230 Ergebnisse für „krankengeld krankheit krankenkasse“

Leserforumvon serice | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 13 Antworten | 17.11.2020 15:04
Es geht um Krankengeld. ... Da ein Ende der Krankheit nicht abzusehen ist, rief heute der MDK der Krankenkasse an. ... Dann bekommt er noch Krankengeld. https://www.finanztip.de/gkv/krankengeld/ Am 17.12.2020 von Motoon Zitat (von serice): Da ein Ende der Krankheit nicht abzusehen ist, rief heute der MDK der Krankenkasse an.
Leserforumvon carle | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 27.09.2013 11:23
Jedoch erkrankt der Arbeitnehmer am 10.10. an einer anderen Krankheit (B). ... Wenn Ersteres, wie verklickert man das der Krankenkasse und dem Arbeitgeber, sodass eben Lohnfortzahlung gezahlt wird und kein Krankengeld? ... Am 10.1.2020 von webcasi Hier gibt es Krankengeld, da Dein Arbeitgeber ja wahrscheinlich schon die 6 Wochen Lohnfortzahlung auf der vorherigen Krankheit geleistet hat.
Leserforumvon Meaux | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 07.01.2020 12:46
Nun ist der Fall (wie könnte es auch anders sein) folgender: ich habe heute mit der Krankenkasse telefoniert um zu fragen ob meine AU bereits eingegangen ist und ob ich den Antrag für das Krankengeld bekommen könnte, denn mittlerweile bin ich die dritte Woche krankgeschrieben und mein Arbeitsvertrag endete zum 31.12. ... Meines Erachtens ist es schon fraglich, ob es sich nicht um dieselbe Krankheit im Sinne § 48 SGB V handelt. ... Was mich halt wirklich brennend interessiert ist, ob es sich bei den beiden Diagnosen um "dieselbe Krankheit" handelt, NUR Aufgrund der Tatsache, dass beides psychischer Natur ist, denn das wäre ja ziemlich heftig wenn die Krankenkasse alle psychischen Erkrankungen in einen Topf wirft.
Leserforumvon Indian123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 7 Antworten | 08.10.2006 15:57
durften sie nicht wende dich an die krankenkasse. wieso warst du nicht versichert? ... Krankenkasse geschickt - keine Reaktion,tel. Meldung beim Arbeitsamt Saarbrücken lag auch vor schon im August mit dem Hinweis ,dass ich noch krankgeschrieben bin,ich wurde abgelehnt da durch Krankheit nicht vermittelbar,die Bundesknappschaft fühlte sich überhaupt nicht zuständig,nur für Sachleistungen,Medikamente usw.
Leserforumvon Dirrly | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 06.09.2021 21:35
Hallo, wie sieht es denn bei folgendem Fall aus: Eine Person ist AU krank geschrieben, bezieht 78 Wochen Krankengeld und wird dann von der Krankenkasse ausgesteuert. ... Entsteht dann wieder ein neuer Anspruch auf Krankengeld, wenn die 6 Wochen abgelaufen sind? Danke und LG Am 7.9.2021 von Rasar Ich kann da jetzt nur als Laie antworten aber ich denke schon, dass dann wieder ein neuer Anspruch besteht Am 7.9.2021 von sonnen8licht Wenn die neue Krankheit keinen Zusammenhang mit der vorherigen hat, besteht in der geschilderten Konstellation Anspruch auf Krankengeld.
Leserforumvon Felsen | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 19.01.2008 19:56
Das Arbeitsamt schickte mich zur Krankenkasse, da sie nicht während der Krankheit zahlt. ... Aber wie sieht es nun wirklich rechtlich aus habe ich Anspruch auf Krankengeld und wenn ja von wem ? Muß die Krankenkasse zahlen oder vielleicht noch der Arbeitgeber ?
Leserforumvon Altersheim | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 18.08.2016 20:08
Hallo, sehr geehrter Anwalt, danke für die Hilfe AU 19.06.2015 - 19.08.2016 wegen Spielsucht Depressionen/1.Krankmeldung/Diagnose A Kurz stand die Krebsoperation mit auf der AU im Jahr 2015 diese wurde später festgestellt September 2015 Bestätigung von Ärzten dass die Spielsucht/Depressionen Heilung/Arbeitsfähig am 19.08.2016 19.08.2016 Diagnose B AU Krebstherapie Interferon Spritzen, Nebenwirkung Fieber, Grippe, Müdigkeit Anspruch Krankengeld mit Diagnose A bis November 2016 von der Krankenkasse. ... Am 19.8.2016 von arnonym117 § 48 SGB V Abs. 1: Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. ... Paragraphen zum Tragen kommen, da die weitere Krankheit während der bestehenden AU hinzukam.
Leserforumvon Psychopath | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 2 Antworten | 29.05.2006 17:48
Die Kasse will kein Krankengeld zahlen, weil ALG 2 Bezug. ... Preis Frage: Wer zahlt nun das Krankengeld, oder hat man als EX ALG 2 Empfaenger keinen Anspruch, weil man in dem Monat als man krank war noch ALG 2 bekommen hat, aber das wird ja nun mal am Monatsbeginn bezahlt... Am 30.5.2006 von Sunbee 1 @psychopath zahlen muß in dem fall die arge. erst wen ein arbeitsvertrag länger als 4 wochen besteht, hat man anspruch auf lohnfortzahlung. krankengeld gibt es ab 42 tag der krankheit bei laufender arbeitsunfähigkeit. neuer alg2 antrag ist nötig. erst wenn die jetzige au länger als 6 wochen andauert zahlt die gkv sunbee
Leserforumvon Etro | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 32 Antworten | 11.12.2021 18:40
Als ob die Krankenkasse den Arbeitsvertrag vorliegen hätte und sich danach richten würde ... ... Die Krankenkasse hat nur für den 10.11 das Krankengeld gezahlt mit der Begründung § 46 SGB V. ... [/quote] Der Vertrag besteht zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse.
Leserforumvon webcasi | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 14 Antworten | 02.03.2020 13:42
Hallo, ich bekomme seit August Krankengeld von der Krankenkasse. ... Aufgrund SGB IV muss die Krankenkasse das Krankengeld auf Basis der vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Daten errechnen. ... (Ich will da nach der Krankheit nicht mehr Sorry aber was ist das denn für eine Krankenkasse, die sich weigert entsprechende Informationen, die dir meiner Meinung nach zustehen, heraus zu geben.
Leserforumvon FrauStressfrei | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 15 Antworten | 09.05.2017 19:17
Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. (2) Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate 1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und 2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen. (3) Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird, wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld berücksichtigt. ... Am 14.5.2017 von fb367463-2 Letztendlich werden Sie es herausfinden, wenn die Krankenkasse muckt. ... Ja, wenn du oben weiter liest siehst du, das die Krankenkasse bereits abgelehnt hat
Leserforumvon Lagertha | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 6 Antworten | 15.07.2019 15:30
Da er beim jetzigen Arbeitgeber erst seit zwei Wochen ist, es aber einfach nicht mehr schafft ist die Frage ob er Anspruch auf Krankengeld wegen der selben Krankheit hat? In den ersten 4 Wochen in einem neuen Job ist bei Eintritt der Krankheit ja die Krankenkasse zuständig. ... Schreiben Krankenkasse: Sie sind seit 15.03.18 arbeitsunfägig und erhalten deshalb von uns Krankengeld.
Leserforumvon geraldxxx | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 5 Antworten | 04.08.2016 14:14
Die Krankenkasse sagt, da meine AU-Bescheinigungen arbeitsbedingt waren und ich ja jetzt arbeitslos bin, sie kein Krankengeld zahlen müssen, da laut KK die Ursache der Krankheit wegfällt. ... Obwohl ich noch kein Krankengeld beantragt habe, werde ich von der Krankenkasse angerufen und ausgefragt, warum ich krank bin. ... Zitat (von geraldxxx):Die Krankenkasse sagt, da meine AU-Bescheinigungen arbeitsbedingt waren und ich ja jetzt arbeitslos bin, sie kein Krankengeld zahlen müssen, da laut KK die Ursache der Krankheit wegfällt.
Leserforumvon fb286551-44 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 23.03.2011 15:59
Folgender Fall beschäftigt mich: Arbeitnehmer ist wegen Krankheit seit 8 Wochen krank geschrieben. Krankenkasse hat nun Krankengeld berechnet und wird auch zahlen. ... Wird hier der Arbeitgeber wieder in die Pflicht genommen und muss wieder 6 Wochen Lohn zahlen oder zahlt die Krankenkasse weiter Krankengeld?
Leserforumvon andrealc | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 12 Antworten | 28.03.2010 22:23
Ich habe momentan ein Problem mit der Krankenkasse. ... Auf Rückfrage bei meiner Krankheit wird es kein Krankengeld geben wegen derselben Krankheit innerhalb der Blockfrist von 3 Jahren. ... Die Krankenkasse sagt nun, das die jetzige Krankheit in einem der Arztbriefe als vorhandene Diagnose aufgeführt sei.
Leserforumvon stukki123 | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 0 Antworten | 21.07.2017 09:12
Ich bin seit 01.03.2017 wegen einer Schulter OP krankgeschrieben.Bekomme deshalb schon einige Zeit Krankengeld. ... Jetzt hat mir meine Krankenkasse angerufen (DAK ) und gemeint ich könne während der Krankheit Urlaub im Betrieb anmelden und nehmen damit der nicht verfällt.In dieser Zeit würde ich dann Urlaubsgeld bekommen also volle Lohnhöhe und das Krankengeld würde in der Zeit ruhen. ... Sieht da die Krankenkasse wieder eine Lohnfortzahlung darin und berechnet das Krankengeld neu?
Leserforumvon webcasi | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 3 Antworten | 02.03.2017 13:59
Nun bekam ich folgenden Infoschrieb der Krankenkasse und eine Bescheinigung zum Bezug von Leistungen und Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen an die Arbeitsagentur, da ich sowohl freiwillig aloversichert war als Selbständiger und damit auch Beiträge aus dem Krankengeld abgeführt wurden. ... Brief der Krankenkasse: ==================== 1. was bedeutet hinzugetretene Krankheit: ========================================= -Eine hinzugetretene Krankheit liegt vor, wenn zu einer bestehenden Krankheit eine neue hinzutritt und diese beiden Erkrankungen sich mind. 1 Tag überlappen 2.Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass ich wegen derselben Krankheit erneut Krankengeld bekomme? ... ===================================================================================== Wir zahlen unabhängig von der 3 Jahres Frist erneut Krankengeld wenn: - die neue Krankheit nicht mit der bisherigen zusammenhängt (Depressionen und Unterschenkeltrümmerfraktur hängen ja nicht zusammen) - eine Mitgliedschaft besteht, die das Krankengeld einschließt (existiert) - die bisherige Krankheit keine Arbeitsunfähigkeit verursacht (Wie soll das gehen, wenn die bisherige Krankheit keine AU verursacht hätte, würde ich ja ohnehin ob neue oder alte Krankheit die 78 Wochen Frist noch nicht genutzt haben, und somit Krankengeld bekommen) Wie seht Ihr das, gibt es da einen legalen Weg um erst einmal die Arbeitslosigkeit zum umgehen und nicht mittellos dazustehen (habe dann als Selbständiger ohnehin 6 Wochen kein Krankengeld da ich nicht wie Arbeitnehmer Lohnfortzahlung habe).
Leserforumvon Dr. jur. von Campe | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 4 Antworten | 13.10.2004 15:57
Die Krankenkasse erstellt das Schreiben und versendet es. ... Die Versicherung sagt : nach dem Gutachten, aufgrund AKte, gibt es kein Krankengeld mehr. ... Am 13.10.2004 von hh Die Krankenkasse hält sich an den MdK.
Leserforumvon Megami | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 10 Antworten | 01.03.2017 05:55
Ich kenne mich jetzt nicht sooo aus, denke aber, dass die Krankenkasse mitreden kann, solang Du Krankengeld bekommst. ... Ich habe einen Reha Termin für April und mir wurde letzte Woche ein früherer Termin angeboten, den ich wegen Krankheit ablehnen musste. Jetzt möchte meine Krankenkasse seit der Antragsstellung Anfang des Jahres das Krankengeld zurück und verweigert es mir auch für die Zukunft, da keine Absprache stattfand.
Leserforumvon neutron | Sozialrecht und staatliche Leistungen | 1 Antwort | 12.05.2010 21:41
Nach schriftlicher Information meiner Krankenkasse (AOK) habe ich ein tägliches Krankengeld in einer Bruttohöhe erhalten, das bei weitem unter der Hinzuverdienstgrenze lag. ... Die zuständige Mitarbeiterin bei der Krankenkasse war ziemlich erstaunt über meine Nachfrage und erklärte mir, daß es zwar ein anderes Bruttoentgelt für tägliches Krankengeld gäbe, dieses aber eigentlich nur für die Berechnung der Altersrente relevant wäre und dem Versicherten auch nicht mitgeteilt wird. Eigentlich ist es ja paradox, daß ich während meiner Krankheit in der ich ja sowieso durch den Bezug von Krankengeld weniger Einkommen habe nun auch noch Renteneinbuße in für mich schon ziemlich einschneidender Form habe.
123·5·10·12