926 Ergebnisse für „geld unterhalt“

Leserforumvon paule1234 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 18.06.2010 10:22
Frage zum Unterhalt : Wir ( meine Freundin und ich ) haben Stress mit Ihrem Kind Folgendende Situation : Mutter und Tochter bewohnen ein Haus Vater zahlt Unterhalt an die Mutter ( ich bin nicht der Vater ) Kind möchte nun den Unterhalt für sich haben. ... ..und nein hier ist ..leider nichts mehr im guten zu Regeln Kind ist psychisch krank und will ihren Kopf durchsetzen Am 18.6.2010 von Loddar Hallo Paule, wär eine Frage fürs Familienrecht. quote:Kind möchte nun den Unterhalt für sich haben. ... Wurde der Unterhalt mit Volljährigkeit neu berechnet?
Leserforumvon guest-12318.07.2010 10:40:25 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 16.07.2010 19:41
Und zwar haben wir 1,5 Jahre Geld von der Arge bezogen. Gleichzeitig hat der Vater meiner Freundin Unterhalt gezahlt, was nicht angegeben wurde. ... Vielleicht wird der Unterhalt ja nur angerechnet, ohne dass das raus kommt.
Leserforumvon jule_2005 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 08.07.2010 22:02
Die nämlich sind dir bis zum Ende deiner Erstausbildung zu Unterhalt verpflichtet. ... Wie wollen sie mir denn unterhalt zahlen, wenn sie selber kein Geld haben? ... Was das "ins Ausland gehen" anbelangt, kann man Sie schon zwingen - die Eltern haben nämlich die Wahl, wie sie den Unterhalt entrichten (§ 1612(2) BGB), in Geld oder durch Aufnahme in den elterlichen Haushalt.
Leserforumvon go504926-60 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 05.12.2018 15:08
Aber manche/viele Leute scheinen es geradezu zu lieben, Geld "aus Prinzip" zu verbrennen . Aber Sie müssen das entscheiden, es ist Ihr Geld und Ihre Energie, die Sie aufwenden müssen. ... Alternative: Mutter zu Hause pflegen, spart Geld...... -- Editiert von TF1970 am 14.12.2018 23:19 Am 15.12.2018 von Loni12 Zitat (von go504926-60):Naja ich muss bis März 2019 ca. 700€ Unterhalt zahlen.Danach nicht mehr weil ich Rentner bin.
Leserforumvon ElfenKind | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 25 Antworten | 17.10.2007 13:55
Ich bin langsam aber sicher , am verzweifeln.. woher ich überhaupt Geld beziehen kann.. zumindest solange bis ich irgendwann mal meinen Unterhalt erhalte..was nun echt noch in den Sternen steht... woher bekomme ich also kohle??.. ... Jeder Mensch der arbeiten geht , bekommt auch Geld.. oder seh ich das falsch?? also steht mir jawohl auch Geld zu... und ich mag es nunmal nicht wenn ich meinem freund auf der tasche liege.. sondern mein Geld selber verdiene...!!
Leserforumvon 4ratlose | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 26.01.2005 15:37
Zusätzlich habe ich für mich und meine beiden Kinder Unterhalt erhalten. Nun wird mein Unterhalt als Einkommen bei der Berechnung des ALG II angerechnet. ... Wozu zahlen Väter Unterhalt wenn das Geld nicht beim Kind ankommt?
Leserforumvon kassandra24 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 13.11.2019 08:34
Der Familie fehlt doch das Geld. Muss nicht das Jobcenter das Geld zahlen und sich dann, notfalls mit Pfändung, das Geld direkt beim Vater holen? ... Das das Geld nicht 2 mal gezahlt wird ist klar.
Leserforumvon bright_shadow90 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 29.05.2007 19:27
Selbst dann wäre es nicht mehr als richtig und völlig legitim, wenn du einen Teil von deinem Unterhalt dafür einsetztest. ----------------- "Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein!" ... Die gewisse Weise ist die, dass "mein" Unterhalt mit ihrem ALG2 soweit verrechnet wird, so dass ich kein Geld mehr zum studieren habe. ----- Zitat: 'Selbst wenn dein Vater Unterhalt zahlen würde und du damit eventuell aus der Bedarfsgemeinschaft fällst, will doch Miete, Essen, Strom, Heizung usw. finanziert sein. ... Die gewisse Weise ist die, dass "mein" Unterhalt mit ihrem ALG2 soweit verrechnet wird, so dass ich kein Geld mehr zum studieren habe.
Leserforumvon Olek | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 08.09.2004 23:34
Wen ich studiere und mein Vater mir Geld gibt, eine gewisse Summe einmalig und sagt-"jetzt aber lass mich in Ruhe",vorher nichts bestimmt wurde, ich habe ihn nicht auf Unterhalt verklagt-ist das Geld eine Unterhaltszahlung oder Schenkung?
Leserforumvon angel111 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 15.02.2012 10:46
Hallo, und zwar mache ich eine schulische Ausbildung und bekomme jeden Monat Unterhalt von meinen Eltern. ... Das Geld wollen meine Eltern erst´mal verwalten und mir nicht alles geben. Dürfte meine Mutti davon mein Unterhalt zahlen`?
Leserforumvon 123Andreas | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 30.05.2004 01:49
Du bist jung und lernst dann was Geld wert ist. ... Du bist jung und lernst dann was Geld wert ist. ... Du kannst auchauf Unterhalt verzichten (wenn du deine Eltern das geld lassen willst).Wenn du keinen Unterhalt kriegst oder drauf verzichtest, bekommst du eben mehr BAB!
Leserforumvon arkadian | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 20.10.2007 11:21
Dummerweise verdient sie in den 3 Jahren kein Geld. ... Sie braucht von uns keinen Unterhalt. ... Mal angenommen er findet in 3 Monaten einen Job und verdient eigenes Geld.
Leserforumvon ecksdream | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 10.10.2005 12:41
Jetzt hat sie Unterhalt beantragt für meine Tochter. ... Am 10.10.2005 von ecksdream ja danke für deine Antwort ja was ich doch mal erwähnen wollte ich habe auch noch ein kind unter 7 jahre bei mir also bin auch alleinerzihend. im moment behalten die das geld auf jeden fall ein für das kind wo bei meiner ex lebt ----------------- " " Am 10.10.2005 von angie69 Was für Geld ziehen sie direkt ab? ... Unterhalt einfach mal so von Deinem ALGII abziehen, ist m.E. nicht rechtens, weil Du ja jetzt nicht mehr den Lebenunterhalt für Dich und Dein bei Dir lebenden Kindes zur Verfügung hast.
Leserforumvon ACR | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 19.03.2011 16:04
Hallo, vielleicht weiß jemand hier weiter. angenommen ein enkelkind (volljährig, schwerbehindert GdB 100 durch chron. erkrankung seit knapp 13 jahren) das alleine lebt und sich versorgt, lebt von grundsicherung bei dauerhafter erwerbsminderung. unterhalt wird dem enkelkind von beiden eltern und großmutter seit jeher verweigert der vater lebt im ausland und hat nie unterhalt gezahlt. die mutter ist/war alleinerziehend, psychisch äußerst labil bis dement und bezieht seit geraumer zeit rente+ unterhalt von ihrer mutter (großmutter des enkelkinds), die mittlerweile selbst schwer krank ist und größeres vermögen besitzt, darunter festgeld, mietshäuser etc...genaueres unbekannt. die schwester der mutter lebt mit ehemann bei der großmutter; beide pflegen sie seit über 10 jahren. große preisfrage: was passiert im erbfall? ... Gruß vom mümmel ----------------- " " Am 19.3.2011 von ACR danke an alle. so in etwa dachte ich mir das. also ich bin mir ziemlich sicher dass ich im testament nicht erwähnt bin. dass die beiden töchter erben ist klar, aber werden die dann nicht zu meinem unterhalt herangezogen um den bezug von grundsicherung zu reduzieren? ... sie wird das geld so schnell wie möglich raushauen DAMIT ich nichts von ihr bekomme. das mit dem "strafbar" hatte ich geschrieben weil ich dachte mir den unterhalt "erzwingen" zu müssen statt grundsicherung zu beziehen. danke an alle ----------------- ""
Leserforumvon Rosenstock | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 25.06.2004 17:18
Mein geschiedener Mann hat Unterhalt für meine Tochter an mich gezahlt, und die Familienkasse Kindergeld, das ich beides aber an meine Tochter weitergezahlt habe, (Kindergeld muss nach Aussage der FK der Tochter zufliesen), da deren finanzielle Situation mehr als besch…… ist, …..Schule abgebrochen, Schwanger, ohne Ausbildung usw,…. ... Mir wurde bei der Familienkasse mitgeteilt dass die FK das nicht interessiert, ich habe das Geld aber auch nicht, da ich es nachweislich an meine Tochter weiter überwiesen habe. ... Hinzu kommt noch, das mein geschiedener Mann mittlerweile auch keinen Unterhalt mehr für meine Tochter bezahlt und die Familienkasse auch kein Kindergeld mehr.
Leserforumvon ~katinka~ | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 06.03.2005 20:05
Quelle: SGB XII Es kann keiner verlangen, dass Deine Eltern Dir Unterhalt zahlen, geschweige denn, dass davon noch der Unterhalt Deines Freundes bestritten wird. ----------------- "Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein!" ... Nix für ungut, im Prinzip sehe ich es ja genauso, aber das einfach so ist halt nicht mehr einfach so... ----------------- "Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein!" ... Man kann nicht immer alles vergleichen. ----------------- "Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein!"
Leserforumvon sigrid curity | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 19.04.2005 16:52
Bis zum Abbruch der Ausbildung haben wir noch Unterhalt geleisetet,aber auch Kindergeld bezogen. ... Niemand kann hier gezwungen werden, Unterhalt von Angehörigen zu fordern! ... Quelle ----------------- "Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein!"
Leserforumvon Jacobsen123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 27.10.2014 17:39
Allerdings bekommt sie dann auch kein Geld für die Kinder. ... Konsequenz, wenn Sie den notwendigen Antrag nicht stellt wäre allerdings nicht, quote:Allerdings bekommt sie dann auch kein Geld für die Kinder. ... und das geld bekommt dann das jobcentr oder sie?
Leserforumvon lucky-on-usa | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 09.03.2006 22:06
Wenn Ihr Partner mal richtig Geld verdient, so nach der Umschulung, sinkt natürlich die Zahlung der ArGe, weil ja ein Mitglied der Gemeinschaft mehr Geld zur Verfügung hat. ... Natürlich weiss ich das wir dann in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und das auch das Geld meines Lebensgefährten mit in unseres reingerechnet wird. ... Da kann ich es aber nicht verstehen, (Z.B. mein ex fährt viermal im Jahr in den Urlaub), das er dann nicht einmal wegen dem unterhalt zur Rechenschaft gezogen wird.
Leserforumvon Laurin | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 15.10.2006 20:53
Den Unterhalt hat die ARGE nicht in voller Summe angerechnet, also hat deine EX mehr Geld von der Arge bekommen als ihr eigentlich zugestanden hätt. Und nun willst du Geld von der Arge zurück fordern ???? ... Zurück, bekommst Du aber bisher überzahltes Geld in Deinem Fall nicht.
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