127 Ergebnisse für „kosten frage macht brief“

Leserforumvon Sledge Hammer | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 03.12.2008 19:08
Daher meine Frage, gibt es eine Frist wie früh man über solch eine Maßnahme informiert werden muss? ... Wenn die ARGE verlangt, dass Du diese Maßnahme absolvierst, dann muss die ARGE auch die Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen. ... Es wird einfach davon ausgegangen, daß man das macht.
Leserforumvon S-lebt | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 29 Antworten | 03.08.2010 17:06
Ich hoffe doch wohl nur einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 7 SGB II, oder? ... Ich erhalte lediglich einen Zuschuss zu den angemessenen Kosten der Unterkunft gemäß § 22 Abs. 7 SGB II. ... Und meine Frage, was für Leistungen Du von der ARGE erhalten hast, beantwortet das auch nicht wirklich.
Leserforumvon stoffi100 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 29.07.2014 10:31
Die Maßnahme kosten umfassen: - die Kosten des Trägers der Maßnahme in Höhe von 0€ -ihre Fahrtkosten in Höhe von 49€ 2. ... Schadens Ermittlung werden folgende Kosten Positionen einbezogen: -kosten des Trägers der Maßnahme ab Beginn und Abbruch der Maßnahme -ihre Fahrtkosten Wegen der anderen Sache hat sich es erledigt das hat sie mur falsch erzählt oder ich falsch verstanden. ... Es stand also im den Sternen ob sie uberhaupt die Stelle bekomm hätte ----------------- "" Am 29.7.2014 von stoffi100 Eine schriftliche Zuweisung zur Maßnahme gibt es nicht sie hat nur noch einen Brief bekommen das die Fahrtkosten übernommen werden ----------------- "" Am 30.7.2014 von AxelK @stoffi: quote:Es liegen noch keine Anhörungsbögen vor.
Leserforumvon Maralein | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 23 Antworten | 15.10.2007 19:45
Was genau steht in diesem Brief drin, warum Ihr zuviel Geld bekommen haben sollt? ... Was genau steht in diesem Brief drin, warum Ihr zuviel Geld bekommen haben sollt? ... Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist kostenfrei; kosten würde nur der Anwalt, du könntest aber Prozesskostenhilfe beantragen.
Leserforumvon guest-12307.12.2010 08:15:06 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 22.08.2008 20:50
Das macht ja die Arge nicht mit. ... Und heute kam noch ein Brief von der Frau das die Kosten eben für die 6 Monate übernommen werden danach eben nur was uns zusteht. ... Am 23.8.2008 von AxelK @clanic: quote:Und heute kam noch ein Brief von der Frau das die Kosten eben für die 6 Monate übernommen werden danach eben nur was uns zusteht.
Leserforumvon Nana25 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 39 Antworten | 26.04.2020 14:07
Am 26.4.2020 von AxelK Zitat:geht es um die Frage, wann der Antrag in den Macht- oder Willensbereich der Behörde gelangt ist. ... Ein Brief, der am 31.3. gegen Empfangsbestätigung im JC abgegeben wurde --- kann zB auch erst etliche Tage/Wochen später *bearbeitet* werden. ... Das eine E-Mail ankommt/ankommen kann, steht doch außer Frage.
Leserforumvon mawe1982 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 07.11.2012 14:11
Meine Frage nun ist ob dies rechtens ist? ... Und nach dem er sich jetzt (Ende Oktober) wieder als berufstätig beim Amt gemeldet hat, erhielt er den Brief das diese Kosten nicht erstattet werden. ... Alles andere, wie z.B. ein Widerspruch gegen die Ablehnung des Jobcenters, macht überhaupt keinen Sinn.
Leserforumvon fb560976-31 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 20.10.2020 22:49
Da frage ich mich ernsthaft, was ich falsch gemacht habe? ... Macht es Sinn oder kommen da aufgrund mangelnder Beweise nur noch höhere Kosten auf mich zu? ... Zitat (von fb560976-31):Da frage ich mich ernsthaft, was ich falsch gemacht habe?
Leserforumvon forenneuling | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 05.08.2008 08:11
Der macht das schon. ... Auch das könnte helfen, die Kosten zu decken. ... Dann wird ein Brief mit kostensenkungsauffordeurng kommen.
Leserforumvon LoneWolf85 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 21.01.2017 13:34
Wenig später erhielt ich nun einen Brief, der mir das Ruhen meiner Leistungen beschreibt. ... Jedoch frage ich mich, ob dies überhaupt Sinn macht, da mir eine Ruhenszeit von 6 Monaten mitgeteilt wurde. ... Da ich über eine Weiterbildung zum Techniker nachdenke, frage ich mich, ob dadurch vielleicht sogar Kosten abgewendet werden könnten.
Leserforumvon Nyoo22 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 18.06.2013 20:53
Jetzt ist meine Frage, dürfen die das? ... Ich wäre sehr dankbar wenn mir da jemand was klares sagen könnte weil mir das ganze Angst macht. ... Ja, das dürfen die. quote:100€ kosten so 20 Bewerbungen.
Leserforumvon a.weicher@gmx.de | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 04.05.2008 22:18
Hallo ich bin die Angelika und habe da mal eine Frage! ... Am 4.5.2008 von Grübchen Dann hier nochmal die Frage. ... Vielleicht wäre es hilfreich zu wissen, von wem der Brief kam.
Leserforumvon elket | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 15.12.2009 21:05
Außerdem den Nachweis mitnehmen, wann der Bote den Brief zugestellt hat. ... Ist dieses Schreiben tatsächlich als Einschreiben oder ebenfalls per Boten, also nachweisbar, gekommen, macht ein Bestreiten natürlich keinen Sinn. ... Die Sanktionen beziehen sich ausschließlich auf die Regelleistung, nicht aber auf die Kosten der Unterkunft.
Leserforumvon santulozza | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 23.09.2008 20:10
Am 24.9.2008 von baghira Es ist durchaus möglich, dass das Arbeitsamt die Kosten übernimmt. ... du hast hier deine frage gestellt u. nicht per e mail.ich glaube nicht, dass du erwartet hast, dass ich (andere) so alle 4-6 wochen per mail frage, was ich (oder andere) für dich tun kann- oder? ... ist der brief an sachsen trotzdem nötig, wenn sie meinen, dass sie das mit berlin abrechnen?
Leserforumvon Scaco | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 17 Antworten | 04.05.2018 00:50
(Die Frage kommt daher, das ich meine Wohnung dann am Montag den 7.5.18 zum 31.7.18 kündigen würde. ... (Die Frage kommt daher, das ich meine Wohnung dann am Montag den 7.5.18 zum 31.7.18 kündigen würde. ... Was für ein Bezug auf den Hauptmietvertrag sollte das überhaupt sein, der eine Vorlage beim Jobcenter zwingend macht?
Leserforumvon Sven.j | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 03.12.2011 17:56
der fall ist sehr kopliziert ich habe als leiharbeiter 7.50 die stunde bekommen vor 3 jahren hab ich als müll sotierer ein halbes jahr gearbeitet.meine mutter hat aber weiter hin das kindergeld erhalten. nun ist es so das ich nach ein halbes jahr dort gekündigt wurde. meine mutter ist leider gottes arbeitslos. so auf jeden fall als ich gekündigt wurde haben wir eine brief erhalten das wir kein kindergeld mehr bekommen. das arbeitsamt rechnete aber bis heute das kinder geld an obwohl wir nichts mehr bekommen. im september 2011 hab ich eine ausbildung angefangen zum lackiere und hab auch ein kinder geld antrag gemacht und das im märz 2011 da ich vom arbeitsmat wo hin geschickt wurde zur arbeit finden das ist von packmass nennt sich aber sprungbrett für junge jugentliche. nun ja die kindergeld stelle fortert nun eine rückzahlung von 1.900 aber ich erhalte ja gar kein geld und das arbeitsamt rechnet das kindergeld weiter mit an... nun ist meine frage kann ich vom arbeitsamt eine rückforderung stellen? ... über eine antwort würde ich mich sehr freuen den vor 1 jahr wäre meine mutter und ich obdachlos geworden wegen den misst wir mussten 2000€ miete aufbringen was kaum zu schaffe nwar aber es geschaft haben duch verwandschaft die ihr geld auch sehen wollen... ich bedanke mich herzlich dafür das man sich mein problem an nimmt... ----------------- "" Am 3.12.2011 von Sven.j danke für die schnelle antort aber wir mir das was kosten? ... Eine Frage drängt sich dennoch schon jetzt auf: Wie kann man es drei Jahre lang widerstandslos hinnehmen, dass jeden Monat 184,- € Kindergeld auf die laufenden Leistungen angerechnet werden, die man gar nicht erhält?
Leserforumvon Imad | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 01.09.2005 17:21
Jetzt die Frage: Was kann man da machen? ... Also Brief (höflichen) schreiben, kann nicht zahlen, leider, leider, Einkommen der Familie liegt unter dem pfändbaren Betrag von ?????... Wenn das Kankenhaus schlau ist, macht es dies, denn sonst bleiben sie ggf. auf den Gebühren sitzen, auch noch.
Leserforumvon Ralf23 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 11.08.2007 22:38
Soforn ich verurteilt werde, komme bestimmt höhere kosten auf mich zu hinsichtlich noch der zu einer höheren erwarteten geldstrafe+ den höhere gerichts- und auslagen kosten ...??? ... Kosten abgesenkt bzw. erhöht wird. ... weil ich hätte ja zumindestens mich beim AA melden können , anrufen , brief etc.. oder???
Leserforumvon Mietmaier | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 17.11.2015 02:01
Mein Berater schrieb mir ein Brief das er das nicht glaubt und er denkt ich wäre in einem anderen Ort und muss mich bei ihm persönlich melden. ... Wenn ja, dann sind diese Kosten unabhängig von einer möglichen Sanktion auch tatsächlich zu übernehmen. ... Also was soll ich machen ich glaube sogar das macht er extra, bin ned so gut mit ihm.
Leserforumvon Roland1977 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 24 Antworten | 24.01.2006 17:49
Nun meine Frage: 1. ... Dies würde ca. 300 Euro kosten. ... Daraufhin habe ich ihm auch einen Brief geschrieben und ihm eine 2wöchige Frist zur Beseitigung gegeben.
123·5·7