7 Ergebnisse für „arbeitsamt arbeitslosigkeit freund krankenversicherung“

Leserforumvon Jens_01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 03.04.2006 19:18
hallo, durch die lange arbeitslosigkeit hat sich ein guter freund immer mehr zurückgezogen. nun habe ich ihn mal besucht. mir sind dann bei ihm eine menge ungeöffneter briefe aufgefallen. er sagt, dass da sowiso nur rechnungen drinn seien, die er nicht bezahlen könne. ich bot ihm dann meine hilfe an. bei genauerer betrachtung ist mir dann aufgefallen, dass er uberhaupt nicht versichert ist. einige briefe kamen von seiner krankenversicherung, die nun einige kleinere behandlungen zurü erstattet haben möchten. bei beginn seiner arbeitslosigkeit hat er sich beim arbeitsamt gemeldet, hat auch alle unterlagen bekommen. diese unterlagen hätte er ausgefüllt, zusammen mit der arbeitsbescheinigung seinen ehemaligen arbeitgebers wieder einreichen müssen. dies hat er aber nicht getan. er kann sich das selbst nicht erklären. warscheinlich hat ihn seine arbeitslosigkeit so sehr geschafft, dass ihm das alles egal war. Und das geht schon seit 13 monaten so. auf mein drängen hin hat er sich nun bereit erklärt, beim arbeitsamt vorzusprechen und den ausgefüllten antrag für das alg II abzugeben. damit wäre er wenigsten wieder versichert. er hat allerdings ein wenig angst. er weiß nicht, was auf ihn zukommt. aber nun zu meiner frage: hat er überhaupt noch anspruch auf nachzahlung für die krankenversicherung und rentenversicherung ? dem arbeitsamt ist diese sache nie aufgefallen. in der ganzen zeit wurden ihm drei vermittlungsangebote zugeschickt, mehr ist von denen nicht gekommen. kann mir vielleicht jemand sagen, wie in solchen fällen die verfahrensweise ist?
Leserforumvon ezze | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 20.01.2005 04:50
Mein Problem sieht wie folgt aus: Ich hatte mit einem Freund schon seit langer Zeit einen USA Aufenthalt für dieses Jahr im März geplant. ... c) Würde das Arbeitsamt für diesen Monat die Krankenversicherung weiterbezahlen, bzw wie teuer wäre es wenn man sich privat für einen Monat versichert? ... Dann bekommt er kein Geld, hat keine Krankenversicherung, gar nichts.
Leserforumvon Supie_666 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 17.05.2006 09:15
Mein Freund verdient recht gut, aber ünterstützt mich nicht. ... Wie ist das mit der Krankenversicherung wenn ich kein ALG bekomme ?? ... - und was ist mit meiner Krankenversicherung, denn ich bin nicht Familienversichert und nicht verheiratet??
Leserforumvon go642328-11 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 25.08.2023 12:41
Heute hat mich ein Freund persönlich zum Jobcenter begleitet, um nach dem Stand meines Antrags zu fragen. ... [quote=go642328-11]Heute hat mich ein Freund persönlich zum Jobcenter begleitet[/quote]Heute??? ... Am ersten Tag der [u]Arbeitslosigkeit[/u] (im Februar) soll man sich arbeitslos melden.
Leserforumvon Ihr neuer | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 83 Antworten | 30.12.2019 10:18
Zum Arbeitsamt kriege sie auch nicht.
Leserforumvon Stratege | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 54 Antworten | 01.04.2006 23:37
Hallo! Folgende Situation: Ich wohne mit meiner Freundin und Ihrer 5-jährigen Tochter (im Moment ist Sie noch verheiratet) in einer 2,5 Zimmer-Wohnung. Meine Freundin bezieht ALG II und ich gehe arbeiten (Verdienst: etwa 1000,- Netto).
EU 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon berlino | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 307 Antworten | 05.04.2009 23:37
hallo habe 09/08 EU rente beantragt.Abgelehnt ich kööne noch 6 stunden arbeiten,bin 50 schwerbehindert,vdk anwalt schreibt meine widersruchsbegründung,war 2 mal beim Med.Dienst (bin noch im ungekündigten Arbeisverhältnis) bin 2mal gesundgeschrieben widersruch ,beim dritten besuch beim Med.Dienst war eine sehr kompetente Ärztin sie hatte grosses verständnis und sagte ich bin bis zum ausgang meines widersruches wieter krank. Ca nach 5 tagen erhielt ich einen anruf von meiner krankenkasse das sie mich bei meinen rentenantrag unterstützen es nun si aussieht das sie mich aufforderten einen rentenantrag zu stellen und sie es den rententräger es mitteilen wollen meine frage ist ist dies ein erfolg für mich? habe ich nin meine volle rente sicher oder muss ich zu weiteren gutachtern?
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