391 Ergebnisse für job alg1

Leserforumvon suomi86 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 21.10.2007 00:24
Wie schaut es aus, wenn man einen sozialverischerungspflichitgen Job hat und noch anspruch auf alg 2 (ca 100,-€) hat und nopch den zuschlag wegen alg1 erhält?
ALG1 zumutbarer Job ? 5 von 5 Sterne
Leserforumvon Michael32 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 23.07.2014 17:02
Kann sie diesen Job als unzumutbar ablehnen ? ... Am 24.7.2014 von Michael32 Es wurde nach dem letzten echten Entgeld das ALG1 berechnet. ALG1 liegt bei ca. 800 EUR.
Leserforumvon guest-12320.02.2013 11:37:23 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 21.01.2009 13:35
Hallo, ich brauche mal ein paar Tipps bezüglich der Anrechnung von einem Mini-Job gegenüber von Arbeitslosengeld und Hartz4. Ich bin seit 01.01.2009 arbeitslos und habe erst zum 05.02.09 einen Termin beim Arbeitsamt an dem ich erfahre wie hoch mein Alg1 ausfällt (Jahresbrutto: ca. 11.000 Euro) Ich habe einen Mini-Job der mir ca. 220 Euro einbringt. ... Des weiteren würde mich interessieren in wie weit sich mein Alg1 und mein Mini-Job auf das Alg2 meines Verlobten auswirkt?
Leserforumvon KatrinB26 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 27.03.2015 00:56
Ich habe seit Dienstag einen 450€ Job angenommen und auch schon dem JC gemeldet. ... Wenn ich jetzt 450€ verdiene und die Arbeitsagentur den 160€ Freibetrag abzieht sind dann ja 290€ die angerechnet werden, also bekomme ich doch kein ALG1 mehr oder sehe ich das falsch?
Leserforumvon rechtgutentag | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 03.06.2023 11:15
ALG1: nach 4 Monaten Job mit höherem Lohn wieder ALG1. Dann auch höheres ALG1 ? ... Angenommen aktueller Bewilligungsbescheid würde jetzt die gleiche Höhe des ALG1 ausweisen wie im Bescheid der ersten Phase von ALG1 Bezug.
Leserforumvon handycapwork | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 06.10.2024 12:21
Ist es möglich, bei Ausübung eines Teilzeit-Jobs zusätzlich anteiliges ALG1 zu beziehen, auch wenn man sich zunächst auf Vollzeit-Basis in der Eingliederungsvereinbarung dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt (u. 100% ALG1-Leistung vor Antritt des Teilzeit-Jobs erhält) ?
Leserforumvon zelt | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 07.09.2009 10:36
Ich beziehe ALG1 und dazu ALG2. Wenn ich einen 1Euro Job nicht antrete wird mir ALG2 30 Prozent gekürtzt. Jetzt meine Frage, wird mir das ALG1 Geld dann auch noch gekürtzt oder bleibt dies unangetastet?
Leserforumvon Wicky79 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 04.03.2009 21:35
Hi, einem Arbeitskollegen der momentan Alg1 bezieht und den 400€ Job hat wurde vom Amt gesagt, daß der den Job auf keinen Fall behalten darf und ihn kündigen müsste um dem Arbeitsmarkt vollständig zur Verfügung zu stehen.Im Mai rutscht er in Alg2. ... Wenn er allerdings ab Mai ohnehin keinen ALG I Anspruch mehr hat, sondern ALG II beantragen muss, wäre m.E. durchaus zu überlegen, lieber auf das ALG I zu verzichten, den 400 Euro Job zu behalten und jetzt schon ALG II zu beantragen.
Leserforumvon recht(s)frei | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 06.05.2013 10:12
Hallo, ich beziehe ALG1 seit 7 Monaten ebenso habe ich einen 400€ Job. ... Meinem ALG1 wird der 400€ Job angerechnet, klar! Bei der Einladung zum Gespräch in die Agentur für Arbeit wollte ich den Termin verschieben, weil dieser ggf. mit meinem 400€ Job kollidiert- Die SB reagierte barsch am Telefon mit den Worten, 400 Euro-Job ist kein Grund einen Termin zu verschieben?
Leserforumvon Elfensee | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 12.10.2009 20:12
1.Fall: Wenn ich einen Job während der 6 Monate bei Arbeitgeber=Y kündige, entfällt doch der Anspruch auf ALG1 ! ... Fall: Wie sieht es aber aus, wenn ich beim Arbeitgeber=Y kündige aber gleichzeitig nahtlos in einen Job beim Arbeitgeber =X übergehe, dort aber innerhalb der Probezeit mangels Arbeit gekündigt werde => Wird mir in diesem Fall ALG1 verwehrt ?
Leserforumvon Mpet96 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 08.05.2018 20:55
Alg1 beantragt. ... Da Du mit Wirkung ab dem 01.7 bereits einen neuen Job hast und aus dem ALG1 raus bist, bist du faktisch doch nicht vermittelbar für die Restzeit. ... Klär aber vorher ab, ob sie es mit dem neuen Job verstanden hat.
Leserforumvon go514170-72 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 29.04.2019 18:41
Idealerweise schließt der neue Job unmittelbar an den alten an. ... Wie ist Deine aktuelle Kündigungsfrist und wann soll der neue Job beginnen? ... d.h. brauchst du unbedingt für die kurze Zeit das ALG1?
Leserforumvon Gwendolyn | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 05.01.2006 22:29
Hallo an alle, mein Freund bezieht seit September Alg1 und bekommt mtl. 410 EUR. Trotz vieler Bewerbungen hat er immer noch keinen festen Job. ... Wenn er dem Arbeitsamt nun meldet, dass er im Dezember 10 Tage gearbeitet hat, verfällt dann sein Alg1 für Dezember bzw. muss er es dann zurückzahlen?
Leserforumvon die gwen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 01.12.2010 17:03
Ich bekomme ALG1 und aufstockendes ALG2 . ... Am 1.12.2010 von AxelK @die gwen: Zuerst mal ist es völliger Unsinn, dass der Job aufgrund der Wochenstundenzahl nunmehr sozialversicherungspflichtig sein soll. ... Hätte ich vorher gewusst, was dieser popelige Job, mit dem ich im Endeffekt nur minimal mehr Geld (bzw. unter den jetzigen Umständen noch viel weniger) als staatliche Unterstützung zur Verfügung habe, hätte ich den Job niemals gemacht.
Leserforumvon einseins | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 11.02.2009 17:40
Muss ich mich innerhalb einer bestimmten Frist beworben haben (im Schreiben heißt immer generell umgehende" ) um keine AlG1 Streichung zu erhalten ? ... Am 11.2.2009 von Schnebi Wenn deine Schuldhafte verspätete Bewerbung dazu geführt hast, dass du den Job nicht bekommen hast, dann kann das schon zu einer Sperrzeit führen. ... Am 11.2.2009 von georg2000 Schreib doch einfach die Bewerbungen, dann brauchst Du Dich auch hier nicht über die Konsequenzen erkundigen, oder willst Du nicht keinen neuen Job???
Leserforumvon guest-12326.03.2023 22:25:47 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 01.12.2018 16:46
Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich ALG1. ... Im Juli 2017 hat Sie einen neuen Job angefangen und wurde nach 2 Monaten innerhalb der Probezeit gekündigt. ... (Aktuell ist noch ein alter von ca. 5 Monaten offen. ) Jetzt stellt sich für uns die Frage, wie es nun mit einem Anspruch auf ALG1 aussieht.
Leserforumvon A.M. | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 09.07.2010 02:39
Ich müsste dazu weiterhin als "arbeitssuchend" gemeldet sein, allerdings ohne Bezüge (weder ALG1 noch ALG2). 1. ... Schon deswegen möchte ich einen 400 EUR Job machen. ... Ein 400 Euro Job ist nicht sozialversicherungspflichtig.
Leserforumvon Klaus. | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 29.01.2016 00:08
Fall 2 : Genau wie Fall 1 aber mit Abfindung, werden die Abfindungen vom beanspruchten ALG1 abgezogen? ... Und werden die Geldzuwendungen die er vom AG erhalten hat auch noch mit den restlichen ALG1 Ansprüchen verrechnet? Fall 4 : ALG1 aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung nach §145 SGB III z.B. schon von 01.03.2016 bis 31.01.2017 ALG1 bezogen, dann plötzlich findet er einen Leidensgerechten Job den er aber schon zum 01.02.2017 antreten muß, also muß er nun den alten Arbeitsvertrag kündigen., kann aber nicht 4 Monate kündigungsfrist abwarten, so vereinbart er mit dem AG einen Aufhebungsvertrag mit vorgezogene Kündigung zum 31.01.2017. dafür bekommt er vom AG mit Urlaubsverrechnung und Entschädigung für die 3 Monate durch die vorgezogene Kündigung10000€.
Leserforumvon jerujeru | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 22.07.2010 09:32
mahlzeit, ich hab da ein paar fragen und ich konnte noch nichts so wirklich dazu finden.ich hab gelesen das man mit alg1 auch wohngeld beantragen kann.Die Sachlage ist die.Ich wohne mit meiner freundin zusammen (eheähnliche gemeinschaft) ich bekomm 429 euro alg1 und bekam 114 euro aufstockung alg2.Meine freundin studiert bekommt, bafög,unterhalt,kindergeld und hat neuerdings einen job wo sie 244 euro verdient.(mit den 244 kommt sie auf ca 900 euro zusammen)Die 114 euro aufstockung wurde dann durch ihren neuen job gestrichen was nicht schön ist aber wir haben ja immernoch ein + von 130 euro also okay.Die sache ist die das wird mit dem geld hinten und vorne nicht auskommen wie es vieleicht vielen so geht. ... Ich seh für mich leider auch zur zeit keine chance nen job zu bekommen, chronisch erkrankt, hab eine autoimmunerkrankung und xxx bewerbungen ohne erfolg.
Leserforumvon Elly_Pirelly | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 28.09.2011 13:26
Meinen alten Job habe ich bisher nicht gekündigt. ... Meinen alten Job werde ich zum Ende des Jahres kündigen. ... Dann bin ich ja aus dem ALG1 raus, aber die Urlaubsabgeltung ist ja noch für den Zeitraum, wo ich ALG1 erhalten habe.