934 Ergebnisse für „geld arbeitsamt“

Leserforumvon R.J.A. | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 03.07.2017 18:16
Zu einer Einladung vom Arbeitsamt konnte Sie wegen Krankheit nicht erscheinen. Mit einer Krankmeldung vom Arzt hatte SIe sich für die gesamte Woche Krankgemeldet beim Arbeitsamt. ... Der Termin beim Arbeitsamt wäre am Freitag der selben Woche gewesen.
Leserforumvon bluewatcher82 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 28.03.2004 22:35
Meine Frage ist nun: Muss man das Geld welches das Arbeitsamt zuviel gezahlt hat überhaupt zurück zahlen? ... Mein Vater hat im Jahre 2002 Arbeitslosen Geld bekommen, jetzt fordert das Arbeitsamt diese Summe zurück auch ca. 700€. Jedoch ist uns nicht bekannt warum das Arbeitsamt das Geld wieder haben möchte.
Leserforumvon ycon.master | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 16.01.2007 20:34
Meine Freundin sollte 1500 euro an das Arbeitsamt zurück Zahlen. ... Das Arbeitsamt bezieht sich aber auf das Datum vom Wiederspruch. ... Eine solche Rückzahlungsverpflichtung besteht dann nicht, wenn der Hilfeempfänger, unter Beachtung seiner Sorgfaltspflichten, nicht zwingend merken musste, dass er zuviel Geld erhalten hat.
Leserforumvon go553156-17 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 29.07.2020 14:17
Guten Tag kann man mit dem Arbeitsamt sich irgendwie einigen das einen das Geld für einen Monat nicht der Mutter angerechnet wird vom Lohn?. ... Ich muss also jede Menge geld an meine Mutter abdrücken jedoch habe ich gerade 2 Hohe Beträge an Schulden welche ich gerne 1malig abbezahlen möchte. ... Am 29.7.2020 von Harry van Sell Zitat (von go553156-17):Guten Tag kann man mit dem Arbeitsamt sich irgendwie einigen Zu 99,9% nicht.
Leserforumvon fb516172-96 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 27.05.2019 00:58
Daraufhin hat sich das Arbeitsamt bei mir gemeldet und wollte die Zahlungen ( Arbeitslosen Geld1+ Versicherungs Geld ) die Sie für mich bezahlt hatten wieder zurück haben. ... Da ich jetzt wieder arbeite will das Arbeitsamt den Betrag auf einem schlage haben. Meine Frage ist kann das Arbeitsamt nur weil ich gut verdiene den Betrag auf einem Schlag von mir zurück verlangen?
Leserforumvon guest-12323.08.2019 21:09:06 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 20.06.2019 16:31
Hallo, das Arbeitsamt zieht Geld ein wegen angeblicher Wohngemeinschaft meine Freundin bekam einen Anruf das Sie über die letzten Monate mehrfach überprüft wurde. ... I Am 20.6.2019 von Anami Zitat (von awdrg):das Arbeitsamt zieht Geld einGanz sicher nicht! ... Sie bekommt 3 Monate kein Geld, oder weniger Geld?
Leserforumvon Metropolitan | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 31.01.2007 21:38
Hallo, ich habe bei meinem Arbeitsamt einen Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten gestellt und leider eine Ablehnung erhalten. ... In der Begründung heißt es, dass es sich beim §45 SGBIII nur um eine Kann-Bestimmung handelt und mein zuständiges Arbeitsamt nur noch an die Leistungsempfänger zahlt. ... Habe ich eine Möglichkeit trotzdem das Geld zu bekommen?
Leserforumvon go569433-60 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 19.01.2021 14:55
Der Betreuer der Mutter (betreut aus gesundheitlichen Gründen) schrieb jetzt das Arbeitsamt an, mit dem o.g.
Leserforumvon ewelli | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 30.06.2015 13:53
Wie soll eine Arbeitslose Geld zurück zahlen können? ... Am 30.6.2015 von Hafenlärm Zitat:Wie soll eine Arbeitslose Geld zurück zahlen können?Geld hat man zu haben.
Leserforumvon guest-12327.04.2022 22:49:45 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 11.02.2011 12:21
Kann mir das Arbeitsamt daraus einen Strick drehen,wenn ich solche Dumpinglöhne ablehne?
Leserforumvon zauberer | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 29.09.2004 01:57
hab da ein kleines problem. habe eine bildungsgutschein beantragt, mit schriftlicher bestätigung einer firma die mich nach der umschulung einstellt, aber das arbeitsamt spielt auf zeit. mitte november fall ich aus dem arbeitslosengeld raus und meines wissens bekomm ich immer nur von den letzt bezogenen geldern mein unterhalt für die umschulungs- qualifikationsmasnahme. gibts ein verfahren das das ganze anhält, also, könnt ich einen einspruch oder so erheben der mich auf den jetzigen stand einfriert, oder kann das amt es wirklich rausziehen bis ich kein geld mehr bekomme? ... du sagst die letzten 12 monate. ich bekomme jetzt seit 11 monaten arbeitslosengeld, danach nichts mehr, daher meine befürchtung wenn das arbeitsamt die anträge noch einen monat rauszieht, bekomm ich kein geld mehr und sie geben mir auch nichts mehr weil ich ja dato auch nichts mehr bekomme. gruss zauberer Am 30.9.2004 von athene30 Die zwölf monate werden gerechnet, ab dem du das letzte mal gearbeitet hast, also von deinem letzten arbeitsentgelt. ob du nun noch etwas bekommst oder nicht spielt keine rolle. ... das sozialgsetzbuches nr. neun ist aber soweit ichs sehe für behinderte menschen, also reha von der in meinem fall lva. bei mir gehts um umschulung vom arbeitsamt, also nur um besser vermittelt zu werden. paralell dazu läuft bei mir auch reha bei der lva, die haben mich in kur geschickt und dort wurde ich arbeitsfähig geschrieben, obwohl die arbeitsamtärztin mich berufsunfähig schrieb. da werd ich jetzt auch noch kämpfen müssen. aber mein bildungsgutschein der verschleppt wird ist reine arbeitsamtsache ohne reha. und dort hab ich in den merkblättern immer nur gefunden, das was ich zum schluss bekommen habe, also bei ag, die höhe des ag`s, aber wenn ich keine arbeitslosenhilfe bzw. hartz 4 bekomme dann nichts mehr. so versteh ich das, belehr mich bitte besseres. mfg zauberer Am 5.10.2004 von athene30 Tut mir leid du hast natürlich recht ich habe mich versehen. bei der umschulung bin ich davon ausgegangen dass du eine reha machst. gruß athene
Leserforumvon Joun | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 05.12.2018 17:43
Nach dieser war ich wieder Arbeitslos und bekam auch erneut Geld vom Amt, ohne eine Erwähnung von einer Überzahlung. ... Ich bin um jede Hilfe dankbar, da ich derzeit einfach nicht das Geld hätte um das mal so zu zahlen. ... Bitte, das Arbeitsamt gab es weder in 2010 noch in 2009 und auch nicht in 2018.
Leserforumvon Zachar1as | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 04.05.2011 21:28
Ich kann mich auch dran erinnern das ich dort beim Amt angerufen hatte und nachgefraht hatte wo ich das zuviel gezahlte Geld zurück überweisen kann und habe sogar einen Brief geschrieben das das Amt das ganze nochmal berechnen soll.
Leserforumvon guest-12304.04.2013 13:14:13 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 03.04.2013 16:07
Ich bin nicht bereit das Geld zurückzuzahlen, erst Recht nicht weil ich mir sicher bin das mein damaliger Chef das Geld einfach behalten hätte wenn ich nicht geklagt hätte und das Arbeitsamt einen ******dreck dafür getan hätte das Geld zu bekommen. ... Das hätte man vorher mal durchkalkulieren müssen. quote:und das Arbeitsamt einen ******dreck dafür getan hätte das Geld zu bekommen. ... Und das Arbeitsamt hätte doch nichts unternommen um das Geld von meinem Chef zu bekommen.
Leserforumvon Silke70 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 13 Antworten | 09.06.2004 08:18
Das Arbeitsamt ist der größte ******haufen, entschuldigt bitte, aller Zeiten. Habe immer nur Geld für ca 15 bis maximal 17 Bewerbungen zurückbekommen. ... Habe ich eine Möglichkeit trotzdem das Geld zu bekommen?
Leserforumvon ichdu | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 24.01.2008 15:57
Daraufhin habe ich mich beim Arbeitsamt gemeldet und Alg1 beantragt, da ich noch weiter krankgeschrieben bin. ... Muß ich jetzt einen neuen Antrag stellen,da ich nicht weiss,ob ich ende des Monats Geld bekomme. ... Das ganze packst du dann zu der Anhörung dazu und schickst es per EINSCHREIBEN (sonst kommt Post beim Arbeitsamt komischerweise nie an) dorthin.
Leserforumvon Betty35 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 25.05.2004 19:00
Vielleicht weiss ja jemand, ob hier was zu machen ist: Mein Mann hat eine Umschulung durch das Arbeitsamt finanziert bekommen. ... Jedenfalls haben wir jetzt Rückforderungen vom Arbeitsamt für die gesamte Zeit da die Höhe des Unterhalts auf der Lohnsteuerklasse basiert. ... Für welchen Zeitraum fordert das AA Geld zurück und wie waren in dem Zeitraum Deine Verhältnisse (Arbeitsstelle, ALG o.ä.)?
Leserforumvon cloudy79 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 09.11.2005 09:47
hallo, da ich ARGE II bezieher bin und dort ARGE Geld bekomme hat die Arge mich gefragt ob ich Restanspruch beim Arbeitsamt habe. Laut Arbeitsamt hab ich noch vom Jahr 2002 einen Restanspruch von 254 Tage. ... So wie ich das jetzt verstanden habe meinten Sie das Sie vom Amt noch Geld für 254 Tage nachträglich zu kriegen haben *lach* ?
Leserforumvon Kerstin57 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 20.09.2004 15:00
Da ich keine Leistungen mehr beziehe, kann das Arbeitsamt mich trotzdem zu Weiterbildungsmaßnahmen (z. ... oder muss ich mich beim Arbeitsamt vorher melden wenn ich in Urlaub fahren will ? ... Habe aber noch nie gehört, dass jemand, der kein Geld erhält, zu Kursen muß.
Leserforumvon Jäzzmän | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 02.03.2007 13:48
Habe mich dann gleich beim Arbeitsamt gemeldet und bekam ca. 730,00€ Arbeitslosengeld I. ... Das Arbeitsamt hat dann gesagt es meldet sich, nachdem das ärztliche Gutachten vorliegt. ... Nach welchem § wird Geld zurück gefordert??
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