26 Ergebnisse für „kind alg2 wohngeld kinderzuschlag“

Leserforumvon Zuschlagsneuling | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 30.03.2020 18:32
Kurz meine Eckdaten - Alleinverdiener, Verheiratet - Ehefrau = Hausfrau, kein Einkommen - 1 Kind, 13 Jahre, Schüler - 1 Kind, 19 Jahre, Ausbildungsplatzsuchend gemeldet, kein Einkommen, auch kein ALG II - Kindergeld, ja, für beide Kinder - Kaltmiete 570€ mtl. - NBK 50€ mtl. - Heizkosten 100€ mtl. - Brutto Durchschnitt 2249€ - Netto Durchschnitt 1787€ - Wohngeld 229€ mtl. - Haftpflicht PKW 25€ mtl. ... Also Wohngeld ohne KiZu? ... Im Allg. soll das Einkommen ca 20% über dem Alg2-Bedarf liegen, damit Wohngeld+KiZu geleistet wird.
Leserforumvon philosoph32 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 21 Antworten | 05.10.2019 23:11
Bzw. da das ALG2 grenzwertig zum Bereich Kindergeldzuschuss + Wohngeld ist könnte man ja im November dieses Beantragen. ... Es wurde festgestellt, dass der ALG2 Anspruch geringer ist als der für Wohngeld + Kinderzuschlag...… Dementsprechend wird ALG2 jetzt zum 01.10. rückwirkend abgemeldet und die anderen Leistungen beantragt. ... Es gilt noch immer § 46 (2) SGB I.Zitat (von philosoph32):dass der ALG2 Anspruch geringer ist als der für Wohngeld + Kinderzuschlag...
Leserforumvon guest-12307.12.2010 08:15:06 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 18.07.2009 22:03
Wenn dies so sein sollte würden wir dann gern den Antrag auf Wohngeld abgeben und im selben Atemzug auch den Antrag auf Kinderzuschlag mit wegschicken. ... Zu dem Kinderzuschlag das iritiert mich nun weil Du geschrieben hast den kann man erst beantragen wenn Wohngeld bewilligt ist, in dem Antrag bei Kinderzuschlag steht, die Frage drin ob man Wohngeld beantragt hat und noch net bewilligt? ... ; ) Am 20.7.2009 von guest-12307.12.2010 08:15:06 Ich war heute auf der Wohngeldstelle, die brauchen echt ein Schreiben von der Arge das ich bzw. kein ALG2 mehr beziehen bzw. wir wohl mit Wohngeld/Kinderzuschlag besser dran wären!
Leserforumvon Koellekoelle123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 20.03.2020 10:36
Verheiratet 4 Eheliche Kinder 1 Unterhaltspflichtiges Kind Verdienst 1600 – 1700 € Wohngeld ca. 400 € neuer Antrag vor kurzem erst eingereicht 330 € beim alten Antrag der bis 1.4 noch bewilligt wurde. ... Laut Wohngeld und Kinderzuschlag verdiene ich ja jetzt quasi zu wenig um die Leistungen beziehen zu können, oder liege ich da falsch ? ... Die Leistung von Wohngeld+KiZu und Alg2 schliessen sich aus.
Leserforumvon MaikBolinius | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 16.03.2005 22:03
Hallo, ich hab da mal eine Frage: Ich habe mich arbeitslos gemeldet und werde ALG2 bekommen. ... Wird das Kindergeld jetzt vom ALG2 abgezogen oder wie wird das berechnet? ... Im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern bekommen sie aber zusätzlich noch einen Kinderzuschlag zum Gehalt.
Leserforumvon ochsenklops | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 12.10.2017 10:58
Es sollten mindestens 80% des ALG2-Bedarfs (hier ca. 1.500€) erreicht werden, hier also ca. 1.200€ mtl. ... Tusch - Trara -> 571 € Wohngeld Für alle ungläubige Thomasse noch einmal die Plausibilitätskontrolle: 368 € Regelsatz Mama 368 € Regelsatz Papa 237 € Regelsatz Kind 1 237 € Regelsatz Kind 2 745 € Bruttowarmmiete --------------- 1.955 Gesamtbedarf - 705 € Elterngeld - 192 € Kindergeld Kind 1 - 192 € Kindergeld Kind 2 - 300 € Vermögensverbrauch - 571 € fiktives Wohngeld -------------- - 5,00 € Restbedarf und somit mehr als plausibel ======== Aber bitte den Vermögensverbrauch regelmäßig vom Konto runterholen! ... Am 16.10.2017 von Künstlerin Hallo, Evtl. lohnt es sich auch, zusätzlich einen Anspruch auf Kinderzuschlag zu prüfen.
Leserforumvon Einkaufstuete | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 05.10.2020 17:47
Selbst wenn ich den Höchstsatz an Wohngeld und Kinderzuschlag bekommen sollte, dürfte doch dies nicht ausreichen, um den Regelbedarf abzudecken? ... Sollte ich also gleich Sozialhilfe beantragen oder zunächst Wohngeld + Kinderzuschlag? ... Deine Frau und dein Kind nach § 7 SGB II.
Leserforumvon kixa | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 34 Antworten | 01.12.2021 13:47
dabke Am 1.12.2021 von Anami [quote=kixa]Wegfall von Kinderzuschlag vorerst[/quote] Das ist vermutlich nicht so. ... Am 1.12.2021 von smogman Eine vorläufige Bewilligung von Kinderzuschlag ist ausgeschlossen. ... -Wohngeld---> 460
Leserforumvon jazid | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 21 Antworten | 01.12.2008 23:50
Hallo, ich beziehe zurzeit als alleinerziehender vater bis februar 2009 alg2. für meine tochter (20 monate) bekomme ich zurzeit uvg (125€) und kindergeld (154€)......und bekam bis diesen monat leistungen nach alg 2. so jetzt habe ich heute einen brief der arge bekommen in dem sie mir mitteilen das meine tochter zu viel ´verdient´und ich deshalb doch bitte für sie wohngeld beantragen soll.soweit so gut. das sie mir aber direkt die leistungen meiner tochter streichen finde ich nicht ok..da es ja seine zeit dauert bis ich das wohngeld bekomme. ferne finde ich es nicht in ordnung das sie auf der einen seite sagen meine tochter hat durch das uvg und dem kindergeld ihr eigenes einkommen, aber das kindergeld trotzdem von meinem alg2 abziehen, ist das rechtens? ... Dementsprechend werden für Ihr Kind zunächst keine Leistungen bewilligt. ... Zitat: Dementsprechend werden für Ihr Kind zunächst keine Leistungen bewilligt.
Leserforumvon kixa | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 17.02.2021 12:02
Ab Jan 2021 nicht mehr .Einnahmen werden wie folgt sein Lohn Partnerin gleichzeitig Antragsteller und Bezieher von Kindergeld und Kinderzuschlag für die Kinder.Partner Wohngeld für 5 Personen . ... Das Kind verfügt über bedarfsdeckendes Einkommen und gehört nicht mehr zur BG. ... Das Kind gehört in dem Fall nicht zur Bedarfsgemeinschaft.
Leserforumvon Wer_weiß_das_schon | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 05.01.2018 22:09
Hallo, ich habe diese Woche erfahren, dass wir (3Personen) kein ALG2 Anspruch mehr haben. ... Ist das Kind über Deinen Partner (der auch der Vater ist?) ... Und selbst wenn, könnte immer noch ein Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld bestehen.
Leserforumvon mrs.p | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 28.12.2006 19:08
Ich bin in der 6 woche schwanger und überlege jetz, mit meinem Freund zusammen zu ziehen.Zur Zeit bekomme ich Alg 2.Mein Freund bekommt 1300€ netto.Müsste er aufgrund seines Einkommens für mich und das Kind aufkommen,wenn ich bei ihm wohne,so dass also mein alg 2 ganz oder teilweise wegfällt? ... Und wenn ihr mit miete und so nicht auskommt und unterm satz liegt bekommt ihr evt ergänzede ALG2 Am 29.12.2006 von altona01 ... oder Wohngeld, oder Kinderzuschlag. ... -wird durch Wohngeld oder Harz IV zugeschossen.
Leserforumvon hundesitter | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 13.01.2017 13:26
Und natürlich wären auch Wohngeld oder Kinderzuschlag zu prüfen. folglich ist die Mutter nicht mehr versichert und soll die Zahlung für die Krankenversicherung selbst zahlen. ... Auch Wohngeld und Kinderzuschlag könnten eine Möglichkeit sein (dafür gibt es online-Rechner, die auch einen Hinweis auf die mögliche Höhe der Leistungen liefern.). ... Auf Kinderzuschlag und Wohngeld rühert daher, dass der TE in seinem eryten Beitrag davon sprach, dass die Mutter vor der Schwangerschaft im Niedriglohnbereich beschäftigt war.
Leserforumvon Natal2007 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 24.10.2010 19:05
Erhalten Sie kein AlgII mehr, kann ein Antrag auf Kinderzuschuss und Wohngeld gestellt werden. ... Es wird ein weiteres Kind in die Welt gesetzt. ... Kinderzuschuss = Kinderzuschlag ----------------- "" Am 27.10.2010 von guest-12327.10.2010 09:42:47 --- editiert vom Admin
Leserforumvon kamykhan | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 11.10.2007 14:22
Hallo, da unser Antrag auf Kinderzuschlag abgelehnt wurde mit der Begründung wir seien trotz Kinderzuschlag hilfebedürftig i.S.d. ... Ich verstehe schon, dass es für meine Freundin direkt kein ALG2 gibt, da dieses eben keine Studienfinanzierung ist. ... Das einzige, was Du noch versuchen kannst, wäre Wohngeld zu beantragen.
Leserforumvon Darola | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 31.08.2010 13:04
Gruß, Axel ----------------- "Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info" Am 31.8.2010 von altona01 http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/weiter.do Vielleicht sollte erst der Anspruch auf Kinderzuschlag und auf Wohngeld geprüft werden. ... Es wäre aber auch Wohngeld + Kinderzuschlag + ggf. ... Dein Kind zu bezahlen, sondern an die Unterhaltsvorschusskasse.
Leserforumvon Sunshine 2013 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 09.03.2015 14:18
Leider verdient ihr Freund zu viel Geld und sie fallen höchstwahrscheinlich aus dem alg2 raus. ... Kommt villeicht Wohngeld in Betracht? ... Ebenso wäre grundsätzlich auch - ab Geburt des Kindes - Kinderzuschlag denkbar. quote:Wer Unterstützt bei Erstaustattung?
Leserforumvon luna87 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 22.10.2014 09:10
Sie erhalten zusammen Wohngeld. ... Wird für das gemeinsame Kind noch Elterngeld bezogen? ... Wurde schonmal Kinderzuschlag beantragt?
Leserforumvon NeoNexon | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 20.02.2020 15:20
Prüfen könnte man aber auch den Anspruch auf Lastenzuschuss (sowas wie Wohngeld für Eigenheimbesitzer) und auf Kinderzuschlag. ... Pflegegeld für das Kind. ... Oder ob Lastenzuschuss und Kinderzuschlag gezahlt würde.
Leserforumvon grübeline | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 20 Antworten | 09.03.2009 01:45
Gruß, Axel ----------------- "Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönliche Meinung, und keine Rechtsberatung, dar" Am 9.3.2009 von grübeline @ Axel , also meine Einkünfte sind folgender Maßen: Erziehungsrente : 709,43 € Halbwaisenrente: 3 x 94,90 € Kindergeld : 498 € Kinderzuschlag : 134 € Wohngeld : 360 € ??? ... Kaltmiete 915 € Nebenkosten 140 € Gasabschlag 100 € Davon hat jeder die Hälfte getragen bis Februar und jetzt zu meinen Lasten alles geht. gruß grübeline Am 9.3.2009 von AxelK @Grübeline: Bedarf ALG II: 1x RL Du 351 Euro + 3x RL Kind à 211 Euro (oder 281, wenn Kind 14 oder älter) + Zuschlag Alleinerziehende 126,36 Euro + KM 915 Euro + NK 140 Euro + Heizung 100 Euro = Gesamtbedarf 2.265,36 Euro (je nach Alter der Kinder evtl. bis zu 210 Euro mehr). ... Bei Bezug von ALG II würde allerdings das Wohngeld sowie der Kinderzuschlag entfallen, so dass Du aber immer noch 309,23 Euro mehr zur Verfügung hättest, als nach Deiner obigen Rechnung.
12