19 Ergebnisse für „arg widerspruch“

Leserforumvon ARGE-Stress | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 23.12.2013 16:49
Einen Bescheid: "Erstattung von Leistungen bei endgültiger Festsetzung des Leistungsanspruches" Das ist die Antwort auf einen Widerspruch gegen so eine Rückforderung, dem teilweise stattgegeben wurde. ... mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für Eure Hilfe Am 23.12.2013 von AxelK @ARGE - Stress: quote:Erstattung von Leistungen bei endgültiger Festsetzung des Leistungsanspruches Dann dürfte es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um einen Bescheid handeln, gegen den Widerspruch zulässig ist. ... Am 24.12.2013 von AxelK @ARGE-Stress: quote:Nein, es gibt keine Rechtshilfebelehrung, Dann hast Du ab Zustellung des Bescheides ein Jahr Zeit für den Widerspruch. quote:aber einen Hinweis, dass dieses Schreiben Teil des Widerspruchsverfahrens ist.
Leserforumvon Bernd#ARGE | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 29.10.2010 20:04
Ein Widerspruch wird also umgehend aufgesetzt.
Leserforumvon kuehnchen1985 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 21.03.2011 08:53
Sinnvoll wäre es sicher gewesen, zumindest eine Liste mit den benötigten Gegenständen nebst Preisen beizulegen. 110,- € scheinen mir auch arg wenig, wobei natürlich die Frage bleibt, was darin alles enthalten sein soll. Ich würde deshalb schriftlich/nachweislich Widerspruch einlegen und den damit begründen, dass die bewilligte Summe keinesfalls ausreichend ist. ... Dann kann man ggf. die Widerspruch auch zu Protokoll geben.
Leserforumvon sweety1335 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 02.04.2019 12:40
Könnte man an Widerspruch denken. ... Bin arg überfordert, habe mir selber einen neuen Arbeitsplatz besorgt, alle sind einverstanden- nur die KK nicht.
Leserforumvon kensmith | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 18.07.2006 12:12
Ich bin nun etwas arg verwirrt und stinkig, da ich es eine Frechheit finde, daß man als junge Familie, die versucht sich eine Zukunft aufzubauen und durch den Bau eines Eigenheims für das Rentenalter vorsorgen will, gezwungen wird das Eigenheim zu verkaufen um einen Anspruch auf Soziale Leistungen zu bekommen. ... Näheres dazu: http://www.siedlerbund.de/bv/on15994 Lassen Sie sich die Ablehnung der Gewährung von Leistungen schriftlich geben und legen Sie Widerspruch ein.
Leserforumvon mum4 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 13.03.2009 10:36
Dagegen müsste dann umgehend Widerspruch eingelegt und eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragt werden.
Leserforumvon markerdbeeren | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 06.11.2007 14:04
Kosten 2007 und Kostenübernahme 2007 so sieht die Vorstellung vom ARG aus 1 250 € sind Kaltmiete werden Bezahlt 250 €. 2 39 € Gas Kosten Bezahlt werden 39.00 € für Gas 3 Nebenkosten betragen 39.83 Bezahlt werden 22,89 für Nebenkosten Kosten für Unterkunft und Heizung, steht die Gesamtzahl von 311,89 € auf dem Bescheid.
Leserforumvon guest-12316.03.2022 21:56:28 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 14.02.2022 17:34
die Antragsteller sollten wissen, dass man gegen einen Bescheid Widerspruch erheben kann. ... Widerspruch erheben.
Leserforumvon schnurpsi77 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 30.10.2012 21:54
wirdwerden ----------------- "" Am 31.10.2012 von schnurpsi77 hi, also die kids würden in vorm von haushaltshilfe mit aufgenommen das ging letztes jahr auch, aber da halt über die rentenversicherung. aber die klinik macht das, die rechnet das dann über den haushaltshilfeantrag ab. ich werde jetzt heute auch noch einen widerspruch machen und dieses wahlrecht angeben und auch das ich die kosten für an und abreise selbst zahle, den das ist oft das problem hat mir die klinik in die ich möchte gesagt. die krankenkassen haben sogenannte knebelverträge mit manchen kliniken und die übernehmen dann diese kosten, die normalerweise die krankenkasse tragen. aber da ich mit dem auto selbst hin fahre und das knapp 200km sind ist das nicht so arg mit den kosten. vielleicht hat hier aber noch jemand einen tip für mich was ich noch tun kann :-) ----------------- " " Am 31.10.2012 von Miramar123 Soo klein sind die Kinder ja auch nicht mehr - wenn ich recht gelesen habe, dann ist das Ältere in der 6ten Klasse und das Jüngere in der 2ten (?) ... Viel Erfolg, Mira ----------------- "" Am 1.11.2012 von schnurpsi77 hallo, erstmal danke für die antwort. also das mit den kids ist kein problem, die kids werden in der klinik schulisch versorgt, meine große war letztes jahr in der 4. klasse als wir dort waren und da ist alles richtig super gelaufen, sie war sogar weiter mit dem unterichtsmaterial, als die klasse hier in der schule. der umkreis von 200km ist auch nicht überschritten. die klinik ist spezialisiert auf orthopädie und auch auf schmerztherapie, da währen also 2 fliegen mit einer klappe geschlagen. die sache ist die, ich würde ohne die kids in der rehaklinik aufgenommen (was die krankenkasse auch ablehnt) und wen man transportfähig ist, wird man wegen der kids in eine mutter-kind-klink verlegt, die im selben ort ist. das läuft alles anhand des haushaltshilfeantrags, zumindest war das so bei der rentenversicherung. die kliniken gehören zusamnen und man wird zu der anderen klinik gefahren (ich würde mein auto mit nehmen). die kinder sind dort von morgens um 8 uhr bis um 17 uhr super betreut. die ganze atmosphäre in der klinik ist wirklich richtig klasse. der erholungsfaktor war super und auch die terhapien die ich machen durfte (waren zum schluß icht mehr viele, da meine narbe wieder aufgeplatzt ist). es war halt wirklich das ganze packet was gestimmt hat. ich war schon in anderen kliniken, aber so eine tolle reha habe ich noch nie erlebt. und auch den kids würde es gut tun, da sie es durch meine gesundheit doch teilweise nicht so einfach haben. dort haben auch sie ihren spaß. ich habe jetzt nochmal 2 attests bekommen und werde morgen einen widerspruch gegen die klinik einreichen und hoffen das es doch noch klappt. habe da ein schreiben gefunden in dem auch auf daws wahlrecht bezug genommen wird. liebe grüße alex ----------------- " " Am 1.11.2012 von wirdwerden Achtung, Rentenversicherung und Krankenkasse haben nach meiner Kenntnis unterschiedliche Kriterien der Bezahlung.
Leserforumvon Kirschrot37 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 34 Antworten | 16.12.2010 13:08
Hallo zusammen, ich habe da ein echt arg großes Problem und ich weiss im Moment echt nicht weiter. ... Denn wenn man bei der Arge Widerspruch einlegen muß, braucht man auch mal nen Anwalt. Und da wäre die Frage, ob nicht noch der Erstantrag zählt, bei dem man nach Ablehnung 14 Tage Zeit hat, Widerspruch einzulegen.
Leserforumvon Gesagtgetan | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 10.12.2009 19:26
Ich hab nur keine Ahnung wie ich denn nun den Widerspruch begründen soll. ... Ich würde an Deiner Stelle gegen den Ablehnungsbescheid vorsorglich und fristwahrend Widerspruch einlegen, mit dem Hinweis, dass die Begründung folgt. ... Ansonsten kann der Widerspruch zurückgenommen werden.
Leserforumvon Slavonia | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 25.07.2008 16:49
Heizkosten scheint mir dann doch arg wenig.
Leserforumvon christelle29 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 20 Antworten | 17.12.2021 19:39
Eine Wohnung wurde angemietet in Zeiten in denen der Mieter gut verdient hat, aber dann fällt der Mieter in Hartz 4. Wie wird dies gehandhabt wenn ein Mindestmietlaufzeit fixiert ist und die Miete die Obergrenze übersteigt? Gleich vorneweg: die Frage einfach beantworten ohne irgendwelche Zurechtweisungen, Belehrungen oder Referenzen zu anderen Beiträgen hier im Forum von mir, also ihr könnt euch gerne auslassen, aber diese Frage hätte ich einfach schlicht beantwortet.
Leserforumvon amenius | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 07.08.2018 20:26
Wenn man da aber so aufgetreten ist wie geschildert ... würde ich mir nicht so arg viel Hoffnung machen Tja, Rechnung nicht bezahlen und Anwalt beleidigen, da darf schon mal das Mandat gekündigt werden. ... Ich hoffe, gegen den Bewilligungsbescheid mit der entsprechenden Anrechnung wurd rechtzeitig und nachweislich Widerspruch eingelegt?
Leserforumvon thinner | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 16.02.2008 16:11
Hallo erst einmal, Ich bin durch zufall auf eure Seite gekommen und musste feststellen das dieses Forum genau das richtige ist. Hut ab. So nun zu meiner Frage: Wie bekomme ich Hilfe zu meinem Umzug?
Leserforumvon anlemadaco | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 17.07.2009 15:52
Der Bescheid von dieser ist vom 15.07.09, Widerspruch ist noch möglich.
Leserforumvon Alex1979 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 35 Antworten | 29.09.2007 10:59
Sunbee, du sagst °°falls die dir was sperren, poste hier den §. und sofort widerspruch und antrag auf ea beim sozialgericht auf zahlung.°° Werde es dann hier reinstellen! ... Am 30.9.2007 von Sunbee 1 @zollerina eine ea= einstweilige anordnung beim sozialgericht beantragen wenn ein bescheid mit sperreankündigung kommen sollte. den widerspruch natürlich bei der arb.agentur einlegen der satz soll dir suggerieren, dass du in der beweispflicht bist. ist ein § angegeben? wie erwähnt, es ist schlüssig, dass du dich beworben hast und genau das würde ich in der begründung widerspruch u. bei antrag auf ea anführen. dein freund sollte ruhig als zeuge auftreten, wieso denn nicht?
EU 3,5 von 5 Sterne
Leserforumvon berlino | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 307 Antworten | 05.04.2009 23:37
ob die gkv dich unterstützt oder nicht, ist egal, entscheiden wird die nämlich sowas nicht. widerspruch ist eingereicht?
Leserforumvon Werner212 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 26 Antworten | 08.07.2021 20:44
Das JC erfuhr dies also nicht durch Datenabgleich, sondern durch A selbst - wenn auch leider arg verspätet um 3 Monate.
1