222 Ergebnisse für „krankengeld krankheit anspruch“

Leserforumvon andrealc | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 06.04.2010 20:48
Hallo Leute Ich habe Probleme den Passus genau zu verstehen Im SGB V §48 steht , das ich erneuten Anspruch auf Krankengeld nach Anbruch eines neuen 3-Jahres-Zeitraumes habe, wenn ich A) bei Eintritt einer AU im neuen Zeitraum krankenversichert bin - ist klar B) ich in der Zwischenzeit 6 Monate erwerbstätig war ( alte Blockfrist geht bis 25.07.2010 ) krank bis 05.11.2009 - gearbeitet von 06.11.2009 bis 07.02.2010 (94 Tage) Erneut krank vom 08.02.2010 bis jetzt wegen derselben Krankheit.( 63 Tage) Neuer Arbeitsversuch am 13.04.2010. ... C) man in der Zwischenzeit mindestens 6 Monate nicht wegen derselben Krankheit krank war. ... Wäre ich also wegen derselben Krankheit bis zum Eintritt der neuen Blockfrist noch mehr als insgesamt 123 Tage krank + die oben genannten 63 Tage = 6 Monate, dann würde ich trotz neuer Blockfrist keinen Anspruch auf Krankengeld haben??
Leserforumvon Nicole1974 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 14.08.2009 13:33
Hallo, ich heiße Nicole und bin 35 Jahre alt und vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.Also ich wurde 2007 von der Krankenkasse ausgesteuert.Nun bin ich seit anfang Juli Krankgeschrieben weil ich eine Knie op hatte was absolut nichts mit der Krankheit zu tun hat wegen der ich ausgesteuert wurde.Die betraf eine Hautkrankheit.Nun bekam ich heute von Der Aok einen Brief das ich kein Anspruch mehr also überhaupt keinen mehr auf Krankengeld haabe und ich muss mich beim AA melden. ... Erst nach Ablauf von 3 Jahren und auch dann nur, wenn mindestens 6 Monate gearbeitet wurde, ergibt sich ein neuer aNspruch auf Krankengeld. ... Sunbee ----------------- "Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung. " -- Editiert am 14.08.2009 13:39 Am 14.8.2009 von Nicole1974 Ja aber eigentlich ist der Ablauf meiner alten Krankheit schon 2008 Gewesen.Den es gilt ja 3 Jahre ab ersten Tag der Krankmeldung und ich war April 2005 das erstemal Krank.Und was hat die Knie Op mit meiner alten Krankheit zu tun.Habe auch mit der KK telefoniert die sagen ich bekomme also nie wieder Krankengeld wenn ich nicht 1, in einem neuen Arbeitsverhältnis stehe oder 2 eine Umschulung gemacht habe.Das versteh ich eben nicht. ----------------- "" Am 14.8.2009 von Sunbee 1 @Nicole quote:Ja aber eigentlich ist der Ablauf meiner alten Krankheit schon 2008 Gewesen Dann wäre frühester Anspruch 2011.
Leserforumvon Fulgora | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 22.01.2010 09:35
Nach Beginn eines neuen Dreijahres-Zeitraumes besteht wegen derselben Krankheit ein erneuter Anspruch auf Krankengeld, wenn der mit Krankengeldanspruch Versicherte in der Zwischenzeit mindestens 6 Monate wegen dieser Krankheit nicht arbeitsunfähig und erwerbstätig war bzw. der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand. ... Dieser Anspruch also in 2012 Juni auslaufen. ... Das Zauberwort heisst in diesem Fall: Blockfrist Nach Ablauf der Blockfrist (= 3 Jahre), in der der Versicherte wegen derselben Krankheit Krankengeld für 78 Wochen bezogen hat, entsteht ein erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Erkrankung unter folgenden Voraussetzungen: •erneute Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit, •mindestens 6 Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit und •mindestens 6 Monate Erwerbstätigkeit oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehend Bedeutet bei einer erstmaligen Krankschreibung am 01.05.2007 wegen Krankheit A, würde die nächste Blockfrist am 02.05.2010 beginnen. telefonische Auskunft TK und deren Webseite Würde bedeuten das der Erkrankte wenn er z.B. am 01.1.2010 ausgesteuert wurde und das ALG1 (fälschlicherweise) nach §117 bekommt, ab dem 02.06.2010 wieder einen Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld wegen der vorherigen Erkrankung erworben hat.
Leserforumvon macfly123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 15.02.2013 22:39
Einzelheiten: - Ich habe Krankengeld bezogen von 05/2008 bis November 2009. ... DANKE ----------------- "" Am 18.2.2013 von Sunbee 1 @Macfly SGB V, §48 Abs. 2 "Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate 1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und 2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen." ... Habe ich also jetzt bereits wieder Anspruch?
Leserforumvon Meaux | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 07.01.2020 12:46
Sie hat mich jetzt total verunsichert, dass sie mir garnicht sagen kann, ob überhaupt ein Anspruch auf Krankengeld besteht, da ja mein Arbeitsvertrag befristet gewesen wäre und außerdem wäre das ja schon wieder etwas psychisches, das würde sicher in die alte Blockfrist fallen, da hätte ich ja eh kaum noch Anspruch. ... Liebe Grüße Meaux Am 7.1.2020 von Ratsuchender@123net Sofern sich eine Arbeitsunfähigkeit über das Ende einer Beschäftigung erstreckt, endet hiermit nicht der Anspruch auf Krankengeld. Meines Erachtens ist es schon fraglich, ob es sich nicht um dieselbe Krankheit im Sinne § 48 SGB V handelt.
Leserforumvon Dirrly | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 06.09.2021 21:35
Entsteht dann wieder ein neuer Anspruch auf Krankengeld, wenn die 6 Wochen abgelaufen sind? Danke und LG Am 7.9.2021 von Rasar Ich kann da jetzt nur als Laie antworten aber ich denke schon, dass dann wieder ein neuer Anspruch besteht Am 7.9.2021 von sonnen8licht Wenn die neue Krankheit keinen Zusammenhang mit der vorherigen hat, besteht in der geschilderten Konstellation Anspruch auf Krankengeld. ... Am 7.9.2021 von dummfragerin Ist die alte Krankheit noch da oder tatsächlich weg?
Leserforumvon Nimmersatt1984 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 12.01.2015 11:29
Krankengeld. ... Bemessungszeitraum 12 Mo. - kann aber auch bei langer Krankheit auf 24 Mo. erweitert werden. 4. ... Rein von der Logig her würde ich es für richtig halten, das ALG vom Krankengeld zu berechnen, allein schon deshalb, weil meines Wissens der Bezug von Krankengeld ansich ja auch einen Anspruch auf ALG I auslösen kann, der zuvor gar nicht bestanden hat.
Leserforumvon Leilani09 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 30.07.2009 16:37
Nun bekomme ich laut Krankenversicherung kein Krankengeld weil die 3 Jahre noch nicht um sind und ich keinen Anspruch habe. ... Solltest du diese Fragen mit ja beantworten, so ist es tatsächlich so, dass du keinen Anspruch auf Krankengeld (KG) hast SGB V, §48, Abs2. ... Weil damals nach der Aussteuerung vom KG hatte ich ja wegen Krankheit auch Anspruch auf ALG1?!
Leserforumvon cinci-merlin | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 07.09.2016 12:33
Folgende Situation: Krankengeld wurde beansprucht, (chronische Krankheit) Aussteuerung 01.06.2014, dann ALG I und seit 12/14 wieder im Arbeitsleben. ... Nun meine Frage, ab wann besteht wieder Anspruch auf Zahlung von Krankengeld?
Leserforumvon Altersheim | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 18.08.2016 20:08
Am 19.8.2016 von arnonym117 § 48 SGB V Abs. 1: Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. ... Paragraphen zum Tragen kommen, da die weitere Krankheit während der bestehenden AU hinzukam.
Leserforumvon Andy-1962 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 14.04.2022 16:54
Ab wann kann ich praktisch auf derselben Krankheit wieder Krankengeld beziehen? ... Heißt das jetzt im Klartext für mich, dass spätestens im März 2022 die 6 Monate rum sind und ich ab da wieder Anspruch auf Krankengeld hätte? ... Am 14.4.2022 von Anami [quote=Andy-1962]Ab wann kann ich praktisch auf derselben Krankheit wieder Krankengeld beziehen?
Leserforumvon redskins | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 15.05.2013 14:44
(2) Ist die Aussage korrekt: Man muss mindestens 6 Wochen vor Ende des ALG1 Bezugs krank werden um Anspruch auf Krankengeld zu haben? ... Die KK liegt da falsch - außer wenn für dieselbe Krankheit die Höchstanspruchsdauer innerhalb der 3-Jahres-Frist (Blockfrist) bereits ausgeschöpft ist. ... Die Krankenkasse hat nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes Krankengeld zu zahlen, wenn dem Grund nach ein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Leserforumvon MelanieM1978 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 07.07.2006 20:02
"Zur Beurteilung ihres Anspruches auf Krankengeld benötigen wir ihre Mithilfe. ... Können die mir das Krankengeld streichen? ... Ich hab nicht einmal in meinem leben soziale Leistungen in Anspruch genommen und dann wird man so beschimpft.
Leserforumvon LaBandita | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 27.07.2009 12:41
Arbeitsagentur hätte ich erst nach sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld, lt. ... Aber kommt in diesem Fall (ALG1-Anspruch läuft während der Krankheit aus) nicht das hier zum tragen: Vorrangiger Krankengeldanspruch (klick) Dieses Urteil findet sich auf den Seiten der Arbeitsagentur.... dass das anscheinend niemand dort kennt/weiß, wundert mich zwar nicht, aber.... naja. ... DEr Anspruch auf KG entsteht den Tag nachdem die AU ausgestellt ist.
Leserforumvon breiti123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 18 Antworten | 18.01.2021 09:46
Am 19.1.2021 von Yogi1 Wenn die Blockfrist um ist, beginnt eine neue, in der Du wieder max. 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld hast. ... In diesem Fall besteht – sofern der Krankengeldanspruch gegeben ist – ab Beginn der neuen Blockfrist ein neuer Anspruch auf Krankengeld für 546 Tage. ... In diesem Fall besteht – sofern der Krankengeldanspruch gegeben ist – ab Beginn der neuen Blockfrist ein neuer Anspruch auf Krankengeld für 546 Tage.
Krankengeld / Zahlung 4 von 5 Sterne
Leserforumvon DEED123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 23.02.2018 16:58
Es bleibt bei maximal 78 Wochen. http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld-233.html#ue41 Am 24.2.2018 von DEED123 Nach Ablauf der Blockfrist (= 3 Jahre), in der der Versicherte wegen derselben Krankheit Krankengeld für 78 Wochen bezogen hat, entsteht ein erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Erkrankung unter folgenden Voraussetzungen: erneute Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit, mindestens 6 Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit und mindestens 6 Monate Erwerbstätigkeit oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehend. ------ Es geht in dem Falle GENAU darum, das ein Anwalt oder Richter es immer so oder so auslegen könnte, DA NICHT exakt beschrieben ist, ob die Krankschreibung nicht auch innerhalb der alten Blockfrist liegen darf... ... Das mit dem Ruhen der Ansprüche bezieht sich beispielsweise auf Reisen im Ausland, während denen der Anspruch ruht (also keine Krankengeld Zahlung trotz theoretischem Anspruch), aber weiterläuft (mitzählt), d.h. die Zeit des Ruhens wird nicht hinten drangehängt. ... Anspruch auf Krankengeld könnte bestehen, wenn die erneute Arbeitsunfähigkeit noch in der 1.
Leserforumvon Felsen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 19.01.2008 19:56
Von der Kasse bekam ich heute jedoch eine Ablehnung mit folgendem Grund: Ein Anspruch auf Krankengeld ist nicht gegeben. ... Der Anspruch auf Krankengeld beginnt grundsätzlich an dem Tag, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung folgt, in Ihrem Fall am 30.11.2007. ... Aber wie sieht es nun wirklich rechtlich aus habe ich Anspruch auf Krankengeld und wenn ja von wem ?
Leserforumvon Moneypenny123mitglied | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 9 Antworten | 19.09.2023 12:44
Krankengeld wurd bis auf ein paar wenige Tage ausgeschöpft. ... September 2023 14:00[/editmessage] Am 19.9.2023 von Anami [quote=Moneypenny123mitglied]Wie ist eure Einshätzung bzgl. dem Bezug von Krankengeld? ... [/quote] Erstmal Danke.... ich bin davon ausgegangen das der Bandscheibenvorfall als hinzugetretene Krankheit zählt, während er mit dem Bechti krank war.
Leserforumvon tjorven73 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 24.12.2019 14:10
Wird hier der Restanspruch aufgebraucht, bzw. wann erneuret sich in diesem Fall der Anspruch auf 78 Wochen wieder? ... Innerhalb dieser Frist kann man wegen dieser Krankheit/Diagnose bis zu 78 Wochen Krankengeld erhalten. ... In jeder Blockfrist hat man Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind und es sich um die gleiche Krankheit handelt.
Leserforumvon Etro | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 32 Antworten | 11.12.2021 18:40
[quote]Der Anspruch auf Krankengeld entsteht vom Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an. ... [/quote] [link=https://www.patientenberatung.de/de/informationen/recht/anspruch-auf-krankengeld]https://www.patientenberatung.de/de/informationen/recht/anspruch-auf-krankengeld[/link] [quote]Der Anspruch auf Krankengeld entsteht 1. (...) 2. im Übrigen von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an.... Dann bekommt man KEIN Krankengeld.
123·5·10·12