitgleich ein Antrag auf einstweilige Anordnung zur Weiterzahlung der KdU möglich ist.
Leserforumvon la2218 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 14.02.2020 23:25
Die Mitarbeiterin teilte mir mit, dass mein Antrag nicht vorliegt. ... Zumal wurde mir die Wohnung ja zugesichert. ... Zitat:Zumal wurde mir die Wohnung ja zugesichert.
Leserforumvon RAlf_84 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 06.06.2008 14:13
Diese Vermieterbescheinigung legst Du bei der ARGE vor und beantragst die Zusicherung zur Übernahme der KdU. ... Im Prinzip müsste die Entscheidung sogar direkt bei Antragstellung erfolgen, wenn der Antrag persönlich gestellt wird. Der Bescheid kann dann sofort ausgedruckt und Dir ausgehändigt werden.
Leserforumvon Andre83 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 04.10.2017 13:18
Hat das JobCenter den Bescheid durch die Zahlung selbst aufgehoben? ... Ein Bescheid ist IMMER ein Verwaltungsakt. ... Also Dein Zimmer in der neuen Wohnung, oder noch in der Wohnung Deiner Eltern?
Leserforumvon tktommy | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 01.08.2017 18:02
Ich wollte nach erhalt des neuen Beschedes entscheiden ob ich auch die restliche Regelleistung (sofern noch was übrig beibt) verzichten und nur den Antrag auf Übernahme der Krankenkasse stellen. ... Zitat:ch wollte nach erhalt des neuen Beschedes entscheiden ob ich auch die restliche Regelleistung (sofern noch was übrig beibt) verzichten und nur den Antrag auf Übernahme der Krankenkasse stellen. ... Gruß, Axel Am 11.8.2017 von tktommy So nun hab ich es schwarz auf weis da der neue Bescheid da ist.
Leserforumvon Peter N | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 24.07.2005 15:21
Am 24.7.2005 von alida Gestern den ersten Bescheid bekommen - ab welchem Datum und wann wurde der Antrag gestellt? ... Am 25.7.2005 von altona01 Üblicherweise hat man nach Aufforderung 6 Monate Zeit, sich eine angemessene Wohnung zu suchen. ... In diesem Bescheid wurde die Übernahme der aktuellen Mietkosten verweigert.
Leserforumvon nero-black | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 24.09.2009 12:15
Nun hat sie recht schnell eine Wohnung gefunden und konnte den Mietvertrag zum 1.10. unterschreiben, auf der Gemeinde hat die das mit der KdU geklärt und bekommt die Wohnung bezahlt, sobald der Bescheid vom Arbeitsamt da ist. ... Sie soll erst in die Wohnung einziehen um ihren Hartz4 Bescheid zu bekommen, kann ja aber nicht in die Wohnung bevor die Erstaustattung bewillgt wird, wo aber wiederrum auf den Bewilligungsbescheid gewartet wird. ... Folgende Anträge sollte Deine Freundin schriftlich vorbereiten, mitnehmen und abgeben (unbedingt Empfang quittieren lassen): - Antrag auf Zusicherung der Übernahme der Unterkunftskosten ab 01.10.2009 - Antrag auf Bewilligung der Erstausstattung als Beihilfe (am besten eine Liste der Gegenstände, die benötigt werden, einschließlich Geschirr, Töpfe, Wäsche) als Anlage beifügen -Antrag auf darlehensweise Übernahme der Mietkaution (falls eine solche anfällt) ohne Einbehalt einer Tilgungsrate.
Leserforumvon hoffi01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 01.04.2009 00:00
Hallo, also ich bekomme im moment ALG I und hab folgendes Problem ich habe bei der Arge einen Antrag auf eine eigne Wohnung abgegeben. ... Schriftlich/nachweislich die Zusicherung für die Übernahme der künftigen Unterkunfstkosten, unter Beifügung einer Vermieterbescheinigung bzgl. der in Aussicht stehenden Wohnung beantragen. ... Geb euch dann bescheid -- Editiert am 02.04.2009 15:56
Leserforumvon fb421217-100 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 06.10.2015 18:04
Seit 01.08.2015 habe ich nun meine eigene Wohnung. ... Neben dem Antrag auf Übernahme der Kaution, beantragte ich auch die Erstausstattung, da ich über keinerlei eigene Möbel verfüg(t)e. ... Letzteres nicht; ich habe noch nicht mal einen Bescheid!
Leserforumvon pfefferminz | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 06.04.2014 20:36
Die Wohnung kostet kalt 199,59€ und inkl. ... Du müsstest dann neben der Zusicherung zur Übernahme der Unterkunftskosten auch die Zusicherung zur Übernahme der Umzugskosten und Mietkaution (letzteres als Darlehen), oder ggf. auch nur eine der beiden Positionen, beantragen. ... lebe, müsste er die Sache erst prüfen und ich würde schriftlich Bescheid bekommen.
Leserforumvon Brot_zeit | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 12.02.2009 18:35
hallo erstmal.... also zu meinem problem: es war so, das meine freundin und ich jeweils ein wg zimmer bewohnten, jeder in einer anderen wohnung, meine freundin inzwischen im 6 monat schwanger ist. ich habe mich denn fleissig beworben und eine einstellungszusage bekommen in einem anderen ort und somit eine umzugserlaubnis. diese hatte meine freundin auch beantragt, da ja bald ein baby kommt uns sie aus der wg will weil wegen kinderzimmer, platz, den partys und konsum in dr wg und mit mir zusamm ziehen will ( familie). antrag wurde nicht gewährt, da niemand der meinung ist das es besser für sie und kind wäre. naja alo ich umgezogen und sie mit. hatte dann noch termine wegen umzugskosten und kaution, jedoch wurde alles abgelehnt. trotz erlaubnis zum umziehen...begründung: wohnung für 3, also freundin, ich und baby zu groß. 76qm hat die wohnung. so und jetz haben wir hier, weil der arbeitgeber noch immer nicht bescheid gegeben hat zwecks arbeitvertrag, für beide den alg2 antrag abgegeben... meine fragen: -besteht anspruch auf umzugskosten und kautionsübernahme -besteht anspruch auf erstausstattung -besteht anspruch auf vorschuss miete, da die erste überfällig ist vielen dank schonmal und lg Am 12.2.2009 von guest123-2205 --- editiert vom Admin Am 12.2.2009 von Brot_zeit hallo...dank erstmal... also ich bin über 25 und meine freundin unter 25. das ding ist, das sie und ich, da es ganz kurzfristig war, den mietvertrag vor genehmigung unterschrieben haben, dies aber auch nicht wussten, eine erlaubnis brauchen. auf jedenfall wurde es ja erlaubt der umzug in diese wohnung. also wird auch nichts übernommen wie umzugskosten etc. wie ist es jetz mit dem vorschuss für miete, da wir wegen dem umzug und den leistungseinstellungen der alten arge kein geld habe......
Leserforumvon angelina60311 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 21.12.2009 15:50
die wohnung muss auch renoviert werden und und ich habe keine möbel , musste die möbel in der alten wohnung entsorgen, weill die alte arge den umzug nicht übernommen hat. habe antrag auf erstausstattung und renovierungshilfe gestellt und kautionsübernahme . alles wurde abgelehnt. ich wohne jetzt seit 16.11.09 in der unrenovierten wohnung , schlafe auf einer matratze , küche hat die wohnung auch keine. habe mir einen anwalt genommen , dieser sagt ich bin selbst schuld !? ... Die Beklagte hat über den Antrag des Klägers auf Übernahme der Mietkaution mit gesondertem Bescheid vom 21.06.2007 - ablehnend - entschieden. Dieser Bescheid wurde nicht gemäß § 86 Sozialgerichtsgesetz (SGG) Gegenstand des anhängigen Widerspruchsverfahrens auf den Widerspruch des Klägers gegen den Bescheid vom 06.06.2007, da er diesen weder ergänzt noch ersetzt und einen anderen Streitgegenstand betrifft, weil die laufenden Kosten der Unterkunft von den Wohnungsbeschaffungskosten (wie z.B. der Übernahme der Kaution) zu unterscheiden sind.
Leserforumvon ich45 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 31.08.2009 11:23
Schriftlich/nachweislich (persönlich abgeben und Empfang bestätigen lassen) Antrag auf - Zusicherng der Übernahme der künftigen KdU, - Übernahme der notwendigen Renovierungskosten, - Übernahme der Umzugskosten und - darlehensweise Übernahme der Mietkaution, ohne Tilgung während des laufenden Leistungsbezuges. ... Auf schriftlichem Bescheid bestehen. 2. ... Nur auf einen schriftlichen Antrag muss auch ein schriftlicher Bescheid erfolgen und nur gegen einen schriftlichen Bescheid kannst Du überhaupt Widerspruch einlegen.
123·5·9