188 Ergebnisse für „eltern sgb einkommen mutter“

Leserforumvon icecycle | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 26.12.2012 14:03
quote:§19 SGB(4) Lebt eine Person bei ihren Eltern oder einem Elternteil und ist sie schwanger oder betreut ihr leibliches Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres, werden Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils nicht berücksichtigt. ... Da wäre es schonmal sehr hilfreich zu wissen, von welchem SGB Du sprichst. ... Am 29.12.2012 von alida Die Mutter hat Geld, Einkommen.
Leserforumvon Eirene113 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 16.05.2007 17:48
Solande der im Haushalt seiner Mutter lebende Kläger noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres keine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet, kommt es auf die Frage der Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II nicht an. ... Geburtstag mit den Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 SGB II) Text 2 bezieht sich darauf, dass grundsätzlich bei Mitbewohnern, die Angehörige sind, vermutet wird, sie würden den Hilfebedürftigen wirtschaftlich unterstützen.
Leserforumvon Vengo11 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 26.02.2019 23:46
Jemand wohnt bei Eltern. ... Unterhaltsvorschuss fällt aus, weil die Mutter erneut geheiratet hat. ... Zitat (von Vengo11):Unterhaltsvorschuss fällt aus, weil die Mutter erneut geheiratet hat.Könnte man auch zuerst erwähnen...
Leserforumvon leseratte | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 03.03.2006 16:35
Mein Sohn wohnt bei mir (Mutter) und bekommt Hartz IV (macht über das AA seinen Schulabschluß nach). Ich arbeite und verdiene ca. 800 €, Miete ca. 300€ wird ab 01.07.06 mein ganzes Einkommen angerechnet? ... Eltern und ihr erwachsener Nachwuchs gelten jetzt als eine "Bedarfsgemeinschaft" - das bedeutet, die Eltern müssen verstärkt ihr eigenes Einkommen einsetzen, um auch den Unterhalt der erwachsenen arbeitslosen Kinder mit zu finanzieren.
Leserforumvon estherida | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 30.06.2015 22:17
Gem. § 21 SGB II erhalten werdende Mütter nach der 12. ... Diese Rente wird nach § 82 Abs. 1 S.1 SGB XII als Einkommen berücksichtigt. Ein Freibetrag auf das Einkommen aus Rente besteht gem. § 82 SGB XII nicht.
Leserforumvon blätterimwind | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 09.08.2018 14:31
Guten Tag, folgende Situation - Eltern leben seit vielen Jahren getrennt - Mutter bezieht für sich und den 16 jährigen Sohn ALG2. Der Anteil der ALG2-Leistung für den Sohn bei der Mutter beläuft sich auf ca. 500 € pro Monat (Grundsicherung + Mietanteil). - Wechselmodell, 50/50 Betreuung des Kindes durch beide Eltern - Vater zahlt keinen Unterhalt, sein Einkommen war in den letzten Jahren sehr gering - 2017 hatte er jedoch ein höheres Einkommen Es droht die Rückforderung der Leistungen (6000 € in 2017) durch das Jobcenter - dazug gibt es folgende Fragen: - Welchen Betrag kann das Jobcenter maximal vom Vater zurückfordern? ... Hätte der Vater Unterhalt gezahlt, dann wäre der Sohn in dieser Höhe ein Einkommen gehabt und dann wäre er in dieser Höhe nicht bedürftig gewesen, weshalb das Jobcenter von vornherein entsprechend weniger an die Mutter gezahlt hätte (so ungefähr).
Leserforumvon AnnaK | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 13.04.2009 15:22
Ich möchte BAB beantragen, dabei wird aber das Einkommen meiner Eltern berücksichtigt. ... Zu meiner Mutter, die gut verdient, habe ich auch gar keinen guten Kontakt. ... Nach § 71 Abs. 5 SGB III wird das Einkommen der Eltern dabei nicht berücksichtigt, sofern kein Unterhaltsanspruch besteht.
Leserforumvon Tobias31 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 13.10.2010 12:15
Ihre Mutter und die Oma sind beide erwebsunfähig, bekommen Rente+ Pflegegeld. ... Erhalten sie es, versteuern es aber nicht als Einkommen, betrügen sie das Finanzamt. ... Wenn die Betreuung des Kindes nicht gewährleistet werden kann, dann nützen der Mutter/Vater auch die besten Job´s nicht!
Leserforumvon iteach | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 25.07.2014 13:16
Übrigens, auch wenn nicht danach gefragt war: Leistungen nach SGB II oder SGB XII sind unbeachtlich der Höhe auch kein Einkommen. ... Nur Kindergeld ist immer noch kein Einkommen. ... Das Problem, das ich bei der ganzen Sache sehe ist das, dass wenn Mutter und Vater zusammen leben, der Vater angenommen 9000 Euro netto verdient, sein Einkommen nicht mit angerechnet wird, er aber zweifels ohne auch einen maßgeblichen Teil zum Unterhalt der Kinder beiträgt, ohne dass das zu lasten des Darlehensnehmer, also der Mutter, ausgelegt wird.
Leserforumvon notice23 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 01.12.2016 17:21
Meine Mutter ist schwerkrank und arbeitet nicht. ... Mein Vater (mit Mutter zusammen lebend) verdient allerdings 3000 Euro netto, von dem kaum etwas übrig bleibt, da meine Eltern auf Grund eines Betrugsverfahrens (gutgläubig in ein vermeintlich legales Online-Geschäft investiert, über die Jahre knapp 40.000 Euro Gewinn gemacht. ... Einkommen und Vermögen müssen nicht angegeben werden. 3.
Leserforumvon higher2005 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 12.07.2006 17:10
Am 12.7.2006 von Kasper22 Ist im Endeffekt wurscht, solange Deine Mutter alles offenlegt, d.h. wenn Sie Einkommen hat, wird das auf Dich mit angerechnet, usw. ... Suchbegriffe: U25 - SGB II - Änderungen SGB II - Optimierungsgesetz u.a. etc. pp. ----------------- "VLG nefertari1968 " Am 12.7.2006 von higher2005 ja aber meine mutter hat doch das sorgerecht abgegeben, habe auch bis zum 21. lebensjahr mein kindergeld selbst bekommen. finde keine ausnahmeregeln im sgb2. ... Die Ausnahmen finden Sie hier: SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung (2a) Sofern Personen, die das 25.
Leserforumvon Partisanin | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 24.06.2014 14:49
Meine Mutter arbeitet und mein Vater ist 68 und in Rente. ... Das Einkommen der Eltern wird - nach Abzug von 300,- € Freibetrag - auf den Gesamtbedarf angerechnet. ... Die arbeitem mit dem SGB 2 als Grundlage ihrer Beschäftigung. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon DerPilz | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 25.10.2018 00:00
In meiner Recherche bin ich auf den § 84 Abs. 2 SGB XII gestoßen, der besagt, dass Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben als Einkommen außer Betracht bleiben sollen, soweit ihre Berücksichtigung für den Leistungsberechtigten eine besondere Härte bedeuten würde. ... Maßgebend sind auch hier die besonderen Umstände des Einzelfalles (Hohm, in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, § 84 Rz. 12). ... Es empfiehlt sich daher, dass die Eltern das Kindergeld auf ihrem Konto belassen, selbst wenn das Sozialamt von den Eltern verlangen sollte, das Kindergeld an das behinderte Kind weiterzuleiten – dazu sind sie nicht verpflichtet!"
Leserforumvon frecky | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 21.11.2015 21:53
Ich (Mutter) musste auch Angaben machen u. ... Wenn elternabhängiges BAFöG beantragt wird, dann müssen die Eltern Angaben zum EInkommen machen. ... Da müssen die Eltern keine Angaben zum Einkommen machen.
Leserforumvon katwal | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 07.06.2011 13:15
Nun hat meine Mutter (68 Jahre) ein Schreiben bekommen, daß sie 31,07 Euro für diese Hilfe zuzahlen soll. Daraufhin hat sie nachgewiesen, daß sie dies von ihrem Einkommen nicht kann. ... SGB XII hinausgehen.
Leserforumvon Masternoob | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 14.08.2017 09:55
Man hat jetzt schon Anspruch, ohne dass das Einkommen oder Vermögen der Eltern zu berücksichtigen ist (§9 Abs. 3 SGB II). Zitat (von Masternoob):Die Eltern der werdenden Mutter können zwar für eine gewisse Zeit lang den Lebenshaltungskostenzuschuss tragen Ist als Einkommen zu berücksichtigen. ... Man hat jetzt schon Anspruch, ohne dass das Einkommen oder Vermögen der Eltern zu berücksichtigen ist (§9 Abs. 3 SGB II).
Leserforumvon Shira2003 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 18.01.2008 20:16
Laut Bescheid müsste mir mein Vater 300 Euro und meine Mutter mit 100 Euro zahlen. Meine Mutter hat selbst nicht viel und kann mir nix geben. ... Es geht um diese Klausel: § 71 SGB III 5) Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten.
Leserforumvon DerPilz | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 44 Antworten | 27.09.2018 19:49
Meine Mutter oder ich? ... Ich würde dann zum Vollwaise, wenn meine Eltern während ihrer Unterhaltspflicht versterben würden. ... Eltern erhalten für Ihr behindertes Kind nach Einkommenssteuergesetz und im Rahmen des Familienleistungsausgleiches das Kindergeld unbefristet.
Leserforumvon C-G | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 28.04.2014 17:15
Geburtstag erreichst oder heiratest, wird dein Einkommen nicht mehr mit den Leistungen für die Eltern verrechnet, sondern nur noch mit deinen eigenen Sozialleistungen. ... Am 29.4.2014 von alida Hast du beim Jobcenter nicht den Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft nach § 27,3 SGB II beantragt? ... Wenn du mehr als 100 bis 150 € in einem Nebenjob verdienst, wird dein Kindergeld ganz oder teilweise bei deinen Eltern als Einkommen angerechnet.
Leserforumvon Steve13373 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 29.09.2016 16:28
Darin heisst es "Sehr geehrter Herr Sohn, Frau X gewähre ich Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). ... Dies inkludiert doch das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)? ... Man wird nicht drum herum kommen dass Einkommen offen zu legen.
123·5·10