83 Ergebnisse für „ausbildung einkommen miete berechnung“

Leserforumvon KathiM | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 23.01.2007 13:39
hi, um das problem zu erläutern muss ich etwas ausholen. ich habe von 1999 - 2002 eine ausbildung gemacht und auch abgeschlossen. habe dann 2 jahre in der branche gearbeitet bis ich mich 2004 dazu entschieden habe noch eine ausbildung in einer anderen branche zu machen. diese ausbildung habe ich am 15.1.07 erfolgreich beendet. nun habe ich von meinem ag nur einen vertrag bis 31.3. bekommen. mal davon abgesehen, dass die frist um sich arbeitslos zu melden schon verstrichen ist. wie kann ich es anstellen das ich die 2 berufsjahre anerkannt bekomme? ... Sollte das jetzt viel weniger sein, als du vorher verdienst hast (unbillige Härte), so könnte man auch das Gehalt der letzten 2 Jahre zur Berechnung nehmen. ... Am 26.1.2007 von guest123-1035 --- editiert vom Admin Am 26.1.2007 von Sunbee 1 @kathi in der tat, als unter 25 jährige müßtest du bei den eltern wohnen bleiben, ihr bildet eine bedarfsgemeinschaft. also wohngeld können d. eltern beantragen und wenn das, zusammen mit den vorliegenden einkommen, nicht ausreicht, ergänzend alg2 @looooodddiii wie gehts?
Leserforumvon Hugel | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 09.05.2008 12:24
Ich bin seit 2006 nun in der Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann. Wegen der großen Entfernung zwischen Ausbildungsplatz und Elternhaus musste ich mir damals zusammen mit meiner Freudin eine Wohnung miete. ... Begründung: Gestiegendes Einkommen der Eltern.
Leserforumvon fb304721-49 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 20.12.2012 11:55
Es heißt das die Eltern unterhaltspflichtig sind bis zum Ende der Ausbildung. ... Siehe hier: http://www.gegen-hartz.de/ausbildung-hartz-iv.php ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!" ... Aber da bei Berechnung des BAB schon das Einkommen berücksichtigt wird, folgt keine zweite Berücksichtigung durch das Jobcenter. ----------------- "" Am 24.12.2012 von alida 1.
Leserforumvon Camelie | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 26.07.2010 21:44
Die Berechnung der monatlichen Leistungen kann so auch nicht stimmen. ... Auch ansonsten werden noch einige weitere Informationen benötigt, und zwar: Brutto- und Nettolohn Deines "Schwiegersohnes", Höhe der Miete, Nebenkosten, Heizkosten, sowie Angaben dazu, ob auch Deine Tochter noch irgendwelches Einkommen hat. ... Wird die Miete direkt an den Vermieter, oder an Deine Tochter gezahlt?
Leserforumvon Heidi1960 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 22.12.2008 22:52
Da gibt es verschiedene Rechnen, in die Du Deine Daten eingeben und eine unverbindliche Berechnung vornehmen kannst. ... Auch nach abgeschlossener Ausbildung??? ... AlgII plus Miete als Einkommen anerkannt, da liegen Sie doch einiges drüber.
Leserforumvon Pette | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 13.01.2018 08:59
Normal darf man ja ein Einkommen von etwas über 1200€ haben und nicht mehr... Jetzt ist es so, ich bin in der Ausbildung und verdiene 994€ Brutto, habe Miete zu zahlen in höhe von 475€, glaube diese wird aber nicht abgezogen in der Berechnung oder? ... Jetzt ist es ja so dass ich mit diesem Einkommen ja normal nichts zu befürchten habe, allerdings hat mir mein Vater in den letzten 3 Monaten jeweils 400€ überwiesen mit dem Verwendungszweck "Miete".
Leserforumvon Anjadiezweite | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 15.01.2005 14:29
Ausbildung nicht. ... Meine Freundin weigert sich eine Ausbildung anzufangen und bekommt nun 345€ +Miete vom Arbeitsamt und da sagt keiner, ihr stünde das nicht zu. ... Wenn Du mit der Ausbildung fertig bist kannst Du mehr verdienen.
Leserforumvon Jessalanya | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 16.11.2011 18:55
Erst mal zu mir :Ich bin 30 jahre alt und habe mich dazu entschlossen eine Ausbildung anzufangen.Ich habe damals nach der Schule im ausland gearbeitet aber als Ungelernter bringt mir das ja auch nichts für die Zukunft .Seit September 2011 hab ich eine ausbildung begonnen als Altenpfleger .Wo ich nur 200,- Ausbildungsvergütung bekomme.Ich habe Bafög beantragt ,und auch erfahren das sie das Einkommen der Eltern anrechnen.Meine Mutter ist vor 12 Jahren weggezogen und hat den Kontakt zu mir und meinen Vater abgebrochen. ... Unabhängig davon ist die BAFÖG-Berechnung. ... Die Zahlung der Mutter wird ja quasi als Einkommen angenommen.
Leserforumvon Lila2016 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 28.02.2016 22:02
In meinen Leistungsbescheiden kann ich allerdings nichts finden, welches Einkommen angerechnet wurde. ... Alleinerziehendenzuschlag und Sozialgeld 360 die Kosten für Miete etc. sind gleich geblieben Da ich die Berechnung absolut nicht verstehe, hoffe ich hier jemanden zu finden der mir sagen kann ob der Kinderbetreuungszuschuss bisher anrechnungsfrei war, oder nicht, und ob die Berechnung vom Jobcenter das uns 360 Euro ergänzend zustehen so richtig ist. ... Leider steht im Berechnungsbogen nicht welche Summe als Einkommen angerechnet wird.
Leserforumvon SonMond | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 10.01.2012 23:03
Mein Sohn macht eine Ausbildung und erhält 316 euro lohn 382 euro BAB und 184 Euro Kindergeld das ergibt ein Einkommen nach Abzug des Freibetrages ein Einkommen von 722 Euro. ... Mein Sohn wurde dieses allerdings nicht mitgeteilt nur ihr.Er wurde auch in der Berechnung nicht aufgeführt da er ja wegen BAB kein anspruch auf Hartz iv hat.Ich würde gerne wissen, ob die berechnung der Arge stimmt. ... Da kann man die Miete nicht "TEILEN".
Leserforumvon Gast | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 13.06.2007 08:21
Ausbildung, und was da sonst noch kommt? ... Rechnung: 208 + Miete - 154 - 127 = Betrag X Für die Zukunft: 208 + Miete - 154 = Betrag X Einigermaßen verständlich? ... Wenn ich das richtig interpretiere, wird das Einkommen von Mutter und Kind gerechnet.
Leserforumvon bautzer | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 26.03.2005 02:27
ich (21) habe vor mit meiner freundin (1Cool zusammen zuziehen - sie bekommt BAB in voller höhe da ihre Eltern ALG II beziehen, da ich von einem Bekannten gehört habe das man als Azubi auch Hartz IV beantragen kann hab ich mal versucht die beiden Berechnungen gegenüberzustellen vieleicht hat jemand ja noch ne idee was man anders machen könnte oder sieht irgendwelche berechnungsfehler Unterhaltsberechnung 1440 Eheleute 435 Pro kind 5.00% Pro kind 50.00% Grundfreibetrag 4000 Einkommen meiner eltern 510 Auswärtiger Unterkunft 3690 310 217 93 Unterhalt von meinen Eltern 4 Schulkinder + 1 Bruder der zurzeit ALG bekommt BAB Berechnung 310.00 Grundbedarf 197.00 Miete 11.00 Arbeitskleidung 100.00 Fahrkosten (Berufschule + zuhause) 618.00 Bedarf 154.00 Kindergeld 265.00 Lohn 93.00 Unterhalt von meinen Eltern nicht möglich -52.00 Freibetrag Auswärtige unterbringung 106.00 BAB 525.00 Zur Verfügung Hartz IV Berechnung 265.00 Lohn 154.00 Kindergeld 93.00 Unterhalt von meinen Eltern nicht möglich 512.00 Einkommen -15.33 Werbungskosten -100.00 Fahrkosten (Berufschule + zuhause) -30.00 Private Versicherungen 366.67 Nettoeinkommen -55.00 Freibetrag 15% 311.67 Anzurechnendes Einkommen 297.50 Max partnerschaft im osten 595 225.00 Miete + Heizkosten 30.00 Strom 240.83 Hartz IV Anspruch 659.83 Zur Verfügung Am 26.3.2005 von haike Anstatt zu rechnen, lieber nen Nebenjob annehmen und keine Förderungen beantragen! ... ihr hättet mit etwas glück und einem guten sachbearbeiter noch anspruch auf eine erstausstattung für euren neuen haushalt, aber mehr nicht. so schöne träume vom großen geld möchte ich auch mal haben. alles hintern raus ausm sessel und ab an die arbeit/ ausbildung und nicht faul zuhause vom vater staat leben. es gibt leute, die brauchen diese geld wirklich!! ... willst du immer von stütze leben, weil du versäumst eine gute ausbildung zu machen und einen gutbezahlten job zu kriegen?
Leserforumvon Sandra7272 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 17.06.2018 10:44
Das Kind das im selben Haushalt lebt, wäre in der Ausbildung und würde 800,-- EUR brutto erhalten. ... Zuzüglich der Ausbildungsvergütung verfügt das Kind demnach über ca. 830,- € Einkommen. ... Dem gegenüber steht nach meiner obigen Berechnung anrechenbares Einkommen in Höhe von 624,- €, sodass ein Bedarf/Anspruch in Höhe von 73,- € beim Kind verbleibt.
Leserforumvon gerry_gerry | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 07.08.2013 22:23
Mein Sohn, 18 und bei der Mutter lebend, beginnt im September eine Ausbildung, Nettoverdienst ca 660 € plus KG. ... Fährt dann jeden Tag min. 2 Stunden mit der Bahn zur Ausbildung. ... LG Gerry ----------------- "" Am 2.4.2014 von Nerven Ich rechne es dir mal vor 660 Netto einkommen 184 kindegeld 300 miete ink. strom etc.
Leserforumvon Minao18 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 22.12.2017 10:15
Zu berücksichtigendem Einkommen und/oder Vermögen der Kinder): 932,31 Euro Zu berücksichtigendes Einkommen und/oder Vermögen nach Paragraph 11 bis 12 SGB II (durchschnittlich): 1008,50 Euro Ihr Einkommen und/oder Vermögen übersteigt aber diesen Gesamtbedarf. ... Ich bin Azubi, allerdings ist es eine schulische Ausbildung weshalb ich Bafög beziehe. ... Prozentual für die Miete und den Gesamtbedarf und der Einkommensgrenzen nicht aus, habe es versucht auszurechnen bin allerdings nicht sicher!
Leserforumvon hawtin. | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 18.09.2011 16:54
Der Wohngeldberechnung liegt doch aber garnicht das Einkommen der Eltern bzw. spielt bei der Berechnung keine Rolle oder? ... Ich beziehe 490 Euro Ausbildungsvergütung NETTO und muss 340(+40 Euro Strom)Miete zahlen. ... Ich beziehe 490 Euro Ausbildungsvergütung NETTO und muss 340(+40 Euro Strom)Miete zahlen.
Leserforumvon stephi1705 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 26.05.2010 20:18
Guten Abend zusammen, ich mache zur zeit eine Ausbildung zur kuaffrau , bin aber am 06.05 Mutter geworden und werde meine Ausbildung ab Juli auf Teilzeit zuende führen. ... Die vorherige Anrechnung ist definitiv unzulässig. quote:wenn man davon auch noch 680 € miete Zahlen muß 680 Euro Miete (inkl. ... Wurde der BAB Antrag jetzt abgelehnt, weil das Einkommen Deiner Eltern zu hoch ist, oder weil Dein eigenes Einkommen zu hoch ist.
Leserforumvon spidah | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 26 Antworten | 03.10.2007 13:07
Ich habe dieses Jahr eine Ausbildung abgeschlossen, sie ist noch mittendrin. ... @hh: Eine verbilligte Miete ist mit Sicherheit nicht als Einkommen zu berücksichtigen. ... Auf die Idee, mir die Differenz als Einkommen anzurechnen, ist hier bisher noch niemand gekommen.
Leserforumvon Rebecca95 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 20.11.2014 20:12
Verdiene netto in meiner Ausbildung ca. 590€ und habe monatlich eine Miete von 405€ zu bezahlen. ... Ich kann einfach nicht nachvollziehen, weshalb nur das Einkommen, jedoch nicht die Schulden mit in die Berechnung einbezogen werden. ... Schulden vom Einkommen abzuziehen, würde letztlich bedeuten, daß die Allgemeinheit private Schulden subventionieren muß, und das tut sie nach deutschem Recht nicht.
Leserforumvon Petra H | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 15.08.2016 19:20
Wenn man Anfang September vom Jobcenter 404 Euro zum Leben zzgl 300 Euro für die Miete bekommt, also 700 Euro insgesamt.... und man erhält am 30. ... Habe den Hartz-IV-Rechner benutzt und dort die Änderung eingegeben : Einkommen durch Ausbildung 670 Euro netto. ... Hartz IV dagegen bislang : 404,- € + 50 € Heizung + 300 Miete = 754 €.
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