11 Ergebnisse für „kosten aa weiterbildung“

Leserforumvon Silberlöwe | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 28.09.2005 06:59
Habe am 6.10. 2005 bei der AA einen Termin zwecks Kostenübernahme. ... Nun habe ich keine Ahnung, will auch vorbereitet sein, wie das mit denlaufenenden Bezügen vom AA ist. ... Gehen die weiter, wird da was abgezogen wenn die die Kosten für die Weiterbildung bzw.
Leserforumvon nici1973 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 08.01.2010 08:01
Wir möchten gerne wissen, ob es möglich ist in unserem Fall gegen das AA anzugehen. ... Als er seiner Sachbearbeiterin dann mitteilte, dass er die Kosten dann halt selbst übernimmt. ... Kann er die Kosten der Weiterbildung vielleicht noch im Nachhinein vom AA zurückfordern?
Leserforumvon romank | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 25 Antworten | 26.08.2009 12:15
guten tag, hate heute ein termin beim AA wegen des busführerscheins.... ich bin gerade auf 400€ basis angestellt und das seit einem jahr, ich besitze ein gesellenbrief als maurer und würd gern eine weiterbildung zum buslenker machen... so das AA von mir meinte das geht nicht da ich eine abgeschlossene ausbildung als mauerer habe, soll ich bitte auch als maurer arbeiten gehen .... ich meinte zu ihr warum sie dann weiterbildungen anbieten (ps: weiterbildung kann man nur mit einer abgeschlossenen ausbildung machen) und sie antwortet mir: wenn sie in dem abgeschlossesn beruf (Maurer) nix finden würden, würden wir dann die hälfte der kosten zum buslenker übernehmen. ... Du musst dir unter Kursnet.de eine Weiterbildung raussuchen. ... Und ich bin sicher, wenn ich jetzt wieder zur AA gehen würde und dort ne Maßnahme bzw.
Leserforumvon spidah | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 05.12.2007 21:57
Ich habe bis jetzt keinen Job gefunden, jetzt habe ich noch die Möglichkeit auf Kosten vom Arbeitsamt eine Umschulung zu machen und somit meine Qualifikationen zu erweitern. ... Am 6.12.2007 von Sunbee 1 @spidah im sgb III sind §§ 3, 77 ff zur weiterbildung ausgewiesen, nicht aber zu einer umschulung. der 7. abschnitt betrifft dich nicht (behinderte), dort gibt es die möglichkeit zur teilhabe und damit sind umschulungen gemeint. eine weiterbildung mußt du dir selbst suchen, der träger muß anerkannt sein, heißt, die maßnahme trägt eine nummer. mit einem formschreiben dieses trägers gehst du zur aa und beantragst die übernahme der kosten. du solltest etwas suchen, was auf deinen beruf aufbaut, sonst sind die aussichten zur kostenübernahme denkbar schlecht. du bist jung, gesund, ausgebildet. lass dich zusätzlich in allen berufssparten als suchend eintragen, berufsschutz gibt es sowieso nicht mehr. @hehe hat recht, die aa sind der meinung, dass es in call centern, im einzelhandel genügend jobs gibt. fragt sich nur, warum die dann nicht vermittelt werden (können). sunbee -- Editiert von sunbee1 am 06.12.2007 09:05:04 Am 6.12.2007 von spidah Erstmal danke für die Antworten Also, meine Vermittlerin beim Arbeitsamt kann mir keine Stellen geben.
Leserforumvon Peterson | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 12.10.2004 22:48
Mein Antrag auf Weiterbildung "12 monatige Ausbildung", für die ich sämtliche Voraussetzungen mitbringe und für die ich 2 unbefristete Arbeitsplatzzusagen vorweisen kann, wird mir verweigert (im eigenen ermessen des Arbeitsberaters). ... Wer trägt die Kosten, wenn das Gericht zu Deinen ungunsten entscheidet? ... Die brauchen lange zum antworten, können aber auch nicht helfen sondern leiten es an die entsprechenden Stellen der AA weiter.
Leserforumvon emsamba | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 10.06.2016 09:55
Ansonsten streitest Du erstmal mit der AA rum, ob überhaupt ein Verwaltungsakt vorliegt, gegen den Widerspruch möglich ist. ... Evtl. ist er bereit einen Teil der Kosten zu übernehmen oder sie dir durch ein Dahrlehen vorzustrecken. ... Warum muss da noch eine Weiterbildung für um die 2000 Euro obendrauf?
Leserforumvon franky01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 24.03.2007 11:45
Am 24.3.2007 von Sunbee 1 @franky also vorweg, was du schreibst, ist keinesfalls gejammer sondern leider sowohl deinerealität als auch die realität im dschungel des rentenversicherers, der gkv und anderer behörden zu deiner info und da es mich betraf u. betrifft, kannst du davon ausgehen, dass es so und nicht anders läuft: wenn du den bescheid hast, dass du am tag x ausgesteuert wirst, gehst du zur arbeitsagentur(aa), meldest dich arbeitslos und stellst, auch bei weiterer arb.unfähigkeit(au) antrag auf alg1, nach §125, sgbv, der sogenannte nahtlosigkeitsparagraph. die zeit des krankengeld(kg) zählt zur sozialversicherungspflichtigen beschäftigung. da das kg aber weniger ald das gehalt ist, wird das alg1 berechnet aus dem schnitt des einkommens d. letzten 2 jahre. es werden also aus den 24 vergangenen monaten vor antrag auf alg 1 alle einkommen der einzelnen monate addiert und die summe durch 24, macht den schnitt. davon errechnet sich das alg1. gleichzeitig wird dich die aa einladen zum arbeitsvermittler(ja, ist so) meinem z.b. war die unsinnigkeit klar, aber der vermittelt dir nix, sondern händigt dir ein formular aus, mit schweigepflichtsentbindungen für deine behandelnden ärzte u. kliniken, rehakliniken. du kannst das verweigern, ist aber blödsinn. die aa wird dann bei ihrem ärztlichen dienst(äd) ein gutachten in auftrag geben, das feststellen soll, immer nach aktenlage, ob du die darauf folgendfen 6 monate voraussichtlich weiter au bleibst. sagt der äd, ja, franky bleibt au, wirst du aufgefordert einen antrag auf erwerbsminderungsrente zu stellen (dein jahrgang: berufsunfähigkeitsrente) diesen antrag stellst du dann bei deinem rentenversicherer sagt der äd, nein, der franky bleibt nicht au, hast du die möglichkeit zum widerspruch gegen das gutachten des äd, dann sind die verpflichtet, dich zu untersuchen. machen sie aber selten, sie entscheiden dann...oh, der franky bleibt doch au das ganze geht darum, dass die aa natürlich versucht, dich einem anderen leistungsträger *zuzuschieben* cool bleiben, bei deiner langen erkrankung plus vorheriges arbeiten erhältst du alg1 für 12 monate und das wird während der gesamten *untersuchungszeit* gezahlt wenn du weiter krank bist lass es so laufen. fühlst du dich gesund, trotzdem so laufen lassen, dann sind die chancen, das einer der leistungsträger, also die aa oder, wenn dann ein rentenverfahren läuft, der rentenversicherer eine umschulung zahlt größer. mit 48 hast du minimum 15 jahre zur altersrente, da lohnt ne umschulung ganz sicher. so, und noch ein tipp: wende dich mal, nur um dich zu informieren, an den vdk. kostenlose beratung und auch die möglichkeit, als mitglied für 6 euro monatlich, dich durch einen anwalt durch die ganzen verfahren begleiten zu lassen. aber ehrlich gesagt, ich brauchte keinen anwalt außerdem rate ich dir ganz dringend, beim versorgungsamt einen antrag auf gdb(schwerbehinderung) zu stellen. nicht erschrecken, das kann dir sowohl bei umschulung, späterem job und auch im rentenverfahren sehr helfen. den antrag stellst du formlos, unterlagen bekommst du zugesendet. das dauert aber so 6 monate bis eine entscheidung getroffen wird, ob man dir ne behinderung anerkennt. hierzu wichtig, alle, wirklich alle krankheiten , die dich belasten u. belästigen angeben, auch die migräne von vor 20 jahren und die folgen der psychischen erkrankung. im job später mehr urlaub und nicht so leicht kündbar schon ab 30% gdb. außerdem wird dann eine andere abteilung der aa für dich zuständig u. die haben wesentlich mehr möglichkeiten zur vermittlung zwischenübergangsgeld gibts nicht zwischen aussteuerung und alg1, nach §125.. hast du den termin zur aussteuerung selbst errechnet? ... Konkret: Ich möchte eine weiterbildung als Fahrlehrer.
Leserforumvon NightmareAngel | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 16.01.2019 17:14
Guten Tag, ich habe zum 31.12. meine Arbeitsstelle gekündigt und werde vor Antritt der nächsten Stelle demnächst ein Auslandspraktikum in Bukarest unternehmen zur beruflichen Weiterbildung. ... Mir wäre natürlich mit Unterstützung in jeder Form sehr geholfen für meine laufenden Kosten hier und auch dort. ... -- Editiert von Ratsuchender@123net am 16.01.2019 18:01 Am 16.1.2019 von NightmareAngel Zitat (von Ratsuchender@123net):Sie können kein Praktikum absolvieren, dem die AA nicht zugestimmt hat und ALG I beziehen.
Leserforumvon MarkOh | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 07.01.2005 08:10
Laut Aussage des Bearbeiters ginge es lediglich darum, dass er es nicht einsieht, 2 Jahre lang ALG II-Weiterbildung zu finanzieren, wenn durch eine normale Berufsausbildung zumindest ein paar Euro eingespart werden würden. ... Wie aber schon gesagt, bis zum 31.12.2004 war alles auf diese Ausbildung hin ausgerichtet, wobei auch schon etliche Kosten entstanden sein dürften. ... Laut AA-Mitarbeiter hätte er aber durchaus nicht mehr die selben Rechte, wie als ALG I Empfänger auf diese Förderungen.
Leserforumvon Sani73 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 07.06.2012 18:18
Weiterbildung Umschulung usw.
Leserforumvon heiligs_blechle | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 46 Antworten | 24.11.2010 19:39
Hallo, mein eingelegter Widerspruch gegen Bescheidung nach §117 SGB IIII sei in der Sache unzulässig, weil "der Widerspruchsführerin Arbeitslosengeld gemäß § 117 Abs.1 SGB III in Verbindung mit § 125 Abs. 1 SGB III bewilligt ist , so dass sie durch die Entscheidung nicht beschwert ist". weiter heißt es: "Zum Zeitpunkt der Entscheidung lagen die Voraussetzungen des §125 vor, so dass A-geld gemäß §117 SGB III bewilligt wurde, obwohl die Widerspruchsführerin nicht arbeitslos ist." Kann mir jemand sagen, ob die Afa richtig argumentiert oder ob da ne Falle 'drin steckt Danke ----------------- "" Am 25.11.2010 von Schnebi Das ist ja das, was ich immer sage: Auf dem Alg Bescheid steht immer nur drauf ALG nach § 117. Denn auch jemand der aufgrund des §125 Arbeitslosengeld bekommt dessen Anspruch besteht dem Grunde nach nach §117.
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