339 Ergebnisse für „kosten umzugskosten“

Leserforumvon keine-gerechtigkeit | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 23.06.2017 21:38
Die Umzugskosten sind teilweise abgelehnt worden. ... Sind der Nachsendeauftrag der Deutschen Post, gekaufte Umzugskartons und die Kosten für die Ummeldung des Fahrzeuges keine Umzugskosten? ... Die Umzugskosten sind teilweise abgelehnt worden.
Leserforumvon AnnieB | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 25.06.2010 13:58
Die Anträge auf Übernahme der Umzugskosten lagen zu diesem Zeitpunkt vor. Man könne nicht den Umzug bewilligen und die erforderlichen Umzugskosten davon ausnehmen. ... Ansonsten bleibst Du nachher auf einem erheblichen Teil dieser Kosten sitzen.
Leserforumvon Epitaph | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 27 Antworten | 28.01.2021 12:21
Die Wohnung ist zwar von den Kosten angemessen aber um 15m2 zu gross. ... Kaution und Umzugskosten? ... Den Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten im Widerspruchs- bzw.
Leserforumvon Obdachloser | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 25.03.2016 00:20
Frage an Euch alle, bis zur welcher Höhe € zahlt die Agentur für Arbeit die reinen Umzugskosten? ... ich danke euch allen im voraus herzlichst für Eure Beiträge und Hilfe ... -- Editiert von Moderator am 25.03.2016 13:59 -- Thema wurde verschoben am 25.03.2016 13:59 Am 25.3.2016 von Michael32 https://www.ummelden.de/umzugskosten-uebernahme-arge.html Am 25.3.2016 von Obdachloser Zitat (von Michael32):https://www.ummelden.de/umzugskosten-uebernahme-arge.html Danke für den Link. ... Am 27.3.2016 von AxelK @altona: Bei der Agentur für Arbeit ist es regelmäßig ausreichend, konkret von Arbeitslosigkeit bedroht zu sein, damit derartige Kosten übernommen werden (können).
Leserforumvon Papaya030 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 12.07.2020 08:49
Umzugskosten und Erstausstattung sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. ... Du hast "nur" eine Erstausstattung, aber keine Umzugskosten beantragt? ... Auch dafür dürften Dir Umzugskosten zustehen.
Leserforumvon Lieber_Berliner | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 03.07.2004 09:05
Kann das Arbeitsamt die Umzugskosten ablehen? ... Da es hier mit der Arbeit nicht geklappt hat, wird das AA keine Umzugskosten bezahlen. ... Das Arbeitsamt zahlt dann, wenn die Arbeitsaufnahme vom Umzug abhängig ist und man sich VORHER um die Kosten bemüht.
Leserforumvon Durchstarterin | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 22.03.2008 15:19
Dann ist Rechtsgrundlage für die Übernahme der Umzugskosten m.E. nicht § 53 SGB III (Mobilitätshilfe), sondern § 22 Abs. 3 SGB II, nämlich Kosten der Unterkunft. ... Du hast die entstandenen Kosten durch Vorlage der Rechnung nachgewiesen (was ja hoffentlich nicht bestritten wird?)... Die Vorgehensweise, die Umzugskosten zunächst zu bewilligen und dann mit der Begründung abzulehnen, dass seitens des LE Kosten eingespart wurden, indem ein günstigeres Unternehmen beauftragt wurde, ist wirklich haarsträubend.
Leserforumvon kleidermaus | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 26.09.2013 12:40
Jetzt geht es um die Umzugskosten. ... An weiteren Kosten nichts.
Leserforumvon Platypus | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 30.06.2009 14:21
Müssen Umzugskosten vom Leistungsträger gezahlt werden, wenn ein Grundsicherungsempfänger aus gesundheitlichen Gründen (mit Attest) umzieht? ... Es sollte zunächst, unter Vorlage des ärztlichen Attestes, Zustimmung zum Umzug und zur Übernahme der erforderlichen Kosten beantragt werden. ... Wäre dann auch interessant zu wissen, wie das Gesetz die Kosten festlegt Danke sehr Sunbee ----------------- "Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung. "
Leserforumvon balikoglan | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 25.05.2009 13:36
Die Arge hat da zugestimmt und nun soll ich ein Antrag auf Umzugskosten, Renovierungskosten und Wohnungserstaustattung stellen. ... Umzugskosten: - Miete, einschließlich nachzuweisender Bezinkosten, für einen Transporter - Verpflegungspauschale für helfende Verwandte, Bekannte, Freunde - Kosten für den Nachsendeauftrag bei der Post (15 Euro) - Anschlussgebühr für Telefon - und alles das, was sonst noch in direktem Zusammenhang mit dem Umzug anfällt. ... So, es gibt es Buch von früher, das heißt "Mein Recht auf Sozialhilfe", da ist alles aufgelistet, was so an Kosten und Anschaffungen anfallen.
Leserforumvon kako1811 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 08.05.2009 16:13
Gibt es eine Möglichkeit bei den Kosten für den Umzug Zuschüsse zu bekommen, kann ich Wohngeld oder andere Leistungen beantragen, denn von meinem Arbeitslosengeld werde ich nirgentwo leben können. ... Die Umzugskosten werden Sie nicht erstattet bekommen.
Leserforumvon MargaX | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 18.12.2005 23:38
und gleichzeitig Einspruch wegen der Übernahme der restlichen Umzugskosten eingelegt werden. ... M.E. müssen die Kosten für die Auszugsrenovierung übernommen werden. ... Dort heisst es unter anderem: ... ist die Antragsgegnerin (die ARGE) nach der Rechtsauffassung des Gerichts dazu verpflichtet, erforderliche Umzugskosten, sowie erforderliche Kosten für die Renovierung der alten beziehungsweise neuen Wohnung im notwendigen Umfang zu erstatten ....
Leserforumvon jerry006 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 26.11.2005 14:25
Ich habe diesen Ablehnungsbescheid erhalten: "Eine Zusicherung zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft kann nicht erteilt werden, weil die Aufwendungen für die neue Wohnung unangemessen hoch sind, das heißt, sollten Sie doch in diese Wohnung ziehen, werden die mit diesem Umzug verbundenen Kosten durch mich nicht übernommen." Was haben die Wohnungsbeschaffungskosten mit den Umzugskosten zu tun? ... Gruß Am 27.11.2005 von altona01 Zum Thema Umzug gibt es nur einen Absatz im SGBII (§22 Absatz3) § 22 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (1) 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.... (2) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. (3) 1Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. 2Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
Leserforumvon stern88 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 08.08.2013 14:15
Sofern Du tatsächlich zur Renovierung verpflichtet bist, kannst Du die Übernahme der Kosten beantragen. ... Entweder das Jobcenter erstattet die Kosten für benötigte Materialien und Werkzeuge gegen Vorlage von Quittungen, oder es wird ein Pauschale pro qm bezahlt. ... Nicht zusätzlich, sondern diese Dinge gehören zu den Umzugskosten.
Leserforumvon sunny249 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 05.04.2006 09:53
Die Frage jetzt: Stehen ihm aufgrund seiner schweren Behinderung die Gewährung der Umzugskosten zum einen in Form eines Umzugsautos, zum anderen vielleicht auch in Form einer zusätzlichen Hilfe bei der organisation (Packen der Kisten, Müllentsorgung), etc. zu? ... Bei Schimmel und Asthma sehe ich aber auf jeden Fall die Notwendigkeit des Umzugs und damit der Übernahme der Kosten, auch HIlfen etc.!! ... Hilfe dabei findet Ihr Bekannter in einer Sozialberatungsstelle, Adresse unter tacheles.de Am 5.4.2006 von hh Wenn man bei Unterschrift unter den Mietvertrag keine Zusicherung zur Übernahme der Umzugskosten hat, dann bekommt man meistens nichts.
Leserforumvon Steve R. | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 10.06.2008 08:19
Ist das nicht ein besonderer Fall und muß das Soz.Amt die Umzugskosten vielleicht doch tragen ? ... Liegt diese vor, ist die Zusicherung zu erteilen und die Kosten sind zu übernehmen. ... Eine Zustimmung für einen Umzug braucht auch der Leistungsempfänger nach dem SGB II nicht, sondern lediglich die Zusicherung, dass auch die zukünftigen Kosten der Unterkunft, bzw. die Umzugskosten, übernommen werden.
Leserforumvon Maria de la Cruz | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 27.01.2021 21:57
[/i] So weit so gut Was ich nicht verstehe ist das: [i] Zu den übernahmefähigen Umzugskosten zählen zum Beispiel die Kosten für Anmietung eines Fahrzeugs einschließlich Versicherungen, Kaution und Treibstoff Hilfskräfte Verpackungsmaterial Entsorgung (Müll & Sperrmüll) Wird der Umzug von Ihnen selbst durchgeführt, gehören zu den übernahmefähigen Umzugskosten nur die Kosten, die unmittelbar mit der Anmietung eines Fahrzeugs anfallen. ... [/i] So weit so gut Was ich nicht verstehe ist das: [i] Zu den übernahmefähigen Umzugskosten zählen zum Beispiel die Kosten für Anmietung eines Fahrzeugs einschließlich Versicherungen, Kaution und Treibstoff Hilfskräfte Verpackungsmaterial Entsorgung (Müll & Sperrmüll) Wird der Umzug von Ihnen selbst durchgeführt, gehören zu den übernahmefähigen Umzugskosten nur die Kosten, die unmittelbar mit der Anmietung eines Fahrzeugs anfallen. ... [/quote] Es ist ganz einfach so, dass der Steuerzahler für dich die Umzugskosten bezahlen soll und deshalb wird darauf geachtet, dass nur die unumgänglichen Kosten erstattet werden.
Leserforumvon kako1811 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 21.04.2009 18:45
Gibt es eine Möglichkeit, dass das Arbeitsamt/Sozialamt die Kosten für den Umzug übernimmt.
Umzugskosten Alg I 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon guest-12313.02.2024 09:53:28 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 26 Antworten | 22.06.2015 19:45
Würde in dem fall die Bundesagentur für Arbeit den umzug mit allen kosten zahlen. ... Eine Einladung zum Vorstellungsgespräch reicht nicht für die Bewilligung von Umzugskosten.
Leserforumvon Radrenner | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 07.07.2009 15:42
Man gab mir nun den Hinweis, dass zwar die Umzugskosten für das Fahrzeug und Benzinkosten übernommen werden, aber nicht der Fahrer und die damit verbundenen Personalkosten. ... Wer kommt für diese Kosten auf? ... Aber eine Umzugsfirma vermietet keine LKW und was wird mit den Kosten für den Fahrer?
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