1.588 Ergebnisse für „kosten wohnung“

Leserforumvon Nini23 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 14.06.2005 23:14
Hallo,ich habe nochmal eine Frage an Euch: Eine Wohnung für 2 Personen darf 60qm groß sein...aber kann mir jemand sagen was sie kosten darf,damit sie beim ALG II voll übernommen wird?
Leserforumvon jazid | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 26 Antworten | 27.06.2008 14:44
Es ist zwar eine Wohnung BIS zu 60 qm angemessen, aber das bedeutet noch lange nicht, dass du Amspruch auf eine Wohnung in dieser Größe hättest. ... Im SGB II ist gar nichts zu der Anzahl der Zimmer erwähnt, lediglich ist die Sprache von der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft. ... Die Notwendigkeit des Umzuges ist gegeben und somit müssen auch die Kosten übernommen werden.
Leserforumvon carolyn | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 02.07.2004 16:28
hallo, wir haben nun endlich nach 3 monaten eine wohnung ansehen DÜRFEN, der vermieter nimmt auch sozialhilfeempfänger und unsere 2 katzen sind auch kein problem. nun lief das über einen makler (kosten hierfür tragen unsere eltern) wir haben uns beim makler also ein angebot mit allen daten der wohnung für das s.amt abgeholt und dort vorgelegt. das amt bezahlt 409 warm, die wohnung kostet aber nun: 329 kalt + 87 nebenkosten zuzüglich heizung und wasser nach verbrauch macht ca 480 euro.... der einzug in diese wohnung wurde abgelehnt! ... kann das amt uns verbieten in eine wohnung zuziehen?
Leserforumvon Momo763590 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 24 Antworten | 12.02.2019 19:12
Die wohnung kostet aber kalt 550€. ... Aber für die angebotene Wohnung nicht. Wie hoch sind in der *netten Wohnung* die Heizkosten*?
Leserforumvon Headi1983 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 03.11.2009 12:50
Wir habe eine Wohnung sicher, die hat 75 m2. ... Ich bin in die aktuelle Wohnung zugezogen. ... Das vorstehende gilt allerdings nur dann, wenn die Kosten der neuen Wohnung immer noch angemessen im Sinne der Kriterien der ARGE sind. quote:Die helfen einem nicht wirklich.
Leserforumvon Rockstarbaby | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 20.02.2004 19:03
hab ich wirklich kein recht auf eine eigene wohnung? ... Nach einer Wohnung also nicht dort fragen, sondern Wohnung beschaffen und dann Kostenübernahme beantragen. ... Gruß mümmel Am 24.2.2004 von Rockstarbaby ich habe versucht eine wohnung zu beantragen aber ich brauch eine einwilligung vom sozialamt das sie die kosten übernehmen. bei der wohnungsbaugesellschaft muß jeder einen einkommensnachweis audsfüllen, wenn du nichts verdienst sollst du zum sozialamt gehen. das ist auch das problem was ich eigentlich hab!
Leserforumvon MarionK | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 17.06.2009 14:25
Wir haben im Haus von Bekannten eine Wohnung angeschaut, in die wir gern einziehen würden, sie ist recht günstig, aber eigentlich zu groß, weil 4 Zimmer und 84m². ... Die Größe der neuen Wohnung spielt bei der Beurteilung der Angemessenheit nur eine untergeordnete Rolle. Entscheidung sind die Kosten.
Leserforumvon tintenkleks | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 20.10.2007 12:54
Es handelt sich übrigens um eine 108m² grosse Wohnung. ... Der Landkreis wo die Wohnung ist gewährt 414 . ... Wenn die Obergrenze der Miete bei 414,00 Euro liegt, und Ihr eine 105 m² große Wohnung für 375,00 Euro anmieten könnt, dann muss die ARGE die Kosten übernehmen und dieses entsprechend vor Vertragsabschluss zusichern.
Leserforumvon Eisbärin | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 07.07.2005 13:33
Es geht mir wirklich nur darum, ob die Umzugskosten übernommen werden würden, denn die können wir leider nicht aus dem Regelsatz bestreiten, die geringfügig höheren Kosten der neuen Wohnung jedoch schon. ... Meine Sachbearbeiterin sagte mir 2004, sie würde mir nicht mal eine Wohnung genehmigen, wo die Miete einer 50 qm Wohnung angemessen ist, die Wohnung aber z.B. 50,5 qm groß wäre. ... Bei uns geht´s weniger um die unangemessenen qm, als mehr um die Kosten.
Leserforumvon venue | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 27.06.2020 12:46
Es geht um die Kosten für die Wohnung. ... Es geht um die Kosten für die Wohnung. ... Ich meine die Kosten für die ausgewählte Wohnung, dann 180,- mehr als jetzt...
Leserforumvon KAHTARINA | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 04.02.2009 15:59
Und so sitze ich zu hause mit ebend 39 jahre" gruss kahtarina Am 4.2.2009 von AxelK @Katharina: Was die Sache mit Krankheit, Frührente, GdB etc. betrifft, bis Du bei @sunbee in den besten Händen Bezüglich der Wohnung: Warum willst/musst Du denn umziehen? ... Bei Nachtspeicherheizungen sind üblicherweise zwei Zähler vorhanden, so dass die Kosten für den Heizungsstrom seperat erfasst werden. ... Gruß, Axel ----------------- "Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönliche Meinung, und keine Rechtsberatung, dar" Am 4.2.2009 von KAHTARINA DANKE AXEL" Wenn ich das o.k vom amt habe,werde ich mit den stadtwerken vor ort sprechen" wegen zwei gesonderten Rechnungen" Meine unzugs kosten oder andre kosten werden sie nicht übernehmen!"
Leserforumvon Fachwirt84 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 02.12.2017 20:46
Hallo zusammen, folgender Sachverhalt: Ein Ehepaar bewohnt eine Wohnung. ... Er hat mir frei gestellt, die Wohnung selber zu räumen. Materialkosten und Stunden soll ich aufschreiben, die Kosten bekommen wir erstattet.
Leserforumvon Slavonia | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 18.11.2010 19:31
Hier Auszug aus den KdU für unseren Landkreis Sind die Kosten einer nach den vorstehenden Maßstäben zu großen Wohnung nicht höher als anzuerkennende Kosten einer Wohnung in angemessener Größe, können diese Unterkunftskosten anerkannt werden. ... Du musst aber dafür nicht ausziehen, die angemessenen Kosten werden auch weiterhin übernommen. ... Entscheidend ist, ob die Kosten angemessen sind.
Leserforumvon hoffi01 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 01.04.2009 00:00
Aber wenn jemand auzieht, dann müssen wir alle 3 ausziehen und wieder in eine gemeinsame Wohnung ziehen, um Kosten zu sparen. ... Am besten vom Facharzt. quote:Aber wenn jemand auzieht, dann müssen wir alle 3 ausziehen und wieder in eine gemeinsame Wohnung ziehen, um Kosten zu sparen. ... @sunbee: quote: quote: und wieder in eine gemeinsame Wohnung ziehen, um Kosten zu sparen das hast du schriftlich?
Leserforumvon Ratsuchende1983 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 8 Antworten | 21.07.2009 07:51
Viele, vielleicht sogar alle, Richtlinien der Kommunen zu den Kosten der Unterkunft enthalten aber entsprechende Regelungen. ... Für drei Personen stehen Dir normalerweise bis zu 75 m² zu, so dass eine angemessene Wohnung bis zu 375 Euro kalt kosten darf. Auf Grund Deiner Behinderung stehen Dir tatsächlich ca. 90 m² zu, so dass eine Wohnung für Dich bis zu 450 Euro kalt kosten darf.
Leserforumvon Heinzelmännchen2 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 06.08.2010 17:20
Hallo, darf das Jobcenter jemandem der berufstätig ist, aber noch ca. 350,00 EUR aufstockende Leistungen erhält, dazu auffordern, sich eine günstigere Wohnung zu suchen? ... Wenn die Wohnung unangemessen teuer ist, dann wird irgendwann die Aufforderung zur Kostensenkung kommen. ... In unserer Region wird bereits mit dem ersten Bescheid mitgeteilt, das die Kosten nur für sechs Monate übernommen werden, entweder man senkt die Kosten oder sucht sich eine neue Unterkunft oder man übernimmt die Differenz selbst aus den Leistungen!
Leserforumvon realpaulchen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 19.04.2007 11:34
Hallo, mein Bruder hat eine 65qm Wohnung, die lediglich 154 € plus Strom und Kohlen für einen Ofen kostet; also viel billiger, als eine ein-raum-wohnung mit weniger qm in dresden kosten würde. ... es wäre doch totaler quatsch, wenn man sich eine kleinere bude suchen müßte, die im endeffekt teurer ist, bloß weil die arge auf ihre richtwerte pocht. danke fürs lesen, paul Am 19.4.2007 von hh Wurde er denn aufgefordert, sich eine kleiner Wohnung zu suchen? ... Nun will ihm die arge die wohnung nur bewilligen, wenn er sich einen untermieter nimmt, damit es ein 2p-haushalt wird und somit angemessen ist.
Leserforumvon Michazeule | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 07.09.2015 08:53
Das Problem ist nur, dass wir keine Wohnung für ihn finden, die im Rahmen der Sozialleistungen ist. ... Wenn du da auch mit Hauptwohnsitz gemeldet bist, kann man vielleicht davon ausgehen, dass ihr euch die Wohnung teilt: Dann müsste dein Bruder aber nur die Hälfte der Miete zahlen und nicht Fünf Sechstel Im Allgemeinen wird es übrigens so sein, dass die laufenden Kosten, die du durch den Erwerb hast, wesentlich über dem liegen, was bei Anmietung einer entsprechenden Wohnung fällig wäre: Verwaltungsgebühren und Instandhaltungskosten trägt der Eigentümer allein, und selbst beim derzeitigen Niedrigzins kommen doch schnell höhere Kosten zusammen. ... Achtung: Die vom Bruder geforderte Miete darf nicht weniger als 70% der ortsüblichen Miete betragen, sonst bekommt du über kurz oder lang Ärger mit dem Finanzamt, wenn du die Kosten der Wohnung von der Steuer absetzen willst.
Leserforumvon Kamur | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 28.02.2018 19:05
Momentan habe ich eine Wohnung im Erdgeschoss, muss aber 60 € von der Meite selbst bezahlen, weil die Wohnung für das Jobcenter zu teuer ist. ... Ich weis nur, dass man als Rollifahrer zusätzliche Kosten beim Jobcenter anmelden kann, bin ich aber nicht. ... Google Stichworte sind "Rollstuhlfahrer und angemessene Wohnung".
Leserforumvon mhsgermany81 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 10.11.2009 19:12
Guten Tag, mein freund will mir geld für kauf einer wohnung ausleihen,bis ich nach dem studium arbeiten gehe und das geld langsam und ohne zinsen natürlich(vorteil an der sache im vergleich zur bank) zurück bezahlen muss. die wohnung kostet etwa 44 tausend euro,und mein freund wird mir die hälfte ausleihen können.die zweite hälfe werde ich versuchen,von der bank bezahlt zu bekommen.die frage ist,gilt die wohnung in diesem fall als vermögen oder eigentum?oder gilt sie nicht,bis ich die gesamten kosten an die bank und meinen freund bezahlt habe?... die wohnung wird für mich und meine zukunftige frau sein(auch studenten,bekommt auch bafög). also,ich habe jetzt verstanden,dass die wohnung nicht für mich gilt,bis ich den letzten cent für die bank bezahlt habe,richtig?
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