247 Ergebnisse für „kosten nachzahlung“

Leserforumvon icecycle | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 05.03.2008 07:44
Aber auch wenn die KdU insgesamt angemessen sind, lehnen die ARGE'n Anträge auf Übernahme der Nachzahlung häufig erst einmal ab. ... Aber auch wenn die KdU insgesamt angemessen sind, lehnen die ARGE'n Anträge auf Übernahme der Nachzahlung häufig erst einmal ab. ... Die Kosten sind bereits entstanden.
Leserforumvon Heike67 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 02.05.2021 13:10
Bekomme von Juni 2019 bis Mai 2021 eine Nachzahlung eu Rente, ist bisher noch nicht auf meinem Konto. ... Die Nachzahlung ist Ja eine Einmalzahlung. ... Sollte die Nachzahlung der Rente nicht dafür ausreichen, entstehen für sie keine weiteren Kosten.
Leserforumvon Annasusanna | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 10.07.2008 15:48
Die ARGE hat ohne Probleme die Nachzahlung genehmigt und überwiesen, die Grundsicherung will nun Nachweise haben, z.B. ... Und im letzten Jahr hat die ARGE und GS die Nachzahlung je zur Hälfte übernommen. ... Aus der hervorgeht, was für Kosten entstanden sind und welche Vorausleistungen geleistet wurden und wie es somit zu einer Nachzahlung kommt?
Leserforumvon Bantam | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 11 Antworten | 12.06.2005 07:33
Guten Morgen Übernimmt die ARGE bei ALG2 auch die Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung ? ... Gruß Bantam Am 12.6.2005 von alida Nachzahlung aufgrund der Nebenkostenabrechnung zählt bei Fälligkeit zu den Kosten der Unterkunft und sind voll zu übernehmen. ... Das einzige was die sagten war, wenn ich nächstes Jahr ne Nachzahlung habe, das würden sie übernehmen.
Leserforumvon Glueckstiger | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 06.01.2010 12:50
Es war also absehbar, dass eine Nachzahlung kommen wird. ... Wie erwartet mit einer Nachzahlung. ... Eine Begrenzung der Heiz- und Betriebskosten ist allenfalls dann zulässig, wenn die ARGE im konkreten Fall nachweist, dass die Kosten unangemessen hoch sind, wobei ein Verweis auf bloße Durchschnittswerte vergleichbarer Wohnung nicht ausreichend ist.
Leserforumvon Silent_Soul_X | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 29.06.2006 21:53
Ich habe vor kurzem meine Betriebskostenabrechnung vom Vermieter für den Zeitraum vom 1.9.04 bis 31.8.05 bekommen, daraus ergibt sich eine angebliche Nachzahlung von 458 €. Mich würde interessieren, ob das Arbeitsamt diese Nachzahlung übernimmt, da ich ab 9.7.06 in ALG 2 falle? ... , außerdem müssen sie dich zunächst auffordern, deine *Kosten der Unterkunft* zu senken.
Leserforumvon berndh123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 03.01.2021 13:23
Meine Frage ist, ob alle Jobcenter bei einer Nachzahlung der Betriebskosten (NUR Betriebskosten, also keine Heizung oder Strom) diese übernehmen müssen. ... Immerhin sind diese nicht von mir zu beeinflussen - und dies war auch das Argument, warum das frühere JC die Kosten übernahm.
Leserforumvon frozendoro | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 14.02.2012 18:06
Diese Endabrechnung und den Vertrag mit dem neuen Gas-Anbieter (30 € preiswerter) habe ich an das JC geschickt mit der Bitte um Übernahme der Nachzahlung an den alten Gas-Anbieter. ... Das tat ich (war durch Hartz IV-Zeit etwas im Minus bei meiner Bank und musste mich erst einmal durch den Job sanieren) und bat das JC jedoch erneut (schriftlich), mir die Nachzahlung zurückzuerstatten (da Kosten während des Leistungsbezugs entstanden sind). ... Ich finde außer "...Kosten für U u.
Leserforumvon Fragman123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 12.03.2017 18:04
Aus ihr gehen weder die anfallenden Kosten noch die von Ihnen gezahlten Vorauszahlungen hervor. ... Bevor diese nicht vorliegt und wir nicht nachvollziehen können, wie sich der Nachzahlungsbetrag zusammensetzt, können wir keine Nachzahlung für Sie übernehmen". ... Obwohl aus der Abrechnung dezidiert sehr wohl hervorgeht wie sich die Nachzahlung zusammensetzt und ist wie nachfolgend aufgeführt, im Einzelnen begründet mit " ./.Thermenwartung 71,40€, ./.
Leserforumvon Roake | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 16 Antworten | 10.07.2020 17:03
Entweder durch ein Vorschuss oder die Nachzahlung, heute beim Gespräch kam raus das ein Vorschuss nicht möglich sei aus dem Grund das die Nachzahlung angerechnet werden könnte also die 3000€ Differenz die noch fehlt. ... Darf mein Jobcenter ihre Alg2 Nachzahlung anrechnen an das ALG2 was es künftig in unserer BG gibt? ... Naja, sie stützen sich auf die "Nachzahlung" des Komunalen JobCenters von meine LG.
Leserforumvon bm53 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 09.12.2017 15:39
Entscheidend dafür, ob ein Anspruch auf Übernahme der Nachzahlung besteht und welcher Leistungsträger zuständig ist, ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachzahlung. ... Deine Miete beträgt z.B. 500,- €, die durchgehend von Amt übernommen wird, weil sowohl § 22 SGB II, als auch § 35 SGB XII regeln, dass die tatsächlichen Kosten zu übernehmen sind (sofern angemessen). ... Die Anspruchsvoraussetzungen haben sich durch die Nachzahlung geändert.
Leserforumvon guest-12301.03.2010 20:29:26 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 02.01.2009 20:27
Übernehmen die denn nun auch diese Kosten ? ... Die jetzige Nachzahlung macht noch einmal 50 Euro monatlich. ... So, jetzt mal zu den Kosten.
Leserforumvon guest-12320.02.2013 11:37:23 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 11.04.2011 12:53
Dieses Jahr haben wir einen Antrag auf Kosten der Übernahme für Gas und Strom gestellt. ... Überprüf mal anhand meiner obigen Erklärungen, ob Euch denn wohl tatsächlich eine Nachzahlung zusteht oder ob Ihr doch eher mit einer Rückforderung rechnen müsst. ... Darüber hinaus ist auch von Bedeutung, ob Ihr die Nachzahlung an den Versorger bereits geleistet habt, oder ob da jetzt Rückstände bestehen und möglicherweise eine Versorgungseinstellung droht.
Leserforumvon sunny249 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 26.08.2006 13:42
Die Nachzahlung für die verg. ... EDIT: Nochmal, um es vielleicht etwas klarer zu machen: Wenn mein Einkommen durch die Rente nicht den Regelsatz, bei dem das Sozialamt die Kosten zukünftig übernimmt, übersteigt, warum dann also rückwirkend? Die Nachzahlung ist ja kein Vermögen, das ich bekomme, sondern bezieht sich lediglich auf mein Einkommen, das sich rückwirkend geändert hat. -- Editiert von sunny249 am 26.08.2006 14:14:54 Am 27.8.2006 von altona01 Wenden Sie sich doch mal an eine Sozialberatungsstelle, die müßten Ihnen helfen können: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx
Leserforumvon Yogi1 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 09.03.2013 00:51
Die Kosten für meine Wohnung haben sich erhöht. ... Vielmehr sind die Kosten der Unterkunft von der normalen Antragstellung umfasst. ... Aber eigentlich steht mir doch eine Nachzahlung zu ab dem Monat, wo ich das gemeldet habe, auch wenn es erst jetzt bearbeitet wurde, oder?
Leserforumvon privatinsolvenz | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 27 Antworten | 17.04.2012 19:55
Die Leute wollen das Geld ja jetzt auch durch die Nachzahlung zurück,... ... Auch wenn es sich um eine Nachzahlung handelt, der Betrag kommt auf einmal und ist pfändbar! ... Eine Nachzahlung kann gepfändet werden.
Leserforumvon Catlady | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 19 Antworten | 29.08.2008 17:42
Außerdem gehören Heizkosten zu den Kosten der Unterkunft. ... Zuständig für die Nachzahlung ist die alte ARGE. ... Die Nachzahlung sind ja defintiv Kosten der Unterkunft und Heizung und müsste daher übernommen werden.
Leserforumvon Gustel | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 02.11.2004 12:24
Die Kosten der Unterkunft am Ort der beruflichen Tätigkeit (ohne Frühstück) sind nachzuweisen.
Leserforumvon winter2010123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 16.12.2010 07:35
Diese erhöhten Kosten(zum Duschen mit der Fertigdusche) wurden mir nie erstatet, sondern mußte diese über die erhöhte Stromrechnung tragen -also vom Regelsatz. ... In dem Verfahren ging es wohl um die "ganz normalen" Kosten der Warmwasserbereitung, wenn diese über die Heizungsanlage erfolgt. ... , das das Amt höhere Kosten für Warmwasser zahlen muss!
Leserforumvon guest-12320.09.2011 18:08:50 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 22.08.2011 15:48
Solltest Du dann inzwischen wieder einen Job mit entsprechendem Einkommen haben, kann es durchaus sein, dass die im Rahmen der PKH vom Staat vorerst übernommenen Kosten erstattet werden müssen.
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