6 Ergebnisse für „kindergeld nachzahlung kinderzuschlag familienkasse“

Leserforumvon fb560299-22 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 12.10.2020 14:22
Hallo zusammen, Die Familienkasse hat mir mitgeteilt, dass ich eine Nachzahlung vom Kinderzuschlag bekomme. ... Kann die Familienkasse die Nachzahlung trotzdem einbehalten? Und wie sieht es mit dem regulären Kinderzuschlag oder Kindergeld aus?
Leserforumvon Minao18 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 22.12.2017 10:15
Meine Tochter bekommt Kindergeld in Höhe von 192 Euro, Unterhalt bekommt sie nicht. ... Nach Berechnungen der Familienkasse wurde in Ihrem Fall folgendes ermittelt: Verbleibender Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft (nach Abzug von Kindergeld und evtl. ... Wohngeld wurde wie oben erwähnt von der Familienkasse noch nicht berücksichtigt, da der Bescheid erst vor kurzem ankam.
Leserforumvon Iris85 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 19 Antworten | 29.08.2015 13:29
Kinderzuschlag. ... Bedenke aber, dass du dann, wenn du eine große Nachzahlung hast wegen des geringen Abschlages (da liegt nämlich das Problem) du die Nachzahlung selber tragen musst. ... Auch wenn eine größere Nachzahlung kommt, lohnt es sich unterm Strich noch.
Leserforumvon kixa | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 34 Antworten | 01.12.2021 13:47
dabke Am 1.12.2021 von Anami [quote=kixa]Wegfall von Kinderzuschlag vorerst[/quote] Das ist vermutlich nicht so. ... Am 1.12.2021 von smogman Eine vorläufige Bewilligung von Kinderzuschlag ist ausgeschlossen. ... -Kindergeld für 3 --- 663,- mtl.
Leserforumvon Koellekoelle123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 20.03.2020 10:36
Kinderzuschlag 705 € Einkommen Ehefrau 140 € (was ebenfalls wegfallen wird wegen Gastronomie) 853 € Kindergeld Ausgabe 220 € Unterhalt für mein nicht Eheliches Kind Gestern kam mein Arbeitgeber auf uns zu und schickte die Gesamte Belegschaft in Kurzarbeit, was mich sehr geschockt hat. ... Habe heute bei der Agentur für Arbeit angerufen Aufgrund meiner o.g Situation und wurde an die Kurzarbeitergeld Stelle verwiesen, diese mir dann mitteilten ich solle bei der Familienkasse vorsprechen, dass ggf. der Kinderzuschlag angehoben wird Aufgrund der jetzigen Ausnahmesituation. ... Euer Einkommen ist Kurzarbeitergeld + Kindergeld.
Leserforumvon jazid | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 21 Antworten | 01.12.2008 23:50
Voraussichtlich wird sich Ihr Kind seinen Bedarf ohne das Kindergeld decken können. Daher ist das Kindergeld zunächst bei den Kindergeldbrechtigten zu, also bei Ihnen zu berücksichtigen. ... Zitat: Voraussichtlich wird sich Ihr Kind seinen Bedarf ohne das Kindergeld decken können.
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