Bei mir ist gerade ein Brief meiner Krankenkasse eingetrudelt in dem erklärt wird, das diese mir kein Krankengeld weiterzahlen dürfen... ... Danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld. ... Die Krankenkasse sieht das bei Krankengeld allerdings anders.
Leserforumvon Peter-Alexander
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Sozialrecht und staatliche Leistungen
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2 Antworten
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21.11.2014 17:29
hallo Ich hab ein riesiges problem mit meiner krankenkasse bin anfang des jahres schwer erkrankt meine kranken kassse nun hat die zahlunge des kranken geldes eingeselt mit der begründung das meine arbeitünfhigkeit nicht lückenlos nochgewisen sei oder bescheinigt war. meine krankrschrift ist am 16.11 ausgelaufen ein sonntag (bereits eine folgebescheinigung) 17.11 daruf hin erneut zum doctor ging um mir diese wider zu verlängern Laut krankenkasse sie dies aber zuspät gewesen sie beziet sich dabei auf das BSG urteil vom 4.3.2014 nun meine frage 1. das urteil beziet sich auf eine dame die auserodenlich krankengeld betzogen hat als vor ablauf der 6w frist der ag lonvorzahlung oder ist das nun generel für alle die ihren job wärend der krankeit verlieren und darüber hinaus krankengeld betziehn gültig? ... (rechtlich) 4. irgendwelche ideen wie ich die krankenkasse dazu bekomen könte das sie das gelt trotzdem zahlt?
Krankenkasse verweigert Krankengeld
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Hallo, ich habe ein kleineres Problemchen mit meiner Krankenkasse, und zwar bin ich seit Januar 2016 aufgrund von Morbus Hodgkin (Lymphknotenkrebs). ... Wie verhält sich das ganze denn, habe ich wirklich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld!? ... Frechheit, wie ich finde, denkt Ihr, ich habe ne Chance zu meinem Krankengeld zu kommen ?
Hallo alle zusammen, habe da ein problem: Meine Frau bekommt seit Dezember letzten Jahres Krankengeld. ... Das mit dem wegfall vom Krankengeld ist klar haben wir ja auch direkt gesagt. ... ggf den genauen wortlaut der stellungnahme des mdk diese diffuse äußerung kommt so mit sicherheit nicht vom mdk. http://www.frag-einen-anwalt.de/Urlaub-im-Krankstand---Genehmigung-durch-die-Krankasse__f3549.html außerdem sgbV, §1, §52, sgbI, §§60ff, mitwirkungspflicht sunbee -- Editiert von sunbee1 am 14.04.2008 21:59:49 Am 16.4.2008 von beule111 So war jetz gestern bei der Krankenkasse, die Dame sagte das wenn man Krankengeld bek0ommt (und arbeitslos ist)man über das Krankengeld versichert ist, darum auch kein Versicherungsschutz wenn man die Krankengeldzahlung unterbricht.
durften sie nicht wende dich an die krankenkasse. wieso warst du nicht versichert? ... oder, wenn die aa deine arb.los meldung angenommen hat, hast du leistungen beantragt, alg 1 oder 2 sunbee Am 9.10.2006 von Jogibear wenn du bis zum 24.09.06 arbeitsunfähig geschrieben warst erhälst du auch bis zu diesem Zeitpunkt Krankengeld. ... Krankenkasse geschickt - keine Reaktion,tel.
Es geht um Krankengeld. ... Dann bekommt er noch Krankengeld. https://www.finanztip.de/gkv/krankengeld/ Am 17.12.2020 von Motoon Zitat (von serice): Da ein Ende der Krankheit nicht abzusehen ist, rief heute der MDK der Krankenkasse an. ... Deswegen habe ich auch die Telefonnummer der Krankenkasse gesperrt.
Da ich im Moment Krankengeld beziehe habe ich vom Zug aus gleich bei der Krankenkasse angerufen und Bescheid gegeben. ... Am Donnerstag bin ich zurückgekommen und fand einen Brief meiner Krankenkasse im Briefkasten. ... Die streichen mir das Krankengeld für die Urlaubstage.
Als ob die Krankenkasse den Arbeitsvertrag vorliegen hätte und sich danach richten würde ... ... Die Krankenkasse hat nur für den 10.11 das Krankengeld gezahlt mit der Begründung § 46 SGB V. ... [/quote] Der Vertrag besteht zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse.
AG - die Krankenkasse mit Krankengeld einspringen. Frage: wie wird die Kasse das Krankengeld berechnen? ... Wie berechnet sich das Krankengeld, sollte ich länger als 7 Wochen erkrankt sein?
sehr geehrte damen und Herren, ich habe eine frage, über das ruhen vom krankengeld.. ich beziehe seit juli 2005 krankengeld. ab dem 31.01.2006 bin ich arbeitslos, und beziehe weiterhin krankengeld. da mein arbeitsverhällniss ab den 31.01.06 nicht besteht, hat mein ehemaliger arbetigeber, meine bestehenden urlaubstage von 2004 / 2005 (31 tage) versteuert und ausgezahlt. Meine Frage ist: Ob ich dies der krankenkasse melden muss, bzw kann die krankenkasse mein krankengeld für 31 tage kürzen, oder zurückforden. mfg
Folgendes, ich wollte von meiner alten Krankenkasse (A-K) zur B...... zum 01.01.2014 wechseln was ich auch gemacht habe. ... Dann habe ich die Kopien, von den ganzen Krankmeldungen bei ihnen eingereicht, und nun bekomme ich von der A-k Bescheid das ich kein Krankengeld von ihnen bekomme. ... Und die Ar.... sagt mir, sie kommt nicht dafür auf weil ich Anspruch auf Krankengeld habe.
Ich bekomme kein Krankengeld von der TKK weil ich im Beitragsverzug bin. ... Man sagte mir:"Ab der sechsten Woche müssen Sie Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen. ... O-Ton Nun Frage ich mich, ob dies rechtens ist, da das Krankengeld ja zur Existenzsicherung dient.
Ich beziehe Leistung vom AMS, aber ich war erst über einen Zeitraum von über 1 Monat durchgehend im Krankenstand wo mir für den Zeitraum Krankengeld von der Gebietskrankenkasse zusteht. Heute wäre mir normalerweise auch mein zuständiges Krankengeld überwiesen worden aber stattdessen habe ich heute plötzlich eine schriftliche Benachrichtigung bekommen, dass ich im Jahre 2011 ein zu Unrecht erbrachtes Krankengeld erhalten haben sollte und mir mein zuständiges Krankengeld aufgerechnet wird. ... Ich habe mich bisher immer auf die Berechnungen der Krankenkasse verlassen und ich kann mich leider auch nicht mehr genau an das angeblich zu Unrecht erhaltenes Krankengeld vor über 6 Jahren erinnern, wer kann mir helfen???
Das Arbeitsamt schickte mich zur Krankenkasse, da sie nicht während der Krankheit zahlt. ... Aber wie sieht es nun wirklich rechtlich aus habe ich Anspruch auf Krankengeld und wenn ja von wem ? Muß die Krankenkasse zahlen oder vielleicht noch der Arbeitgeber ?
Hallo, ich bekomme seit August Krankengeld von der Krankenkasse. ... Am 3.3.2020 von Anami Andere Frage: Wann bekommt der TE dann sein korrekt berechnetes Krankengeld? ... Aufgrund SGB IV muss die Krankenkasse das Krankengeld auf Basis der vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Daten errechnen.
Ich habe bis zum 31.08.2015 Krankengeld bezogen. ... Aber laut Krankenkasse 6 Tage zu spät beim Arzt war. ... Die Krankenkasse (TK) verweigert aber seitdem die Krankengeldzahlung.
Leserforumvon handycapwork
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Sozialrecht und staatliche Leistungen
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10 Antworten
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16.05.2020 23:35
Zitat (von handycapwork):Krankenkasse verzögert Krankengeld Möchtest du damit ausdrücken, dass deine GKV dir noch kein Krankengeld gezahlt hat? ... Am 20.5.2020 von Ratsuchender@123net Der Streit mit der Krankenkasse brodelt möglicherweise seit Längerem: https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Sozialrecht-und-staatliche-Leistungen-__f571151.html Es würde mich insoweit schon sehr wundern, wenn in der Angelegenheit nicht bereits Schriftverkehr geführt wurde. ... Oder die KK zahlt Krankengeld.
Die Kasse will kein Krankengeld zahlen, weil ALG 2 Bezug. ... Preis Frage: Wer zahlt nun das Krankengeld, oder hat man als EX ALG 2 Empfaenger keinen Anspruch, weil man in dem Monat als man krank war noch ALG 2 bekommen hat, aber das wird ja nun mal am Monatsbeginn bezahlt... Am 30.5.2006 von Sunbee 1 @psychopath zahlen muß in dem fall die arge. erst wen ein arbeitsvertrag länger als 4 wochen besteht, hat man anspruch auf lohnfortzahlung. krankengeld gibt es ab 42 tag der krankheit bei laufender arbeitsunfähigkeit. neuer alg2 antrag ist nötig. erst wenn die jetzige au länger als 6 wochen andauert zahlt die gkv sunbee
Hallo Ich habe von meiner Krankenkasse Krankengeld bekommen.
Nunmehr stand mir seit dem 29.10.2012 Krankengeld zu welches mir in einem Schreiben der Krankenkasse vom 18.10.2012 abgelehnt wurde aufgrund das ich durch meinen Betrieb in den letzten 3 Monaten vor der Erkrankung sprich Monate Juni- August keine Einkünfte hatte und daher auch keinen Krankengeldanspruch hätte.Zumindest wurde ich vom 17.09.2012 an bei der Krankenkasse "großzügiger Weise" beitragsfrei gestellt obwohl die Krankenkasse in den Folgemonaten weiter den Beitrag abbuchen lies. ... Ich teilte der Krankenkasse mit, das mein Beitrag ja schließlich von ca. 1965,00 € Brutto berechnet würde und ich es unfair fände dann keinen Krankengeldanspruch zu haben weil die Einkünfte der letzten 3 Monate nur massgeblich währen um Krankengeld zu beziehen. ... Wie ist Ihre Meinung denn zu der Vorgehensweise der Krankenkasse?