21 Ergebnisse für kindergeld kindergeldzuschlag

Leserforumvon fb457893-29 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 18.01.2017 21:23
Ich hab hab eine Frage zum Thema kindergeldzuschlag. ... Ich habe nur 300 Euro elterngeld als Einkommen und jeweils 192 Euro Kindergeld pro Kind. ... Der kindergeldzuschlag wurde abgelehnt mit der Begründung wir würden über dem Satz liegen.
Leserforumvon kleinlulu | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 05.07.2011 12:56
Guten Tag, ich habe ein Problem mit der Berechnung des Kindergeldzuschlag. ... Mein Ehemann erhält monatlich 806,70€ ALG1, dazu kommen 267€ Wohngeld und 558€ Kindergeld für 3 Kinder.
Leserforumvon MaikBolinius | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 16.03.2005 22:03
Ich bin 26 Jahre alt und bekomme noch Kindergeld bis Dezember (Kindergeld läuft auf mein Konto, seit ich bei meiner Mutter ausgezogen bin). ... Ich glaube nämlich kaum, dass Dir noch Kindergeld zusteht. ... Kindergeld.
Leserforumvon XYZzz | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 04.05.2009 20:51
Für jedes Kind, das auch mit Kindergeld bedacht wird, zahlt der Staat in diesem Jahr angeblich 100 Euro Zuschlag. ... Ich bekomme das Kindergeld über meinen AG ausgezahlt aber die 100,00 Euro pro Kind gab es bisher aber nicht Ich habe 5 Kinder 2 sind im 1 Ausbildungsjahr 1 im 9 Schuljahr 1 im 7 Schuljahr 1 im 3 Schuljahr Wo bleiben die 500,00 Euro ???????????????
Leserforumvon Sternschnuppe1999 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 18.11.2019 01:27
Ob ihr ergänzend Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder ALG II erhalten könnt, hängt von euren weiteren Einkünften ab. ... Für das Kind bekommst du Kindergeld als staatliche Leistung. ... Für das Kind bekommst du Kindergeld als staatliche Leistung.
Leserforumvon Coco90 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 13.09.2018 17:30
Angaben zu uns : Ich berufstätig Brutto : 2280 Netto : 1551 Meine Freundin Hausfrau Einkommen: Elterngeld : 300+(75€ Geschwister Bonus ) Entfällt ab diesen Monat Kindergeld 388€ (2 Kinder : 11 Monate und das zweite ist 2 Jahre ) Unterkunft : Miete :311€ Nebenkosten : 75€ Heizkosten : 75€ Dezentrale Wärme Nach deren Rechnung wurde folgendes ermittelt : Verbleibender gesamtbedarf der bedarfsgemeinschaft( nach Abzug von Kindergeld und evtl.einkommen oder Vermögen der Kinder : 1322,28 Zu berücksichtigendes Einkommen : 1500,86€ Mein Einkommen übersteigt den gesamtbedarf steht da .
Leserforumvon sternschnuppe21 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 23.06.2014 10:18
Das volle Kindergeld für beide wird dabei als Einkommen abgezogen. ... Die hälftige Kindergeldanrechnung beim Vater findet doch nur statt, wenn das Kindergeld direkt bei der Mutter landet. ... Kindergeldzuschlag steht mir ja anscheinend auch nicht zu.. befinde ich mich irgendwie in einer Grauzone der Gesetze ??
Leserforumvon Zuschlagsneuling | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 30.03.2020 18:32
Hallo, nachdem ich zum Anfang des Jahres den Antrag auf Kindergeldzuschlag gestellt hatte und bis heute noch nichts gehört habe, hatte ich mal heute Angerufen und Nachgefragt. ... Kurz meine Eckdaten - Alleinverdiener, Verheiratet - Ehefrau = Hausfrau, kein Einkommen - 1 Kind, 13 Jahre, Schüler - 1 Kind, 19 Jahre, Ausbildungsplatzsuchend gemeldet, kein Einkommen, auch kein ALG II - Kindergeld, ja, für beide Kinder - Kaltmiete 570€ mtl. - NBK 50€ mtl. - Heizkosten 100€ mtl. - Brutto Durchschnitt 2249€ - Netto Durchschnitt 1787€ - Wohngeld 229€ mtl. - Haftpflicht PKW 25€ mtl. ... Freibetrag vom brutto ---> 415,- netto ./.Freibetrag = 1.787 ./. 415 = 1.372,- Kindergeld 374 ( 1x Freibetrag 30,-) zu berücksichtigendes Einkommen: 1.372 + 374= 1.746,- Gesamtbedarf Alg2: 389+389+104+171+570+50+100= 1.773,-
Leserforumvon charlyxxl | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 06.08.2005 14:38
Zumal ich in diesem Jahr auch keinen Anspruch auf Kindergeld und Kindergeldzuschlag (bin Angestellte im Öffentlichen Dienst) mehr habe.
Leserforumvon katja77 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 25.06.2007 18:00
Wir wissen momentan nicht weiter wir haben drei Kinder und das vierte ist unterwegs.Bis vor ein paar wochen war auch alles o.k doch dann erkrankte mein Mann jetzt beziehen wir Krankengeld,Kindergeld,Erziehungsgeld und bischen Wohngeld.Das reicht aber hinten und vone nicht!!!... Am 25.6.2007 von tatcher_a_hainu Solange Du nicht mit konkretem Zahlenmaterial kommst kann Dir hier keiner sagen, ob ihr womöglich Anspruch auf bspw. ergänzendes ALG II oder Kindergeldzuschlag habt. Mit Zahlenmaterial meine ich Höhe des Krankengeldes, Wohngeld, Kindergeld, Kosten für Miete u.
Leserforumvon Elfriede | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 04.03.2005 21:07
Außerdem bekommen wir 154 Euro Kindergeld und 192 Euro Kindesunterhalt. ... Elfriede Am 4.3.2005 von alida Du hast zuviel Einkommen für den Kindergeldzuschlag. ... Tschüß Elfriede Am 5.3.2005 von alida 950 € Verdienst plus 192 € Unterhalt plus 154 € Kindergeld ergeben zusammen 1.296 € Familieneinkommen für 2 Personen.
Leserforumvon xslsascha | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 20.07.2012 21:01
Und zwar haben wir am 26.10.11 seinerzeit einen Antrag gestellt wegen ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt (damals nur Bezug Krankengeld und von Frau bzw unserem Kind entsprechend Kindergeld) darauf forderte uns das Jobcenter im Dezember auf prüfen zu lassen wegen Kindergeldzuschlag und Wohngeld. Kindergeldzuschlag ließen wir prüfen, zwar etwas später als die wollten (forderten uns im Januar nochmals auf) darauf hin weil nichts weiter erstmal geschah stellten die insoweit das verfahren ein. soweit so gut... nun stellten wir erneut einen antrag im März 2012 und dieser antrag wurde mit entsprechenden Berechnungen bewilligt und zwar auf das Datum von der ersten Antragstellung vom 26.10.11 Nun haben wir auch in der zwischenzeit geheiratet und die Krankenkasse verlangte dann für einen Zeitraum von etwa 2 Monaten die Nachversicherung für meine Frau in Höhe von etwa 330 €... ... eventuell das Leistungen wie Zuschüße zur KV Und PV zu gewähren sind da ja Laut Antrag vom 26.10.2011 dieser Bescheid im März ja nun ergang... somit hätten die doch aber auch die anderen Monate wiederrum mitberechnen müssen da wir ja die Nachweise nachgereicht haben das laut Kindergeldstelle und Wohgedldstelle die beide der Ansicht waren das wir selbst mit Wohn undKindergeldzuschlag hilfebedürftig seien würdenundsomit keine Leistungen seitens Wohngeld und Kindergeldzuschlag zu gewährenseien... hhmmm Gute Frage - Bessere Antworten sehnsüchtig erwartet Danke MfG S.L. ----------------- ""
Leserforumvon Silo51 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 01.06.2005 22:57
Am 2.6.2005 von alida Kindergeldzuschlag wird bei der Familienkasse beantragt, die auch fürs Kindergeld zuständig ist. ... Am 2.6.2005 von alida Kindergeldzuschlag ist so kompliziert, dass nicht einmal ich durchsteige ;-) Hier könntest du dir schon einmal den Antrag anschauen: http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-09/importierter_inhalt/pdf/v_kiz1_antrag_kiz.pdf Und hier ist das entsprechende Gesetz: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bkgg_1996/ BKGG § 6a Kinderzuschlag (1) Personen erhalten nach diesem Gesetz für in ihrem Haushalt lebende Kinder, die noch nicht das 18. ... Abschnitt des Einkommensteuergesetzes Anspruch auf Kindergeld oder Anspruch auf andere Leistungen im Sinne von § 4 haben, 2. sie mit Ausnahme des Wohngeldes über Einkommen oder Vermögen im Sinne der §§ 11, 12 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch mindestens in Höhe des nach Absatz 4 Satz 1 für sie maßgebenden Betrages und höchstens in Höhe der Summe aus diesem Betrag und dem Gesamtkinderzuschlag nach Absatz 2 verfügen und 3. durch den Kinderzuschlag Hilfebedürftigkeit nach § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vermieden wird. (2) 1Der Kinderzuschlag beträgt für jedes zu berücksichtigende Kind jeweils bis zu 140 Euro monatlich. 2Die Summe der Kinderzuschläge bildet den Gesamtkinderzuschlag.
Leserforumvon Darola | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 31.08.2010 13:04
Du meist bestimmt eine freiwillige KV. quote:und ich bekomme nur Kindergeld und ab und zu mal Kindesunterhalt für die große. ... Für Wohngeld bzw Kindergeldzuschlag sind wir angeblich über den regelsatz, was immer das auch heißt. ... Davon abzuziehen ist dass Nettoeinkommen, das Kindergeld und der Unterhalt bzw.
Leserforumvon angie69 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 12.05.2005 18:27
Kindergeld: 154 € KUH: 0€ (KV verdient zu wenig!) ... Du hättest monatlich zur Verfügung: 792,00 € Erwerbseinkommen 154,00 € Kindergeld 236,77 € ALG II ------------ 1.182,77 € ======= Wenn du noch Fahrtkosten zur Arbeit hast, erhöht sich dein Anspruch um diesen Betrag. Am besten stellst du alle Anträge parallel, Wohngeld, Kindergeldzuschlag und ALG II.
Leserforumvon jessi19853 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 13 Antworten | 24.07.2010 18:17
Hallo, habe mal ne frage.Mein Freund kann momentan nicht arbeiten aus gesundheitlichen gründen.Wir beziehen Witwenrente,Halbwaisenrente,kindergeld und wohngeld. ... ----------------- "" Am 30.7.2010 von jessi19853 Nein Krankengeld erhält er nicht mehr.Er war bei diesen Amtsarzt.Er kann sogesehen 6std. am Tag arbeiten aber darf dabei irgendwie keine einzige Arbeitshaltung einnehmen.Selbst das arbeitsamt hat unter den bedingungen nichts für ihn in aussicht und es bleibt nur noch die umschulung.Wir erhalten wohngeld, halbwaisen und witwenrente und kindergeld. ... Dazu bekommen wir Kindergeld und 529 Euro Wohngeld.Wir bezahlen 498 Euro miete,106 Euro Wasser und abwasser und 252 Euro Strom und Gas.
Leserforumvon R.Meier | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 19 Antworten | 19.12.2005 11:37
SSW) Am 19.12.2005 von American_Tourist Vielleicht könntet Ihr nach der Geburt des Babys Kindergeldzuschlag beantragen. Der wird unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und kann bis zu 120Euro mtl. betragen. ... Außerdem glaube ich eh, dass sie mit BAB, Kindergeld, Mindestunterhalt oder Unterhaltsvorschuss und Erziehungsgeld keinen Anspruch mehr haben wird, weil es in der Summe zu viel ist. 460 EUR BAB +150EUR Kindergeld +111EUR Unterhaltsvorschuss +300EUR Erziehungsgeld, da kommt sie über 1000 EUR im Monat, damit muss man heute mit 2 Personen laut Gesetzgeber leben können.
Leserforumvon philosoph32 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 21 Antworten | 05.10.2019 23:11
Beim Wohngeld erhalten wir den Höchstsatz zw. 250-300 EUR und Kindergeldzuschlag macht 740 EUR aus. Da bei dieser Berechnung das Kindergeld nicht angerechnet wird, ergibt sich der höhere Betrag als beim ALG2.
Leserforumvon Machts.Sinn | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 25 Antworten | 07.10.2012 15:28
modul=esgb&id=133961 Wer in diesem Text das Wort „Kindergeldzuschlag" durch das Wort „Krankengeld" ersetzt und weiß, dass sich dadurch nach dem Gesetz sonst nichts wesentlich ändert, kann auf Krankengeld über die Höchstanspruchsdauer von 78 Wochen bzw.
Leserforumvon altona01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 19 Antworten | 27.11.2008 15:14
Ein Mädchen (Jugendwohnung) erhält Unterhalt, AlgII und Kindergeld. ... Am 27.11.2008 von AxelK @hamburgerin: Verstehe ich das richtig, jetzt mit ALG II, Kindergeld und Unterhalt hat sie 60 Euro mehr, als ohne ALG II, aber dafür Wohngeld? ... @hamburgerin Es ist aber im Moment so, dass möglichst alle Kinder aus der ALG II - Statistik rausfallen sollen und dazu aufgefordert werden Wohngeld und/oder Kindergeldzuschlag zu beantragen.