316 Ergebnisse für „eltern einkommen 25“

Leserforumvon higher2005 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 12.07.2006 17:10
Bis einschließlich zum 25 LJ gehören Kinder in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern... und diese können - sofern Bedürftigkeit gegeben ist - einen Antrag auf ALG II stellen. ... Am 12.7.2006 von Kasper22 Ist im Endeffekt wurscht, solange Deine Mutter alles offenlegt, d.h. wenn Sie Einkommen hat, wird das auf Dich mit angerechnet, usw. ... Ziehen Jugendliche ohne die Zusicherung des kommunalen Trägers aus dem Haushalt der Eltern aus, so erhalten sie bis zur Vollendung des 25.
Leserforumvon Shira2003 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 18.01.2008 20:16
Im April werde ich 25, dann fällt auch mein Kindergeld weg. ... Es geht um diese Klausel: § 71 SGB III 5) Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten. ... Kann ich nun einfach die Blätter weglassen, in denen die Eltern ihr Einkommen angeben müssen und einen Zettel dazu legen das sie nicht gewillt sind Auskunft zu geben oder handeln sie dann ordnungswiedrig?
Leserforumvon leseratte | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 03.03.2006 16:35
Ich arbeite und verdiene ca. 800 €, Miete ca. 300€ wird ab 01.07.06 mein ganzes Einkommen angerechnet? ... Zudem wurde die Unterhaltsverpflichtung der Eltern geändert. Eltern und ihr erwachsener Nachwuchs gelten jetzt als eine "Bedarfsgemeinschaft" - das bedeutet, die Eltern müssen verstärkt ihr eigenes Einkommen einsetzen, um auch den Unterhalt der erwachsenen arbeitslosen Kinder mit zu finanzieren.
Leserforumvon icecycle | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 30.05.2008 14:55
Student hat eigenen Haushalt in Eigenheim, jedoch kein Einkommen, Lebensunterhalt und Studiengebürh bisher von seinen Eltern unterstützt. Mit Erreichen von 25 Jahre werden die Eltern die Unterstützung stoppen. Hat er weiterhin Unterhalt- anspruch gegen Eltern ?
Leserforumvon bluesman03 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 20.04.2009 10:27
Solange junior unter 25 ist und im Haushalt der Eltern lebt, gehören die Eltern - wenn er ALG II beantragt - zur Bedarfsgemeinschaft. Mit der Folge, dass das Einkommen der Eltern angerechnet wird. 3. ... Etwas anderes gilt dann, wenn die Eltern schlicht rauswerfen.
Leserforumvon Froggy_3002 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 30.08.2010 07:04
Ich bin noch unter 25 Jahre, muss jetzt aber von zu Hause ausziehen, da die Wohnung in erster Linie zu klein ist, und das Verhältnis auch nicht das beste ist. ... Zuerst wird aber auch dabei geprüft, ob die Eltern unterhaltspflichtig sind. ... Außerdem wäre zu prüfen, ob deine Eltern unterhaltspflichtig sind.
Leserforumvon Zweety | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 08.02.2012 12:01
Meines Erachtens gelten auch die Einschränkungen für unter 25 jährige bezüglich eigener Wohnung in diesem Fall nicht, sodass Du meiner Meinung nach keine Zustimmung des Jobcenters benötigst. ... Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 8.2.2012 von Gerd aus Berlin Schwangere und Kindselternteile kriegen quasi Eltern-unabhängiges ALG II , bis das Kind 6 ist: "Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebender Partnerin oder lebenden Partners zu berücksichtigen . (...) (3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut." § 9 SGB II. Eltern-unabhängiges ALG II heißt aber nur unabhängig vom Geld der Eltern.
Leserforumvon LottiKarotti | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 05.01.2009 12:55
Lebensjahr generell eine eigene Bedarfsgemeinschaft im Haushalt der Eltern führen bzw. so gesehen nicht mehr das Einkommen der Eltern mit eingerechnet wird? ... Wer also das 25 Lebensjahr vollendet hat, gehört nicht mehr zur BG der Eltern. ... Bei Person A wurde seit dem 25.
Leserforumvon ACGirl | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 12.06.2008 20:01
Ich vermute einmal das du noch unter 25 Jahre alt bist und somit mit deinen Eltern eine BG bildest. ... Heisst dein Einkommen darf bei deinen Eltern NICHT angerechnet werden! ... Wenn die Eltern Hartz 4 bekommen, dann darf das Einkommen des Kindes nicht bei den Eltern angerechnet werden.
Leserforumvon Muecke123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 02.12.2014 20:27
Hallo Leute Ich bin derzeit Student und über 25 Jahre alt. ... Sie sind ja offenbar aus der elterlichen Bedarfsgemeinschaft herausgerechnet worden - insofern ist Ihr Einkommen dem Amt egal. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!" ... Dann kriegen die Alg 2 empfangenden Eltern nur 2/3 der Miete und den Rest dürfen sie selbst beim Sohn einfordern. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon tatuelue | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 07.02.2010 12:20
Die ARGE wird Euch deshalb (m.E. ausnahmsweise zu Recht) eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen, so dass ein ALG II Anspruch nur dann besteht, wenn das Einkommen Deines Freundes nicht zur Bedarfsdeckung für Euch beide ausreicht. ... Kind ohne Ausbildungsplatz Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. ... Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es 2. noch nicht das 25.
Leserforumvon OessiD | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 24.02.2010 17:49
Meine Eltern nagen nicht am Hungertuch aber über die Höhe der Einkommen meiner Eltern habe ich keine Information. ... Können meinen Eltern irgendwelche Nachteile oder Probleme entstehen (ich möchte für meine Eltern jeglichen Stress vermeiden – sind schon älter!) ... Meine Eltern, da sie den Untermietvertrag mit mir abschließen oder b.) der Wohnungseigentümer, sprich der Vermieter meiner Eltern?
Leserforumvon DayDreamer87 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 04.12.2009 21:45
also meine freundin hat dieses jahr ihre lehre beendet und ist dann zu mir in ein anderes bundesland gezogen. leider hat sie hier noch keine arbeit gefunden und hat momentan nur einen 165€ job und bezieht einwenig arbeitslosengeld... meine frage besteht nun darin ob sie noch anspruch auf hartz IV hat obwohl sie unter 25 jahren ist und eigentlich ihre eltern für sie "zuständig" sind?? ... quote:obwohl sie unter 25 jahren ist und eigentlich ihre eltern für sie "zuständig" sind?? ... Bedarfsgemeinschaft bedeutet weiterhin, dass Dein Einkommen ebenfalls mit berücksichtigt wird.
Leserforumvon Konfuzius2000 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 17.10.2020 20:09
Guten Abend, meine Tochter (unter 25 Jahren) lebt mit mir (AG II Bezieher) in einer Bedarfsgemeinschaft. ... Ihr monatliches Einkommen würde somit bei 1180€ liegen. ... Kinder müssen nach SGB II nicht für ihre Eltern Unterhalt leisten.
Leserforumvon Partisanin | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 24.06.2014 14:49
Nun hat man uns falsch beraten und im Endeffekt heißt es jetzt, dass er unter 25 ist und wir die Kontoauszüge meiner Eltern und des Bruders der letzten 3 Monate vorweisen müssen. ... ----------------- " " Am 24.6.2014 von AxelK @Partisanin: Fakt ist zunächst einmal, dass Dein Bruder allein aufgrund seines Alters (unter 25) und der Tatsache, dass er bei den Eltern wohnt, eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern bildet. ... Das Einkommen der Eltern wird - nach Abzug von 300,- € Freibetrag - auf den Gesamtbedarf angerechnet.
Leserforumvon icecycle | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 10.09.2007 12:28
Bafög bekommt er wegen Einkommen der Eltern nicht, Arbeit bekommt er immer rarer, fast kaum noch. ... Ist er mit 25 dann frei, unabhängig von Eltern, zählt nicht mehr zu Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit Eltern, und darf eigene Wohnung haben und kann Bafög oder bei Studiumbeendigung ALG erhalten ? ... Sei lieber froh das dir deine Eltern dein Studium ermöglichen.
Leserforumvon chrissi 43 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 30.01.2008 09:36
Mein Sohn hat das 25. ... Eltern sind verpflichtet dem Kind die erste Ausbildung zu finanzieren. Ist die Eltern Wohnung zu eng geworden ?
Leserforumvon Catlady | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 27.07.2006 17:27
Der Fall: X ist 25, wird im September 26, ist seit Mai 05 verheiratet. ... Am 28.7.2006 von guest123-1542 Quote: X ist 25, wird im September 26, ist seit Mai 05 verheiratet. ... Irgendwo habe ich doch gelesen, daß den Eltern pro Person schon ´mal 1000,-EURO an bereinigtem Einkommen bleiben müssen.
Leserforumvon guest-12302.03.2017 06:33:13 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 23 Antworten | 04.10.2015 21:09
Im Internet habe ich gelesen, dass es scheinbar nur möglich ist, im Alter von unter 25 Jahren auszuziehen, wenn man beispielsweise Probleme mit den Eltern hat und es nicht (mehr) möglich ist, weiterhin mit ihnen unter einem Dach zu leben. ... Am 6.10.2015 von alida Nachtrag: Wenn vom Einkommen der Eltern nichts angerechnet wird (bei deiner Mutter kaum, vom Vater wurde bisher nicht gesprochen), gibt es Kindergeld noch obendrauf und anrechnungsfrei. ... Wenn überhaupt, würde man vom Einkommen meiner Mutter ausgehen, aber sie bezieht, wie schon gesagt, selbst Leistungen von der Arge, da ihr Einkommen zu gering ist.
Leserforumvon guest-12312.09.2009 01:07:03 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 24.02.2008 15:21
guten tag bin verheiratet, aber meine ehefrau lebt in der türkei und hat dort ihren wohnsitz, habe keine kinder,bin 27 jahre alt, beziehe seit 2006 alg2leistungen, mit 25 jahren bin ich aus der elternwohnung ausgezuogen, habe 20 monate in meiner eigenen wohnung gewohnt,bis mein vermietereigenbedarf gemeldet hat, musste ich ausziehen,ich müsste wieder zurück zu meinen eltern, meine eltern sind schon in rente, mein vater bekommt auch pflegegeld, sie wohnen in eienr ca 90qm wohnung und der hausbesitzer ist meine bruder,so dass meine eltern an ihn miete zahlen, mein vater hat aber noch woanders eine eigentumswohnung wo er mieteinnahmen hat, ich müsste aber an meinen bruder auch 300euro miete zahlen,wird das einkommen meiner eltern berücksichtigt, oder muss ich mietfrei wohnen bitte um eine antwort Am 24.2.2008 von azrael Einfache Frage - warum ziehst du nicht zu deiner Frau in die Türkei??? ... Aber auch, wenn Du wieder zu Deinen Eltern ziehst, bildest Du mit diesen keine Bedarfsgemeinschaft. Das Einkommen der Eltern spielt somit für Deinen Leistungsbezug keine Rolle.
123·5·10·15·16