12 Ergebnisse für „jobcenter klage gehalt arbeitsvertrag“

Leserforumvon BuffySlayer | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 09.01.2013 16:52
Nach einer entsprechenden informellen Beschwerde wurde die Frist auf den 12.1.2013 verlegt, wieder mindestens 2 Wochen bevor Gehalt und Abrechnung überhaupt vom AG rausgehen (Arbeitsvertrag mit Gehaltshöhe liegt dem Amt lange vor). ... Gehalt ist nun mal erst auf dem Konto, wenn der AG es vertragsgemäß auszahlt, und ob er wg. ... Klage" losgehen muß?
Leserforumvon Mietmaier | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 24 Antworten | 27.08.2020 19:54
Das Jobcenter, möchte natürlich Arbeitsvertrag, Einkommensbescheinigung und Kontoauszüge. ... Den Arbeitsvertrag mit den maximal 160€ im Monat habe ich dem Jobcenter letzte Woche Montag durch gefaxt und nochmal die Kopie in den Briefkasten geschmissen. ... Hattest doch noch gar keinen Arbeitsvertrag!
Leserforumvon maurice86 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 17.08.2016 13:51
Laut Arbeitsvertrag steht mir mein Gehalt zum Ende des jeweiligen Monat zu (folgich 30.06.2016). ... Ich habe bereits Klage gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber beim Arbeitsgericht eingereicht. ... Dem Jobcenter habe inzwischen geschrieben.
Leserforumvon Ratsuchender2 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 13.09.2020 14:03
Überhaupt finde ich es übertrieben Klage einzureichen. ... Habe ich dann die Klage verloren? ... Zitat:Habe ich dann die Klage verloren?
Leserforumvon Tantchen79 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 21 Antworten | 09.11.2019 03:54
Vorher wurde allerdings ein normaler Vertrag mit Soziailversicherung und einem Netto Gehalt für diesen Job von 800 € unterzeichnet. ... Das Jobcenter nimmt den vorliegenden Arbeitsvertrag als Grundlage das ich als Selbstständige jetzt ca 800 € im Monat verdienen würde. ... Zitat (von Tantchen79):Das Jobcenter nimmt den vorliegenden Arbeitsvertrag als Grundlage das ich als Selbstständige jetzt ca 800 € im Monat verdienen würde.
Leserforumvon Escaflowne | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 02.08.2016 01:59
März und schickte meinen Arbeitsvertrag denen zu. ... Dann bleibt die Klage. ... Geld dafür, also Gehalt wird aber erst Ende September gezahlt.
Leserforumvon maxohnenamen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 21.06.2018 14:20
Das Gehalt wurde ebenfalls pünktlich überwiesen ohne Abzug. ... Das Jobcenter wollte aus verschiedenen Gründen die Klage abwenden, die Oberrichterin am Sozialgericht, verneinte dies und hat die Klage zugelassen. ... Zitat:Das Jobcenter wollte au
Leserforumvon chrisnalon | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 42 Antworten | 01.11.2021 23:31
Mein Gehalt von der August/September Beschäftigung habe ich erst im Oktober erhalten. ... Vom Jobcenter aus der Stadt B habe ich nun einen Ablehnungsbescheid bekommen. ... Am 2.11.2021 von Anami [quote=chrisnalon]Mein Gehalt von der August/September Beschäftigung habe ich erst im Oktober erhalten.
Leserforumvon xandera01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 23.07.2011 18:32
Nun hat mein Mann einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeit unterschrieben und beginnt dort zu arbeiten. ... Fahrzeug durch das Jobcenter finanziert bekommen? ... Fahrzeug durch das Jobcenter finanziert bekommen?
Leserforumvon hitmen12 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 22 Antworten | 02.09.2007 08:35
hallo, meine exfreundin hat mich beim aa angeschwärzt das ich bei ebay artikel verkaufe. was auch richtig ist. ich bin hartz 4 empfänger und habe diese einnahmen nicht gemeldet. ich habe einen anhörungsbogen bekommen. gleichzeitig aber auch einen brief wo drin steht das die leistung sofort eigestellt wird. das einzige was das aa hat ist ein ebay name. sie wissen also nicht ob dieser ebay name zu mir gehört. nachfolgend schreibe ich mal den brief wo drin steht das die leistung gestrichen wird: aufhebung des bescheides vom über die bewilligung der leistungen zur sicherung des lebensunterhalts nach dem zweiten buch sozialgesetzbuch(sgb II) sehr geehrter herr xxx, die entscheidung über die bewilligung von arbeitslosengeld 2 wir ab 01.09.2007 ganz aufgehoben. begründung: nach §48 abs. 1 satz 1 zehntes buchg sozialgesetbuch ist ein verwaltungsakt mit dauerwirkung soweit in den zum zeitpunkt seines erlasses vorliegenden tatsächlichen oder rechtlichen verhältnissen eine wesentliche änderung eingetreten ist, mit wirkung für die zukunft aufzuheben. sie erzielen ab mai 2007 einkommen aus einer beschäftigung. aufgrund von vorliegenden unterlagen wurde bestätigt, dass sie nachgewiesen seit mai 2007 einer nebenbeschäftigung(verkauf von gegenständen bei ebay)nachgehen. entsprechend besteht ab dem 01.09.2007 kein anspruch auf leistungen. mit den nachgewisenen einkommensverhältnissen sind sie nicht hilfsbedürftig im sinne des § 9 sgb II, so dass ein anspruch auf leistungen zur sicherung des lebensunterhalts nicht mehr besteht. ich habe in 4 monaten 6500 euro umsatz gemacht aber nach abzug aller kosten(ebaygebühren/porto/ usw.) 500 euro reingewinn gemacht. am freitag hatte ich einen termin beim aa um alles vernünftig zu klären. ich hatte einen beistand mit bei diesem termin. der sachbearbeiter hat sich auf nichts eingelassen und tatsächlich behauptet das das bruttoeinkommen gleich der nettogewinn war. ich habe ihm also dann das schreiben gegeben wo ich ihm 3 tage zeit gebe mir die beweise vorzulegen wo ich 750 euro netto im monat verdient haben soll. sollte der beweis nicht vorgebracht werden habe ich mit feststellungsklage gedroht. ich habe auch gefragt wovon ich diesen monat leben soll, da mir ja die leistung komplett gestrichen worden ist. seine antwort "das ist nicht mein problem" jetzt meine frage: wie muß ich weiter vorgehen. es ist mir klar das ich diese einnahme hätte melden müssen. das war ganz klar mein fehler. Am 2.9.2007 von Sunbee 1 @hitmen eilanordnung zur zahlung b. soz.gericht beantragen. sämtliche beweise zum tatsächlichen verdienst einreichen. wenn du wirklich nur unter 100 euro monatlich verdient hast, hast du lediglich eine ordnungswidrigkeit begangen durch unterlassen dies anzumelden. 100 euro sind anrechnungsfrei. sunbee Am 2.9.2007 von hitmen12 hallo sunbee1, danke für deine schnelle antwort. ist es denn unerheblich wieviel umsatz ich gemacht habe? 6500 euro ist natürlich eine menge. aber es sind tatsächlich nur 50-60 euro monatlich über geblieben. was ich auch belegen und beweisen kann. habe dem aa am freitag eine gewinn und verlustrechnung vorgelegt mit allen kontoauszügen. was wäre denn wenn ich zum beispiel 200 euro im monat verdient hätte. vielen dank für die mithilfe Am 2.9.2007 von Sunbee 1 @hitmen 100 e sind frei. weitere verdienste werden prozentual angerechnet. bin nicht sicher, aber bis 165 euro 20% frei, drüber 15% heißt: die 100 frei, von den 65 dann 20 % frei. rest anrechnungsfähig. genau diese beweise über realverdienst solltest di dem soz.gericht beim antrag auf eilanordnung vorlegen. meiner meinung nach gilt nur das wirklich verdiente. sunbee -- Editiert von sunbee1 am 02.09.2007 10:39:24 Am 2.9.2007 von hitmen12 ja so sehe ich das auch. das nur der reingewinn angerechnet werden kann. habe dazu einiges gefunden. vielleicht hilft es auch anderen weiter: Als Einkommen berücksichtigt werden kann nur der Gewinn, also Umsatz - Aufwendungen: - Ausgaben für Produktionsbedarf (Einkauf dessen was du verkaufst) - Stromkosten für PC - Ebay-Gebühren - Kontogebühren - Steuern (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 SGB II) - Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB II) - 30 Euro Pauschal für Beiträge zu privaten Versicherungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V i.V.m. § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II) oder höhere nachgewiesene Beiträge - nach § 82 EStG geförderte Altersvorsorgebeiträge bis zur Höhe des Mindesteigenbeitrag nach § 86 EStG (Riester-Rente) - Unterhalt lt.
Leserforumvon FranzM | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 50 Antworten | 07.07.2008 15:38
Nun hat es sich bei dem für sie zuständigen JobCenter eingebürgert alle Beratungs und Vermittlungstätigkeiten nicht mehr selbst durchzuführen sondern diese an ein ausgelagertes Subunternehmen (welches Privatwirtschaftlich ist) weiter zu reichen. ... Mein AG hat schon die 4.Klage beim Arbeitsgericht wegen den Nachtschichtzuschlägen, das interessiert doch keine Sau dort.Die anderen die noch Arbeit haben, bekommen immer noch keine Zuschläge als Nachtarbeiternehmer, ausschließlich Nachtschicht!
Leserforumvon Sunbee 1 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 87 Antworten | 08.02.2008 18:06
sb: ist so. sunbee: das jobcenter ist nach sgb xy und § blabla kein rehaträger, da bekommt man keine ablehnung sondern von der aa. kann ich bitte einen termin haben? ... ich brauch das vom jobcenter. sunbee: ich beziehe blabla und die aa hat mitgeteilt, logischerweise, dass ich nach § yx sgb XII hier her muss. sb: dann schicken sie mir das zu und ich schreibe ihnen, welche unterlagen sie uns noch beibringen müssen. sunbee, immer noch stehend, die pillen ließen nach, kann ja keiner wissen, dass abgabe so lange dauert... frau yz, ich habe hier die ablehnung der aa und den antrag nach § sowieso, weil der antrag auf das pb immer noch nicht entschieden ist. hilfsweise formuliett mit § blabla und den empfehlungen derwho und außerdem...laberlaber§ laberlaber § verwaltungsverordung xy, absatz sowieso, blabla... sb: ja, pb, damit kennen wir uns nicht aus, ist ja noch neu. sunbee: das ist aber nicht mein problem, das pb existiert seit 2001, es ist lediglich seit 08 pflichtleistung. heute ist der 7. februar und das gesetz in kraft seit 5 wochen. die who hat, laberlaber, deshalb wurde im sgb IX blablabla laberlaber. kann ich bitte einen termin haben zur vorlage der unterlagen zum antrag auf § sowieso, wenn sie ihn jetzt nicht annehmen?
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