1.080 Ergebnisse für „kind anspruch“

Leserforumvon MamabrauchtHilfe | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 13.02.2015 18:10
Nachdem mein Widerspruch mit der gleichen Begründung abgelehnt wurde und mir telefonisch mitgeteilt wurde, dass ich entweder nach dem zweiten Geburtstag des ersten Kindes hätte kündigen müssen oder auf das zweite Kind verzichten und im Endeffekt der direkte Übergang von Kind 1 zu Kind 2 vorhanden war, hätte ich zwar lt. dem Bezug von Mutterschaftsgeld zu urteilen einen Anspruch, allerdings aufgrund der nicht vorhandenen Versicherungspflicht (ich bin aber immer noch selber krankenversichert, die Rentenbeiträge werden auch bezahlt, die ich nun aber aufgrund der Kündigung verliere) habe ich keinen Anspruch. ... Als ich fragte, ob ich denn Anspruch auf ALGI habe, wurde dies bejaht und mir geraten zu kündigen und dann sofort einen Termin auszumachen. ... Ich werde nun nicht schlau aus der Aussage, dass ich eigentlich Anspruch hätte, aber dann nun doch nicht, weil das zweite Kind kam, bevor ich nach dem ersten Kind wieder arbeiten war.... ----------------- ""
Leserforumvon sommertag1234 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 30.01.2022 19:01
Das behinderte Kind ü50 lebt bei seinen Eltern (ü70) und hat einen GdB = 100 - Merkzeichen „H". ... Wenn ja, haben die Eltern dann noch Anspruch auf Kindergeld für das behinderte Kind? ... Wenn die Einnahmen über Jahre hinweg verschwiegen wurden und tatsächlich den Anspruch entfallen lassen, so hat man sicher nicht nur mit einer Rückforderung zu rechnen.
Leserforumvon Easy001 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 09.01.2020 19:47
Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt. Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhaltsrenten, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind die höchste Unterhaltsrente zahlt. ... -Regel Anspruch bestünde.
Leserforumvon harryfragt | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 13.06.2019 11:06
Gibt es eine Möglichkeit trotzdem Anspruch zu erheben? ... Es muss aber ein Kind im Haushalt leben. ... Ein Anspruch besteht mW nicht.
Leserforumvon Irishka | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 05.02.2008 17:47
Ich habe auch ein Kind. ... Meine Beraterin sagt mir aber, dass ich kein Anspruch auf ALG 1 habe, da ich auf mein Kind selbst aufpasse und so dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe... ... dann hat die sb recht. bei tz bekommst du auch nur anteilig alg1. alg2 beantragen ist die einzige lösung und natürlich unterhalt durch den vater. übrigens hast du anspruch auf betreuungsunterhalt, da dein kind klein ist sunbee Am 5.2.2008 von Irishka Hmm...
Leserforumvon *darling* | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 14.10.2005 10:01
Sie führt einen eigenen Haushalt mit ihrem Kind. Da der zeitliche Zusammenhang zwischen Abi und Studium nicht mehr gegeben ist, hat sie keinen Anspruch auf Elternunterhalt. Hat sie denn Anspruch auf BAföG, Wohngeld oder sonstige Sozialleistungen für sie und ihr Kind?
Leserforumvon guest123-2345 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 20 Antworten | 22.05.2009 20:06
Da sollte unbedingt sofort gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden. ... Wegen dem Kind generell nicht. ... Bei der Aussage, dass Kinder generell keinen Anspruch haben, kann es sich nur um ein Missverständnis handeln.
Leserforumvon sunny249 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 22.07.2006 11:41
Wie hoch wäre dieser Anspruch? ... Ein Anspruch besteht nur wenn sie verheiratet ist oder ein Kind hat oder aber die Eltern weiter als 2h vom nächsten Gymnasium entfernt wohnen und die Tochter deswegen in eigenem Haushalt wohnt. Wenn die Tochter eine Ausbildung beginnt besteht evtl. ein Anspruch auf BaB, aber auch der nur, wenn sie verheiratet ist oder ein Kind hat.
Leserforumvon Matrose | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 15.11.2012 21:20
Kind geboren 04/2010 (wegen Risikoschwangerschaft ab von 11/2009-04/2010 Beschäftigungsverbot) 1 Jahr Elterngeld von 04/2010 bis 03/2011 Arbeitslos von 04/2011 bis 08/2011 Mutterschutz von 09/2011 bis 10/2011 2. ... Wie lange bleibt der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 erhalten? Wie lange habe ich dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?
Leserforumvon Schoolmummy84 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 24.08.2007 04:38
Ich habe BaFög beantragt, aufgrund dessen habe ich keinen Anspruch auf ALG 2 mehr. ... Am 24.8.2007 von baghira du kannst für dein kind sozialhilfe im sinne des SGB XII beantragen. selbst hast du keinen anspruch. ... Mit der Sozialhilfe fürs Kind weiß ich auch nicht genau, ist da der Preis der Wohnung auch ausschlaggebend???
Leserforumvon Seitensprung | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 22.08.2011 06:59
Haben wir trotzdem Anspruch auf die "Kind-krank-Tage" über das 12. ... Zitat:1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Absatz 2 gelten."
Anspruch auf ALG2 ? 5 von 5 Sterne
Leserforumvon psinka | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 09.09.2015 14:35
Hallo zusammen, ich befinde mich in folgender Situation: Ich bin momentan arbeitslos, habe zwei minijobs, mein Mann verdient 1.870 monatlich, wir haben ein Kind. ... Damit haben Sie natürlich keinen Anspruch. ... Bis wieviel Euro hat man denn Anspruch auf Sozialleistungen?
Leserforumvon Brigid123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 23 Antworten | 03.05.2019 12:32
Da mein Kind nicht versichert sei. ... Am 4.5.2019 von Anami Wohngeld-Schnellberechnung ergab: kein Anspruch Am 4.5.2019 von AxelK @Anami: Zitat:Ich kann daraus kein Hartz 4-Anspruch rechnen. ... Anspruch auf Zuschuss zur Krankenversicherung = 45,- €.
Leserforumvon guest-12327.02.2011 00:21:06 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 09.12.2010 19:44
Kind?? ... Kind. ... Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 €.
Leserforumvon Kerstin Theobald | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 08.12.2009 12:14
Aktuell sieht es aber leider so aus, dass es ab Sommer 2010 keinen freien Krippenplatz gibt, somit wäre es nicht möglich, dass beide Elternteile arbeiten, da das Kind nicht betreut werden kann. Gibt es einen Anspruch auf einen Krippenplatz, wenn beide Elternteile Arbeit nachweisen können und somit aus dem Bezug von Sozialleistungen rauskommen können?
Leserforumvon anspruch345 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 25.11.2013 10:44
Kind kein einkommen (6 Jahre) 6. Kind k.E. (4 Jahre) 7. Kind k.E. (3 Jahre) 8.
Leserforumvon Sandra7272 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 17.06.2018 10:44
Wie alt ist das Kind? ... Dem gegenüber steht nach meiner obigen Berechnung anrechenbares Einkommen in Höhe von 624,- €, sodass ein Bedarf/Anspruch in Höhe von 73,- € beim Kind verbleibt. ... Insbesondere sehe ich nicht mal im Ansatz einen familienrechtlichen Anspruch des Kindes gegen den Vater. wirdwerden
Leserforumvon Was weiss ich? | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 11.07.2012 20:25
Das Kind erhält aus der LV sagen wir mal € 50.000,00 die von der Kindesmutter für das Kind angelegt werden. Zwei Jahre nach dem Tod des Vater wird das Kind volljährig. ... Ich denke so in der Richtung dass man erst Anspruch auf ALG II hat, wenn eigenes Vermögen aufgebraucht ist.
Leserforumvon LuisSabri | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 03.09.2009 11:46
Ich bekomme in einer Woche mein erstes Kind. Bin 22 Jahre alt und plane sobald mein Kind 2 Jahre alt ist eine Ausbildung zu beginnen. ... Ein Jahr Elterngeld, danach habe ich noch 6 Monate Anspruch auf AL 1 und dann käme Hartz4.
ALG 2 Studenten mit Kind 4 von 5 Sterne
Leserforumvon studiosus88 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 11.05.2015 18:44
Guten Abend, folgende Situation: Studentin (A) in Teilzeit lebt mit Partner (B) (Student in Vollzeit) zusammen und erwartet zeitnah ein Kind von ihm. ... B (Verdienst durchschnittlich 450-500€ / Monat) ist sich noch unschlüssig, ob er nach der Geburt vollzeit immatrikuliert bleibt und dadurch keinen Anspruch auf ALG 2 hat, oder ob er sich besser in TZ zurückmeldet und damit auch Anspruch auf Leistungen des Jobcenters hätte. In einer Bedarfsgemeinschaft leben A,B und das gemeinsame Kind sowieso, das Einkommen von B müsste jedoch zu niedrig sein, um auf die Leistungen von A und Kind angerechnet zu werden, oder?
123·5·10·15·20·25·30·35·40·45·50·54