103 Ergebnisse für „geld widerspruch sanktion“

Leserforumvon Ruden | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 21.07.2010 14:23
Später eine Sanktion wegen dem Gutschein, da ich ihn nicht genutzt habe. ... Bekomme ich jetzt am 30. noch das Volle geld??? ... Der Anwalt soll und wird gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
Leserforumvon guest-12307.10.2011 19:08:41 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 23 Antworten | 22.03.2010 10:40
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass die Sanktion - trotz des Widerspruchs - zunächst vollstreckt wird. quote:morgen habe ich wieder einen Termin bei meinem Berufsberater. ... Das mit der 20% Sanktion wäre schon korrekt, da ich letztes Jahr im Juni schon mal so ein ähliches Erlebnis hatte aber überhaupt kein Widerspruch eingelegt hatte, weil ich dachte, an der Versäumnis des Termines selbst schuld gewesen zu sein. ... Zum Beispiel so: quote:Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom xx.xx.xxxx habe ich gegen Ihren Sanktionsbescheid vom xx.xx.xxxx Widerspruch eingelegt.
Leserforumvon anbede | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 13.10.2016 18:05
Der Widerspruch, den A gegen die Sanktion eingereicht hat, wurde vom Jobcenter mit der Begründung abgelehnt, dass "Verschlafen" kein wichtiger Grund sei, einen Termin nicht pünktlich wahr zu nehmen. Durch die 3-monatige Sanktion kommt A wegen verschiedener laufender Zahlungsverpflichtungen finanziell so sehr in Bedrängnis, dass A für die Grundversorgung an Lebensmitteln Schulden machen muss (Geld leihen). ... Gegend die Sanktion kann man zwar klagen, ich persönlich sehe da aber keine großen Erfolgsaussichten.
Leserforumvon gentle_knight | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 27.10.2008 12:14
Wenn Du gegen die erste Sanktion Widerspruch eingelegt hast, diese aber derzeit dennoch vollzogen wird, solltest Du umgehend beim Sozialgericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragen. ... Die 10%ige Sanktion lasse ich jetzt einfach mal so stehen - da die erst zum 1.11. anläuft, und das Amt bis dahin gar nicht mehr zuständig ist, und ich durch die knappe Ummeldung vermutlich eh einen Monat ohne Geld dastehen werde -.- dürfte sich das von alleine erledigen. Den Widerspruch gegen die 30% verfolge ich natürlich weiter - das mir zustehende Geld möchte ich schon gerne zurück haben, da es widerrechtlich einbehalten wurde.
Leserforumvon Claudia298 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 25.06.2016 01:38
Hallo Leute, Weiß jemand von euch wie viel Arbeitlosen Geld 2 gestrichen wird bei einer Sanktion von 40%? ... Handelt es sich wirklich um eine Sanktion? ... Sollte der Änderungsbescheid fehlen, wäre allein das Grund genug, Widerspruch einzulegen.
Leserforumvon mensch2012 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 04.06.2012 14:35
- Von wann ist der Bescheid und wurd dagegen Widerspruch eingelegt? ... Das Geld wurde bereits einbehalten. ... Dafür müsste allerdings auch erstmal ein Bescheid vorliegen, gegen den Widerspruch eingelegt wird.
Leserforumvon DarkChucky | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 22.05.2011 22:37
Das hiesige Jobcenter hat mir eine Sanktion von 30% erteilt, weil ich angeblich 3 Einladungen nicht nachgekommen bin. ... Ich hatte ja nicht mal das Geld raus zufahren und mir Lebensmittelgutscheine zu holen. ... Aufjeden Fall reiche ich Widerspruch gegen die Sanktion ein, weil ich auf das Geld angewiesen bin durch meine Medikamte und die häufigen Arztbesuche.
Leserforumvon guest-12316.07.2010 10:36:33 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 28.04.2006 12:01
Was soll ich jetzt machen wenn es zu der Sanktion kommt? ... Also tritt die Sanktion jetzt wohl oder übel in Kraft. ... Wenn ja, lege Widerspruch ein und wie
Leserforumvon Timo.m | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 20 Antworten | 02.11.2017 23:57
Ich bin in elternzeit und bekomme zusätzlich geld vom jobcenter da mein elterngeld nicht reicht. ... Diesmal aber anhörung zur sanktion. ... Ich meine, sein gehalt wurde zwar als einkommen mit angerechnet, allerdings bekommt er vom jobcenter kein geld, lediglich unser sohn und ich bekommen geld vom jobcenter.
Leserforumvon wissi1 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 16.02.2017 18:29
Nun kam heute ein Schreiben mit der Androhung einer Sanktion aufgrund des Nichteinreichens der Bewerbungen. ... Die Sanktion würde mich hart treffen. 3 Monate 30% über 120 Euro. ... Sollte gleichwohl ein Sanktionsbescheid kommen, würde ich dagegen Widerspruch einlegen.
Leserforumvon fb502754-50 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 22 Antworten | 03.08.2019 19:25
Ich habe vor zwei monaten eine Sanktion vom 1. ... erst garkeine Sanktion eingetreten! ... Und Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Leserforumvon Lissy18 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 25.05.2014 15:26
Etwa 2 Wochen vor geplantem Beginn des Sanktionszeitraums (also direkt nach dem Widerspruch, wenn die Sanktion ab 1. 6. laufen soll) solltest Du einen Antrag auf einstweilige Anordnung bei Deinem SG stellen, das SG möge das JC verpflichten vorläufig das vollständige Geld weiterhin zu überweisen, da erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen. ... Dann eine Anhörung und dann Sanktion. ... Wenn nicht, dann klappt es mit der Sanktion erst im übernächsten Monat.
Leserforumvon doreen.p | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 25.02.2009 11:03
Eine Sanktion würde daher gegenüber dem „Nichtaufstocker" eine nicht zu rechtfertigende Benachteiligung darstellen. ... Ich möchte klar stellen, dass es nicht mein Ziel war, das Geld aus der Sperrung vom Arbeitsamt wieder zu bekommen, sondern lediglich die ca. 50 €, die mir als Aufstocker zustanden. ... Lohnt es sich, gegen die Ablehnung des Widerspruchs erneut Widerspruch einzulegen?
Leserforumvon OMI195 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 02.05.2016 11:23
Ihren Widerspruch vom XXXX habe ich am XXXXX erhalten und Mitteilung des Az. ... Die Sanktion wurde nach ca. 3 Wochen im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens aufgehoben. 2. ... Klar ist: Das Jobcenter hätte eine Menge Geld gespart, wenn Sie den Job bekommen hätten.
Leserforumvon Slavonia | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 24 Antworten | 07.04.2011 18:22
Kann oder will auch der nicht weiterhelfen, rein vorsorglich Widerspruch gegen das obige Schreiben, welches m.E. hinsichtlich der vorläufigen Zahlungseinstellung einen Verwaltungsakt darstellt, zu Protokoll geben und einen Ausdruck aushändigen lassen. ... Sollten die April-Leistungen noch gezahlt worden sein, trotzdem Widerspruch einlegen und für den abschließenden Bescheid e
Leserforumvon KuschelbaerR | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 24.02.2009 13:00
Ein Widerspruch kann sich ewig hinziehen und solange fehlt ja das Geld. ... Fehlt diese, kann allein deshalb schon die Sanktion unzulässig sein. ... Darum die Frage: Welche Rechtsgrundlage wird im Bescheid für die Sanktion genannt?
Leserforumvon laslo | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 27.01.2009 10:43
Dann folgte gleich die Woche darauf ein Hinweisbescheid,der sofortigen Einstellung.Somit bekam er kein Geld.Er legt Widerspruch ein und stellte einen neuen Antrag.3 Wochen später wurde er Vorgeladen und musste sich erklären.Mit allen Unterlagen ,Kontoauszügen etc.Dies tat er auch und sagte,da er kein Geld hatte schickte mir mein Onkel 200,-€ per Post.Dieses Geld ist aber geliehen.Wenn es geregelt ist,solle er es in kleinen Raten an seinen Onkel zurückgeben. ... Bei Nachweis eines wichtigen Grundes darf keine Sanktion erfolgen. Auch ist eine Sanktion ohne vorherige Anhörung rechtswidrig.
Leserforumvon Mietmaier | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 10.09.2015 18:18
Aus meiner Sicht sollte man aus den vorgenannten Gründen gegen jede Sanktion mittels Widerspruch/Klage und ggf. einstweiligem Rechtsschutz vorgehen. ... Zitat:Aus meiner Sicht sollte man aus den vorgenannten Gründen gegen jede Sanktion mittels Widerspruch/Klage und ggf. einstweiligem Rechtsschutz vorgehen. Wie würde so ein Widerspruch denn aussehen?
Leserforumvon gentle_knight | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 09.01.2009 14:27
Ich warte seit gut 1 1/2 Monaten auf mein Geld. ... Ich werde vertröstet mit dem Satz "aber Sie bekommen Ihr Geld dann doch rückwirkend"...DAS NUTZT MIR NICHTS!!! ... Das Amt hat im Zweifelfall immernoch das Recht gezahltes Geld rückwirkend zurück zu fordern.
Leserforumvon blackrose95 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 02.03.2009 20:17
Seit dem 01.01.2009 hat ein Widerspruch gegen eine Sanktion keine aufschiebende Wirkung mehr. ... Wurde der Widerspruch vom Anwalt eingelegt? ... Ist allerdings der Widerspruch vor dem 01.01.09 erfolgt, dann hatte dieser per Gesetz aufschiebende Wirkung und die Sanktion hätte zunächst nicht vollzogen werden dürfen.
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