314 Ergebnisse für „job umzug“

Leserforumvon froggi1968 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 07.05.2006 14:37
Mein Mann hat einen neuen Job,ca.400 km entfernt wir haben von Harz 4 gelebt. Meine frage ist bekommen wir finanzielle hilfe vom amt beim umzug, auch bei der wohnungs suche .
Leserforumvon Bernsteinchen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 01.08.2014 13:48
Nun hat die Freundin ein Job in Berlin gefunden und könnte in den nächsten Monat anfangen. Leider will das Jobcenter nichts zum Umzug, Kaution etc. beitragen, da sie meinen dass man es mit 2000eur monatlich (wovon bereits einmal Miete, Unkosten etc gezahlt werden muss) alleine bestreiten kann und da sie noch unter 25 ist.
Leserforumvon Timmie92 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 03.05.2010 21:14
Und dazu gehört auch ein 400 Euro Job. ... Ich würde also zunächst mal bei der ARGE die Feststellung der Umzugsnotwendigkeit und die Zusicherung zur Übernahme von Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten schriftlich und nachweislich beantragen und mit dem Job begründen. ... ----------------- "" Am 9.5.2010 von Timmie92 Von der Stelle, die die KdU zahlt, habe ich jetzt schon mal eine mündliche Zusage für den Umzug.
Leserforumvon Waeger | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 24.10.2006 10:44
Warum nen 1€ Job annehmen wenn man was besseres bekommen hat (bereits 4 Monate vorher)? ... So würden wir wahrscheinlich eher einen Job finden als hier wo keine Verbindungen sind. ... Würden gerne umziehen, damait wir vielleicht bald nen Job finden könnten.
Leserforumvon Mike Schumann | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 07.11.2007 10:11
Hallo Forum, ich würde gerne in Erfahrung bringen ob meine Lebensgefährtin eine Sperrzeit beim ALG 1 erwarten muss wenn Sie ihren Job kündigt weil ich - um meine Arbeitslosigkeit zu beenden - einen Job in einer neuen Stadt die ca. 700 km entfernt von Hannover ist annehmen werde. ... Normalerweise sollte deine freundin dadurch keine Nachteile haben Am 7.11.2007 von Sunbee 1 @schnebi ähm, sie kündigt ihren job und führt damit ihre arb.losigkeit selbst herbei. damit bekommt sie eine sperre von 3 monaten. wäre sie, ohne eigene schuld, bereits im alg1 bezug, ist ein umzug möglich. ... @mike schumann einzige möglichkeit, die sperre zu verhindern, ist die heirat. naja, oder neuer job. sunbee Am 7.11.2007 von Nicki08 in einem mir bekannten -ähnlichem- spielte noch ein gemeinsames Kind eine Rolle.
Leserforumvon florentine1975 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 06.05.2008 00:07
da ich die alte wohung auch renovieren muss und die neu muss auch renoviert werden, übernimmt das job center dieses auch? ... Du bist zur Kostensenkung/Umzug aufgefordert worden und somit muss die ARGE auch sämtliche, mit dem Umzug im Zusammenhang stehenden Kosten tragen. ... Krankheit, fehlende soziale Kontakte) nicht in der Lage bist, den Umzug in Eigenregie auszuführen.
Leserforumvon Silent_Soul_X | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 20 Antworten | 27.06.2006 10:11
Um die Zustimmung zu bekommen, brauchst Du einen wichtigen Grund für den Umzug, also beispielsweise einen neuen Job. ... Ein neuer Job wäre so ein Grund, die Aussichten darauf reichen nicht aus. ... Such Dir nen Job dort und zieh dann um!
Leserforumvon azrael | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 23.11.2009 13:43
Zusammenlegung einer Familie ein rechtfertigender Grund für einen Umzug. ... Und ist der Umzug noch für dieses Jahr geplant? ... Ich denke, man sollte auch mal erwähnen, dass es nicht nur ********e Arge-Mitarbeiter gibt, sondern auch welche, die sich wirklich engagieren und einen guten Job machen. gruß und danke noch mal, azrael
Leserforumvon canny_s | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 24.07.2013 10:49
Wie lange nach dem ersten Umzug hast Du dann einen Job gefunden? ... Wie lange nach dem ersten Umzug hast Du dann einen Job gefunden? ... Umzug).
Leserforumvon aquarium | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 23.04.2010 20:02
Hallo zusammen, ich bin 22 und befinde mich ja noch im urlaubssemester. beziehe ALG2 und habe einen 400 euro job noch. ich bin noch auf der suche nach einem zweiten job. nun möchte ich gerne von meiner 16 qm wohnung in eine größere wohnung umziehen. ich habe zwei zur auswahl. einer davon ist 47 qm groß und die andere 33qm. beide wohnungen haben eine warmmiete von 300 euro. wie sieht meine rechtslage hierbei aus. als hinweis möchte ich hinzufügen dass ich alleine wohne. gruss aquarium ----------------- "" Am 23.4.2010 von CBW Die Frage ist sehr einfach beantwortet. Die ARGE muss deinem Umzug zustimmen. ... @aquarium: Sofern die Größe der einzige Grund für den Umzug ist, sehe ich auch nicht unbedingt eine zwingende Notwendigkeit.
Leserforumvon susi2909 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 14.11.2009 07:45
dann das nächste ich wollte umziehen da die wohnung mich 462 euro kostet und ich eigentlich nur 444 euro vom jobcenter bekomme, ich bin da hingegangen und gefragt wegen umzug usw da ich aus eigener tasche ja dazu zahlen muss, da sagten die mir nee bei ihnen ist das so, sie können in ihrer wohnung bleiben, da uns ein umzug zu teuer kommen würde, aber ich denke wenn die wohnung über 444 euro liegt darf ich sie garnicht beziehen... dann wie sieht es denn aus mit renovierung, ich ich habe die wohnung übernommen, hier wurde das letzte mal vor 10 jahren renoviert stehen mir da irgendwelche kosten zu denn alleine ist das ja garnicht zu tragen ?? hab ja schon einen ellenlangen flur der mich an die 150 euro kosten würde nur an tapete. nächste und letzte frage, wie schaut es aus mit einem 165 euro job, unterschreibe jetzt nächste woche den vertrag, nun ist mir aber unklar inwiefern mir was angerechnet wird davon wieviel mir von 165 euro bleiben, steig da nicht durch mit freibeträgen usw, denn das ist doch alles steuerfrei usw!!
Leserforumvon mr. | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 11.12.2005 20:41
Servus, meine freundin ist im sommer mit ihrer lehre fertiggeworden und findet bei sich(halle) keinen job. ... Die haben ja bestimmt keine lust dazu, weil kostet sie ja ersteinmal geld.Was gibt man da am besten als grund für den umzug an??
Leserforumvon .Aydin | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 16.08.2009 23:12
und muss ich dass vorher Beantragen den Umzug. ... Wenn Du Umzugskosten und/oder Mietkaution vom Job Center übernommen haben möchtest, ist die vorherige Zusicherung zur Übernahme dieser Kosten allerdings zwingende Leistungsvoraussetzung. ... Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht. ----------------- " Don`t feed trolls"
Leserforumvon Sternchen9474 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 30.11.2010 06:46
Was Deinen eigenen Umzug betrifft, so ist allein die Aussage, in der X-Stadt ist es leichter einen Job zu finden nicht ausreichend, um einen Umzug zu rechtfertigen. ... Wenn es also in Deinem Wunschwohnort soviele freie Stellen in Deinem Beruf gibt, dann wäre es sinnvoll, dass Du Dir erst einen Job suchst, und dann umziehst. ... Ggf. werden sie dann zur Kostensenkung, sprich Umzug, aufgefordert, falls die Wohnung für zwei Personen unangemessen ist.
alg2 kind umzug 5 von 5 Sterne
Leserforumvon amira2011 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 19.03.2015 20:35
Ist sie das, ist der Umzug kein Problem. ... Nein ist es nicht, und wenn ich ein teilzeit job beginne, ist die Miete ja garantiert nicht gedeckt für würde ich Zuschüsse bekommen? ... Wenn dem so ist, können Sie sogar umziehen wenn Sie überhaupt keinen Job haben (aber,wie bereits gesagt, vorher mit beiden Jobcentern absprechen).
Leserforumvon knuddeline | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 17.02.2008 16:01
Wie muss ich vorgehen, vorallem weil ich gerade erst einen 1,20- Euro Job angetreten hab? ... Ich werde den Umzug, soweit ich gelesen habe, nicht bezahlt bekommen. ... Dazu kommt, verweigert Dir die ARGE die Zustimmung, die Geschichte mit Deinem Euro-Job.
Leserforumvon Zuljino25 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 27.05.2020 18:11
So das mir das Amt helfen kann mit dem Umzug, evtl. ... So das mir das Amt helfen kann mit dem Umzug, evtl. ... NÖ. was nützt es einem, wenn man zum xx. einen Job/Ausbildung findet, wenn man keine Unterkunft hat?
Leserforumvon schluck | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 24.07.2019 11:10
Hallo Gemeinde, ich habe große Probleme mit meinem Umzug. Mir wurde die Kostenübernahme für den Umzug plus 2. ... Ja, das ist eine ***-Job.
Leserforumvon verklagen? | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 10.01.2005 23:30
Andererseits wird ein Umzug unter AlGII nur finanziert, wenn die Behörde diesen veranlasst hat. ... Am 12.1.2005 von guest123-173 --- Posting wurde vom Admin editiert Am 13.1.2005 von altona01 Eine unangemessen große Wohnung ist ein sehr guter Grund für einen Umzug, der einzig mir bisher bekannte, außer vielleicht Job in anderer Stadt. ... Ist in diesem Fall das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit für unseren Umzug zuständig?
Leserforumvon go497358-28 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 31 Antworten | 08.02.2019 15:23
Guten Tag, ich habe dem Jobcenter einige Probleme geschildert und erfragt, ob ein Umzug möglich ist. Als Antwort kam: Unter den gegebenen Umständen kann ein Umzug in Betracht gezogen werden. ... Die Gründe für den Auszug sind ... mE nicht tragfähig einen Umzug genehmigt zu bekommen.
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