1.020 Ergebnisse für „arbeitslos anspruch“

Leserforumvon prinzselo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 15.11.2019 10:58
Dann warst du 3 Monate arbeitslos---richtig? ... Dann bleiben nur noch 9 Monate Anspruch. ... Lebensjahres maximal 12 Monate Du hast Anspruch auf 12 Monate ALG I.
Leserforumvon ichauch | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 24.09.2010 20:47
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man zwangsläufig einen neuen Anspruch erwerben muß durch eine 1jährige Krankschreibung. ... Wenn du krank geschrieben bist ruht dein Anspruch auf ALG . Du hast Also einen Restanspruch der weiterläuft, sobald du wieder Gesund bist und dich erneut Arbeitslos meldest. ----------------- ""
Leserforumvon Charlie44 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 04.04.2011 13:59
Nun Arbeitslos und betreibe schon seit ca. 3 Jahren einen Nebenerwerb. ... (ist ja auch ok) Wenn die Einkünfte aus dem Nebenerwerb nicht mehr ausreichen und ich den Nebenerwerb aufgeben muß habe ich dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld und wenn ja wie Lange bleibt dieser Anspruch bestehen. MFG Charlie44 -------------------------------------------------------------------------------- Am 4.4.2011 von muemmel Hi, für den Anspruch auf Alg 1 müssen Sie in einer Frist von zwei Jahren ein Jahr gearbeitet haben.
Leserforumvon Matthias.K | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 31.05.2013 11:04
Arbeitslos habe ich mich gemeldet mit Wirkung zum 01.06. ... Da die Krankenkasse von Arbeitsfähigkeit ausgeht, solltest du Anspruch auf Arbeitslosengeld haben - trotz AUB, über die du die AA natürlich informieren musst. ... Da dich der MDK zum 30.05. arbeitsfähig geschrieben hat, hättest du dich zu diesem Tag arbeitslos melden sollen, versuche schnellstmöglichst - noch heute, notfalls telefonisch - dies zu klären.
Leserforumvon Rikie | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 01.05.2009 11:10
Kopie aus ARBEITSRECHT arbeitslos oder nicht arbeitslos ? ... , und dann wär es doch nicht mehr möglich gewesen diese Regelung in Anspruch zu nehmen. ... Ich war ununterbrochen arbeitslos.
Leserforumvon guest-12330.03.2009 14:52:31 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 05.02.2008 11:24
Da ich nun keinen Anspruch auf ALG2 mehr habe (Verdienst meines Mannes zu hoch), wurde mir geraten mich arbeitslos ohne Bezug zu melden. ... Wenn Sie also in Ihrem Leben 3 Jahre arbeiten und 2 Jahre ohne Bezüge arbeitslos gemeldet sind, haben Sie die Anwartschaftszeit erfüllt. ... Gruß vom mümmel Am 5.2.2008 von hh Wenn Sie also in Ihrem Leben 3 Jahre arbeiten und 2 Jahre ohne Bezüge arbeitslos gemeldet sind, haben Sie die Anwartschaftszeit erfüllt.
Leserforumvon mavina | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 09.08.2008 14:01
für unterrichtsfreie Zeit vor der Zeugnisausgabe arbeitslos melden? ... Am 13.8.2008 von alida Die Agentur für Arbeit erzählt sicher erst einmal, dass man keinen Anspruch hätte. ... Am 13.8.2008 von jau und da sie (er) noch schüler ist steht sie (er) dem arbeitsmarkt noch nicht zur verfügung und bekommt so mit kein alg1. aber arbeitslos kann man sich schon mal melden wenn man weiß, das nach beenden der beruflichen weiterbildung kein job in aussicht steht!?
Leserforumvon Gina2012 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 24.07.2015 22:39
Und zwar bin ich ab dem 8.08.arbeitslos. ... Mir wurde aber auch gesagt das man innerhalb von 2 Jahren mindestens ein Jahr gearbeitet haben muss um neuen Anspruch zu erwerben. ... Steht mir ein neuer Anspruch zu oder wir läuft das nun?
Leserforumvon fb526226-50 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 22.09.2019 08:54
Damit mein Alg1 nach der Meisterschule nicht verfällt, sollte man sich ja wenigstens arbeitslos gemeldet haben, um dann nach der Meisterschule noch nen Anspruch zu haben. ... Hab mir auch überlegt gehabt, mich arbeitslos zu melden, und dann nach paar Tagen zu sagen das ich ab heute ne Meister Schule beginne. -- Editiert von fb526226-50 am 22.09.2019 08:57 Am 22.9.2019 von Anami Als arbeitslos Gemeldeter hat man Anspruch auf ALG1, wenn man generell Anspruch hat und wenn man nicht mehr als 14,99 Wochenstd. anderweitig *beschäftigt* ist. ... Kann ich jetzt am 2.1.2020 einfach zur Arge gehen und mich arbeitslos melden, „(Arbeitsuchenden hab ich ja schon 3 Monat vor Ende gemeldet )" um mich dann einfach am nächsten Tag wieder abzumelden, um somit mein ALG 1 Anspruch für die Zeit nach der Meisterschule zu wahren?
Krankengeld Anspruch 5 von 5 Sterne
Leserforumvon Tito123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 04.02.2016 17:53
Ich bin seit dem 24.01.16 arbeitslos und nicht angemeldet bei der Argentur für Arbeit habe ich Anspruch auf Krankengeld.
Leserforumvon MarcoPoloFR | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 16.05.2020 14:36
Hallo, wenn ich z.B. zum 01.07. arbeitslos werde, aber zunaechst auf das ALG verzichten kann, kann ich mich dann auch erst z.B. drei Monate spaeter arbeitlos melden und haben dann den Anspruch auf ALG ab dieser Zeit?
Leserforumvon Stoffelchen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 12.06.2007 21:56
Ab 1.8.bin ich nun wieder arbeitslos. ... Vielen Dank Stoffelchen Am 13.6.2007 von Ticki also ich bin mir jetzt nicht sicher da ja ein arbeitssuchender jederzeit erreichbar sein muss für das arbeitsamt und anspruch auf urlaub haben arbeitslose nicht wenn aber das arbeitsamt den urlaub genehmigt dann wird glaube ich für diese bestimmte zeit sogar das geld weiter bezahlt aber sicher antworten noch einige die sich auskennen Am 13.6.2007 von Sunbee 1 @stoffelchen auch ein alg1 oder 2 empfänger hat anspruch auf urlaub. m.w. nach sind es 3 wochen. aber das mußt du anmelden. sunbee Am 13.6.2007 von rista Urlaub muss beim Arbeitsamt beantragt werden.
Leserforumvon Matrose | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 15.11.2012 21:20
Angenommen ich gebe dem Arbeitsamt Bescheid, dass ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe, ich also auf mein Arbeitslosengeld verzichten muss.... was passiert, wenn ich z.B. 09/2013 wieder eine Kinderbetreuungsmöglichkeit habe und mich arbeitslos melde, habe ich dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1? Wie lange bleibt der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 erhalten? Wie lange habe ich dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?
Leserforumvon DAZE2284 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 15.02.2011 10:02
Bis Januar 2011 bekam sie Ihr Gehalt immer vom Arbeitgeber weiter bezahlt, aber da Sie jetzt seit Anfang Februar arbeitslos ist wollte ich fragen was Ihr denn nun zusteht. ... Wo bekommt man Leistungen wenn man schwanger, berufsunfähig und wärend der Schwangerschaft arbeitslos geworden ist? ... Wenn sie kein klassisches Arbeitslosengeld bekommen könnte, so hat sie erstmal Anspruch auf "HartzIV", wenn die Vorraussetzungen nach §7 SGBII erfüllt sind.
Leserforumvon sabi70 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 09.12.2008 13:35
Hallo, die Frage ist, ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Zu meinen Beschäftigungszeiten: * bis 02.2007 angestellt beschäftigt (Firma ging insolvent) * ab 01.03.2007 arbeitslos und Bezug von ALG I * 03.01.2008 - 30.09.2008 selbständig mit Existenzgründerdarlehn (freiwillige Weiterzahlung der Arbeitslosenversicherung) * ab 01.10.2008 Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung * ab 05.01.2009 arbeitslos, da Zeitarbeit und der Vertrag per Jan. 09 gekündigt wird. Es wäre schön, wenn mir weitergeholfen werden könnte. ----------------- "Es wünscht einen schönen Tag sabi70" Am 9.12.2008 von Schnebi du kommst mit deiner freiwilligen zahlung in die Alo-Versicherung, + dem Versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis danach auf mehr als 360 Kalendertage versicherungspflicht. also hast du Anspruch!!
Leserforumvon Timmy63 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 11.02.2015 15:55
Ich war von 12.2010- 06.2013 versicherungspflichtig beschäftigt, war dann 11 Monate arbeitslos mit Bezügen und danach eben diese 10 Monate beschäftigt. ... Hab ich jetzt nun Anspruch auf Arbeitslosengeld oder nicht??? ... Du dürftest somit keinen neuen Anspruch auf ALG erworben haben.
Leserforumvon Sommer2019 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 30.06.2019 21:53
Ich befinde mich also weder in Elternzeit (da ich nirgendwo beschäftigt bin) noch bin ich arbeitslos (da ich dem Arbeitsmarkt noch nicht zur Verfügung stehe). ... Für den Fall, dass ich ab Juni 2020 nicht direkt eine Stelle finde: Habe ich ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Arbeitslosengeld, und wenn ja, in welcher Höhe (fiktiver Satz oder 65% des vorherigen Nettogehalts)?
Leserforumvon guest-12320.04.2010 13:03:02 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 24.02.2010 07:32
Arbeitslos, aber nur wenn ich gesund bin? ... Also ich versuch mal meine Überlegungen zu erklären, Zahlen und Daten vereinfacht/verkürzt: 1.)Nach gutem Verdienst wurde ich arbeitslos. 2,)1Jahr ALG1. 3.)3Monate kein ALG1, ebenso kein ALG2, weil Partnerin arbeitet. 4.)1Jahr befristete Ausbeutung bei Leihfirma 5.) danach wieder arbeitslos, jedoch die gleiche Höhe(Geld) wie beim ersten Mal arbeitslos, also nicht vom Hungerlohn der Leihfirma berechnet. 6.) ... Wenn ich ich jetzt kurz vor Reha arbeitslos bin(1Woche) dann bleibt mir mein alter Verdienst(also hohe ALG1 Zahlung) erhalten.
Leserforumvon guest-12326.03.2023 22:25:47 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 01.12.2018 16:46
Meine Mutter ist im November 2016 arbeitslos geworden und hatte einen Anspruch auf 15 Monate ALG1, zuzüglich ein paar Monate da Sie eine durch das Arbeitsamt geförderte Weiterbildung/Ausbildung absolviert hat. ... Ab Febrauer 2018 hat Sie wieder eine Stelle gehabt und wird nun leider zum Ende des Jahres oder Ende Januar 2019 erneut arbeitslos. ... Aber da die 2 Monate aus 2017 ja noch zu keinem Anspruch geführt haben, müsste ja auch jetzt schon der Anspruch bestehen oder?
Leserforumvon Felsen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 19.01.2008 20:23
Ich bin seit 15.12.2007 arbeitslos, bekomme aber für diesen Monat kein Alg 1, da ich den Lohn noch für November erhalten habe. ... Vorausgesetzt, dass der Antrag rechtzeitig abgegeben wurde, besteht der ALG I Anspruch ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit, hier also ab dem 15.12.07. ... Im Februar besteht selbstverständlich kein Anspruch mehr.
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