4 Ergebnisse für „eheähnlich gemeinschaft sozialhilfe“

Leserforumvon Sonja K. | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 25 Antworten | 14.05.2007 22:07
Am 15.5.2007 von Posen --- editiert vom Admin Am 15.5.2007 von Sunbee 1 @sonja ein beispiel in berlin(die kosten d. kdu sind regional unterschiedlich) 311€ f.dich 311€ partner 410€ kdu die ersten 100 € vom einkommen sind(meines wissens nach) frei vom rest prozentual ein freibetrag bei erwerbstätigkeit ungefährer bedarf: ca 1200-1300€. ich sehe da keinen anspruch auf alg2. weder kredite noch schulden werden beim bezug v.alg2 berücksichtigt. aber: eine eheähnliche gemeinschaft besteht erst nach einem jahr zusammenleben und/ oder sofort, wenn kinder im haushalt leben. als anmerkung: von 1800€ müssen viele mehrköpfige familien leben sunbee Am 15.5.2007 von Sonja K. moment mal, heißt das jetzt ich muss tatsächlich mein freund den ich kein halbes jahr kenne aufkommen, egal welche ausgaben ich habe? ... @baghira und @posen haben es gepostet, ich ebenfalls. wenn dir die rechtslage nicht gefällt, das ein grund für trennung ist, ist es schon nicht mehr mutig sondern kamikaze wenn du mit jemandem zusammenziehst. ich bin die letzte, die der meinung ist, alles bg oder eheähnlich, aber sorry, bei 1800€ wäre es für mich selbstverständlich, den geringer verdienenden mit zu unterstützen. nennt man liebe, verantwortung....oder so @posen was macht die landebahn f. sunbee? ... Am 15.5.2007 von Sunbee 1 @sonja bei alg2 bezug wird nach(spätestens) einem jahr davon ausgegangen, dass es eine eheähnliche gemeinschaft ist. sind kinder im haushalt, ab sofort eine bg. das gegenteil muß der leistungsempfänger beweisen sunbee Am 15.5.2007 von Posen --- editiert vom Admin Am 16.5.2007 von Sonja K. ok.ok. dann kann ich nur hoffen dass das sozialamt ihn krankenversichert. sonst geht das einfach nicht und ich muss mich mit schweren herzen von ihn trennen, was ich nicht hoffe. noch mal an alle: danke für die aufklärung in sache hartz IV Am 16.5.2007 von Sonja K. argk!
Leserforumvon Luigi | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 11.04.2004 19:16
Meine Freundin und unsere beiden Kinder bekommen Sozialhilfe. Ihr wird auch mein Mietanteil schon von ihrer Sozialhilfe abgezogen. ... Studenten können in der Regel keine Sozialhilfe bekommen.
Leserforumvon Monika_71 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 46 Antworten | 25.11.2005 22:27
FAlls sein Einkommen dafür nicht ausreicht, habt Ihr die Möglichkeit, ergänzende Sozialhilfe zu beantragen. ... Man darf also durchaus in einer Beziehung zusammenleben ohne das es gleich "eheähnlich" ist. ... Eheähnlich bedeutet nicht= zwei Personen die eine Beziehung haben.
Leserforumvon Stratege | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 54 Antworten | 01.04.2006 23:37
Wenn wir weiter als WG gemeldet bleiben und offiziel keine eheähnliche Gemeinschaft sind, dann wird das Amt uns bestimmt genau unter die Lupe nehmen, denn ich müßte ja dann auch ssagen, daß das Kind nicht von mir ist. ... Haben dass dann nach der Geburt eheähnlich gemeldet. ... Am 3.4.2006 von sunny249 tja...ein Hoch auf die sogenannte "eheähnliche Gemeinschaft", die man dann als WG dem Amt verkaufen kann - für mich eindeutig Betrug, ob der Staat jetzt abzockt, oder nicht!
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